Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/ 1653
27.11.91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Ganseforth, Holger Bartsch,
Dr. Eberhard Brecht, Edelgard Bulmahn, Marion Caspers -Merk, Peter Conradi,
Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Peter Eckardt, Elke Ferner, Evelin Fischer
(Gräfenhainichen), Arne Fuhrmann, Konrad Gilges, Stephan Hilsberg, Renate Jäger,
Susanne Kastner, Ernst Kastning, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape,
Regina Kolbe, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Detlev von Larcher, Ulrike
Mascher, Dr. Dietmar Matterne, Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Doris
Odendahl, Dr. Helga Otto, Günter Rixe, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Emil
Schnell, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Rolf Schwanitz, Dr. Gerald Thalheim,
Josef Vosen, Reinhard Weis (Stendal), Inge Wett ig-Danielmeier, Heidemarie
Wieczorek-Zeul, Hanna Wolf
— Drucksache 12/1503 —
Situation der Wissenschaftlerinnen in den neuen Bundesländern
Die Umstrukturierung der wissenschaftlichen Institutionen in den neuen
Bundesländern wirft soziale und berufliche Probleme bei den in diesen
Institutionen beschäftigten Akademikern und Akademikerinnen auf.
Insbesondere die sich anbahnende Ausgrenzung von Frauen in den
neuen Bundesländern aus dem Erwerbsleben allgemein und speziell
aus den akademischen Berufslaufbahnen wird in der Öffentlichkeit
kaum wahrgenommen.
Vorbemerkung
Wegen der mit der Erneuerung von Hochschule und Forschung in
den neuen Ländern verbundenen Strukturveränderung — zu der
auch die Eingliederung von Wissenschaftlern und Arbeitsgruppen
aus den Akademien in die Hochschulen gehört — sind ins einzelne
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Bildung und
Wissenschaft vom 25. November 1991 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie, dem
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dem Bundesminister für Wirtschaft, dem Bundesminister für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Bundesminister für Frauen und Jugend übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
gehende Aussagen auf der Grundlage quantitativer Angaben zur
Situation von Wissenschaftlerinnen nur begrenzt möglich. Gerade
im Hochschulbereich ist derzeit noch nicht absehbar, über wie
viele Stellen die Einrichtungen künftig verfügen werden, welches
Personal aus bestehenden Einrichtungen übernommen bzw. aus
den alten Ländern oder dem Ausland tätig sein wird. In weiten
Bereichen werden derzeit noch die Voraussetzungen für die
fachliche und personelle Erneuerung der Hochschulen und für die
Nachwuchsförderung geschaffen und die Aufgaben in Forschung
und Lehre von übergangsweise, oft zeitlich befristet
beschäftigtem Personal wahrgenommen.
Frühere und heutige Daten zur Beschäftigung im
Wissenschaftsbereich sind im übrigen schwer vergleichbar, weil frühere Daten,
z. B. über außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, häufig
auch Bereiche einbeziehen, die nach internationalen Kriterien
nicht zum Wissenschafts- bzw. Forschungsbereich gehören (z. B.
Druckereien, Gerätebau, Erholungsheime). Ursprünglich evtl.
vorhandene Datenaufschlüsselungen, z. B. nach Geschlecht, sind
zudem sehr häufig aufgrund des Modrow-Erlasses vom Frühjahr
1990 zur Bereinigung der Kaderakten nicht mehr verfügbar.
1. Wie viele Arbeitsplätze — aufgeschlüsselt nach Akademikern und
Akademikerinnen — gab es in der Deutschen Demokratischen
Republik im gesamten Wissenschaftsbereich (Akademien der
Wissenschaften, Universitäten, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen)?
An den Universitäten und den übrigen Hochschulen der
Deutschen Demokratischen Republik wurden erheblich mehr
Personen beschäftigt, als Stellen vorhanden waren. Die statistischen
Angaben hierzu waren oft nicht nach Vollzeitbeschäftigten
ausgewiesen und enthielten häufig auch beurlaubte Mitarbeiter, was
die Vergleichbarkeit der Angaben einschränkt. Nach den
vorliegenden Daten betrug der Frauenanteil an den Hochschulen im
Jahr 1990
35 % bei den 30 750 wissenschaftlichen Mitarbeitern,
12 % bei den 4 020 Dozenten,
5 % bei den 3 440 Professoren.
