Einschränkung des Rechts auf Wiederherstellung der Gesundheit
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Hilfebedürftige Rentner/Rentnerinnen erhalten von den Krankenversicherungsträgern zwar die Kurbehandlung und die Unterkunftskosten vergütet, jedoch nur 15 DM pro Tag Verpflegungszuschuß. Dieser Betrag deckt aufgrund der erheblichen Pensionspreise nicht den, gemessen am eigenen Haushalt, entstehenden Mehraufwand. Für die Mehrheit der Rentner/Rentnerinnen stellt diese Regelung eine unzumutbare finanzielle Mehrbelastung dar und schränkt ihr Recht auf Wiederherstellung bzw. Verbesserung ihres Gesundheitszustandes ein.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen2
Wie gedenkt die Bundesregierung diesen, für die ältere Generation unzumutbaren und im krassen Widerspruch zum Sozialstaatsprinzip stehenden Sachverhalt zu verändern?
In welcher Weise soll Menschen der älteren Generation Gleichstellung hinsichtlich ihres Rechts auf Wiederherstellung bzw. Verbesserung ihrer Gesundheit, unabhängig von ihrem Alter und von ihrer finanziellen Situation, gewährleistet werden?