Berechnung von Arbeitslosengeld in den neuen Bundesländern für Mü tter, die seit Januar 1991 in Erziehungsurlaub gingen, beziehungsweise von Müttern, die die bezahlte Freistellung bei Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes in Anspruch nehmen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Laut § 112 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) umfaßt der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Arbeitslosengeldes die abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume der letzten drei Monate der die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungen vor der Entstehung des Anspruches. Für die betroffenen Frauen wird somit das Arbeitslosengeld für 1992 auf der Basis der drei letzten Lohnabrechnungszeiträume des Jahres 1990 berechnet.
Gleicher Sachverhalt ergibt sich bezüglich der Berechnung des Unterhaltsgeldes, wenn diese Frauen nach Ende des Erziehungsurlaubs eine Umschulungsmaßnahme beginnen wollen.
Mit dieser Art der Berechnung wird der teilweise sprunghafte Einkommenszuwachs in den neuen Bundesländern nicht oder nur ungenügend berücksichtigt. Das ist auch eine Benachteiligung gegenüber jenen Männern, die zum gleichen Zeitpunkt arbeitslos werden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Mütter sind davon betroffen, weil sie nach dem Erziehungsurlaub arbeitslos wurden, nach dem Ende des Erziehungsurlaubs eine Umschulungsmaßnahme begannen, die bezahlte Freistellung nach Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes in Anspruch nehmen?
Wie ist diese Verfahrensweise mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbar?
Wie gedenkt die Bundesregierung durch eine entsprechende Übergangsregelung eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die benannten Personenkreise an die Einkommensentwicklung zu garantieren?
Ist die Bundesregierung bereit, Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Härtefallregelung des § 112 Abs. 7 AFG wegen der besonderen Situation als generelle Lösung anwenden zu lassen?
Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt wird eine Änderung vollzogen werden?
In welcher Form und bis wann werden die betroffenen Frauen über eine Neuregelung informiert?