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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Erkenntnisse und Einschätzungen der Bundesregierung über die Lage in Algerien (G-SIG: 13012986)

Gespräche von Vertretern der Bundesregierung in Algerien, Rückübernahme von algerischen Flüchtlingen, Verwicklung der algerischen Armee und der Geheimdienste in Massaker und Anschläge in Paris, Forderung nach einer internationalen Untersuchungskommission

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/955510. 12. 97

Erkenntnisse und Einschätzungen der Bundesregierung über die Lage in Algerien

der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einem Bericht der Tageszeitung Frankfurter Rundschau vom 2. Dezember 1997 bereiste Dr. Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt, Algerien innerhalb der letzten eineinhalb Jahre drei Mal. Nach seinem jüngsten Aufenthalt in Algerien vom 28. bis 30. November 1997 hat sich Staatsminister Dr. Werner Hoyer gegenüber der FR derart geäußert, daß er alles überprüfen konnte und „vieles, was es an dummem Gerede in Deutschland gibt, relativiert wird". Hiermit wandte sich Dr. Werner Hoyer der Pressemeldung zufolge gegen Meldungen, die algerische Armee sei an den Massakern direkt beteiligt oder habe sich absichtlich passiv verhalten.

Gleichzeitig liegen Berichte der internationalen Presse von Anfang November 1997 über eine intensive Verwicklung der algerischen Geheimdienste in Planung und Ausführung von Massakern in Algerien und auch von Anschlägen in Frankreich vor. Dies alles geschehe mit Wissen der europäischen Nachrichtendienste.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann befanden sich Vertreter der Bundesregierung in diesem Jahr zu Besuch in Algerien?

2

Mit welchen Vertretern der algerischen Regierung führten Vertreter der Bundesregierung in Algerien Gespräche, und was war Gegenstand sowie Resultat der Gespräche?

3

Mit welchen Vertretern der algerischen parlamentarischen Opposition wurden bei diesen Besuchen Gespräche geführt, und was war Gegenstand sowie Resultat der Gespräche?

4

Wurden auch Gespräche mit der nicht im Parlament vertretenen algerischen Opposition oder Nicht-Regierungsinstitutionen geführt?

Wenn ja, mit welchen Organisationen, und was war Gegenstand sowie Resultat der Gespräche?

5

Führte Staatsminister Dr. Werner Hoyer oder ein anderer Vertreter der Bundesregierung Gespräche über die Rückübernahme von algerischen Flüchtlingen?

Wenn ja, was war Resultat der Gespräche?

6

Fanden seit der Parlamentswahl im Mai dieses Jahres Gespräche - auch auf Arbeitsebene - über die Rückübernahme von algerischen Flüchtlingen statt?

Wenn ja:

a) Wann fanden diese Gespräche statt?

b) Wer waren die algerischen Gesprächspartner, und was war Resultat der Gespräche?

7

Ist aus der Feststellung der Bundesregierung, daß abgeschobene algerische Flüchtlinge bei Einreise in Polizeigewahrsam genommen werden, der mehrere Tage - im Falle von Deserteuren bis zu vierzehn Tage - dauern kann, aber keine Hinweise auf „schwere Menschenrechtsverletzungen" in dieser Zeit bekannt seien, zu schließen, daß die Bundesregierung Kenntnis über Menschenrechtsverletzungen an abgeschobenen Algeriern hat, die sie allerdings nicht als „schwer" einstuft?

Wenn ja:

a) Welche Personengruppen waren von Menschenrechtsverletzungen betroffen?

b) Welche Formen von Menschenrechtsverletzungen an abgeschobenen Algeriern sind bekanntgeworden?

8

Welche Belege wurden Staatsminister Dr. Werner Hoyer bei seinem Besuch vorgelegt, die den Vorwurf entkräften können, daß das algerische Militär direkt oder indirekt in die Planung und Ausführung von Massakern verwickelt war und/oder sich passiv verhalten hat?

