Das Bundesministerium der Verteidigung informiert die Wehrpflichtigen frühzeitig über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Wehrpflicht. Die Broschüre „Die Wehrpflicht" wird den Wehrpflichtigen bereits mit den Erfassungsunterlagen von den Einwohnermeldebehörden übersandt. Anläßlich der Musterung erhalten die Wehrpflichtigen eine „Information zur Musterung". Wehrpflichtige mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen erhalten außerdem „Informationen für Wehrpflichtige mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Abiturienten". Gleichzeitig stehen „Informationen für Grundwehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit bis zu drei Jahren, die zu studieren beabsichtigen", zur Verfügung. Außerdem erhalten die Wehrpflichtigen „Informationen zur Einberufung", „Informationen zur Eignungs- und Verwendungsprüfung (EVP) ", sowie „Informationen über die soziale Sicherheit der Wehrpflichtigen" und „Informationen für wehrübende Reservisten" und schließlich „Informationen zu Wehrübungen bis zu drei Tagen Dauer (Kurzwehrübungen)". Diese Informationen werden jährlich aktualisiert und allen Kreiswehrersatzämtern in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, daß mit diesen Informationen der Informationsbedarf der Wehrpflichtigen ausreichend gedeckt ist.
Um das besondere Informationsbedürfnis in den neuen Bundesländern zu befriedigen, ist seit Dezember 1990 bei der Wehrbereichsverwaltung VII eine „Informations- und Auskunftsstelle in Wehrpflichtangelegenheiten" eingerichtet worden, die nicht nur den Wehrpflichtigen, sondern auch deren Angehörigen und den Arbeitgebern in den neuen Bundesländern zur Verfügung steht. Die dort neu errichteten Kreiswehrersatzämter informieren ebenfalls nach besten Kräften.
Bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Wehrersatzbehörden werden seit Beginn des Jahres 1991 mit Vorrang Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern berücksichtigt, um vereinzelt noch vorhandene Informationsdefizite abzubauen. Die Bundeswehr wendet sich mit ihren Informationen an die Wehrdienstpflichtigen. Sie verweist in der Broschüre „Die Wehrpflicht" dabei auch auf das Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und stellt zusätzlich ein ausführliches Merkblatt des Bundesministeriums für Frauen und Jugend zu Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auf Anforderung oder bei Anfragen zur Kriegsdienstverweigerung an die Kreiswehrersatzämter zur Verfügung.
Um die Probleme in den neuen Bundesländern vor Ort unmittelbar kennenzulernen und Abhilfe zu schaffen, hat das Bundesamt für den Zivildienst wegen des hohen Informationsbedarfs zu Fragen der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes ab Oktober 1990 eine Leitungsgruppe in Berlin eingerichtet. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt dieser Gruppe ist die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Gruppe hält Merkblätter und Hinweise zum Heranziehungsverfahren für Zivildienstpflichtige in den neuen Bundesländern bereit. Sie hat darüber hinaus die aus der täglichen Arbeit gewonnenen Erfahrungen genutzt, um in Mitteilungen für die lokale Presse der neuen Bundesländer auf Wissenslücken hinzuweisen und die zutreffenden Informationen weiterzugeben. Vertreter des Bundesamtes haben an Rundfunk- und Fernsehsendungen teilgenommen, bei denen Themen des Zivildienstes, insbesondere der Einberufung, erörtert wurden. Das gleiche gilt für zahlreiche Informations- und Diskussionsveranstaltungen, die von Organisationen und Gruppen in den neuen Bundesländern zu Fragen des Zivildienstes veranstaltet worden sind.
Außerdem stehen in den verschiedenen Regionen der neuen Bundesländer zwanzig Regionalbetreuer als Ansprechpartner zur Verfügung. Daneben geben auch die Zivildienstgruppen in Rostock, Magdeburg, Berlin, Erfurt, Chemnitz und Potsdam Auskunft zum Themenkomplex Zivildienst.
Das Bundesamt hat von sich aus und auf Anforderung Schulen aufgesucht und dort Informationsmaterial verteilt und Fragen beantwortet. Mitarbeiter des Bundesamtes haben an Schulveranstaltungen teilgenommen, bei denen sie je nach dem Wunsch der Schüler allein oder gemeinsam mit Jugendoffizieren der Bundeswehr Themen des Grundwehrdienstes, der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes diskutiert haben. Ferner sind alle Arbeitsämter in den neuen Bundesländern ausführlich informiert worden, weil diese auch nach dem Übergang der Zuständigkeit für die Durchführung des Zivildienstes von den ehemaligen Ämtern für Arbeit auf das Bundesamt für den Zivildienst am 3. Oktober 1990 von Kriegsdienstverweigerern gelegentlich um Rat gefragt werden.
Ganz besondere Aufmerksamkeit hat das Bundesamt der Einweisung und Unterrichtung der Verantwortlichen aus den Beschäftigungsstellen für Zivildienstleistende gewidmet, die von den Zivildienstpflichtigen auch um Auskünfte über das Heranziehungsverfahren angesprochen werden. Dadurch wurde erreicht, daß die meisten Probleme an Ort und Stelle geklärt werden können.