Zur modellhaften Förderung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Oostergetelo, Adler, Diller, Dr. Eckardt, Ewen, Fischer (Gräfenhainichen), Fuhrmann, Gleicke, Graf, Hacker, Hampel, Kirschner, Klappert, Klemmer, Koltzsch, Kuessner, Dr. Küster, von Larcher, Lohmann (Witten), Müller (Schweinfurt), Müller (Völklingen), Dr. Niehuis, Purps, Reimann, Roth, Scheffler, Schröter (Oranienburg), Schütz, Schwanhold, Seidenthal, Sielaff, Sorge, Tappe, Thierse, Verheugen, Vosen, Dr. Wegner, Welt, Weyel, Wimmer (Neuötting), Wohlleben
Vorbemerkung
Die Landwirtschaft in den neuen Bundesländern mit ihren zwangskollektivierten und streng arbeitsteilig organisierten Großbetrieben der Tier- und Pflanzenproduktion steht mit Übernahme des EG-Agrarsystems und der Agrarordnung der bisherigen Bundesrepublik Deutschland vor einem gewaltigen Umstrukturierungsprozeß. Dieser Prozeß verlangt größte Anstrengungen von allen Beteiligten und bedarf massiver Hilfe. Dies ist erforderlich, um den Umstrukturierungsprozeß im Interesse der Menschen in den neuen Bundesländern sozial- und umweltverträglich steuern zu können.
In jedem Fall muß der ungeordnete Bankrott der landwirtschaftlichen Betriebe mit anschließendem Ausverkauf der Konkursmasse verhindert werden. Es gilt, mit den Menschen der Regionen der neuen Bundesländer eine geordnete Überleitung der umzustrukturierenden Betriebe durch Entflechtung, Sanierung und Neuaufbau zu tragfähigen und gesunden Strukturen zu unterstützen.
Dabei darf keine der möglichen Organisationsformen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 29. Juni 1990 in den neuen Bundesländern ausgeschlossen werden. Nur so wird es möglich sein, den erforderlichen Beitrag der Landwirtschaft zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Dörfer und der ländlichen Räume in den neuen Bundesländern zu leisten und die Entleerung stark agrarisch orientierter Räume zu verhindern.
Grundsätzlich ist der Umstrukturierungsprozeß mit Anpassungs- und Überbrückungs- sowie Investitionshilfen zu unterstützen. Darüber hinaus sollten jedoch wegen dieses schwierigen Umstrukturierungsprozesses die vorhandenen Instrumente und Mittel für beispielhafte Vorhaben umfassend genutzt werden. Dabei kommt es darauf an, daß diese beispielhaften Vorhaben regional optimal verteilt, die wichtigsten und standortgerechten Betriebsformen und auch alle möglichen Organisationsformen wie landwirtschaftliche Familienbetriebe oder genossenschaftliche Zusammenschlüsse erfaßt werden.
Die modellhaften Beispielsförderungen in den verschiedenen Regionen sollen Signalwirkung haben und die Menschen ermutigen, selber tatkräftig einen Neubeginn zu wagen.
Die Bundesregierung verfügt mit dem Zweckvermögen der Landwirtschaftlichen Rentenbank über ein geeignetes Instrument zur Förderung beispielhafter Vorhaben. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie die Bundesregierung dieses Instrument nutzt, um den schwierigen Umstrukturierungsprozeß in der deutschen Landwirtschaft modellhaft zu unterstützen. Nur so wird es möglich sein, diesen Prozeß konstruktiv zu begleiten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen13
Inwieweit hat die Bundesregierung bisher das Zweckvermögen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in den neuen Bundesländern modellhaft im Hinblick auf erforderliche künftige Strukturen, die den ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Zukunft gerecht werden, eingesetzt, wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Betriebseinheiten wurden Mittel aus dem Zweckvermögen bis Ende 1990 bewilligt?
Wie verteilen sich diese Betriebe und mit welchem Flächenumfang (Eigentums- und Pachtflächen) insgesamt auf die neuen Bundesländer, wie groß ist dabei der relative Anteil am Umfang der jeweiligen Landwirtschaftsfläche?
Wie verteilen sich die geförderten Betriebe auf unterschiedliche Betriebsgrößenklassen (fortlaufende 50 ha-Größenklassen), und wie groß (Eigentums- und Pachtflächen zusammen) sind die geförderten Betriebe im Durchschnitt dieser Größenklassen?
