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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

"Energiepolitik für das vereinte Deutschland" (1) (G-SIG: 12010517)

Vergleich zwischen einer vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Prognose zur Verminderung von CO2-Emissionen und den von der Enquete-Kommission "Schutz der Erdatmosphäre" errechneten höheren Reduktionspotentialen bis zum Jahr 2005; Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Erfolgsträchtigkeit der Option Weiterbetrieb und Neubau von Atomkraftwerken im Hinblick auf die anvisierten Klimaschutzziele gegenüber einer Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Kraft-Wärme-Koppelung oder Mobilisierung von Potentialen zur rationellen Energienutzung und Energieeinsparung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

06.01.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/167228.11.91

Energiepolitik für das vereinte Deutschland

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der vor kurzem vom Bundesminister für Wirtschaft vorgelegte Entwurf zur Energiepolitik für das vereinte Deutschland, der im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, hat erhebliche Auswirkungen auf die bisherige Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt insbesondere für die in dieser Form neue positive Würdigung der Atomenergienutzung in bezug auf die Abwendung des drohenden Treibhauseffekts.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung eine vom Bundesminister für Wirtschaft in Auftrag gegebene Prognose zur energiewirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Bundesrepublik Deutschland, wonach sich die CO 2-Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stichjahr 1987 um rund 11 Prozent vermindern, wobei bereits steigende Energiepreise und spürbare Einsparmaßnahmen vorausgesetzt werden, im Vergleich zu den von der Enquete-Kommission Klimaschutz errechneten Reduktionspotentialen, die Grundlage für den Regierungsbeschluß vom 7. November 1990 waren, die CO 2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 bis 30 Prozent zu vermindern?

2

Durch welche wissenschaftlichen Gutachten wird die neue Prognose des Bundesministers für Wirtschaft untermauert, und wie gedenkt die Bundesregierung mit dieser doch beachtlichen Differenz von 14 bis 19 Prozent zwischen der neuen Prognose und den Zielvorgaben des Kabinettsbeschlusses vom 7. November 1990 umzugehen?

3

Aufgrund welcher wissenschaftlichen Gutachten oder anderer Annahmen kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, daß ohne den zusätzlichen Einsatz der Atomenergie in den alten Bundesländern ein Anstieg der CO 2-Emissionen langfristig nicht auszuschließen ist?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Atomkraftwerke, bei ganzheitlicher Betrachtung des gesamten Brennstoffkreislaufes vom Uranbergbau über die Urananreicherung und den Kraftwerksbau bis hin zur Entsorgung, im Vergleich zu mit Erdgas befeuerten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (inkl. gesamter Brennstoffkreislauf) ein Vielfaches an CO 2 pro erzeugter Kilowattstunde Strom emittieren?

5

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, aufgrund dieser Tatsache und angesichts der großen Potentiale von dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in Industrie, Gewerbe, Gemeinden und auch Haushalten, ihre positive Einschätzung der Rolle der Atomenergie in bezug auf den Klimaschutz neu zu überdenken?

Falls nein, welche Gründe hat die Bundesregierung zu einer Aufrechterhaltung ihrer Behauptung zur positiven Rolle der Atomenergienutzung im Hinblick auf den Klimaschutz?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die charakteristischen zentralen Großstrukturen von Anlagen und Verbundsystemen der Atomenergienutzung wegen ihrer inhärenten wirtschaftlichen Zwänge den Stromabsatz forcieren, dadurch den Energieverbrauch fördern und somit indirekt zum Anstieg der CO 2-Emissionen beigetragen haben bzw. beitragen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Betreiber von Großkraftwerken den Ausbau effizienterer dezentraler Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen behindern, indem sie Sonderangebote bei Verzicht auf Eigenstromerzeugung offerieren, hohe Preise für den Reststrombedarf der Eigenerzeuger fordern und gleichzeitig die Einspeisevergütung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung kraft ihrer Monopolstellung auf geringem Niveau halten, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen diese Behinderung einer gerade im Hinblick auf den Klimaschutz effizienteren Erzeugungstechnologie zu treffen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Betreiber von Großkraftwerken aufgrund der hohen Investitionskosten bei gleichzeitig fixkostenintensiver Kostenstruktur darauf angewiesen sind, zum Zwecke der Gewinnerzielung und der dazu erforderlichen zügigen Vollauslastung ihre Stromabsatzmärkte langfristig zu sichern und aggressiv auszubauen, wie es am Eindringen der Elektrizitätswirtschaft auf den Wärmemarkt über energetisch sehr ineffiziente Nachtspeicherheizungen offenkundig wird, wodurch die Mobilisierung aller, auch unter gegebenen Rahmenbedingungen, wirtschaftlicher Einsparpotentiale stark behindert wird, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diese Hindernisse einer Energieeinsparpolitik mit Blick auf ihren CO 2-Reduktionsbeschluß abzumildern oder zu beseitigen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der stark zentralisiert organisierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), die dezentral vor Ort in den Industrie- und Gewerbebetrieben, den Gemeinden und privaten Haushalten vorhandenen wirtschaftlichen Potentiale zur rationellen Energienutzung und Energieeinsparung zu mobilisieren?

10

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die rationelle Energienutzung und die forcierte Energieeinsparung vor Ort in Industrie, Gewerbe, Kommunen und Haushalten auch entgegen den Kapitalverwertungsinteressen aus maximalem Energieabsatz der heute weitgehend durch Großtechnologien wie Atomkraftwerke zentralisierten Stromerzeugung der EVU zu unterstützen?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ersatzbedarf und den Neubaubedarf an Atomkraftwerken ein, die notwendig wären, um im Sinne ihrer positiven Einschätzung der Atomenergienutzung in bezug auf den Klimaschutz einen nennenswerten Beitrag zur Reduktion der CO 2-Emissionen um 25 bis 30 Prozent gemäß ihres Regierungsbeschlusses vom 7. November 1990 zu erreichen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, trotz der notwendigen Genehmigungsverfahren, Planungs- und Bauzeiten eine ausreichende Anzahl von Atomkraftwerken als Ersatz für ausgediente Anlagen und weiteren Ausbau bis zum Jahr 2005 zu erreichen, um die CO 2-Emissionen bis dahin um die beschlossenen 25 bis 30 Prozent zu senken, wie viele Anlagen müßten dazu bis zum Jahr 2005 in Betrieb sein, und welche Kosten würde dies verursachen?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Genehmigungsverfahren für den Neubau von Atomkraftwerken zu beschleunigen, und welchen Effekt verspricht sie sich davon?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit und Erfolgsträchtigkeit ihrer Option Weiterbetrieb und Neubau von Atomkraftwerken im Hinblick auf die anvisierten Klimaschutzziele angesichts vorliegender wissenschaftlicher Studien aus den USA, die zu dem Ergebnis kommen, daß durch eine Verbesserung der Energieeffizienz pro investiertem Dollar siebenmal mehr CO 2 eingespart werden kann als durch neue Atomkraftwerke?

Bonn, den 28. November 1991

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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