Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/9619
14. 01. 98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack,
Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/9555 —
Erkenntnisse und Einschätzungen der Bundesregierung über die Lage in Algerien
Nach einem Bericht der Tageszeitung Frankfu rter Rundschau vom 2.
Dezember 1997 bereiste Dr. We rner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen
Amt, Algerien innerhalb der letzten eineinhalb Jahre drei Mal. Nach
seinem jüngsten Aufenthalt in Algerien vom 28. bis 30. November 1997 hat
sich Staatsminister Dr. Werner Hoyer gegenüber der FR dera rt geäußert,
daß er alles überprüfen konnte und „vieles, was es an dummem Gerede
in Deutschland gibt, relativiert wird" . Hiermit wandte sich Dr. Werner
Hoyer der Pressemeldung zufolge gegen Meldungen, die algerische
Armee sei an den Massakern direkt beteiligt oder habe sich absichtlich
passiv verhalten.
Gleichzeitig liegen Berichte der internationalen Presse von Anfang
November 1997 über eine intensive Verwicklung der algerischen
Geheimdienste in Planung und Ausführung von Massakern in Algerien und auch
von Anschlägen in Frankreich vor. Dies alles geschehe mit Wissen der
europäischen Nachrichtendienste.
1. Wann befanden sich Vertreter der Bundesregierung in diesem Jahr
zu Besuch in Algerien?
Als Vertreter der Bundesregierung hat im Jahr 1997 lediglich der
Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, Algerien
vom 28. November bis 1. Dezember (einschließlich Ankunfts- und
Abreisetag) besucht.
2. Mit welchen Vertretern der algerischen Regierung führten Vertreter
der Bundesregierung in Algerien Gespräche, und was war
Gegenstand sowie Resultat der Gespräche?
Staatsminister Hoyer hat bei seinem Besuch mit Mitgliedern der
algerischen Regierung und den Spitzen im algerischen Parlament
vertretener Parteien Gespräche geführt. Einzelheiten ergeben sich
aus der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 1. Dezember
1997, deren Text als Anlage beigefügt ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Januar 1998
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
3. Mit welchen Vertretern der algerischen parlamentarischen
Opposition wurden bei diesen Besuchen Gespräche geführt, und was war
Gegenstand sowie Resultat der Gespräche?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2.
4. Wurden auch Gespräche mit der nicht im Parlament vertretenen
algerischen Opposition oder Nicht-Regierungsinstitutionen geführt?
Wenn ja, mit welchen Organisationen, und was war Gegenstand
sowie Resultat der Gespräche?
Gespräche mit der nicht im Parlament vertretenen algerischen
Opposition sind von Staatsminister Dr. Werner Hoyer bei diesem
Besuch nicht geführt worden. Staatsminister Dr. Werner Hoyer hat
auch ein Gespräch mit dem katholischen Erzbischof von Algier,
Monseigneur Teissier, geführt. Dieses Gespräch war vertraulich.
5. Führte Staatsminister Dr. Werner Hoyer oder ein anderer Vertreter
der Bundesregierung Gespräche über die Rückübernahme von
algerischen Flüchtlingen?
Wenn ja, was war Resultat der Gespräche?
Staatsminister Dr. Werner Hoyer hat während seines Besuchs kein
Gespräch über die Rückübernahme algerischer Flüchtlinge
geführt.
6. Fanden seit der Parlamentswahl im Mai dieses Jahres Gespräche -
auch auf Arbeitsebene - über die Rückübernahme von algerischen
Flüchtlingen statt?
Wenn ja:
a) Wann fanden diese Gespräche statt?
b) Wer waren die algerischen Gesprächspartner, und was war
Resultat der Gespräche?
Seit der algerischen Parlamentswahl am 5. Juni 1997 haben keine
Gespräche - auch nicht auf Arbeitsebene - über die
Rückübernahme algerischer Flüchtlinge stattgefunden.
