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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab Januar 1996 (G-SIG: 13010242)

Möglichkeiten der Umsetzung des Rechtsanspruchs sowie der Schließung der Angebotslücken, Bedarf an Kindergartenplätzen 1996/97, Betriebskosten, Umsatzsteuerverteilung auf die Länder, Finanzierung betriebseigener Kindertagesstätten, Haltung Bayerns zum Recht auf einen Kindergartenplatz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

09.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/62317. 02. 95

Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab Januar 1996

der Abgeordneten Heidemarie Lath, Rosel Neuhäuser und der weiteren Abgeordneten der PDS

Vorbemerkung

Ein ausreichendes Angebot an Kindertagesstätten dient zum einen der besseren Vereinbarkeit von Elternschaft und Berufstätigkeit. Zum anderen bieten Kindertagesstätten bei entsprechender qualifizierter Betreuung ein für Kinder unverzichtbares soziales Umfeld, in dem sie unter Gleichaltrigen sind und wichtige geistige und soziale Fähigkeiten entwickeln können.

Nach Artikel 5 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes vom 27. Juli 1992 ist ab Januar 1996 der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle, die es wünschen, festgeschrieben.

Bekanntgeworden ist nun ein Beschluß der Arbeitsgruppe der Jugend- und Finanzminister der Länder, diesen Anspruch erst zum 1. Januar 1999 zu verwirklichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Hält die Bundesregierung es für unabdingbar, daß an dem Termin 1. Januar 1996 festgehalten wird?

2

Wenn ja, worin sieht sie die entscheidenden Anforderungen an Bund, Länder und Kommunen, um den Rechtsanspruch ab 1. Januar 1996 zu sichern?

3

Wenn nein, wo sieht sie Gründe, um dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesänderung vorzuschlagen?

4

Auf welche Weise hat die Bundesregierung seit der Beschlußfassung vom 27. Juli 1992 die Schritte der Länder zur Sicherung der Aufgaben begleitet?

5

Zu welchen Schlußfolgerungen über die Möglichkeit einer frist- und sachgerechten Umsetzung des Beschlusses vom 27. Juli 1992 ist die Bundesregierung bis heute gelangt?

6

a) Welche Standards hinsichtlich Gruppengröße, Stellenausstattung und Öffnungszeiten liegen dem im Schwangeren- und Familienhilfegesetz formulierten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zugrunde, und

b) wie steht die Bundesregierung zu den Absichten der Länder, die existierende Angebotslücke an Kindergartenplätzen dadurch zu verringern, daß erhebliche Einschränkungen bei den Standards hinsichtlich Gruppengröße, Stellenausstattung und Öffnungszeiten vorgenommen werden?

7

Wie hoch ist der Bedarf an Kindergartenplätzen 1996/97 in den einzelnen Bundesländern, und welche Differenz besteht zu dem derzeitigen Versorgungsstand?

8

Wie steht die Bundesregierung zu dem Bemühen der Länder, den im Schwangeren- und Familienhilfegesetz formulierten Rechtsanspruch für Dreijährige durch eine Stichtagsregelung und durch Altersstufenmodelle auszuhebeln?

9

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß in den einzelnen Bundesländern die Realisierung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz zu Lasten der ebenfalls notwendigen Versorgung mit Hortplätzen und mit Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren geht?

10

Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen zur Befriedigung der Nachfrage nach Kindergartenplätzen in den einzelnen Bundesländern zum im Gesetz festgeschriebenen Zeitpunkt?

11

Wie hoch sind in den einzelnen Bundesländern die zu erwartenden Betriebskosten 1996 und 1997? (Bitte getrennt nach Sach- und Personalkosten aufführen.)

12

Wie hoch ist in den einzelnen Bundesländern die Zahl arbeitsloser Erzieherinnen und Kindergartenhelferinnen?

13

a) Wie hat die Bundesregierung Einfluß genommen, um besonders in den alten Bundesländern die erforderlichen pädagogischen Fachkräfte auszubilden, und wurden dazu Modellprogramme entwickelt, und

b) wie hat sich daraufhin die Anzahl der Studierenden an pädagogischen Ausbildungseinrichtungen in den Ländern seit 1993 entwickelt, und wie viele Fachkräfte wurden dazu an den Ausbildungseinrichtungen neu eingestellt?

14

Inwieweit wird mit der Neufassung der Umsatzsteuerverteilung ab 1995 den tatsächlichen finanziellen Belastungen der einzelnen Bundesländer bei der Sicherung des Anspruches Rechnung getragen?

15

Welche Möglichkeiten prüft die Bundesregierung, um sich an den Kosten zu beteiligen, und bis wann ist mit Entscheidungen zu rechnen?

16

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Anbetracht einer im Grundgesetz verankerten Sozialpflicht der Unternehmen, zur Realisierung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ein verstärktes Engagement der Arbeitgeber zur Finanzierung betriebseigener Kindertagesstätten oder zur Beteiligung an Kooperationsmodellen zu fordern?

17

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der bekanntgewordenen Position der bayerischen Landesregierung ein, daß das Recht auf einen Kindergartenplatz ab Januar 1996 im Freistaat Bayern nie gegolten habe?

Bonn, den 15. Februar 1995

Heidemarie Lüth Rosei Neuhäuser Dr. Gregor Gysi für die weiteren Abgeordneten der PDS

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