In den Instituten und Einrichtungen der ehemaligen Akademie
der Wissenschaften (AdW) gab es am 31. Dezember 1989 rund
24 000, am 31. Dezember 1990 19 725 und am 31. Juli 1991 17 106
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon verfügten zum Stichtag
31. Dezember 1989 42,5 Prozent, zum 31. Dezember 1990
43,9 Prozent über einen Hochschulabschluß, zum Stichtag 31. Juli
1991 waren es 46,4 Prozent. Von diesen Hochschulabsolventen
waren am 31. Juli 1991 rund 74 Prozent männlichen und rund
26 Prozent weiblichen Geschlechts.
Die Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften
(AdL) und die nachgeordneten wissenschaftlichen Einrichtungen
des ehemaligen Ministeriums für Ernährung, Land- und
Forstwirtschaft verfügten zum Stichtag 1. Januar 1991 insgesamt über ca.
10 700 Mitarbeiter; davon waren 3 260 Wissenschaftler. Angaben
über Qualifikation und Geschlecht dieser Mitarbeiter liegen nicht
vor.
In den Instituten und Einrichtungen der ehemaligen
Bauakademie waren am 1. Januar 1990 rund 4 200 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt, davon mit Hochschulabschluß rund 1780,
darunter wiederum ca. 520 Mitarbeiterinnen (29,2 Prozent). Am
1. Januar 1991 waren rund 2 300 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt, davon hatten rund 922 einen Hochschulabschluß,
darunter wiederum ca. 310 Mitarbeiterinnen (33,6 Prozent). Mit
Stichtag 1. November 1991 sind 1 054 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter tätig. Von den rund 500 mit Hochschulabschluß sind
158 Frauen (31,6 Prozent).
Darüber hinaus waren in der außeruniversitären Forschung im
Zuständigkeitsbereich verschiedener Ministerien zum 1. Januar
1991 etwa 5 000 bis 6 000 Personen (umgerechnet auf
Vollbeschäftigteneinheiten) beschäftigt, Angaben zur Qualifikation und zum
Geschlecht dieser Mitarbeiter liegen jedoch nicht vor.
2. Wie verteilten sich die Gehaltsstufen — differenzie rt nach
Akademikern und Akademikerinnen und jeweils aufgeschlüsselt nach
Fachbereichen bzw. Fakultäten — im Wissenschaftsbereich der
Deutschen Demokratischen Republik?
Den Frauenanteil im Hochschulbereich nach ausgewählten
Fächern und Personalgruppen 1989 weist folgende Übersicht aus:
Frauenanteil nach ausgewählten Fächern und Personalgruppen 1989 (in %)
Gesamt Math./
Nat.wiss.
Ingenieur
-
wiss.
Medizin Sozialw.
Professorinnen 5 1,7 1,1 5,8 8,8
Dozentinnen 12 5,7 - 2,8 15,2 19,4
Oberassistentinnen 17 9,4 5,8 22,7 29,0
unbefristete Assistentinnen 40 21,9 16,8 48,6 52,8
befristete Assistentinnen 38 32,9 17,8 45,7 59,1
(Quelle: Zentralinstitut für Hochschulforschung, Berlin 1990; in der Differenzierung dieser Übersicht wird nur ein Teil der unter
Frage 1 angegebenen wissenschaftlichen Mitarbeiter erfaßt; weitere Angaben liegen nicht vor.)
