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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kindertagesstätten des Bundes in Bonn und Berlin (G-SIG: 13012979)

Finanzmittel des Bundes für Kindertagesstätten, Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen in Bonn, Trägerschaft in Hinblick auf den Umzug nach Berlin, Kindertagesstätten von Bundesbehörden in Berlin bzw. Unterbringung der Kinder in vorhandenen Kindertagesstätten der Stadt Berlin, Errichtung von Kindertagesstätten mit Mitteln des Bundes

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

13.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/948816. 12. 97

Kindertagesstätten des Bundes in Bonn und Berlin

der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Hanns-Peter Hartmann und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Bundesweite Aufmerksamkeit erlangte der Bundesrechnungshof (BRH) mit seinem Prüfbericht 1997 zur Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages in Bonn und der geplanten Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages in Berlin. Dies hängt u. a. mit dem Standpunkt des BRH zusammen, daß sich die Verwaltung beim Betrieb der Kindertagesstätte nicht auf die Kompetenzordnung des Grundgesetzes stützen kann. Daraus ergibt sich für den BRH die Empfehlung, die Kindertagesstätte in Bonn in eine andere Trägerschaft zu überführen und auf die Schaffung einer bundeseigenen Kindertagesstätte in Berlin vollständig zu verzichten, zumal in Berlin (insbesondere in unmittelbarer Nähe des Parlaments und der Regierung im Bezirk Berlin-Mitte und den anderen östlichen Bezirken) ein ausreichendes Versorgungsangebot besteht. In diesem Zusammenhang macht der BRH darauf aufmerksam, „daß auch andere oberste Bundesbehörden erwägen, nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages eigene Betreuungskapazitäten zu schaffen. Mit der Einrichtung einer neuen bundestagseigenen Kindertagesstätte würde daher ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich insbesondere in Berlin - aber auch an sonstigen Standorten von Bundeseinrichtungen - andere Dienststellen berufen könnten." (Bericht über die Prüfung der Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages an die Berichterstatter zum Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag vom 10. November 1997)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Einrichtungen des Bundes betreiben in Bonn eigene Kindertagesstätten? Wie hoch ist ihr jeweiliges Platzangebot und welche Leistungen, die üblicherweise nicht in Kindertagesstätten der Stadt angeboten werden, werden in diesen Einrichtungen erbracht? Wie hoch sind die dafür aus dem Bundeshaushalt aufgewendeten Mittel (aufgeschlüsselt je Einrichtung, Ist-Haushalt 1996, Plan-Haushalt 1997 und 1998)?

2

Welche Angebote darüber hinaus sind in Kindertagesstätten der Stadt/Region Bonn bzw. durch Kindertagesstätten anderer Träger für Kinder von Beschäftigten des Bundes vertraglich gebunden? Wie hoch sind die dafür aus dem Bundeshaushalt aufgewendeten Mittel (Ist-Haushalt 1996, Plan-Haushalt 1997 und 1998)?

3

Welche Angebote werden für Kinder von Beschäftigten des Bundes in Bonn vorgehalten bzw. geschaffen, die keine der unter Frage 1 oder 2 angeführten Möglichkeiten nutzen können? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Bedarf an Plätzen in Kindereinrichtungen in Bonn von Beschäftigten des Bundes und in welchem Umfang kann die Nachfrage befriedigt werden?

4

Wie wird sich im Zusammenhang mit dem Umzug von Bundesbehörden von Bonn nach Berlin und von Berlin nach Bonn der Bedarf ab 1999 in Bonn entwickeln?

5

Hält die Bundesregierung die Übernahme der Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages einschließlich der Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte, die nicht nach Berlin ziehen wollen, durch eine andere Bundeseinrichtung für möglich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was wurde in dieser Hinsicht bereits unternommen bzw. mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages vereinbart?

6

Welche derzeit in Berlin ansässigen Bundesbehörden verfügen über eigene Kindertagesstätten in Berlin (bitte einzeln aufführen mit jeweiliger Platzkapazität)?

7

Welche nach Berlin ziehenden Bundesbehörden über den Deutschen Bundestag hinaus planen die Schaffung (Neubau oder Übernahme aus Bestand) eigener Kindertagesstätten (bitte einzeln aufführen mit jeweiligem Standort und Platzkapazität)?

8

Welche nach Berlin ziehenden Bundesbehörden haben für die Kinder ihrer Beschäftigten darüber hinaus Plätze in vorhandenen Kindertagesstätten der Stadt Berlin oder bei anderen Trägern vertraglich gebunden?

9

An welchen Standorten Berlins wird im Zusammenhang mit dem Umzug die Schaffung von Kindertagesstätten in Berlin mit Mitteln des Bundes (vollständig oder anteilig) realisiert? In welcher Trägerschaft werden anschließend diese Einrichtungen betrieben?

Bonn, den 12. Dezember 1997

Klaus-Jürgen Warnick Hanns-Peter Hartmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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