Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/2781 (neu)
Sachgebiet 7400
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Wolfgang Roth,
Ernst Schwanhold, Edelgard Bulmahn, Hans Martin Bury, ,Norbert Gansel, Dr. Uwe
Holtz, Walter Kolbow, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Christoph Matschie, Otto Schily,
Dieter Schloten, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose
und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/2319 —
Deutsche Exporte in den Iran unter besonderer Berücksichtigung des Exports
von Gütern mit rüstungsrelevanter Bedeutung
1. Wie hat sich das Handelsvolumen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Iran zwischen 1982 und 1991 entwickelt?
Die Entwicklung des Warenverkehrs zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Iran von 1982 bis 1991 ergibt sich aus
der Anlage 1.
2. In welchem Warenwert wurden Güter, die in der Ausfuhrliste Teil I
Abschnitte A bis E (Anlage AL zur AWV) enthalten sind, zwischen
1982 und 1991 für den Export in den Iran genehmigt?
Ausfuhrgenehmigungen für Waren der Ausfuhrliste, Teil I
Abschnitte A bis E, wurden von 1982 bis 1991, wie in Anlage 2
dargestellt, erteilt.
Daneben wurden Genehmigungen für temporäre Ausfuhren
erteilt, z. B. für Messen, zu Vorführungszwecken oder von Meß- und
Prüfgeräten für Reparaturen, Wartung, Inbetriebnahme von
Maschinen und Anlagen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Wirtschaft, Klaus Beckmann, vom 3. Juni 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Drucksache 12/2781 (neu) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
Der von 1990 auf 1991 zu verzeichnende Anstieg der
Genehmigungen ist auf einige Großprojekte zurückzuführen, die
sorgfältig — vor dem Hintergrund der strikten Exportkontrollpolitik
gegenüber dem Iran — auf ihren zivilen Anwendungszweck
überprüft worden sind.
3. In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den Jahren 1982
bis 1991 Exportgenehmigungen für Waren der Ausfuhrliste Teil I
Abschnitte A bis E verweigert bzw. darauf hingewirkt, daß
entsprechende Anträge zurückgenommen wurden?
Im Zeitraum 1982 bis 1991 wurden Antragsverfahren auf
Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen gemäß der Ausfuhrliste, Teil I
Abschnitte A bis E, wie folgt abgeschlossen:
a) 190 Anträge mit einem Warenwert von 918 Mio. DM wurden
abgelehnt.
b) 562 Antragsverfahren mit einem Warenwert von 1034,7 Mio.
DM wurden vorzeitig beendet, d. h. die Anträge wurden
entweder ausdrücklich storniert oder eine abschließende
Entscheidung unterblieb, weil die Antragsteller Rückfragen nicht
beantworteten.
4. Auf welche Gründe im einzelnen stützten sich die Ablehnungen der
gestellten Exportanträge?
Die Ablehnungen wurden wegen einer jeweils erheblichen
Gefährdung der nach § 7 Abs. 1 AWG zu schützenden Belange
ausgesprochen. In den letzten Jahren wurden
Ausfuhrgenehmigungsanträge auch abgelehnt, wenn nicht mit hinreichender
Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, daß die Waren für
einen nichtzivilen Verwendungszweck mißbraucht oder
abgezweigt und z. B. bei der Entwicklung oder Herstellung von
Massenvernichtungswaffen oder den dazugehörigen Trägerwaffen
verwendet werden konnten.
5. In welchem Umfang und durch welche Einzelmaßnahmen waren
deutsche Firmen an dem Aufbau des Chemiekomplexes in Ghazvin
beteiligt?
Wie bereits auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Hermann Bachmaier im November 1991 mitgeteilt, hat nach Kenntnis
der Bundesregierung eine deutsche Firma eine
Formulierungsanlage (Misch- und Verpackungsmaschinen für Insektizide)
geliefert. Die Formulierungsanlage unterliegt weder nach den
internationalen Absprachen noch nach den weitergehenden
deutschen Vorschriften (Teil I Abschnitt D der Ausfuhrliste) der
Genehmigungspflicht.
Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß ein
Beratervertrag im Zusammenhang mit der Errichtung des Chemiekomplexes
Ghazvin bestanden hat, der inzwischen suspendiert wurde.
Ferner hatten zwei deutsche Unternehmen, eines davon aus der
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früheren DDR, Lizenzverträge für Schädlingsbekämpfungsmittel
abgeschlossen; die Bundesregierung ist darüber informiert
worden, daß diese Lizenzverträge suspendiert bzw. zurückgenommen
worden sind.
6. In welchem DM-Wert hat die Bundesregierung Exporte für diese
Anlage genehmigt?
7. In welchem Umfang hat das Bundesamt für Wirtschaft
Negativbescheinigungen für den Export von Anlagenteilen für den Komplex
Ghazvin erteilt?
8. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung zu welchem
Zeitpunkt bewogen, keine weiteren Exportgenehmigungen für den
Chemiekomplex Ghazvin zu erteilen?
Angaben der gewünschten Art liegen nicht vor, da bei der
Genehmigungsbehörde empfängerbezogene Daten erst jetzt EDV
-
mäßig gespeichert werden.
Der Bundesregierung ist aber bekannt, daß die Anlage in Ghazvin
bisher aus der erwähnten Formulierungsanlage sowie einer
Aluminiumflaschenanlage bestehen soll, dagegen die Wirkstoff
anlagen sowie eine spezielle Entsorgungseinrichtung für die
Formulierungsanlage nicht geliefert wurden.
Wie bereits im Ausschuß für Wirtschaft mitgeteilt, hat die
Bundesregierung im Herbst 1991 beschlossen, keine Genehmigungen für
Zulieferungen zu dem Chemiekomplex Ghazvin zu erteilen.
Die Entscheidung beruht auf der Sorge, daß Vorprodukte, die im
normalen Betrieb der Herstellung von Pestiziden anfallen würden,
später in anderen Anlagen zu chemischen Kampfstoffen
weiterverarbeitet werden könnten.
9. Treffen Berichte zu, daß in Gesprächen, die das Bundesministerium
für Wirtschaft am 13. August 1987 und 22. April 1988 mit Vertretern
der Firmen führte, die am Anlagenbau in Ghazvin beteiligt waren,
Informationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über diese
Anlage an die Firmen weitergegeben wurden?
Es ist zutreffend, daß in dem genannten Zeitraum deutsche
Firmen, die in Verbindung zu dem Pestizidkomplex Ghazvin stehen
sollten, darüber informiert worden sind, daß aus verschiedenen
Quellen Verdachtsmomente bezüglich einer möglichen
Kampfstoffproduktion im Iran geäußert worden seien.
Die Firmen wurden vor einem möglichen Engagement bei der
Herstellung chemischer Kampfstoffe dringend gewarnt.
10. In welchem Umfang sind deutsche Firmen seit 1975 an den
Bauarbeiten eines Atomreaktors in Bushhir beteiligt?
Die Firma Siemens (früher KWU) hatte 1976 als
Generalunternehmer mit der iranischen Atomenergieorganisation (AEOI) einen
Vertrag über den Bau von zwei Kernkraftwerksblöcken
geschlossen.
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Infolge der Iranischen Revolution wurde das Projekt 1979
gestoppt; Siemens hat daraufhin den Vertrag gekündigt. Nach
Kenntnis der Bundesregierung war zu diesem Zeitpunkt einer der
Blöcke zu etwa 80 %, der andere zu etwa 60 % fertiggestellt.
Auch ein in der Beratung der iranischen Regierung zur Sicherheit
der Kernkraftwerke tätiges Unternehmen hat seine Tätigkeit
eingestellt.
11. Treffen Berichte zu, daß unter den Opfern des irakischen
Luftangriffs vom November 1987 auf die Baustelle von Bushhir auch
deutsche Staatsangehörige waren?
Es trifft zu, daß sich unter den Opfern dieses Luftangriffs auch ein
deutscher Staatsangehöriger befand.
12. Liegen der Bundesregierung zur Zeit Anträge bzw. Anfragen
deutscher Unternehmen vor, eine Beteiligung an dem Fertigbau des
Reaktors in Bushhir zu genehmigen?
13. Wie behandelt bzw. bescheidet die Bundesregierung solche
Anträge bzw. Anfragen?
Die Bundesregierung hat 1991 beschlossen,
Ausfuhrgenehmigungsanträge für Lieferungen an das Kernkraftwerksprojekt
Bushehr endgültig abzulehnen. Diese Haltung ist unverändert; sie
ist der Firma Siemens und der iranischen Regierung bekannt.
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß der Iran
Anlagen entwickelt, um weitreichende Raketen sowie ABC-Waffen
herzustellen?
Den zuständigen Stellen liegen Hinweise auf Aktivitäten des Iran
in den genannten Bereichen vor.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß deutsche
Firmen und deutsche Staatsangehörige an derartigen Entwicklungen
beteiligt sind?
Die zuständigen Ermittlungsbehörden untersuchen zur Zeit
einzelne Fälle von Zulieferungen von Dual-use-Waren, bei denen der
Verdacht besteht, daß sie zwar nicht im ABC-Waffenbereich, aber
in anderen Teilen des iranischen Rüstungsprogramms verwendet
wurden. Einzelheiten können wegen der noch laufenden
Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die belegen oder
vermuten lassen, daß der Iran bemüht ist, sich Technologien und
Produktionsmittel aus der Bundesrepublik Deutschland zu
beschaffen, mit denen Rüstungsvorhaben verwirklicht werden können, und
wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus
derartigen Erkenntnissen gezogen?