Zum außeruniversitären Bereich liegen keine Angaben zur
Verteilung der Gehaltsstufen nach Geschlecht vor. Angesichts der
geringen Differenzierung des Entlohnungssystems zwischen den
beruflichen Tätigkeiten sowie innerhalb von Berufsgruppen -
abgesehen von sogenannten Leitungsfunktionen - wäre eine
Aufschlüsselung der Hochschulabsolventen nach Gehaltsgruppen
auch nicht aussagekräftig. In den Instituten der ehemaligen
Akademien sind die Mitte 1991 erfolgten Einstufungen nach BAT-Ost
nicht geschlechtsspezifisch aufgegliedert.
3. Wie viele Arbeitsplätze fa llen in diesem Jahr und in den nächsten
Jahren in den neuen Bundesländern im Wissenschaftsbereich —
möglichst aufgeschlüsselt nach Fachbereichen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen — weg, und in welchem Ausmaß
sind Frauen davon be troffen?
Gegenwärtig sind die Strukturveränderungen im
Hochschulbereich insgesamt (Neugründung von Universitäten und
Fachhochschulen), die strukturellen Veränderungen in den einzelnen
Hochschulen (Schließung und Neugründung von Fachbereichen)
sowie die personelle Erneuerung noch nicht abgeschlossen. Hinzu
kommt, daß im Rahmen der Aufstellung der Haushaltspläne in
den Ländern personelle Einsparungen im Hochschulbereich
geplant sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind demzufolge noch
keine Aussagen darüber möglich, wie viele Stellen in diesem bzw.
in den nächsten Jahren im Hochschulbereich wegfallen werden.
Auch eine Umfrage in den Ländern zu dieser Frage wäre aus den
genannten Gründen noch nicht sinnvoll. Geplant ist aber, bis zum
Sommer 1992 für die Aufstellung des 22. Rahmenplans für den
Hochschulbau die Daten über wissenschaftliches Personal an den
Hochschulen zu erheben.
Im außeruniversitären Bereich hat der Wissenschaftsrat für die
zukünftigen Forschungseinrichtungen ca. 13 000 Arbeitsplätze
empfohlen. Der Wegfall von wissenschaftlichen Arbeitsplätzen,
der sich daraus ergibt, ist nicht frauenspezifisch.
4. Wie viele Ersatzarbeitsplätze (unbef ristet, befristet, ABM) sollen in
den neuen und alten Bundesländern, aufgeschlüsselt nach
Akademikern und Akademikerinnen, geschaffen werden?
In den Hochschulen und den neuen außeruniversitären
Forschungseinrichtungen werden keine Arbeitsplätze speziell für
Frauen bzw. Wissenschaftlerinnen geschaffen. In welchem
Umfang sie bei der Besetzung der ausgeschriebenen Stellen
berücksichtigt werden, wird sich erst nach Abschluß der laufenden
Einstellungsverfahren beantworten lassen. In einer Vielzahl von
Stellenausschreibungen ist ausdrücklich darauf hingewiesen
worden, daß Bewerbungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen im
Interesse einer Erhöhung des Anteils der Frauen besonders
begrüßt werden.
Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten in den Hochschulen
und den neuen außeruniversitären Forschungseinrichtungen
ergeben sich für wissenschaftliche Fachkräfte auch
Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft. Die Bundesregierung hat im
Rahmen ihrer Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik eine
Vielzahl von Maßnahmen zur Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen in den neuen Bundesländern eingeleitet. Die zahlreichen
Wirtschaftsförderungsprogramme kommen auch
wissenschaftlichen Fachkräften zugute, da hierdurch auch für sie
Beschäftigungsmöglichkeiten in Industrie, Handel und Handwerk eröffnet
werden. Ferner können arbeitslose Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert
werden. Bis Ende 1991 werden insgesamt rund 400 000
Arbeitskräfte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden. Der
Bund hat hierfür zusätzlich zu den Mitteln aus dem
Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost und den bisherigen Mitteln bei der
Bundesanstalt für Arbeit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 3 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Inwieweit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bisher schon an diesen Maßnahmen
partizipieren, ist mangels vorliegender statistischer Daten nicht
bezifferbar. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden auch
nicht auf einzelne Personengruppen aufgeteilt.