7. Ist aus der Feststellung der Bundesregierung, daß abgeschobene
algerische Flüchtlinge bei Einreise in Polizeigewahrsam genommen
werden, der mehrere Tage - im Falle von Deserteuren bis zu vierzehn
Tage - dauern kann, aber keine Hinweise auf „schwere
Menschenrechtsverletzungen" in dieser Zeit bekannt seien, zu schließen, daß
die Bundesregierung Kenntnis über Menschenrechtsverletzungen an
abgeschobenen Algeriern hat, die sie allerdings nicht als „schwer"
einstuft?
Wenn ja:
a) Welche Personengruppen waren von
Menschenrechtsverletzungen betroffen?
b) Welche Formen von Menschenrechtsverletzungen an
abgeschobenen Algeriern sind bekanntgeworden?
Die in der Frage enthaltene Feststellung stammt inhaltlich
offenbar aus dem inzwischen aktualisierten Bericht des Auswärtigen
Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Algerien
vom 30. September 1997.
Das Auswärtige Amt erstellt Berichte über die asyl- und
abschiebungsrelevante Lage in einer Reihe von Staaten, zu denen auch
Algerien gehört. Aufgrund der spezifischen Zweckbestimmung
dieser Berichte als Entscheidungshilfen für die deutschen
Innenbehörden und Gerichte sind diese als „Verschlußsache - Nur für
den Dienstgebrauch" eingestuft. Damit soll sichergestellt werden,
daß die Lageberichte ohne Rücksichtnahme auf außenpolitische
Interessen formuliert, sowie vertrauliche Quellen und
Informationen weitgehend geschützt werden können. Die Bundesregierung
nimmt aus diesem Grund nicht öffentlich zum Inhalt solcher
Lageberichte Stellung. Auf Anfrage stellt das Auswärtige Amt jedoch
sicher, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages in einzelne
Lageberichte Einsicht nehmen können.
8. Welche Belege wurden Staatsminister Dr. Werner Hoyer bei seinem
Besuch vorgelegt, die den Vorwurf entkräften können, daß das
algerische Militär direkt oder indirekt in die Planung und Ausführung von
Massakern verwickelt war und/oder sich passiv verhalten hat?
Staatsminister Dr. Werner Hoyer hat am 29. November 1997 den
Ort eines großen Massakers (Bentalha) besuchen können. Er hat
danach in einem am 30. November 1997 gegebenen Interview
geäußert, daß er bei dieser Gelegenheit bestimmte Erkenntnisse
gewonnen habe, die ihn zur Relativierung weitverbreiteter
Ansichten über die Rolle der algerischen Sicherheitskräfte
veranlaßten. Er hat jedoch auch betont, daß er kein vollständiges Bild der
Lage habe und noch weitaus mehr Informationen benötige.
9. Hat Staatsminister Dr. Werner Hoyer diesbezüglich auch Gespräche
mit Vertretern der algerischen Parteien FFS (Front der sozialistischen
Kräfte) und PT (Arbeiterpartei) geführt?
Wenn ja, haben diese Parteien ebenso die Ansicht vertreten, daß eine
Beteiligung von Teilen des Militärs an den Massakern oder eine
unterlassene Hilfeleistung des Militärs ausgeschlossen werden kann?
Über den Inhalt des Gesprächs mit dem Vertreter der Front der
sozialistischen Kräfte (Front des Forces socialistes - FFS) können
wegen dessen Vertraulichkeit keine Angaben gemacht werden (s.
auch Antwort zu Frage 2).
Ein gesondertes Gespräch mit der Arbeiterpartei (Parti des
Travailleurs - PT) kam bei diesem Besuch nicht zustande.
10. Sind der Bundesregierung die Aussagen von ehemaligen Mitgliedern
des algerischen Militärs bzw. des Geheimdienstes bekannt (vgl. hierzu
The Observer vom 9. November 1997 sowie Le Monde vom 11.
November 1997), wonach die für zahlreiche Massaker verantwortlich
gemachte Gruppe GIA (Bewaffnete islamische Gruppen) von Mitgliedern
des Geheimdienstes unterwandert sei, daß an zahlreichen Massakern
Angehörige des Militärs beteiligt gewesen seien, und insbesondere die
Anschläge in Pa ris am 25. Juli und am 6. Oktober 1995 durch den
algerischen Geheimdienst geplant und durchgeführt wurden?
