Forderung des Bundesministers für Post und Telekommunikation, die Unternehmen der Deutschen Bundespost privatrechtlich zu organisieren
der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Peter Paterna, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Arne Börnsen (Ritterhude), Peter Büchner (Speyer), Edelgard Bulmahn, Iris Gleicke, Günter Graf, Gerlinde Hämmerle, Lothar Ibrügger, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Adolf Ostertag, Bernd Reuter, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Günther Tietjen, Jochen Welt, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Post und Telekommunikation hat in den letzten Monaten angekündigt, „das Unternehmen TELEKOM von Einflüssen der Politik zu befreien" und „die Fesseln des öffentlichen Dienstrechts zu sprengen". Das Ende des Berufsbeamtentums einzuläuten sei „eine Aufgabe noch für diese Legislaturperiode", um dadurch „den Grundstein für leistungsfähige Postunternehmen zu legen".
Bundesminister Dr. Christian Schwarz-Schilling hat damit kaum zwei Jahre nach Inkrafttreten seiner Post „Reform" zugegeben, daß die Unternehmen entgegen seinen Versprechungen nicht „fit für die Zukunft" sind.
Der Bundesminister für Post und Telekommunikation hat es aber bisher bei sehr allgemeinen Ankündigungen über eine notwendige Änderung des Grundgesetzes belassen. Er hat weder die Ziele einer erneuten Post „Reform" genau definiert noch erläutert, welche Chancen und Risiken es auf dem Weg dorthin gibt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Welche rechtlichen Hindernisse stehen dem Dienstherrn entgegen, wenn er einen Beamten in einer nicht hoheitlichen Tätigkeit zum Statuswechsel ins Angestellten- oder Arbeiterverhältnis veranlassen will?
Kann der Anteil der Beamten auch bei fortbestehender Rechtslage zugunsten von Angestellten und Arbeitern verringert werden, und wenn ja, in welchem Umfang?
Drucksache 12 /2162 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
Fragen24
Wie müßten Angebote mindestens ausgestaltet sein, um einen freiwilligen Wechsel einer Beamtin/eines Beamten in das Angestellten- oder Arbeiterverhältnis attraktiv zu machen?
Ist es zutreffend, daß einige hundert Beamte des einfachen und mittleren technischen Dienstes bei der Generaldirektion Telekom einen Statuswechsel ins Arbeiter-/Angestelltenverhältnis beantragt haben, ohne daß diesen Anträgen bisher entsprochen worden wäre?
Welche „Fesseln des öffentlichen Dienstrechts" werden im Vergleich zum Beamtenrecht bei Arbeitern und Angestellten beklagt, und wie können/sollen sie vom Gesetzgeber „gesprengt" werden?
Ist bei Beamten sowie bei Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes der Wechsel von einem öffentlich-rechtlichen zu einem privatrechtlichen Arbeitgeber möglich?
Wenn ja, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und mit welchen finanziellen Folgewirkungen auf Arbeitgeber- sowie auf Arbeitnehmerseite?
Wenn nein, wie könnte die Sicherung der erworbenen Rechte der bisher bei den DBP-Unternehmen Beschäftigten rechtlich und finanziell gestaltet werden?
Vorausgesetzt, es gibt keine Änderung der bestehenden Rechtslage: Ist es dann zwingend, das von der ehemaligen Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik übernommene Personal in vergleichbarem Umfang zu verbeamten wie bei der Deutschen Bundespost bisher üblich?
Unter welchen (verfassungs-)rechtlichen Bedingungen und welchen finanziellen Folgewirkungen ist es möglich, das bisher in den DBP-Unternehmen beschäftigte Personal einer zu schaffenden Behörde („Personalamt" oder dergleichen) zuzuweisen, die dieses dienst- und arbeitsrechtlich betreut und an die DBP-Unternehmen mit privatrechtlicher Unternehmensverfassung „überläßt"?
Welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Tarifparteien könnten durch eine Reform von Artikel 33 Abs. 4 und 5 GG bei gleichzeitiger Beibehaltung von Artikel 87 Abs. 1 Satz 1 GG ohne/mit Novellierung einfach-gesetzlicher Regelungen gewonnen werden?
Lassen sich ohne/mit Änderung von Artikel 33 Abs. 4 und 5 GG die DBP-Unternehmen gegenüber der Tarifgemeinschaft des Bundes und der Länder verselbständigen und die im Postverfassungsgesetz normierten Einvernehmensregelungen mit dem Bundesminister des Innern aufheben?
Welche Entwürfe für ein „einheitliches öffentliches Dienstrecht", das insbesondere den Bedürfnissen der Betriebsverwaltungen Bahn und/oder Post angemessen ist, hat es in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und an welchen Einwänden und rechtlichen Schwierigkeiten sind solche Reformvorhaben bisher gescheitert?
Angenommen, die jetzt bei den DBP-Unternehmen beschäftigten Beamten würden bei einem sofortigen Übergang in ein Angestellten- oder Arbeiterverhältnis nachversichert:
Was würde die Nachversicherung insgesamt kosten, ohne daß den Beschäftigten ein finanzieller Nachteil entsteht (vergleiche u. a. unterschiedliche Bemessungsgrundlagen nach Beamtenversorgungs- beziehungsweise Rentenrecht)?
