Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 12/ 1527
12. Wahlperiode
12. 11.91
Sachgebiet 752
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Harald B.
Schäfer (Offenburg), Volker Jung (Düsseldorf), Klaus Lennartz, Robert Antretter,
Holger Bartsch, Hans Berger, Ursula Burchardt, Marion Caspers -Merk, Peter
Conradi, Karl Diller, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Norbert Formanski, Arne
Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Graf, Renate Jäger, Ilse Janz, Dr. Ulrich
Janzen, Susanne Kastner, Ernst Kastning, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka,
Dr. Klaus Kübler, Robert Leidinger, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Rudolf Müller
(Schweinfurt), Jutta Müller (Völklingen), Christian Müller (Zittau), Dr. Rolf Niese, Jan
Oostergetelo, Manfred Reimann, Dr. Hermann Scheer, Dietmar Schütz, Ernst
Schwanhold, Bodo Seidenthal, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann,
Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Inge Wettig-Danielmeier, Uta Zapf
— Drucksache 12/1349 —
Auswirkungen der Spannungserhöhung von 220 auf 230 Volt
Die Stromkonzerne planen mit der Spannungserhöhung einen
europäischen Stromverbund, der ihnen gestatten würde, den Stromabsatz
auszuweiten und nationale Grenzen und politische Entscheidungen
souveräner Staaten zu unterlaufen. Es ist ferner zu vermuten, daß eine höhere
Netzspannung auch den Stromtransfer in die neuen Bundesländer
massiv ausweiten soll, damit die Marktchancen kommunaler
Energieversorger beeinträchtigt werden.
1. Ist es richtig, daß seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland die
Nennspannung von bisher 220 auf 230 Volt bzw. von 380 auf
400 Volt erhöht wird? Sollen bereits 1992, wie die VDEW mitgeteilt
hat, 97 Prozent aller westdeutschen Haushalte an die neue
Netzspannung angeschlossen sein?
Derzeit wird in der Bundesrepublik Deutschland in den alten
Bundesländern (die neuen Bundesländer sind noch nicht in das
westeuropäische Verbundnetz einbezogen) die Nennspannung
von 220 Volt auf 230 bzw. von 380 auf 400 Volt erhöht. Diese
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Erich Riedl, vom 7. November 1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Werte ergeben sich aus dem Harmonisierungsdokument HD
472 S1 des Europäischen Komitees für elektrotechnische
Normung (CENELEC) aus dem Jahr 1988. Dieses Dokument basiert
auf der internationalen Norm IEC 38 aus dem Jahr 1983 und
wurde im Einvernehmen mit der UNIPEDE (Internationale Union
der Erzeuger und Verteiler elektrischer Energie) ausgearbeitet.
Sie wurde durch die Deutsche Norm DIN IEC 38
(Nennspannungen für öffentliche Niederspannungs-Stromverteilungssysteme)
vom Mai 1987 umgesetzt. Damit waren langjährige Bemühungen
um eine weltweite Vereinheitlichung der Nennspannung
erfolgreich.
Die Werte 220/380 Volt können nur mit den normmäßig
zulässigen Toleranzen zutreffend bewertet werden. Bei der 220-
Volt-Versorgung waren vereinbarungsgemäß Abweichungen von
± 10 Prozent zulässig, die Betriebsspannung durfte also zwischen
198 Volt und 242 Volt liegen. Die neue Nennspannung von
230 Volt läßt für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2003 eine
Toleranz von + 6/— 10 Prozent zu, also Betriebsspannungen
zwischen 207 Volt und 243,8 Volt. Ab dem Jahr 2003 gilt eine
Toleranz von ± 10 Prozent. In den nächsten Jahren unterscheidet sich
die höchstzulässige Betriebsspannung also praktisch nicht.
Nach Auskunft der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke
wird bereits heute bei 97 Prozent aller Kunden das neue
Toleranzband eingehalten. Bis 1992 soll die Anpassung 100 Prozent
erreicht haben.
2. Ist es rechtmäßig, schon heute eine höhere Spannung zu liefern,
obwohl die Versorgungsbestimmungen eine 200 Volt-Abgabe
vorschreiben?
Die Anwendung des neuen Toleranzbandes ist auch heute schon
zulässig. Die Verordnung über Allgemeine
Versorgungsbedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden, die
insoweit den Inhalt der privatrechtlichen Versorgungsverträge regelt,
bestimmt in § 4 Abs. 1, daß die Versorgungsunternehmen
Drehstrom mit einer Spannung von etwa 380 oder 220 Volt zur
Verfügung stellen. Die früheren Toleranzen werden im oberen
Bereich praktisch nicht verändert. Die „Etwa"-Regelung deckt
deshalb auch das neue Toleranzband ab. Es ist vorgesehen, bei der
nächsten Änderung der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden auch die
neuen Spannungswerte in die Verordnung aufzunehmen.
3. Was sind die Gründe für die „Harmonisierung" des Stromnetzes in
Europa, obwohl die Mehrzahl der EG-Länder bereits 200 Volt hat?
4. Hat die Spannungserhöhung technische Gründe oder zielt sie
vorrangig auf eine Erweiterung des Exportmarktes für die
Elektroindustrie ab?
