In dem genannten Beschluß des Deutschen Bundestages wurde die Bundesregierung zu verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel mit ausländischen Mädchen und Frauen aufgefordert. Zur Umsetzung dieser Forderungen kann folgender Sachstand mitgeteilt werden:
a) Entwicklungspolitische Maßnahmen
Die Sicherung der Menschenrechte ist regelmäßig Bestandteil des Politikdialogs, den die Bundesregierung mit den Regierungen der Partnerländer führt, z. B. anläßlich von Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusammenarbeit. Die besonderen Schutzbedürfnisse von Frauen werden insbesondere dann angesprochen, wenn spezielle Maßnahmen zur Frauenförderung vereinbart werden oder ein aktueller Anlaß besteht.
Ursachen für den Menschenhandel mit Frauen und Prostitutionstourismus sind insbesondere die extreme Armut und das Fehlen realistischer Perspektiven für Frauen, so daß sie (nur) die Prostitution als Alternative sehen, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu sichern. Armutsbekämpfung ist das Oberziel der deutschen Entwicklungspolitik und eine Querschnittsausgabe, die für alle Bereiche gelten soll. Existenzsicherung, Selbständigkeit und verbesserte berufliche Qualifizierung von Frauen sind wesentliche Bestandteile von entwicklungspolitischen Vorhaben, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern in den Entwicklungsländern durchführt. In dem Maße, in dem es gelingt, Armut und Perspektivlosigkeit für Frauen und ihre Familien zu verringern, werden auch wesentliche Grundlagen für Prostitution und Prostitutionstourismus abnehmen.
Bildung und Ausbildung sind ein weiterer Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik. In allen Vorhaben achtet die Bundesregierung darauf, daß dem Zugang von Mädchen und jungen Frauen besonderes Augenmerk gewidmet wird, bei Bedarf auch durch besondere Maßnahmen wie z. B. eine variable Zeiteinteilung unter Berücksichtigung der häuslichen und familiären Verpflichtungen. In Fällen, wo dies nicht ausreicht oder andere Hemmnisse, etwa soziokultureller Art, bestehen, werden auch gesonderte Ausbildungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen angeboten, z. B. Technical Training Center for Women in Lahore/ Pakistan oder nicht-traditionelle Handwerksberufe für Frauen in Santo Domingo/Dominikanische Republik.
Im Dezember 1991 hat die Bundesregierung Mittel für ein „Pilotprogramm zur Förderung der Rückkehr und beruflichen Eingliederung von Frauen aus Entwicklungsländern" bereitgestellt. Während einer dreijährigen Pilotphase soll Frauen aus Thailand, den Philippinen, Kenia und Ghana, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, die Möglichkeit einer beruflichen Reintegration einschließlich . Existenzgründung in ihren Heimatländern gegeben werden. Die Einzelheiten der Programmdurchführung mit zwei deutschen Nichtregierungsorganisationen und deren Partnerorganisationen in den Heimatländern der Frauen sind noch weiter auszuarbeiten.
b) Förderung von Nichtregierungsorganisationen, die sich in Entwicklungsländern gegen die Prostitution engagieren und den Ausstieg daraus erleichtern
Neben den Förderungen, die in der Antwort auf Frage 11 aufgeführt sind, sind von der Bundesregierung noch folgende Maßnahmen unterstützt worden:
Thailand
Die deutsche Botschaft in Bangkok hat einschlägige Forschungsarbeiten verschiedener Institutionen (z. B. Frankfurter Institut für Frauenforschung, Sozialpädagogisches Institut Berlin, Katholische Universität Eichstätt) und individueller Wissenschaftler tatkräftig unterstützt. Sie steht in engem und regelmäßigem Kontakt zu den wesentlichen Nichtregierungsorganisationen, die sich der Problematik annehmen, insbesondere „Friends of Women" , „Ecumenical Coalition on Third World Tourism (ECTWT) ", „Women's Information Center", „Empower" und „Foundation for Women".
