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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Aktivitäten bundesdeutscher Nachrichtendienste in der DDR vor 1989 (G-SIG: 12010184)

Bewertung der auf einer Dienstkonferenz des Ministeriums für Staatssicherheit im Februar 1989 dargestellten Aktivitäten bundesdeutscher Nachrichtendienste in der DDR

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

01.07.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/78513.06.91

Aktivitäten bundesdeutscher Nachrichtendienste in der DDR vor 1989

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf einer Dienstkonferenz des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) am 17. Februar 1989 stellte der Leiter der Hauptabteilung 2 des MfS umfangreiche Erkenntnisse über westliche, vor allem bundesdeutsche Nachrichtendienste dar. Eine Vielzahl dieser Erkenntnisse beziehen sich auf moralisch-politisch und rechtlich problematisch erscheinende Sachverhalte. Es besteht auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland das Interesse an der Aufdeckung derartiger, möglicherweise problematischer Vorgehensweisen bundesdeutscher Nachrichtendienste. Eine Geheimhaltung der erfragten Informationen erscheint nicht (mehr) erforderlich. Ein nachrichtendienstlicher Gegner, gegen welchen sich diese Aktionen richteten, besteht nicht mehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Treffen die Erkenntnisse des MfS aus dem Jahre 1989 zu, wonach Mitarbeiter von bundesdeutschen und anderen westlichen Nachrichtendiensten unter diplomatischer Tarnung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR tätig waren?

2

diese Nachrichtendienste kirchliche Einrichtungen zu „Propaganda" — nutzten?

3

Abstimmungsprozesse zwischen westlichen „Regierungsstellen, Geheimdienstzentralen und Leitredaktionen" bezüglich der Medienberichterstattung über die innenpolitische Situation in der DDR erfolgten?

4

das als Abwehrorgan konzipierte Bundesamt für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR Anwerbeversuche gegenüber SED-Mitarbeitern durchführte?

5

solche Anwerbeversuche, welche auch vom Bundesnachrichtendienst durchgeführt worden sein sollen, u. a. dadurch flankiert wurden, daß angesprochenen SED-Funktionären frei erfundene Diebstahlshandlungen vorgehalten wurden?

6

bei einer 1987 durch den Bundesnachrichtendienst in großem Umfang durchgeführten Werbeaktion gegenüber Angehörigen des MfS in der ehemaligen DDR u. a. mit einer „Warnung" gearbeitet wurde, „sich nicht den DDR-Behörden zu offenbaren, da sonst eine gnadenlose Familienverfolgung" einsetze?

7

Oder wie stellt sich die angesprochene Arbeitsweise westlicher Nachrichtendienste aus der Sicht der Bundesregierung dar?

Bonn, den 12. Juni 1991

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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