Zur Verkehrsplanung in Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern
der Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck), Eckart Kuhlwein, Brigitte Adler, Angelika Barbe, Liselott Blunck, Hans Büchler (Hof), Hans Büttner (Ingolstadt), Elke Ferner, Norbert Gansel, Hans-Joachim Hacker, Dr. Liesel Hartenstein, Klaus Hasenfratz, Dr. Ingomar Hauchler, Günther Heyenn, Lothar Ibrügger, Dr. Ulrich Janzen, Horst Jungmann (Wittmoldt), Susanne Kastner, Hinrich Kuessner, Dr. Christine Lucyga, Dr. Dietmar Matterne, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Albrecht Müller (Pleisweiler), Dr. Rolf Niese, Manfred Opel, Siegfried Scheffler, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dietmar Schütz, Bodo Seidenthal, Lisa Seuster, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Antje-Marie Steen, Berthold Wittich
Vorbemerkung
Der Auftrag des Grundgesetzes, gleiche Lebensverhältnisse im geeinten Deutschland zu schaffen, setzt voraus, ohne unnötige bürokratische Verzögerungen und unzumutbare Gefährdungen für eine gesunde Umwelt leistungsfähige Verbindungen von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern zu sorgen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind beunruhigt über den ungeordneten Verlauf der weiteren Planungen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen beiden Ländern. Sie befürchten, daß aufgrund der ständigen widersprüchlichen Aussagen des Bundesministers für Verkehr, Dr. Günther Krause, das Ziel, gute Verkehrswege zwischen den Wirtschafts- und Ballungszentren der alten und der neuen Länder zu schaffen, nicht erreicht wird.
Sie haben die berechtigte Angst, daß durch den stetig größer werdenden Planungswirrwarr das Tempo des Wirtschaftsaufschwungs und die Geschwindigkeit des Zusammenwachsens beider sich immer noch fremd nebeneinanderstehenden Teile unseres Landes behindert wird.
Der gegenwärtige Stand bei der Umsetzung der Eisenbahnverbindung Lübeck/Hagenow — Rostock — Stralsund (Schienenprojekt „Deutsche Einheit") im Norden unserer Republik läßt befürchten, daß ein gleichzeitiger leistungsfähiger Ausbau der Ost-West-Straßen- als auch Schienenverbindungen nicht gewährleistet ist und die bestehenden Wettbewerbsnachteile der Reichsbahn gegenüber der Straße durch das nicht leistungsfähige Schienennetz bestehen bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie hat sich die Zahl der Beförderungsfälle auf den Eisenbahnstrecken zwischen Schleswig-Holstein unbd Mecklenburg-Vorpommern entwickelt?
Welche Vorstellungen haben die Bundesregierung, die Bundesbahn und die Reichsbahn entwickelt, um die Attraktivität der Ost-West-Schienenverbindungen, zum Beispiel durch eine Verdichtung der Zugfolge, tarifliche Angebote oder verbesserten Wagenpark zu steigern?
Bestehen seitens der Bundesregierung und der Reichsbahn Pläne, das Streckennetz in Mecklenburg-Vorpommern durch Einstellung des Güterverkehrs oder/und des Personenverkehrs zu verkleinern?
Wenn ja, um welche Strecken handelt es sich dabei?
Welche Planungen bestehen seitens der Deutschen Bundesbahn und der Reichsbahn für den Verkehr zwischen Schleswig-Holstein und der neuen Bundeshauptstadt?
Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn Veränderungen auf der Strecke zwischen Hamburg über Büchen nach Berlin, und beabsichtigt sie insbesondere den bisherigen Halt in Bächen aufzugeben?
Bleibt eine leistungsfähige Zugverbindung zwischen der Landeshauptstadt Kiel, den ostholsteinischen Gemeinden und Lübeck nach Berlin ohne die Notwendigkeit eines Umweges und Umsteigens gewährleistet?
Bestehen Vorstellungen, den D-Zug von Lübeck über Schwerin ach Berlin-Lichtenberg bis ins Zentrum von Berlin zu verlängern?
Kann die Bundesregierung gewährleisten, gleichzeitig die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit „A 20" und „Eisenbahnverbindung Lübeck/Hagenow — Rostock — Stralsund" zu verwirklichen?
Wie ist der gegenwärtige Stand der Planungen für die Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens?
Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Eisenbahnstrekken Lübeck — Bad Kleinen und Hagenow Land — Holthusen — Schwerin — Bad Kleinen?
Plant die Bundesregierung eine Elektrifizierung beider Strecken?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung für den Lückenschluß und die Modernisierung der Bahnstrecke Hollenbek-Zarrentin?
