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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Aktuelle Debatte zur geringfügigen Beschäftigung (G-SIG: 13012980)

Senkung der Freigrenze für sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse, Einbeziehung von Nebenbeschäftigungen in die Sozialversicherungspflicht, Anhebung des "kleinen Beschäftigungsverhältnisses" auf die Höhe des Existenzminimums, Quotierung der Zahl geringfügig Beschäftigter, geringfügige Beschäftigung in Österreich

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

09.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/948910. 12. 97

Aktuelle Debatte zur geringfügigen Beschäftigung

der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein besonderes Problem stellen in Deutschland die vieldiskutierten „geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse" dar, weil mit ihnen bisher keine Versicherungspflicht und folglich auch nur ein sehr begrenztes Ausmaß an sozialer Sicherung verbunden ist. Die Sozialversicherungsfreigrenze liegt in der Bundesrepublik Deutschland außergewöhnlich hoch, in anderen europäischen Ländern gilt entweder die Sozialversicherungspflicht jeglicher Erwerbstätigkeit oder die Versicherungsgrenzen sind wesentlich niedriger angesetzt.

Was in der Bundesrepublik Deutschland einmal als Ausnahmeregelung gedacht war, hat sich zwischenzeitlich zu einer umfassenden „negativen Kultur" der Arbeitswelt entwickelt. In zunehmendem Maße werden sozial abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse in mehrere ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse aufgespalten. Da Frauen den größten Teil dieser Beschäftigtengruppe ausmachen, fordern vor allem die Frauen in den Gewerkschaften, in BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie Frauenverbände und Frauenbeauftragte seit vielen Jahren, diese frauendiskriminierende Beschäftigungsform abzuschaffen. Ihr Ziel: existenzsichernde (Frauen)Arbeitsplätze, die es Frauen ermöglichen, eine eigenständige soziale Sicherung aufzubauen.

Während der Beschäftigungsabbau in Deutschland anhält, expandiert die geringfügige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Hierbei handelt es sich nicht etwa um neue Arbeitsplätze, sondern sozialversicherungspflichtige Jobs werden in mehrere sozialversicherungsfreie umgewandelt. Als Folge der starken Zunahme dieser Beschäftigungsverhältnisse - das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) gehen von einer Anzahl von 5,63 Millionen aus, was einem Anstieg von 26,5 % seit 1992 entsprechen würde - entstehen den Sozialversicherungen nach Schätzungen des DGB schon heute Beitragsausfälle von ca. 15 bis 20 Mrd. DM. Vor diesem Hintergrund ist die geringfügige Beschäftigung in der letzten Zeit immer mehr - auch außerhalb des Frauenspektrums - in die Kritik geraten.

Grundsätzlich wirkt die Sozialversicherungsfreigrenze wie eine indirekte Lohn(neben)kostensubvention, da sie eine bestimmte Form von Arbeitsverhältnissen mit geringer Stundenzahl für die Arbeitgeberseite verbilligt. So werden diejenigen Unternehmen mit Konkurrenzvorteilen belohnt, die abgesicherte Teil- oder Vollzeitstellen in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umwandeln. Diese Wettbewerbsverzerrung beklagt u. a. die Gebäudereiniger-Innung.

Die Oppositionsfraktionen haben bereits im letzten Jahr Vorschläge zur Einbeziehung der sog. 610/520-Mark-Jobs in die Sozialversicherung eingebracht. Sowohl in den letzten Bundestagsdebatten, als auch in den Medien wurden von Mitgliedern der Regierungsfraktionen verschiedene Modelle erörtert.

In diesem Zusammenhang ist von Interesse, wie die Bundesregierung die diskutierten Modelle bewertet und auf welche Daten und Argumente sie ihre Einschätzung gründet. Im Rahmen dieser Bewertung ist die besondere Berücksichtigung und Abwägung folgender Kriterien notwendig:

  • Frauen einen besseren Zugang zu einer eigenständigen sozialen Sicherung zu sichern,
  • der Erosion der Sozialversicherung gegenzusteuern,
  • die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Betrieben zu beenden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien die Absenkung der Freigrenze, das heißt eine Absenkung der gegenwärtig gültigen Obergrenze zur Sozialversicherungspflicht von 610 DM im Westen und 520 DM im Osten auf 300 oder 100 DM (Bitte bei den Fragen 1 bis 5 die oben genannten Vorgaben im letzten Absatz der Begründung berücksichtigen)?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung eine ausschließliche Einbeziehung von Nebenbeschäftigung in die Sozialversicherungspflicht?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung das sog. „kleine Beschäftigungsverhältnis", das heißt die Versicherungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von heute 610 DM im Westen und 520 DM im Osten auf die Höhe des Existenzminimums von 1 200 DM monatlich anzuheben?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung das Modell der Quotierung, das heißt die Kopplung der Anzahl von geringfügigen Beschäftigungen an die Beschäftigtenzahl des Betriebes?

5. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, das im Januar 1998 in Österreich in Kraft tretende neue Gesetz, welches vorsieht, daß Arbeitgeber einen pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag in die Renten- und Krankenversicherung leisten müssen, wenn die monatliche Lohnsumme für geringfügig Beschäftigte das Eineinhalbfache der gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze ausmacht, auf die Bundesrepublik Deutschland zu übertragen?

Fragen5

1

Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien die Absenkung der Freigrenze, das heißt eine Absenkung der gegenwärtig gültigen Obergrenze zur Sozialversicherungspflicht von 610 DM im Westen und 520 DM im Osten auf 300 oder 100 DM (Bitte bei den Fragen 1 bis 5 die oben genannten Vorgaben im letzten Absatz der Begründung berücksichtigen)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung eine ausschließliche Einbeziehung von Nebenbeschäftigung in die Sozialversicherungspflicht?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung das sog. „kleine Beschäftigungsverhältnis", das heißt die Versicherungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von heute 610 DM im Westen und 520 DM im Osten auf die Höhe des Existenzminimums von 1 200 DM monatlich anzuheben?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung das Modell der Quotierung, das heißt die Kopplung der Anzahl von geringfügigen Beschäftigungen an die Beschäftigtenzahl des Betriebes?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, das im Januar 1998 in Österreich in Kraft tretende neue Gesetz, welches vorsieht, daß Arbeitgeber einen pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag in die Renten- und Krankenversicherung leisten müssen, wenn die monatliche Lohnsumme für geringfügig Beschäftigte das Eineinhalbfache der gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze ausmacht, auf die Bundesrepublik Deutschland zu übertragen?

Bonn, den 6. Dezember 1997

Annelie Buntenbach Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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