Zur Sicherheit des Verkehrs mit Schiffen auf der Elbe und weiteren seeschiffbaren Bundeswasserstraßen
der Abgeordneten Dr. Margit Wetzel, Klaus Daubertshäuser, Gerd Andres, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Arne Börnsen (Ritterhude), Carl Ewen, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Klaus Hasenfratz, Dr. Ingomar Hauchler, Reinhold Hiller (Lübeck), Ilse Janz, Lothar Ibrügger, Rolf Koltzsch, Klaus Lennartz, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Albrecht Müller (Pleisweiler), Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Rolf Niese, Jan Oostergetelo, Harald B. Schäfer (Offenburg), Siegfried Willy Scheffler, Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Bodo Seidenthal, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Antje-Marie Steen, Ernst Waltemathe, Wolfgang Weiermann, Dr. Axel Wernitz
Vorbemerkung
Der Schiffsverkehr mit gefährlichen Gütern auf der Elbe nimmt ständig zu. Größere Unglücksfälle können verheerende Folgen haben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Ist eine effizientere Verkehrslenkung der Schiffe auf der Elbe durch die Einrichtung von Ausweichstellen und/oder einschiffige Streckenführung für Großschiffe sowie eine Verkehrsplanung bzw. ein Verkehrsregelungsdienst unter Einbeziehung von Lotsen a) möglich, b) geplant?
Ist im Rahmen des weiteren Ausbaus des maritimen Verkehrssicherheitsdienstes/Vessel Trafics Service (MVD/VTS) daran gedacht, die Besetzung der Radarstellen nicht nur bei Nebel, sondern auch bei klarem Wetter mit Lotsen vorzunehmen, anstatt die Besetzung bei klarem Wetter den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zu überlassen?
Ist daran gedacht, für „alle die Elbe" befahrenden Schiffe mit gefährlicher Ladung (lt. IMDG-Code) eine Ausrüstungspflicht mit Transpondern vorzusehen? Wenn ja, wann?
Welche durch die Seeämter nach dem Seeunfalluntersuchungsgesetz ermittelten Unfallursachen wurden in den letzten fünf Jahren beseitigt bzw. eingestellt?
Welche Unfallrisiko-Ermittlungen für Öltanker, LNG-/LPG-Tanker und andere Schiffe mit anderer gefährlicher Ladung wurden bisher durchgeführt, und wann ist mit ihrer Offenlegung zu rechnen?
Die Einschränkung der Besatzungsstärke von Schiffen und damit auch der Besatzungsqualifikation und die Anforderung an die nautisch-technische Sicherheitsausrüstung können über verschiedene Möglichkeiten durchgeführt werden. Die Seeberufsgenossenschaft prüft dabei nur die Zulässigkeit jeder Einzelmaßnahme, soweit uns bekannt ist aber nicht die kumulierende Wirkung verschiedener Einzelmaßnahmen. Ist unter Berücksichtigung dieser Nichtbeachtung von Kumulationswirkungen jederzeit die Schiffssicherung und die Verkehrssicherheit gewährleistet?
Ist es möglich, Schiffe, bei denen durch Hafenstaatkontrolle erhebliche Mängel festgestellt wurden, mit Einlaufverboten in deutsche Gewässer bzw. Auslaufverboten aus deutschen Häfen zu belegen? Wenn ja, in welchem Umfang werden diese vorgenommen?
Ist an die Einführung einer Radar-Beratungspflicht für alle Schiffe bei unsichtigen Wetterlagen, nach Möglichkeit aber auch bei allen Wetterlagen gedacht, und wann ist eine Einführung geplant?
Ist die Einführung einer allgemeinen Lotsenpflicht für die gewerbliche Schiffahrt beim Transport von gefährlicher Ladung sowie generell ab 500 BRT/BRZ geplant? Wenn ja, wann?
Hält die Bundesregierung es für hilfreich, ein übersichtliches und kurzgefaßtes Sicherheitshandbuch im Broschürencharakter in deutscher, englischer, französischer, russischer Sprache herauszugeben, welches alle sicherheitsrelevanten Vorschriften und Verhaltensempfehlungen für die Schiffsleitungen beim Anlaufen und Befahren unserer Hoheitsgewässer zusammenfaßt?