5. Welche sozialen Abfederungsmaßnahmen (Sozialpläne,
Umschulung, Vorruhestand etc.) plant die Bundesregierung?
Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend, und in welchem Maße
nehmen Frauen diese Maßnahmen in Anspruch?
Bundesregierung und Gesetzgeber haben zur sozialen
Flankierung des Umstrukturierungsprozesses in den neuen
Bundesländern die notwendigen Maßnahmen ergriffen, die die Arbeitskräfte
im Beitrittsgebiet nicht nur absichern, sondern ihnen auch eine
Perspektive für die Zukunft eröffnen. Neben dem gesamten
Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wurden
Sonderregelungen des AFG der Deutschen Demokratischen
Republik durch den Einigungsvertrag weitgehend übernommen.
Danach gelten z. B. erleichterte Voraussetzungen für die
Förderung von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die bis
zum 31. Dezember 1992 begonnen werden. Durch das am 1. Juli
1991 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung
arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften wurden die
ABM-Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 1992 verlängert.
Die Vorruhestandsregelung der Deutschen Demokratischen
Republik wurde durch den Einigungsvertrag durch die
Altersübergangsgeldregelung ersetzt. Durch diese Regelung ist für die
in der ersten Phase der wirtschaftlichen Umstrukturierung
arbeitslos gewordenen, mindestens 55jährigen Arbeitnehmer der
nahtlose Übergang in die Altersrente sichergestellt.
Soweit erforderlich, werden die Belange der Akademikerinnen
und Akademiker im Rahmen der Maßnahmen der Bundesanstalt
für Arbeit besonders berücksichtigt. So hat die Bundesanstalt für
Arbeit im Bereich der beruflichen Weiterbildung Maßnahmen für
arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker als einen
Handlungsschwerpunkt entwickelt. Von Januar bis Oktober 1991 sind
713 000 Arbeitnehmer insgesamt in AFG-geförderte
Weiterbildungsmaßnahmen eingetreten. Der Frauenanteil entspricht in
etwa dem Anteil der Frauen an den Arbeitslosen.
Der Anteil der Akademiker an den Eintritten in berufliche
Weiterbildungsmaßnahmen ist in der Statistik der Bundesanstalt für
Arbeit nicht ausgewiesen.
Zur sozialen Abfederung bei der Besetzung von Stellen in neuen
Forschungseinrichtungen sollen unter den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der ehemaligen AdW-Institute Alleinerziehende
aufgrund eines Beschlusses der Wissenschaftsminister des Bundes
und der Länder bevorzugt berücksichtigt werden.
6. Plant die Bundesregierung spezielle Frauenförderpläne
insbesondere an den wissenschaftlichen Einrichtungen in den neuen
Bundesländern?
Nach dem für alle Bundesländer geltenden
Hochschulrahmengesetz (HRG) haben die Hochschulen die Verpflichtung,
Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von
Wissenschaftlerinnen vorzunehmen. In § 2 Abs. 2 HRG heißt es: „Die Hochschulen
wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Beseitigung
der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile hin."
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft fördert zur Zeit
eine Untersuchung über den Stand der Institutionalisierung der
Frauenförderung an bundesdeutschen Hochschulen. Ziel des
Projektes, dessen Ergebnisse voraussichtlich Mitte 1992 vorliegen, ist
zudem der Aufbau eines Netzwerkes der
Hochschulfrauenbeauftragten zum Informations- und Erfahrungsaustausch, da die
Hochschulfrauenbeauftragten wesentlich zur Förderung von Frauen an
den Hochschulen beitragen können.
Die Bundeskonferenz der Hochschulfrauenbeauftragten und die
als Beirat fungierenden Landessprecherinnen erörterten am 2. Juli
1991 mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung
und Wissenschaft die besonders Frauen fördernden Maßnahmen
des Zweiten Hochschulsonderprogramms und des
Hochschulerneuerungsprogramms, die in der Antwort zu Frage 11 näher
beschrieben sind, um eine optimale Ausnutzung der Maßnahmen
durch Wissenschaftlerinnen zu erreichen.