Die Botschaft konnte u. a. Begegnungen von Bundestagsabgeordneten mit diesen Organisationen vermitteln. Die Bundesregierung fördert die Entsendung einer Fachkraft für Organisationshilfe und Hilfe bei der Identifikation notwendiger Beratungsleistungen für die „National Commission on Women's Affairs (NCWA)", die sich auch der Frage der Prostitution widmet. Dieses Projekt läuft demnächst an. Verschiedentlich hat die Botschaft den NCWA Informationsmaterial und Forschungsarbeiten von deutschen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen über Prostitutionstourismus zur Verfügung gestellt. Ende 1991 besuchte eine Vertreterin der „Friends of Women" im Rahmen einer vom Bundespresse- und Informationsamt organisierten Gruppenreise zum Thema Frauenfragen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung unterstützt den weltweiten Kampf gegen AIDS sowohl durch multilaterale als auch bilaterale Maßnahmen in Thailand. So wird z. B. das nationale AIDS-Kontrollprogramm von Thailand auf multilateraler Ebene im Rahmen einer „Funds-in-trust"-Regelung über die WHO mit 1,5 Mio. US-Dollar unterstützt. Diese Mittel sind insbesondere für den Bereich Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen eines überregionalen AIDS-Bekämpfungsprogramms der GTZ wird auf bilateraler Ebene eine umfassende Studie erstellt, die u. a. innovative Beratungs- und Erziehungsansätze für Prostituierte identifiziert und testet. Im Zusammenhang mit diesem Programm entsendet die Bundesrepublik Deutschland Fachkräfte, liefert Sachgüter und leistet Finanzhilfe. Einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderprostitution erwartet die Botschaft von einer Konferenz der „End Child Prostitution in Asian Tourism (ECPAT)" an der Sukhothai Thammathivat Open University in Bangkok vom 31. März bis 3. April 1992.
Philippinen
Die Bundesregierung hat die philippinische Regierung durch folgende Maßnahmen in ihren Bemühungen, Lösungsansätze zu finden und in die Tat umzusetzen, unterstützt:
- Ein Experte war für ca. drei Jahre im philippinischen Tourismusministerium tätig und hat dort maßgeblich die Außendarstellung der Philippinen mitgeplant und beeinflußt. Nicht zuletzt auf seine Initiative hin ist man von offizieller Seite seit etwa einem Jahr davon abgegangen, für das Reiseland Philippinen vornehmlich mit schönen Frauen in paradiesischer Umgebung zu werben, sondern das Land selbst mit seinen Sehenswürdigkeiten in den Vordergrund zu stellen.
- Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit für drei Monate in den Philippinen weilender Diplompsychologe wird die erste Studie zum Thema „Sextourismus und AIDS" erarbeiten. Die philippinische Regierung ist an dieser Studie sehr interessiert, da diese zum ersten Mal empirisches Material zu dem nur sehr zögerlich angefaßten Thema AIDS und Prostitution liefern wird.
- Im Auftrag des Bundesministeriums für Frauen und Jugend ist eine Broschüre erarbeitet worden, die sich an in die Bundesrepublik Deutschland einreisende Filippinas wendet. Sie soll diesen Personenkreis auf die Gefahren hinweisen, die mit einer Reise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein können (u. a. Schlepperorganisationen, Folgen illegaler Arbeitsaufnahme) und ihnen im konkreten Fall Hilfsmöglichkeiten aufweisen. Diese Broschüre wurde in einer Auflage von 100 000 Stück gedruckt. Sie liegt in der deutschen Botschaft aus und ist an philippinische Beratungsstellen (Commission on Filipinos Overseas) und Nichtregierungsorganisationen zur Verteilung geliefert worden.
- Ein Experte hat sich im Rahmen seiner zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Drogenberater bei einer philippinischen Nichtregierungsorganisation auch dem Thema Prostitution und Drogenkonsum gewidmet. Er hat die Arbeit der Nichtregierungsorganisation unterstützt, ehemaligen Prostituierten Ausbildung und Arbeitsplatz zu verschaffen.
- Die Bundesregierung und die philippinische Regierung haben 1991 in Erkenntnis der wichtigen Stellung der Frau im Entwicklungsprozeß ein Frauenförderungsprojekt vereinbart. In drei bestehenden Projekten soll exemplarisch das Mandat der Integration von Frauen in TZ-Vorhaben verwirklicht werden. Daneben wird die National Commission zur Rolle der philippinischen Frau bei einzelnen Maßnahmen der Frauenförderung unterstützt.
c) Maßnahmen innerhalb der Außenvertretungen hinsichtlich ausreisewilliger Frauen
Thailand
Die Botschaft hat Faltblätter und Broschüren für thailändische Frauen ausliegen, die das Bundesministerium für Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit thailändischen Frauenorganisationen erstellt hat. Darin werden die Thailänderinnen auf mögliche Gefahren und Probleme einer Reise in die Bundesrepublik Deutschland hingewiesen (Prostitution, Entfremdung) und Beratungsmöglichkeiten thailändischer und deutscher Frauenorganisationen angeboten. Der Prostitution minderjähriger Thailänderinnen und Thailändern in der Bundesrepublik Deutschland wird durch besonders strenge Vorschriften für die Erteilung von Sichtvermerken (u. a. Einwilligung beider Elternteile) vorgebeugt.