Berücksichtigt die modellhafte Förderung die regional unterschiedlichen natürlichen Standortbedingungen in den neuen Bundesländern, und wie verteilen sich die geförderten Betriebe auf solche mit einem Schwerpunkt Marktfruchtbau und Veredlung (Milchvieh- und/oder Schweinehaltung)?
Wurde die Auswahl der Modellbetriebe bewußt beeinflußt, um ein Netz solcher beispielgebender Betriebe zu erhalten, oder wurden die Mittel unabhängig hiervon nach Antragseingang bewilligt? Wurden Anträge auf Förderung abgelehnt, wenn ja, was waren die Gründe dafür?
Welche Darlehenssumme insgesamt wurde bis zum Jahresende 1990 aus dem Zweckvermögen landwirtschaftlichen Betrieben in den neuen Bundesländern und zu welchen Konditionen (Zinssatz, durchschnittliche Laufzeit) bewilligt, und wie hoch waren im Durchschnitt die Darlehen aus dem Zweckvermögen in den jeweiligen in Frage 3 aufgeführten Größenklassen?
Haben die geförderten Betriebe neben den Mitteln aus dem Zweckvermögen zusätzlich öffentliche Mittel aus anderen Quellen in Anspruch genommen, worum handelt es sich dabei, und wie hoch war der Subventionswert damit insgesamt in den zuvor aufgeführten Größenklassen der geförderten Betriebe?
Welche Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen wurden bei den Vorhaben schwerpunktmäßig modellhaft gefördert, z. B. Modernisierung von Milchviehställen und -anlagen, der Bau von Güllelagerraum, der Kauf von Landmaschinen, der Aufbau bzw. die Rationalisierung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, und wie wurde den ökologischen Anforderungen bei der Förderung im besonderen Rechnung getragen?
Inwieweit wurden modellhaft gerade einheimische landwirtschaftliche Familien beispielgebend für andere gefördert, um den Umstrukturierungsprozeß in der Landwirtschaft sozialverträglich zu gestalten und möglichst viele Arbeitsplätze in leistungs- und wettbewerbsfähigen Betrieben zu sichern; wie viele der geförderten Landwirte hatten unmittelbar vor 1990 und in den Jahren davor ihren Wohnsitz im Gebiet der ehemaligen DDR, und wurden auch juristische Personen in den Kreis der Begünstigten, wenn ja, wie viele, einbezogen?
Wie beurteilt die Bundesregierung agrarpolitisch die von ihr modellhaft geförderten Vorhaben aus dem Zweckvermögen in den neuen Bundesländern im Verhältnis zur Förderung landwirtschaftlicher Familienbetriebe in den alten Bundesländern, und ist sie davon überzeugt, daß sie damit die tiefgreifenden Strukturunterschiede zwischen der Landwirtschaft in den alten und in den neuen Bundesländern überwindet und damit dazu beiträgt, eine zukunftsorientierte gemeinsame Politik für das ganze Bundesgebiet zu entwickeln?
Wie beurteilt die Bundesregierung agrarpolitisch in diesem Zusammenhang auch die Gründung der Börde-Agro AG (Ernährungsdienst vom 20. Dezember 1990), die im wesentlichen landwirtschaftliche Betriebe und Vermarktungsunternehmen in Sachsen-Anhalt zusammenfaßt und künftig ca. 50 000 Hektar bewirtschaften wird?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere vergleichbare Gründungen bzw. Vorbereitungen dafür in den neuen Bundesländern, und ist der Bundesregierung bekannt, ob entsprechende Vorhaben wie auch die Börde-Agro AG bzw. ihre Agrar-Unternehmen als Aktionäre mit Mitteln des Zweckvermögens, mit öffentlichen Mitteln aus anderen Quellen oder über die von Bund und Ländern bezuschußte Beratung gefördert wurden?
Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gehören als Aktionäre zur Börde-Agro AG, wie groß sind sie im Durchschnitt, und wie sind die Besitzverhältnisse (z. B. einheimische Landwirte, Landwirte aus den alten Bundesländern oder westlichen Ländern, Gesellschaften der Nahrungsmittelindustrien, die zusätzlich landwirtschaftlich genutzte Flächen in den neuen Bundesländern gepachtet oder gekauft haben, LPG oder deren Nachfolgegesellschaften, volkseigene Güter), und welche Unternehmensinteressen repräsentieren die beiden Hauptaktionäre aus Hamburg und Westensee (Ernährungsdienst vom 20. Dezember 1990) bisher?