Der Bundesregierung sind diese angeblichen Aussagen nur aus
Medienberichten bekannt.
Sie hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, daß K. M., der einer der beiden
mutmaßlichen Attentäter der Anschläge im Sommer 1995 in Pa ris war,
bei seiner Gefangennahme verletzt wurde (während der zweite
mutmaßliche Attentäter bei seiner Festnahme erschossen wurde) und
mittlerweile verschwunden ist, ohne daß die französische Regierung
dies erklären kann (vgl. dazu The Observer vom 9. November 1997)?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zum
Schicksal der mutmaßlichen Attentäter der Anschläge in Pa ris vom
Sommer 1995. Zu weitergehenden Medienspekulationen nimmt sie
nicht Stellung.
12. Sind der Bundesregierung Behauptungen bekannt, wonach die
europäischen Nachrichtendienste über die Verantwortung der
algerischen Geheimdienste Direction du Renseignement et de la Sécurité
(DRS) und Direction contre Espionage (DCE) für Massaker und
Anschläge in Algerien und Frankreich informiert sind, diese
Erkenntnisse jedoch zum Schutz wi rtschaftlicher Interessen zurückhalten?
Wenn ja, kann sie diese Aussagen bestätigen?
Derartige Behauptungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
13. Hat Staatsminister Dr. Werner Hoyer die in den Fragen 9 bis 11
genannten Aussagen bzw. Sachverhalte in seinen Gesprächen in
Algerien angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung wiederholt in bezug auf Frage 9 ihren
Hinweis auf die Vertraulichkeit des Gesprächs. Die in den Fragen 10
und 11 unterstellten Sachverhalte sind nicht verifiziert und
konnten aus diesem Grunde nicht Thema von Gesprächen sein.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß algerischen wie
ausländischen Journalistinnen und Journalisten der Zugang zu den
Orten, an denen Massaker stattfanden, gänzlich verwehrt wurde oder
erst ermöglicht wurde, nachdem jegliche Spuren beseitigt waren?
Die Bundesregierung kann nicht bewerten, weshalb zu welchem
bestimmten Zeitpunkt und unter welchen bestimmten Umständen
die algerischen Behörden den Zugang für Journalistinnen und
Journalisten zu Orten, an denen Massaker stattfanden, verweigern
oder gestatten. Sie weist jedoch auf Absatz 2 der Pressemitteilung
des Auswärtigen Amts vom 1. Dezember 1997 hin, in dem es heißt:
„Die Bundesregierung fordert die algerische Regierung auf, den
Weg ... der Sicherung von ... Pressefreiheit entschlossen
fortzusetzen. "
15. Waren die Aussagen von Anwälten, Angehörigen und amnesty
international, wonach ca. 2 000 Menschen aus dem Polizeigewahrsam
in Algerien verschwunden und höchstwahrscheinlich ermordet sind,
während die Behörden Angaben über das Verschwinden von
Personen nicht nachgehen, Gegenstand der Gespräche, die Staatsminister
Dr. Werner Hoyer in Algerien geführt hat, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Die Bundesregierung verweist auf Absatz 2 der Pressemitteilung
des Auswärtigen Amts vom 1. Dezember 1997.
16. Ist der Bundesregierung der Grund für das Einreiseverbot nach
Algerien für Amnesty International sowie die Behinderung der
Recherche für andere Menschenrechtsorganisationen bekannt?
Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bekannt, denen
sich Amnesty International und andere
Menschenrechtsorganisationen bei ihrer Arbeit in Algerien gegenübersehen. Sie ist wie
stets bereit, mit diesen Organisationen hierüber in ein Gespräch
einzutreten.
17. Hat Staatsminister Dr. Werner Hoyer bei seinen Gesprächen das
Einreiseverbot für amnesty international und darüber hinaus die
Behinderung von Human Rights Watch und der Fédération des Droits de
l'Homme bei ihren Recherchen, über die am 24. November 1997 bei
einer Anhörung des Europaparlaments berichtet wurde,
angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 16.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bisher bei keinem der
Massaker und Anschläge in Algerien zu einer polizeilichen Untersuchung
und einem anschließenden Gerichtsverfahren gekommen ist, und
wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache?