9

Hat Staatsminister Dr. Werner Hoyer diesbezüglich auch Gespräche mit Vertretern der algerischen Parteien FFS (Front der sozialistischen Kräfte) und PT (Arbeiterpartei) geführt?

Wenn ja, haben diese Parteien ebenso die Ansicht vertreten, daß eine Beteiligung von Teilen des Militärs an den Massakern oder eine unterlassene Hilfeleistung des Militärs ausgeschlossen werden kann?

10

Sind der Bundesregierung die Aussagen von ehemaligen Mitgliedern des algerischen Militärs bzw. des Geheimdienstes bekannt (vgl. hierzu The Observer vom 9. November 1997 sowie Le Monde vom 11. November 1997), wonach die für zahlreiche Massaker verantwortlich gemachte Gruppe GIA (Bewaffnete islamische Gruppen) von Mitgliedern des Geheimdienstes unterwandert sei, daß an zahlreichen Massakern Angehörige des Militärs beteiligt gewesen seien, und insbesondere die Anschläge in Paris am 25. Juli und am 6. Oktober 1995 durch den algerischen Geheimdienst geplant und durchgeführt wurden?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, daß K. M., der einer der beiden mutmaßlichen Attentäter der Anschläge im Sommer 1995 in Paris war, bei seiner Gefangennahme verletzt wurde (während der zweite mutmaßliche Attentäter bei seiner Festnahme erschossen wurde) und mittlerweile verschwunden ist, ohne daß die französische Regierung dies erklären kann (vgl. dazu The Observer vom 9. November 1997)?

12

Sind der Bundesregierung Behauptungen bekannt, wonach die europäischen Nachrichtendienste über die Verantwortung der algerischen Geheimdienste Direction du Renseignement et de la Sécurité (DRS) und Direction contre Espionage (DCE) für Massaker und Anschläge in Algerien und Frankreich informiert sind, diese Erkenntnisse jedoch zum Schutz wirtschaftlicher Interessen zurückhalten?

Wenn ja, kann sie diese Aussagen bestätigen?

13

Hat Staatsminister Dr. Werner Hoyer die in den Fragen 9 bis 11 genannten Aussagen bzw. Sachverhalte in seinen Gesprächen in Algerien angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß algerischen wie ausländischen Journalistinnen und Journalisten der Zugang zu den Orten, an denen Massaker stattfanden, gänzlich verwehrt wurde oder erst ermöglicht wurde, nachdem jegliche Spuren beseitigt waren?

15

Waren die Aussagen von Anwälten, Angehörigen und amnesty international, wonach ca. 2 000 Menschen aus dem Polizeigewahrsam in Algerien verschwunden und höchstwahrscheinlich ermordet sind, während die Behörden Angaben über das Verschwinden von Personen nicht nachgehen, Gegenstand der Gespräche, die Staatsminister Dr. Werner Hoyer in Algerien geführt hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16

Ist der Bundesregierung der Grund für das Einreiseverbot nach Algerien für amnesty international sowie die Behinderung der Recherche für andere Menschenrechtsorganisationen bekannt?

17

Hat Staatsminister Dr. Werner Hoyer bei seinen Gesprächen das Einreiseverbot für amnesty international und darüber hinaus die Behinderung von Human Rights Watch und der Federation des Droits de l Homme bei ihren Recherchen, über die am 24. November 1997 bei einer Anhörung des Europaparlaments berichtet wurde, angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bisher bei keinem der Massaker und Anschläge in Algerien zu einer polizeilichen Untersuchung und einem anschließenden Gerichtsverfahren gekommen ist, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache?

19

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach einer internationalen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Massaker, Anschläge und Menschenrechtsverletzungen in Algerien, und falls sie diese befürwortet, welche politischen und institutionellen Möglichkeiten sieht sie für eine Umsetzung dieser Forderung?

Bonn, den 10. Dezember 1997

Dr. Angelika Köster-Loßack Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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