In der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung (BLK) sind Verfahrensvorschläge zur
Berücksichtigung der besonderen Situation von Frauen bei der
Umsetzung der personenbezogenen Maßnahmen des Zweiten
Hochschulsonderprogramms erarbeitet worden (BLK-Drucksache K 29/
91). Die Kommission hat diese Vorschläge, die sich u. a. auf
Altersgrenzen, die Beteiligung von Frauenbeauftragten bei
Stellenbesetzungen sowie Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten
beziehen, am 1. Juli 1991 zustimmend zur Kenntnis genommen und
den zuständigen Stellen empfohlen, bei der Durchführung der
Maßnahmen nach diesen Vorschlägen vorzugehen. Der Bund hat
dabei ausdrücklich erklärt, daß er davon ausgeht, daß diese
Verfahrensvorschläge bei der Durchführung der
personenbezogenen Maßnahmen des Hochschulerneuerungsprogramms
entsprechend angewendet werden.
Auch im außeruniversitären Bereich werden in den neuen
Bundesländern — soweit der Bund dies beeinflussen kann —
Maßnahmen zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft in gleicher
Weise eingesetzt wie in den alten Bundesländern.
7. Hält die Bundesregierung die Frauenforschung generell und
speziell in den neuen Bundesländern für sinnvoll und — falls ja —, plant
sie eine besondere Förderung der Frauenforschung an den
wissenschaftlichen Einrichtungen der neuen Bundesländer?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Frauenforschung
wichtiger Bestandteil der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen
und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Herstellung von
Gleichberechtigung in der sozialen Wirklichkeit: Ihre generelle
Einschätzung der Frauenforschung, die auf die neuen Länder
übertragbar ist, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 18. Oktober 1990
(Drucksache 11/8144) ausführlich dargelegt.
Für die Förderung der Frauenforschung an den
wissenschaftlichen Einrichtungen der neuen Bundesländer gelten dieselben
Grundsätze wie für die Förderung der Frauenforschung an den
wissenschaftlichen Einrichtungen der alten Bundesländer.
Besondere Fördermaßnahmen sind daher von der Bundesregierung
insoweit nicht vorgesehen.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — insbesondere in
den neuen Bundesländern — Frauen nicht ausreichend in den
Struktur-, Personal- und Berufungskommissionen beteiligt sind?
Der Bundesregierung liegen keine genauen Angaben über die
Beteiligung von Frauen in den Struktur-, Personal- und
Berufungskommissionen in den neuen Bundesländern vor. Sie geht
aber gleichwohl aufgrund vorliegender Einzelinformationen
davon aus, daß Frauen in diesen Kommissionen in der Regel
unterrepräsentiert sind, und tritt für eine stärkere Beteiligung von
Frauen ein. Für den Bereich der alten Länder hat die Bund-
Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung in ihren Bericht zur „Förderung von Frauen im Bereich der
Wissenschaft" vom 2. Oktober 1989 eine Empfehlung zur
stärkeren Beteiligung von Frauen bei Stellenbesetzungsverfahren
aufgenommen. Eine Fortschreibung und Ausweitung dieses
Berichtes auf die neuen Länder ist geplant. Die Umsetzung hängt jedoch
wesentlich von den Verantwortlichen vor Ort ab.
Eine entsprechende Forderung an die Verantwortlichen vor Ort
enthält die Entschließlung des 165. Plenums der
Hochschulrektorenkonferenz vom 4. November 1991 zu
Frauenförderungsmaßnahmen an Hochschulen in den neuen Bundesländern.
9. Wie viele Studenten und Studentinnen haben im Vergleich zur
Deutschen Demokratischen Republik seit der deutschen
Vereinigung in den neuen Bundesländern ein Studium aufgenommen, und
gibt es hierzu Trendaussagen für die folgenden Jahre?