Die Bundesregierung bedauert, daß angesichts der Häufigkeit und
des Ausmaßes der Terroranschläge in Algerien deren polizeiliche
und gerichtliche Aufarbeitung offensichtlich kaum stattfinden.
19. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach einer
internationalen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Massaker,
Anschläge und Menschenrechtsverletzungen in Algerien, und falls
sie diese befürwortet, welche politischen und institutionellen
Möglichkeiten sieht sie für eine Umsetzung dieser Forderung?
Die algerische Regierung und weite Teile der algerischen
Öffentlichkeit lehnen die Einsetzung einer internationalen
Untersuchungskommission ab, da dies als Eingriff in die Souveränität des
Landes gesehen wird. Nach Auffassung der Bundesregierung
entbindet dies die algerische Regierung jedoch nicht von ihrer
Verpflichtung, mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten
Nationen (Sonderberichterstatter, Arbeitsgruppen,
Hochkommissarin) zusammenzuarbeiten, um Menschenrechtsverletzungen
wirksam vorzubeugen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat
zudem angeregt, daß innerhalb der EU die Bemühungen verstärkt
werden, um mit der algerischen Regierung bei der
rechtsstaatlichen Terrorismusbekämpfung zusammenzuarbeiten und schnelle
Hilfe für die Opfer des Terrorismus bereitzustellen.
Presseerklärung des Auswärtigen Amts vom 1. Dezember 1997:
„AA am 1. Dezember 1997: Der Staatsminister im Auswärtigen
Amt, Dr. Werner Hoyer MdB, ist im Rahmen seiner Algerienreise
mit Ministerpräsident Ouyahiya, Außenminister Attaf,
Vizeaußenminister Moussaoui, Parlamentspräsident Bensalah sowie den
Spitzen der Parteien RND, MSP, FLN, FFS und RCD
zusammengetroffen. Staatsminister Hoyer betonte, daß die Bundesregierung
und auch die Europäische Union alle algerischen Parteien
auffordern, gemeinsam eine Lösung der gegenwärtigen Krise
anzustreben. Er rief alle religiösen, gesellschaftlichen und politischen
Kräfte Algeriens auf, auf nationale Aussöhnung und ein Ende von
Gewalt und Terrorismus hinzuarbeiten. Gleichzeitig verurteilte
Staatsminister Hoyer den Terrorismus islamistischer
Organisationen auf das Schärfste. Damit diskreditierten die militanten
Muslime sich selbst. Terrorismus lasse sich durch nichts rechtfertigen.
Das algerische Volk habe ein Recht darauf, in Frieden zu leben.
Die Bundesregierung fordere die algerische Regierung auf, den
Weg der Demokratisierung und der Sicherung von
Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit entschlossen
fortzusetzen.
Mit den Präsidentschaftswahlen vom November 1995, den
Parlamentswahlen von Juni 1997 und den Kommunalwahlen von
Oktober 1997 habe Algerien einen wichtigen Abschnitt auf dem Weg
zur nationalen Aussöhnung zurückgelegt. Dieser Weg müsse
allen Schwierigkeiten zum Trotz konsequent weitergegangen
werden.
Das Kernproblem Algeriens sei die wirtschaftliche und damit
verbunden die soziale Lage des Landes. Ein wirtschaftlicher
Aufschwung Algeriens bedürfe aber externer Unterstützung.
Staatsminister Hoyer wies in diesem Zusammenhang auf die vielfältigen
Kooperationsmöglichkeiten bilateraler Art sowie im Rahmen der
Mittelmeerpartnerschaft hin. Er begrüßte ausdrücklich die
erfolgreiche Arbeit des deutschalgerischen Wirtschaftsforums.
Voraussetzung für dauerhaften Erfolg sei die Wiederherstellung
der inneren Sicherheit und die politische Aussöhnung. Nur so
könnten Arbeitslosigkeit und Armut beseitigt werden."]