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Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Iran sich bemüht,
in der Bundesrepublik Deutschland neben zivilen Gütern auch
rüstungsrelevante Waren und Technologien zu erwerben.
Wegen der restriktiven Rüstungsexportpolitik der
Bundesregierung werden Ausfuhren von Waffen und sonstigen
Rüstungsgütern i. S. des KWKG und des Abschnittes A der Ausfuhrliste in
den Iran seit längerer Zeit nicht mehr genehmigt. Exporte von
Dual-use-Waren der Abschnitte B bis E der Ausfuhrliste werden
nur genehmigt, wenn ihre zivile Verwendung eindeutig und
zweifelsfrei feststeht. Genehmigungsanträge, die Ausfuhrvorhaben
mit militärischem Bezug betreffen, werden in der Regel
abgelehnt.
Hinweisen auf Versuche, diese restriktive Genehmigungspolitik
durch verdeckte Beschaffungsversuche zu unterlaufen, geht die
Bundesregierung im Falle des Irans ebenso wie bez. aller anderen
Länder intensiv nach.
Im Rahmen eines Frühwarnsystems hat die Bundesregierung
zudem die deutsche Indust rie vor kritischen Beschaffungsaktivitäten
u. a. des Irans gewarnt.
Der Iran wird in den Länderlisten zu §§ 5 c und 5 d AWV, die
besondere Exportkontrollen vorsehen, geführt.
17. Welche Waffen und sonstigen Rüstungsgüter deutschen Ursprungs
werden in Lizenz im Iran hergestellt, und wann wurden diese
Lizenzvergaben genehmigt?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen
wurde eine Lizenz für die Produktion von Kriegswaffen für das
Gewehr G3 Mitte der 60er Jahre an den Iran vergeben.
Die Lizenzvergabe beinhaltete keine Beschränkungen
hinsichtlich des Exports der hergestellten Waffen. Eine indirekte
Endverbleibsregelung ist erst mit der Neufassung der Politischen
Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern vom 28. Ap ril 1982 eingeführt worden.
18. Ermöglichen diese Lizenzverträge die eigenständige und weltweite
Vermarktung dieser Rüstungsgüter durch den Lizenznehmer?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Hat die Bundesregierung versucht, nach der Revolution im Iran von
1979 die Lizenzfertigung des Gewehrs „G 3" im Iran
einzuschränken?
Die damaligen Verhältnisse im Iran haben eine Einflußnahme der
Bundesregierung nicht zugelassen.
20. Hat die Bundesregierung insbesondere versucht, den Export der im
Iran gefertigten Lizenzgüter, insbesondere der G-3-Gewehre, zu
verhindern?
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Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Sind der Bundesregierung Versuche des Iran bekannt, Lizenzen für
die Fertigung der DO 228 zu erhalten, und haben dazu bereits
Gespräche zwischen der Herstellerfirma und dem
Bundesministerium für Wirtschaft stattgefunden?
Es trifft zu, daß der Iran an einer Lizenzfertigung der DO 228
interessiert ist. Die Herstellerfirma hat das Bundesministerium für
Wirtschaft im Jahr 1991 über dieses Vorhaben informiert und sich
nach den Genehmigungsaussichten erkundigt.
Eine Entscheidung über eine mögliche Genehmigung des
Projektes ist noch nicht getroffen worden.
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Anlage 1
1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989
Einfuhr: 1 738,5
Ausfuhr: 3 402,9
1 571,1
7 720,5
1 848,7
6 524,1
1 831,7
4 841,7
1 125,7
3 272,4
898,0
2 831,7
1 119,0
2 890,9
1 188,7
2 520,7
1990 1991*)
Einfuhr: 1 295,8 1 489,2
Ausfuhr: 4 267,8 6 727,7
In Mio. DM; seit 1991 Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland nach dem 3. Oktober 1990.
*) Vorläufige Ergebnisse.
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Anlage 2
Werte der erteilten Ausfuhrgenehmigungen nach Iran in Mio. DM
Abschnitt der AL
Jahr A B C D E Gesamt
1982 6,1 K. A. 10,9 - - K. A.
1983 189,1 0 67,7 - - 256,8
1984 152,6 0 146,6 - - 299,2
1985 68,8 0 529,8 K. A. - K. A.
1986 143,8 0 95,1 - - 238,9
1987 43,3 0 89,4 - - 132,7
1988 0,1 0 158,5 4,2 - 162,8
1989 0 0 699,4 0,5 - 699,9
1990 - 0,2 363,6 1,4 - 365,2
1991 0 0 1 417,2 370,8 0,1 1 788,1
0 bedeutet: weniger als 50 000 DM.
- bedeutet: keine Genehmigung erteilt.
K. A. = Wert kann nicht veröffentlicht werden, da es sich hierbei um weniger als drei Antragsteller handelt (Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen).]