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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zulassung gewerbsmäßiger Arbeitsvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 12010674)

Mängel in der Arbeitsvermittlung seitens der Bundesanstalt für Arbeit, Vergabe von Arbeitsplätzen außerhalb der Arbeitsämter, Vorteile einer privaten Arbeitsvermittlung, Benachteiligung bestimmter Gruppen von Arbeitslosen, Zusammenhang der Privatisierung mit EG-Vorschriften

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

27.03.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/219604.03.92

Zulassung gewerbsmäßiger privater Arbeitsvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Vor wenigen Tagen hat sich der Bundesminister für Wirtschaft, Jürgen W. Möllemann, erneut für eine gewerbsmäßige private Arbeitsvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen18

1

Sieht die Bundesregierung Mängel in der Arbeit der Arbeitsämter?

Wenn ja, welcher Art sind diese Mängel, und wodurch werden sie verursacht?

2

Wo sieht die Bundesregierung Reserven in der Arbeit der Arbeitsämter, und durch welche Maßnahmen könnten diese mobilisiert werden?

3

Gegenwärtig werden im Durchschnitt von einem Arbeitsvermittler 1 000 bis 1 200 Arbeitsuchende betreut. Eine individuelle, den regionalen Bedingungen angepaßte Beratung und Vermittlung ist deshalb oft auch unter hohem persönlichen Einsatz nicht möglich. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer personellen Erweiterung der Arbeitsämter?

Wenn ja, bis wann wird das möglich sein?

Wenn nein, warum nicht?

4

Sind die Arbeitsämter bis in ihre Zweigstellen ausreichend und aktuell über die Lage auf dem Arbeitsmarkt informiert (Zahl der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden nach Region und Qualifikation, Zahl der zu erwartenden Arbeitslosen, Anzahl der Kurzarbeiter nach Bereichen, Anzahl der vorhandenen und zu schaffenden ABM-Stellen, Anzahl der Arbeitnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Anzahl der freien und der im Aufbau befindlichen Arbeitsplätze)?

5

In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Betrieben und der öffentlichen Hand Arbeitsplätze unter Umgehung des Arbeitsamtes vergeben?

6

Kann man vor dem Hintergrund einer direkten Arbeitsvermittlung ohne Einschaltung des Arbeitsamtes von einem „Vermittlungsmonopol" der Bundesanstalt für Arbeit sprechen, und wodurch ist diese Monopolstellung charakterisiert?

7

Wäre ein staatliches Vermittlungsmonopol nach Meinung der Bundesregierung eine „marktwidrige Regulierung"?

Wenn ja, warum?

8

Was hält die Bundesregierung in Anbetracht der alarmierenden Arbeitsmarktlage von einer Meldepflicht von freien Arbeitsplätzen für Betriebe und Einrichtungen?

Welche Gründe sprechen gegen eine Meldepflicht?

9

Hält es die Bundesregierung für einen Zufall, daß die Forderung nach der Zulassung privater Arbeitsvermittlung auch im sogenannten Deregulierungspapier enthalten ist?

10

Welche Leistungsverbesserung würde nach Meinung der Bundesregierung eine private Arbeitsvermittlung bringen?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine private Arbeitsvermittlung die Lücke zwischen zur Zeit 3,2 Mio. Arbeitslosen und den zirka 350 000 offenen Stellen besser schließen kann?

In welchem Umfang und auf welchem Wege soll das gelingen?

12

Wie soll private Arbeitsvermittlung finanziert werden?

13

Sieht die Bundesregierung Gefahren für die Vermittlung bestimmter Gruppen von Arbeitslosen (z. B. behinderte Menschen, Langzeitarbeitslose, Frauen)?

Wenn ja, wie soll diesen Gefahren begegnet werden?

14

Wie soll die Gefahr der Unbezahlbarkeit von Arbeitsvermittlung für breite Kreise der Bevölkerung unter Beachtung der zunehmend negativen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt abgewendet werden?

15

Wie will die Bundesregierung verhindern, daß mit Hilfe einer Anbindung privater Arbeitsvermittlung an Betriebe lukrative Geschäfte auf dem Rücken von Arbeitsuchenden betrieben werden?

16

Wie soll in Zukunft die Arbeitsfähigkeit staatlicher Arbeitsvermittlung gesichert werden?

Besteht nicht die Gefahr, daß innerhalb kurzer Zeit dem Arbeitsamt von seiten der Betriebe keine oder nur schwer zu besetzende Arbeitsplätze angeboten werden?

17

Welche Verordnungen oder Übereinkünfte im Rahmen der EG machen die Zulassung einer privaten Arbeitsvermittlung zwingend erforderlich?

18

Welche Nachteile oder Erschwernisse würde es für die Bundesrepublik Deutschland oder für andere EG-Staaten bringen, wenn in der Bundesrepublik Deutschland nach der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes keine private Arbeitsvermittlung zugelassen wäre?

Bonn, den 4. März 1992

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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