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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kritik der Umweltverbände an der Zusammenarbeit in der Störfallkommission (G-SIG: 13012981)

Aufwendungen für Störfallkommission (SFK) und Technischen Ausschuß für Anlagensicherheit (TAA), Arbeitsweise der Geschäftsstelle bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und der Arbeitskreise, Geschäftsordnung der Störfallkommission, Nach- und Umbenennung von Mitgliedern und Sachverständigen, Erarbeitung von Schadstoffkonzentrationsleitwerten durch Arbeitskreise der SFK

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

19.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/949015. 12. 97

Kritik der Umweltverbände an der Zusammenarbeit in der Störfallkommission

des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei verschiedenen Anlässen hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Wichtigkeit der Zusammenarbeit ihrer Behörden mit den Umweltverbänden betont. Eine gesetzliche Institutionalisierung dieser Zusammenarbeit findet sich in der Beteiligung der Umweltverbände in der Störfallkommission, deren Aufgabe die Beratung der Umweltministerin über die Vermeidung ökologisch schädlicher Industriehavarien ist. Nach Meinung verschiedener Umweltverbände wird diese Beteiligung massiv behindert.

Am 15. Januar 1992 wurde auf der Grundlage von § 51 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die „Störfall-Kommission" (SFK) als Beratungsorgan der Bundesregierung gebildet. Die SFK hat die Aufgabe, „gutachterlich in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlaß Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzuzeigen" (§ 51 a Abs. 2). Sie soll die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, zur Vermeidung von Störfällen sowie zur Begrenzung von Störfallauswirkungen beraten. Analog dazu wurde auf der Grundlage des § 31 a BImSchG ein „Technischer Ausschuß für Anlagensicherheit" (TAA) eingerichtet, der die Bundesregierung „in sicherheitstechnischen Fragen, die die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen betreffen", beraten soll.

Die Vorsitzenden der Störfall-Kommission und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit sind wechselseitig im jeweils anderen Gremium vertreten. Beide Gremien teilen sich Mitarbeiter, Haushaltsmittel und Geschäftsstellenräumlichkeiten.

Die SFK besteht aus 25 Mitgliedern, zwei davon sind Vertreter der Umweltverbände. Grundlage der SFK-Tätigkeit ist die Geschäftsordnung, die sich die Kommission selbst gegeben hat und die am 23. April 1993 in Kraft getreten ist (veröffentlicht am 8. Juni 1993 im Bundesanzeiger).

Die Führung der Geschäfte der SFK obliegt einer Geschäftsstelle, die nach einem Vertrag zwischen dem Umweltbundesamt und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)mbH bei der GRSmbH eingerichtet ist. Abzüglich der Geschäftsstellenkosten wird im Haushaltsplan 1998 der Aufwand für die Mitglieder der Störfallkommisson und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TAA) ohne weitere Aufgliederung mit 59 000 DM für beide Gremien angegeben. In diesem Betrag sollen Reisekosten für Sachverständige, Gutachten und Materialanschaffungen enthalten sein. Insbesondere ist nicht ersichtlich, wieviel der SFK tatsächlich zur Erarbeitung von Gutachten und Berichten zur Verfügung steht und wer nach welchen Kriterien über Auftragsvergaben entscheidet.

Die Arbeitsweise der Störfallkommission und ihrer Geschäftsstelle ist Gegenstand der Kritik geworden. So sollen Protokolle, Anfragen und Stellungnahmen zu Themen der SFK und ihrer Arbeitskreise nicht oder nur verzögert an die Gremiumsmitglieder verteilt worden sein. Die Beteiligung der Umweltverbände nach § 51 a BImSchG soll jedoch keine Feigenblattfunktion erfüllen: Ihre Teilnahme ist nur dann sinnvoll, wenn ein ungehinderter Informationszugang gegeben ist bzw. die Stellungnahmen der Umweltverbände von der Geschäftsstelle allen Gremienmitgliedern umgehend ausgehändigt werden. Eine von den Umweltverbänden bemängelte Einflußnahme von Arbeitskreisvorsitzenden auf den Inhalt der zu verteilenden Stellungnahmen würde der Aufgabe der Umweltverbände widersprechen und wäre von der Bundesregierung sofort zu unterbinden. Ebenso würde es üblichen, demokratischen Verfahrensweisen widersprechen, wenn - wie bemängelt - keine Möglichkeit eingeräumt werden würde, abweichende Meinungen und Voten der Umweltverbände verbindlich in den Protokollen festzuhalten oder den Umweltverbänden die Möglichkeit verwehrt werden würde, ihre Vertreter in den SFK-Gremien selbst zu bestimmen. In der Frage der Kontinuität der Besetzung in der Kommission kann an die Teilnahme von Verbandsvertretern kein anderer Maßstab angelegt werden, als z. B. an die Vertreter der Behörden. Je nach Arbeitsgebiet und Zuständigkeit muß auch für die Umweltverbände eine Nach- und Umbenennung jederzeit gewährleistet sein.