Welche InterRegiokonzepte hat die Bundesregierung für Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern?
Welche konkreten Projekte für die regionale Vernetzung der beiden Bundesländer im Bereich der Schiene hat die Bundesregierung bereits?
Plant die Bundesregierung die Errichtung von Güterterminals zur Effektivierung des kombinierten Verkehrs in diesen beiden Bundesländern?
In welcher Weise sind die Planungen in den Bereichen Schiene und Straße miteinander verbunden worden, und wie bedingen sie sich gegenseitig?
In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen Parlaments zur zukünftigen Verkehrspolitik im EG-Binnenmarkt bei der Verkehrsplanung in den beiden Bundesländern?
Von welchem Verkehrsaufkommen geht die Bundesregierung bei der Planung der A 20 aus?
Welche Ergebnisse von Verkehrszählungen im Raum Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern liegen der Bundesregierung schon vor?
Welche Prognosen für die zukünftige Verkehrsentwicklung im Raum Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern liegen der Bundesregierung schon vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von Umweltverbänden, nach der das derzeitige Verkehrsaufkommen in Ost-West- und West-Ost-Richtung bedingt ist aus der schlechten Wirtschaftslage in Mecklenburg-Vorpommern und daß es bei einer Verbesserung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation wieder zurückgehen würde und sich bei einem wesentlich geringeren als dem heutigen Wert, vergleichbar entsprechenden westdeutschen Regionen, einpendeln würde?
Welche wirtschaftlichen Impulse erwartet die Bundesregierung für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch den geplanten Bau der A 20?
Von welchem zeitlichen Rahmen geht sie bei der Beratung im Deutschen Bundestag aus?
Welche personellen und sächlichen Unterstützungen will die Bundesregierung den Abgeordneten, insbesondere dem Verkehrsausschuß, zukommen lassen, um die ordnungsgemäße und gewissenhafte Prüfung des Maßnahmengesetzes und der zugehörigen Planungsunterlagen zu gewährleisten?
Von welchem zeitlichen und personellen Rahmen geht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Prüfung aus?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der Bauarbeiten?
Wann rechnet sie mit der Fertigstellung der A 20?
Welche Vorstellungen vom Trassenverlauf hat die Bundesregierung in der aus ökologischer und planerischer Sicht besonders problematischen Frage der Anbindung der A 20 an die A 1 im Raum zwischen Rehna und Lübeck?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der betroffenen Gemeinden, daß ein großes Verkehrschaos droht, weil die notwendigen Anpassungen des übrigen Straßennetzes mit den bisher gültigen Planungsinstrumentarien verwirklicht werden müssen und die Straßen aus rechtlichen Gründen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können, wenn die A 20 durch ein Maßnahmegesetz durchgesetzt wird?
Welche planerischen Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich des zur Entlastung der Gemeinden Stockelsdorf und Bad Schwartau notwendig werdenden Anschlusses der B 206 an die A 1?
Welche Vorstellungen für eine weitere Elbquerung im Zusammenhang mit der Planung der A 20 Lübeck—Rostock bestehen seitens der Bundesregierung?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung und wie sieht sie die zukünftige Verkehrsentwicklung im Norden Hamburgs und im Raum nördlich von Hamburg entlang der Elbe?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig, daß im Zusammenhang mit der A 20 die 4. Elbtunnel-Röhre nicht mehr vordringlich sei?
Welche Auswirkungen hat die Planung der A 20 auf eine von weiten Teilen der Bevölkerung der Stadt Ratzeburg gewünschte Verlegung der B 208 aus dem Zentrum?
Bevorzugt die Bundesregierung im Falle eines Baus der Umgehung Ratzeburg eine Linie nördlich der Stadt Ratzeburg im Bereich der Einmündung der Wakenitz in den Ratzeburger See oder eine südliche Führung im Bereich der lauenburgischen Gemeinde Schmilau?
Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung Planungsgesellschaften ausgewählt, und wie gedenkt sie diese zu kontrollieren?
Welche Kontrollmöglichkeiten und Informationsrechte hat das Parlament während des laufenden Verfahrens?
Welche 'Planungsvorgaben hat die Bundesregierung der Gesellschaft bei der Auftragserteilung gemacht?
Hat die Bundesregierung, da das Parlament bei einem Maßnahmegesetz für die A 20 als Planungsbehörde fungiert, vorgesehen, daß der Deutsche Bundestag auch über die Vergabe von Planungs- und Baumaßnahmen federführend ist bzw. beteiligt ist?