Konzeption der Bundesregierung für die Sicherheitsvorsorge
Grundlage unserer Sicherheitsvorsorge und zugleich Grundsatz künftiger Strategie ist ein erweiterter Sicherheitsbegriff: Die Bundesregierung geht heute von einem breiten Spektrum von Risiken aus, das vielfältig und nach Ursachen und geographischem Raum sowie in Art und Umfang nur begrenzt abschätzbar ist. Die Gefahr militärischer Auseinandersetzungen wegen einer Überlagerung ökonomischer, ethnischer, demographischer oder religiös-fundamentalistischer Konflikte durch machtpolitische Interessen kann nicht ausgeschlossen werden. Eine über den Schutz von Land und Bürgern hinaus verstärkt auf Konfliktprävention und Krisenmanagement auszurichtende Gesamtstrategie der Sicherheitsvorsorge wird deshalb durch das gesamte Spektrum politischer Handlungsfelder bestimmt und so in der Zukunft den vielfältigen Ursachen schon im Vorfeld möglicher gewaltsamer Konfliktbewältigung soweit als möglich koordiniert begegnen. Sicherheit von Staaten und damit auch Deutschlands ist damit in Zukunft verstärkt durch vielfältige, im Rahmen eines Gesamtkonzepts abgestimmte, nationale und internationale Beiträge zu gewährleisten, die darauf ausgerichtet sind, stabile internationale Beziehungen und Strukturen zu schaffen, zu erhalten und auszugestalten.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf militärischer und nicht-militärischer Ebene eingeleitet?
Maßnahmen der Bundesregierung
1. Die angesprochenen Staaten wirken dank ihrer Zugehörigkeit zur KSZE und seit dem 10. März 1992 auch zum Nordatlantischen Kooperationsrat an den Bemühungen in diesen Institutionen mit, durch Dialog, Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle sowie der Vertrauens- und Sicherheitsbildung und der Krisenbewältigung Sicherheit und Stabilität in Europa zu erhöhen. Die Bundesregierung hat sich für die Zugehörigkeit zu den genannten internationalen Institutionen in besonderem Maße verwandt. Weiterhin beteiligt sich Deutschland mit 28 Prozent aller Mittel an den EG-Programmen PHARE und Technische Hilfe, die die Umstrukturierung in den Ländern Mittel- und Osteuropas finanziell fördern und den Umwandlungsprozeß absichern soll.
2. Auf der bilateralen Ebene sind im nicht-militärischen Bereich als ein Element der Sicherheit die Partnerschaftsverträge mit Polen, CSFR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien sowie der früheren UdSSR anzuführen. Konkrete Hilfe zur Erhöhung der politischen Stabilität in den Ländern wird von nahezu allen Ressorts in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen geleistet. Dabei konzentrieren sich die Maßnahmen besonders auf die Unterstützung beim Aufbau neuer staatlicher, politischer und wirtschaftlicher Strukturen.
3. Auf der militärischen Ebene werden neben speziellen Programmen zur Vertrauensbildung und zur Förderung von gegenseitigen Kontakten, wie im Wiener Dokument 1990 vorgesehen, Hilfeleistungen beim Aufbau demokratischer Wehrverfassungen und bei der Neugestaltung der inneren Ordnung in den Streitkräften erbracht. Um die Beziehungen von Truppenteilen der Bundeswehr und solchen der polnischen und tschechoslowakischen Streitkräfte zu verbessern, werden Begegnungen der Soldaten im Grenzbereich besonders gefördert.