In der Deutschen Demokratischen Republik begannen 1988
12 600 (48 Prozent) Frauen und 13 400 (52 Prozent) Männer ein
Direktstudium. Bei diesen Zahlen sind jedoch die nach
Schätzungen ca. 2 000 — fast ausschließlich männlichen — Erstbewerber für
Offiziershochschulen und vergleichbare Einrichtungen nicht
erfaßt, so daß der tatsächliche Frauenanteil unter den
Studienanfängern entsprechend niedriger war (vgl. HIS-Hochschul-
Informations-System GmbH, „Hochschulzugang in der DDR" ,
Hannover 1990).
1990/91, im ersten Studienjahr nach der Wende, nahmen 13 900
(39 Prozent) Frauen und 21 300 (61 Prozent) Männer in den neuen
Ländern einschließlich Berlin (Ost) ein Direktstudium auf. Das
sind Steigerungen von + 10 Prozent bei den Frauen und von
+ 59 Prozent bei den Männern gegenüber den vorgenannten
Vergleichszahlen.
Ausschlaggebend für die sprunghafte Zunahme männlicher
Studienanfänger - und damit für den Rückgang des Frauenanteils -
dürften insbesondere folgende Umstände gewesen sein:
- die vorgezogene Studienaufnahme vieler Männer, die nicht
mehr zum Militärdienst eingezogen wurden bzw. deren
Militärdienstzeit vorzeitig endete;
- zusätzliche männliche Studienanfänger aus ehemaligen NVA-
Hochschulen, die sich in die Universitäten und sonstigen
Hochschulen ummeldeten bzw. neu immatrikulierten.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß beide
Ursachenkomplexe zeitlich eng begrenzt bleiben, und erwartet, daß sich der
Frauenanteil unter den Studienanfängern in den neuen
Bundesländern künftig wieder erhöhen wird. Hierfür spricht auch die
vom Statistischen Bundesamt für das Schuljahr 1990/91
durchgeführte Abiturientenbefragung, wonach in den neuen
Bundesländern 47,8 Prozent der Studierwilligen dieses
Abiturientenjahrganges Frauen sind.
Insgesamt wird für die neuen Länder mit einem kontinuierlichen
Ansteigen der Studienanfängerzahl, u. U. einer Verdopplung bis
zum Ende des Jahrzehnts gerechnet.
10. Welche Veränderungen gibt es gegenüber den Vergleichsdaten
aus der Deutschen Demokratischen Republik in bezug auf die
Anzahl und Geschlechterverteilung der Studienanfänger sowie der
Wahl der Studienfächer, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Daten?
Auf die Gesamtentwicklung wurde bereits in der Antwort zu
Frage 9 eingegangen. Bei der Studienfachwahl, differenziert nach
Wissenschaftszweigen (DDR-Gliederung der Studienrichtungen,
die den Fächergruppen in der Bundesrepublik Deutschland
ähnlich ist) und nach Geschlecht, ergibt der Vergleich der Zahlen der
Studienanfänger im Direktstudium in der Deutschen
Demokratischen Republik 1988/89 mit denen in den neuen Ländern
einschließlich Berlin (Ost) 1990/91 die folgenden Veränderungen:
Entwicklung der Studienanfängerzahlen im Direktstudium in den neuen Ländern
einschließlich Berlin (Ost) 1990/91 im Vergleich zur DDR 1988/89 (= 100)
nach Wissenschaftszweigen und Geschlecht
Wissenschaftszweige: Index 1990
Frauen
(1988 = 100)
Männer
Mathematik/Naturwissenschaften*) 92 152
Technische Wissenschaften*) 100 123
Medizin *) 108 148
Agrarwissenschaften*) 80 86
Wirtschaftswissenschaften*) 110 222
Philosophisch-Historische Wissenschaften/Staats-
und Rechtswissenschaften*) 375 319
Kultur-, Kunst- und Sportwissenschaften*) 139 109
Literatur- und Sprachwissenschaften*) 184 190
Kunst*) 104 140
Pädagogische Fachrichtungen und Lehramtsstudium 106 153
ohne Lehrer
(Quelle: Berechnungen der HIS-Hochschul-Informations-System GmbH aufgrund der vorstehenden Frage)
Diese Detailentwicklungen sind vor dem Hintergrund einer
durchschnittlichen Zunahme der Anzahl der
Studienanfängerinnen um ca. 10 Prozent und der der Studienanfänger um fast
60 Prozent zwischen 1988 und 1990 (vgl. Antwort zu Frage 9) zu
bewerten.