Die Harmonisierung bezieht sich auf das Niederspannungsnetz
und die dort bet riebenen Geräte. Ein Stromaustausch zwischen
den Elektrizitätsversorgungsunternehmen insbesondere über
größere Entfernungen findet auf der Niederspannungsebene nicht
statt, sondern wird über das Hochspannungsnetz mit
Nennspannungen von 110 000 bzw. 380 000 Volt abgewickelt. Deshalb hat
diese Umstellung keine Auswirkungen auf einen Stromtransfer in
die neuen Bundesländer oder auf die Marktchancen kommunaler
Energieversorger.
Die vereinbarte Netzspannung von 230 Volt ist das Ergebnis eines
Kompromisses zwischen den gebräuchlichen Nennspannungen
von 220/380 Volt und 240/415 Volt. Wenn die Harmonisierung
umgesetzt ist, müssen elektrische Betriebsmittel und
Ausrüstungen im Bereich der Niederspannung nur noch auf eine
einheitliche Nennspannung hin ausgelegt werden. Die weltweiten
Marktchancen für elektrische Betriebsmittel und Ausrüstungen
werden hierdurch verbessert. Dies kommt auch den Verbrauchern
zugute.
5. Bestehen Planungen, das Spannungsverhältnis längerfristig auf
240 Volt wie in Großbritannien zu erhöhen?
Nein. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die
Harmonisierung auf 230/400 Volt auch in Großbritannien umgesetzt wird.
6. Führt die Spannungserhöhung zu einem merklichen Mehrverbrauch
an Strom, zur Gefahr von Kabelbränden, Überhitzung von älteren
Elektromotoren und zu einer verkürzten Lebensdauer
handelsüblicher Glühbirnen?
7. Sind die Angaben verschiedener Umweltorganisationen richtig, daß
infolge der Spannungserhöhung
die Lebensdauer von Glühbirnen um rund 30 Prozent verkürzt,
— der Stromverbrauch um 4 Prozent erhöht,
— unter bestimmten Bedingungen die Gefahr von Kabelbränden
sehr viel größer und
der Verschleiß von Elektrogeräten sich beschleunigen wird?
Es ist nicht damit zu rechnen, daß die Umstellung der
Nennspannung sicherheitstechnisch negative Auswirkungen auf im Bet rieb
befindliche Geräte haben wird. Der obere Spannungswert wird
praktisch kaum verändert. Außerdem enthalten die Geräte und
Ausrüstungen grundsätzlich höhere Sicherheitsreserven. Bei den
gegebenen Spannungstoleranzen ist auch nicht mit einem
erhöhten Verschleiß bei Elektrogeräten zu rechnen.
Für die Lebensdauer und den Stromverbrauch von Glühbirnen ist
entscheidend, in welchem Verhältnis ihre sog. Bauspannung zur
tatsächlichen Bet riebsspannung am Ort der Anwendung steht.
Glühbirnen werden aus wirtschaftlichen Gründen auf eine
bestimmte Bauspannung und nicht auf eine ganze
Spannungsbreite hin ausgelegt. Die Bauspannung betrug bisher 228 Volt. Sie
deckte sich mit der früheren sog. mittleren Versorgungsspannung.
Nach Angaben der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke hat
sich die mittlere Versorgungsspannung inzwischen auf 234 Volt
erhöht. Die Bauspannung der Glühlampen in Normalbaureihen
soll jetzt auf 230 Volt heraufgesetzt werden. Die
Glühlampenhersteller gehen davon aus, daß bei diesen Werten die von ihnen
selbst angegebene Lebensdauer von rd. 1 000 Stunden unter
realistischen Bedingungen auch erreicht wird. Zumindest rechnerisch
läßt sich eine Übereinstimmung von Bauspannung und
Betriebsspannung begründen. Denn die mittlere Versorgungsspannung
von 234 Volt wird am Hausanschluß erreicht. Innerhalb des
Hauses kann mit einem Spannungsabfall von 2 Prozent gerechnet
werden. In einem solchen Fall würden Bauspannung und
Betriebsspannung am Ort der Anwendung übereinstimmend
230 Volt betragen. Nach Aussage der Glühlampenhersteller läßt
sich bisher ein Mehrverbrauch an Glühlampen im Zuge der
Erhöhung der mittleren Betriebsspannung statistisch nicht
feststellen.
In welchem Umfang die Spannungsumstellung zu einem
Mehrverbrauch von Strom führen wird, läßt sich nicht exakt angeben.
Bei den Wärmeanwendungen wird sich regelmäßig kein höherer
Verbrauch ergeben, da die Betriebstemperatur etwas schneller
erreicht bzw. die Bet riebszeit entsprechend verkürzt wird. Der
Stromverbrauch bleibt insgesamt gleich. Entsprechendes gilt bei
den Elektromotoren. Bei den vorhandenen Glühlampen kann sich
ein gewisser Strommehrverbrauch ergeben, weil Glühlampen, die
bei der bisherigen Bauspannung mit erhöhter Bet riebsspannung
betrieben werden, einerseits heller leuchten, andererseits aber
auch etwas mehr Strom verbrauchen.]