Sowohl für die Vertreter der Umweltverbände als auch für die Fraktionen des Deutschen Bundestages ist die Frage, welchem inhaltlichen Auftrag die SFK nachkommt, von erheblicher Bedeutung. So verfolgt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Arbeit der Kommission beispielsweise zu den Grenz-, Richt-, Orientierungs- und Toxizitätswerten mit besonderem Interesse. Gleichwohl ist die Erarbeitung sogenannter Schadstoffkonzentrationsleitwerte kritisch in Aufgabenstellung und Sinnhaftigkeit, aber auch in Auftrag und Finanzierung zu hinterfragen, insbesondere dann, wenn Anlaß zur Besorgnis besteht, daß nicht eine verbesserte Abschätzung gesundheitlicher Risiken, als vielmehr eine Verwässerung bestehender Richt- und Grenzwerte, vermutet werden darf.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen14

1

a) Wie hoch war der Aufwand der SFK bzw. des TAA in den Jahren 1996 und 1997, jeweils aufgegliedert nach Kosten der Geschäftsstelle, Reisekosten der SFK- und SFK-Arbeitskreis-Mitglieder, Kosten für die Erarbeitung von Gutachten, Drucklegungskosten für Berichte, sonstigen Kosten?

1

b) Wie hoch ist der Aufwand der SFK bzw. des TAA für das Haushaltsjahr 1998 eingeplant, (aufgegliedert nach Frage 1. a)?

2

Nach welchem Verfahren und nach welchen Kriterien wird innerhalb der SFK bzw. des TAA (beispielsweise bei der Auftragsvergabe für die Erarbeitung von Gutachten und Berichten) über die Verwendung des SFK- bzw. TAA-Etats bestimmt?

3

Welche Aufgaben sieht der Geschäftsstellenvertrag für die Tätigkeiten der SFK-Geschäftsstelle vor, und mit welchen Qualifikationsanforderungen und Aufgabenstellungen sind deren Planstellen besetzt?

4

Entspricht es den Tatsachen, daß Unterlagen (z. B. Protokolle, Stellungnahmen der Umweltverbände) durch die Geschäftsstelle der SFK nicht oder mit großer zeitlicher Verzögerung an SFK- und SFK-Arbeitskreis-Mitglieder verteilt worden sind, und mit welcher Begründung und zu welchen Themen ist ggf. so verfahren worden?

5

Entspricht es der Arbeitsweise der SFK bzw. ihrer Geschäftsordnung, daß Arbeitskreisvorsitzende Unterlagen von Mitgliedern zu Arbeitskreisthemen, die über ihn zur Verteilung an die anderen Gremienmitglieder adressiert sind, zurückhalten und die Verteilung verweigern können?

6

Entspricht es den Tatsachen, daß eine Arbeitskreisvorsitzende bzw. ein Arbeitskreisvorsitzender dahin gehend Einflußnahme auf die Umweltverbände zu nehmen versuchte, daß sie bzw. er die Verteilung einer Stellungnahme von einer inhaltlichen Überarbeitung abhängig machen wollte, und wie bewertet die Bundesregierung ggf. diese Verfahrensweise?

7

Von wem sind die Protokolle der SFK-Gremiensitzungen zu genehmigen, und wie ist die Aufnahme von abweichenden Voten sichergestellt?

8

a) Entspricht es den Tatsachen, daß Vorsitzende der SFK oder der SFK-Arbeitskreise die Ansicht vertreten, daß Rücksprachen von SFK-Mitgliedern mit den sie entsendenden Institutionen nicht zulässig seien, und wie begründen sie ggf. diese Ansicht?

8

b) Welches Verfahren sieht die Geschäftsordnung für die Behandlung von Tischvorlagen vor, und wie wurde in der Vergangenheit mit Tischvorlagen verfahren?

9

Nach welchen Kriterien, bis zu welchem Zeitpunkt der Berufungsperiode und nach welchem Verfahren können Arbeitskreismitglieder und Sachverständige nachgemeldet werden, und inwiefern kann ggf. ein Arbeitskreisvorsitzender eine Nach- bzw. Neubenennung ablehnen?

10

a) Welchem Auftrag folgt die SFK in ihren Arbeitskreisen „Schadstoffe Luft" bzw. „Schadstoffe Wasser" bei der Erarbeitung von Schadstoffkonzentrationsleitwerten?

10

b) Wie soll die Erarbeitung dieser Werte ggf. finanziert werden, und wird es ggf. eine Ausschreibung hierfür geben?

10

c) Welchem Zeitplan und welchem Arbeitskonzept folgt die SFK ggf.?

Bonn, den 15. Dezember 1997

Dr. Jürgen Rochlitz Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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