Die Übersicht zeigt, daß die Agrarwissenschaften für
Studienanfängerinnen wie Studienanfänger an Attraktivität verloren haben,
daß Frauen — von dem relativ kleinen Bereich der Mathematik/
Naturwissenschaften abgesehen — nirgends Terrain eingebüßt
haben und verstärkt neben Kultur- und Sprachwissenschaften in
Rechts-, aber auch Wirtschaftswissenschaften und Medizin ein
Studium beginnen.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Frauen den
Zugang zu den Hochschulen zu erleichtern und die weitere
wissenschaftliche Laufbahn von Frauen zu fördern?
Mögliche Hemmnisse für Frauen hinsichtlich einer
Studienaufnahme sind das aufgrund der geschlechtsspezifischen
Rollenvorstellungen und der schulischen Vorentscheidungen
eingeschränkte Fächerauswahlspektrum, ihre auch hierdurch zum Teil
schlechteren beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt für
Hochschulabsolventen sowie ihre Doppelorientierung auf
Erwerbsarbeit und Familienbereich. Für die alten Bundesländer
wird dies durch eine von der HIS-GmbH im Auftrag des
Bundesministers für Bildung und Wissenschaft durchgeführte
Sekundäranalyse über die Bildungswege von Frauen vom Abitur bis zum
Berufseintritt bestätigt, die im Dezember veröffentlicht wird. Die
Bundesregierung geht daher davon aus, daß ihre vielfältigen
Initiativen und Maßnahmen zur breiteren Nutzung des
Fächerspektrums durch Schülerinnen und Studentinnen sowie zur
besseren Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie auch die
Aufnahme einer Hochschulausbildung durch Frauen fördern.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung in einer umfassenden
Information und Beratung über Studienmöglichkeiten eine
wesentliche Voraussetzung dafür, daß junge Frauen von ihrer
Hochschulzugangsberechtigung Gebrauch machen. Sie hat
dementsprechend bereits im Jahr 1990 insbesondere für das Gebiet
der neuen Länder eine Informationsbroschüre über die damals
bestehenden Studienangebote bereitgestellt. Anfang Oktober
dieses Jahres ist die seit 20 Jahren bewährte Informationsschrift
„Studien- und Berufswahl" erstmals in erweiterter Form
erschienen und enthält nunmehr ebenfalls sämtliche Studienangebote in
den neuen Ländern. Dort wird sie — wie im übrigen
Bundesgebiet — an alle Schülerinnen und Schüler kostenlos verteilt, die in
absehbarer Zeit eine Studien- und Berufswahlentscheidung
treffen müssen.
Auch zur Förderung der weiteren wissenschaftlichen Laufbahn
von Frauen hat die Bundesregierung insbesondere in jüngster Zeit
zahlreiche Maßnahmen und Initiativen ergriffen. So enthält z. B.
das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Reihe von
Regelungen, die in der Praxis vor allem den Frauen dienen, in
entsprechenden Fällen aber ebenso für Männer gelten. Für
studierende Mütter (und Väter) ist vor allem die 1990 neu
eingeführte BAföG-Regelung wichtig, nach der Ausbildungsförderung
für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer
hinaus geleistet wird, wenn diese — infolge der Pflege und Erziehung
eines Kindes im Alter bis zu fünf Jahren — überschritten worden ist
(vgl. § 15 Abs. 3 BAföG). Hinzu kommen die Kinderfreibeträge
gemäß § 23 Abs. 1 sowie § 29 Abs. 1 BAföG, die Ausnahme von
der Altersgrenze für die Leistung von Ausbildungsförderung beim
Wiedereinstieg (vgl. § 10 Abs. 3 BAföG) sowie der Darlehenserlaß
für die Familienphase (vgl. § 18b Abs. 5 BAföG).