Wie läßt sich bei einem solchen Übergang das Lebenszeitprinzip des (ehemaligen) Beamten beziehungsweise die Unkündbarkeit der Arbeiter und Angestellten nach fünfzehn Beschäftigungsjahren rechtlich sichern, beziehungsweise welche finanzielle Abgeltung wäre zur freiwilligen Aufgabe dieser erworbenen Rechte notwendig?
Ist die Bundesregierung bei einer Rücknahme der Beamten- Kategorisierung und -bewertung bereit, auf die Postunternehmen einzuwirken, daß die allein in der alten Bundesrepublik Deutschland auf Beamten-Dienstposten beschäftigten über 120 000 Arbeiter und Angestellten - deren tarifvertragliche Entlohnung beziehungsweise Eingruppierung sich an der jeweiligen Beamtenbewertung orientiert - durch andere tarifvertragliche Regelungen vor Einkommensverlusten und sonstigen Negativauswirkungen geschützt werden?
Angenommen, für die DBP-Unternehmen würde entsprechend dem Vorschlag der Regierungskommission Bahn eine „Personalholding" gebildet:
Wie hoch wären die von dieser zu übernehmenden - weil zur Abgeltung erworbener Rechte erforderlichen - Lasten zu beziffern, und wie werden diese im einzelnen berechnet?
Wäre eine solche „Personalholding" mit/ohne Änderung von Artikel 33 Abs. 4 und 5 GG verfassungskonform?
Ließe sich die Dienstherreneigenschaft des Bundes für Beamte auf privatrechtliche Unternehmen übertragen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Wirkungen auf die Reformziele?
Wie ließen sich die Mitbestimmungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei der „Personalholding" und nach Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsgesetz bei den DBP-Aktiengesellschaften gegeneinander abgrenzen beziehungsweise miteinander verbinden?
Welche Prinzipien (Infrastrukturauftrag, Gemeinwohlorientierung, Sozialstaatlichkeit etc.) sind nach Grundgesetz, Rechtsprechung und Verfassungslehre infolge der Verankerung der Deutschen Bundespost in Artikel 87 Abs. 1 Satz 1 GG für die DBP-Unternehmen verpflichtend?
Sind diese Prinzipien abdingbar?
Wenn ja, wie ließen sich diese Verpflichtungen nach Umwandlung in privatrechtliche Organisationsformen rechtlich sichern und durch Verfassungsorgane wirksam kontrollieren?
Wie könnte grundgesetzlich und/oder einfach-gesetzlich vorgeschrieben und effektiv kontrolliert werden, daß die DBP-Gesellschaften den „Interessen der Bundesrepublik Deutschland" — d. h. u. a. deren Industriepolitik und den Infrastrukturinteressen der Bundesländer und Kommunen — verpflichtet bleiben und die politischen Vorgaben eigenwirtschaftlich erfüllen können?
Hält die Bundesregierung die von der Regierungskommission für die Bahnreform vorgeschlagene Lösung für übertragbar auf eine Telekom AG, nach der unternehmerische und gemeinwirtschaftliche Aufgaben zu trennen und letztere gegebenenfalls von Gebietskörperschaften zu „kaufen" sind?
Wäre die Verpflichtung zur Wahrnehmung des der Deutschen Bundespost auferlegten Infrastrukturauftrags mit der Rechtsform einer AG ohne Ausgleichszahlungen des Bundes und/oder der Länder und Kommunen zu vereinbaren, insbesondere dann, wenn es neben dem Mehrheitsaktionär Bundesrepublik Deutschland private Kapitaleigner gäbe?
Welche rechtlichen Vorkehrungen wären im Falle einer Privatisierung von DBP-Unternehmen zu treffen, wenn nicht die Zuständigkeiten nach den Artikeln 30 und 83 GG auf die Bundesländer übergehen sollen?
In welchem Umfang können/sollen Privilegierungen des Bundes und der Deutschen Bundespost (u. a. entsprechend dem Gesetz über Fernmeldeanlagen und dem Telegraphenwegegesetz) auf privatwirtschaftliche Unternehmen übertragen werden?
Angenommen, die DBP-Unternehmen würden privatrechtlich organisiert und der Bund bliebe hundertprozentiger/mehrheitlicher Eigentümer:
Welche rechtlichen Einflußmöglichkeiten könnte die Bundesregierung haben a) auf die Betriebsergebnisse (z. B. über Genehmigungsvorbehalte für Tarife, Regulierung der Wettbewerbsverhältnisse gegenüber privaten Konkurrenten); b) zur Veräußerung von Betriebsvermögen und zur Abschöpfung von Gewinnen?
Bestünde in solchen Fällen für die DBP-Unternehmen die Möglichkeit, in eigenem Namen gegen den Bund zu klagen?
Wie und gegebenenfalls mit welchen Rechtsfolgen könnte das Sondervermögen der Deutschen Bundespost auf privatrechtliche Unternehmen übertragen werden?
Welche Beschränkungen hinsichtlich eines eventuellen Aktienerwerbs durch Dritte wären aus wettbewerbspolitischen Gründen zwingend geboten oder zumindest wünschenswert?
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, alle DBP-Unternehmen in gleicher Weise zu privatisieren, oder werden bezüglich POSTBANK, POSTDIENST und TELEKOM Varianten erwogen?
Wenn ja, mit welchen Begründungen?