Philippinen
Die Beamten der Konsularabteilung sind mit dem Problem ausreisewilliger Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland in die Hände von Zuhälterringen geraten könnten, vertraut. Im Gespräch mit der Visumsbewerberin wird versucht herauszufinden, ob die Antragstellerin tatsächlich zu dem angegebenen Zweck in die Bundesrepublik Deutschland reisen will oder ob ggf. die Reise über Schlepperorganisationen organisiert wurde. In vielen Fällen wird auch im Gespräch auf die Gefahren hingewiesen, die mit einer Einreise verbunden sein können. Zusätzlich wird die oben erwähnte Broschüre verteilt. Allgemein gilt jedoch, daß erfahrungsgemäß durch Beratung in der Botschaft allein niemand davon abgehalten werden kann, in die Bundesrepublik Deutschland zu reisen, um dort das vermeintlich große Glück zu finden und das in der Heimat so dringend benötigte Geld zu verdienen, von dem meist eine ganze Großfamilie lebt.
d) Maßnahmen hinsichtlich der Anzeigen von Reise- und Heiratsvermittlungsinstituten
In Anknüpfung an die Aufforderung an die Bundesregierung, intensiver auf die zuständigen Gremien innerhalb der Werbe- und Anzeigenbranche einzuwirken, damit diese Anzeigen von Reise- und Heiratsvermittlungsinstituten ahnden, die anstößig, menschenverachtend oder in sonstiger Weise frauendiskriminierend sind, hat das Bundesministerium für Frauen und Jugend im Rahmen des Projekts „Umfeld und Ausmaß des Menschenhandels mit ausländischen Mädchen und Frauen, einschließlich des Heiratshandels und des Prostitutionstourismus" Anzeigen von Reiseveranstaltern (vgl. auch Antwort auf Frage 4) und Heiratsvermittlungsinstituten sowie die Reaktionen von Behörden, Werbeträgern und dem Zentralausschuss der Werbewirtschaft auswerten lassen. Hierbei wurde deutlich, daß entsprechende Beschwerden vorn Deutschen Werberat wie auch von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geahndet werden. Auch lehnt bereits eine Vielzahl von Zeitungen die Veröffentlichung von frauendiskriminierenden Heiratsanzeigen ab.
e) Maßnahmen zum Schutz ausländischer Frauen vor benachteiligenden Eheverträgen
Soweit auf Vereinbarungen, die deutsche Männer mit ausländischen Frauen bei einer Eheschließung treffen, deutsches Recht anwendbar ist, gilt:
— Ehegatten können durch einen Ehevertrag ihre güterrechtlichen Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand regeln. Sie können in einem Ehevertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung auch einen Versorgungsausgleich ausschließen. Eheverträge müssen bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (vgl. im einzelnen: §§ 1408, 1410 BGB).
— Ehegatten können für den Fall der Scheidung über die Unterhaltspflicht Vereinbarungen treffen (§ 1585 c BGB).
— Ehegatten sind im Verhältnis zueinander gesetzliche Erben und Pflichtteilsberechtigte. Sie können in einem Erbvertrag Erbrecht und Pflichtteilsberechtigung ausschließen. Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars in Anwesenheit beider Teile geschlossen werden (vgl. im einzelnen: § 2276 BGB).
Die notarielle Beurkundung soll sicherstellen, daß der Wille der Beteiligten erforscht, der Sachverhalt geklärt, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehrt und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergegeben werden (vgl. im einzelnen: § 17 Burke).
Unterhaltsvereinbarungen bedürfen keiner notariellen Beurkundung; sie sind jedoch nur bestandskräftig, wenn die Ehegatten die Vertragserklärungen — nach Maßgabe der §§ 119, 123 BGB - freiwillig und in Kenntnis ihrer rechtlichen Tragweite abgegeben haben und der Vertragsinhalt nicht sittenwidrig ist.
Die Bundesregierung hält angesichts dieser Rechtslage besondere bürgerlich-rechtliche Regelungen zum Schutz ausländischer Ehefrauen aus der Dritten Welt nicht für erforderlich.