Das Gesetz über die Verlängerung von befristeten Dienst- und
Arbeitsverhältnissen mit wissenschaftlichem Personal sowie mit
Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung vom 15. Dezember
1990 (BGBl. I S. 2806) gewährt die Möglichkeit der Verlängerung
von befristeten Dienstverhältnissen auch bei
Teilzeitbeschäftigung, wenn ein Kind unter 18 Jahren betreut oder gepflegt wird.
Dieses Gesetz verbessert die Möglichkeiten für Frauen,
Familienphase und berufliche Qualifizierung zu koordinieren.
Dasselbe gilt für den Bau von Kindertagesstätten im
Hochschulbereich. Auf Initiative des Bundesministers für Bildung und
Wissenschaft wurde daher im Jahr 1990 erstmals ein besonderer Passus
in den Rahmenplan für den Hochschulbau aufgenommen, der
verdeutlicht, daß der Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen in den
Hochschulen im Rahmen des Hochschulbaus nach dem
Hochschulbauförderungsgesetz grundsätzlich mitfinanzierungsfähig
ist. In dem für den Zeitraum von 1992 bis 1995 gültigen 21.
Rahmenplan heißt es hierzu: „Insbesondere zur Sicherung der
wissenschaftlichen Qualifikation von Frauen und zur Gewinnung von
Pflegepersonal in Hochschulkliniken können zudem im Rahmen
der Hochschulbauförderung vermehrt Kindertagesstätten in den
Hochschulen eingerichtet werden. Der Zielsetzung der
Verbesserung der Situation von Frauen ist Rechnung zu tragen."
Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben darüber
hinaus am 2. Oktober 1990 das Zweite
Hochschulsonderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 4 Mrd. DM für die
nächsten zehn Jahre beschlossen, in dessen Rahmen zur Förderung
von Frauen in der Wissenschaft ausdrücklich 700 Mio. DM
ausgewiesen sind.
Als neue, insbesondere Frauen fördernde Maßnahmen sieht das
Zweite Hochschulsonderprogramm u. a. Kontakt- und
Wiedereinstiegsstipendien sowie die Einführung von
Kinderbetreuungszuschlägen im Rahmen der Promotions- und Habilitationsstipendien
vor. Darüber hinaus soll bei allen personenbezogenen
Fördermaßnahmen des Programms eine deutliche Anhebung des
Frauenanteils - orientiert an dem Frauenanteil der jeweils
vorhergehenden Qualifikationsstufe (Studienabschluß - Promotion -
Habilitation - Professur) - erreicht werden.
Da das Zweite Hochschulsonderprogramm auf die alten
Bundesländer beschränkt ist, haben die Regierungschefs von Bund und
Ländern im Juli 1991 eine Vereinbarung über ein gemeinsames
Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung in den
neuen Bundesländern und Berlin (Ost) geschlossen, das bei
fünfjähriger Laufzeit ein Gesamtvolumen von 1,76 Mrd. DM hat und
zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent von den neuen
Ländern getragen wird. Artikel 9 des Erneuerungsprogramms legt
fest, daß mit den personenbezogenen Fördermaßnahmen durch
eine entsprechende Ausgestaltung auch eine deutliche Anhebung
des Frauenanteils an den Hochschulen und anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere bei der Habilitation und bei
den Professuren, erreicht werden soll. Daher sind die Promotions-
und Habilitationsstipendien entsprechend dem Zweiten
Hochschulsonderprogramm besonders frauenfördernd ausgestaltet.
Zudem fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den neuen Bundesländern
analog zum modifizierten Heisenberg-Programm im Zweiten
Hochschulsonderprogramm aus Mitteln, die sie für die
Forschungsförderung in den neuen Ländern erhalten hat.
Diese und weitere Maßnahmen und Initiativen des
Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Frauenförderung im
Hochschulbereich sind im Heft 12/91 der BMBW-Reihe „Bildung-
Wissenschaft-Aktuell" zusammengefaßt.]