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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Jugendarbeitsschutzgesetz (G-SIG: 12010847)

Durchführung des JArbSchG, Verstöße und Sanktionsmöglichkeiten, Ausdehnung der Anwendung auf alle Erstausbildungen bis zum 25. Lebensjahr

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

04.09.1992

Aktualisiert

26.07.2022

BT12/268126.05.1992

Jugendarbeitsschutzgesetz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/2681 26.05.92 Sachgebiet 8051 Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerd Andres, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Peter Eckhardt, Dr. Konrad Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Konrad Gilges, Günther Heyenn, Stephan Hilsberg, Renate Jäger, Regina Kolbe, Eckart Kuhlwein, Ulrike Mascher, Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Adolf Ostertag, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Günter Rixe, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner, Bodo Seidenthal, Erika Simm, Hans-Eberhard Urbaniak, Siegfried Vergin, Ralf Walter (Cochem), Barbara Weiler, Wolfgang Weiermann, Hildegard Wester, Hanna Wolf, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD Jugendarbeitsschutzgesetz Am 21. Juni 1978 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, über seine Erfahrungen mit der Duchführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zu berichten. Dieser Bericht (Drucksache 11/3404), der am 21. November 1988 dem Parlament vorgelegt wurde, läßt viele Fragen nicht nur bezüglich der neuen Bundesländer offen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist die Feststellung, bei der Durchführung des JArbSchG in der Fassung von 1984 seien nachteilige gesundheitliche Folgen für Jugendliche nicht eingetreten, nach wie vor zutreffend? 2. Wurden zur Feststellung eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen an Jugendlichen durchgeführt? Wenn ja, in welchem Umfang? 3. Wie viele „außerordentliche Nachuntersuchungen" nach § 35 JArbSchG wurden angeordnet, und mit welchen Ergebnissen? 4. Gab es Häufungen für bestimmte Tätigkeitsfelder? 5. Wie häufig wurde eine Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk nach § 40 JArbSchG ausgestellt? 6. Hat die Aufsichtsbehörde bzw. die Berufsgenossenschaft von ihrem Recht nach § 41 JArbSchG Gebrauch gemacht und das Vorlegen der ärztlichen Bescheinigung verlangt? Wenn ja, in wie vielen Fällen? 7. Wie häufig mußten Ausbildungen aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden? Wurden alle von der Bundesanstalt für Arbeit vermittelten Auszubildenden auf ihren Gesundheitszustand durch den medizinischen Dienst untersucht? 8. Wie oft hat die Aufsichtsbehörde eingreifen müssen, weil die den Jugendlichen übertragenen Arbeiten Gefahren für die Gesundheit nach § 42 JArbSchG befürchten ließen? 9. Wie hoch ist die Zahl der seit 1987 festgestellten Verstöße gegen das JArbSchG? 10. Wie verteilen sich diese Verstöße nach Wirtschaftszweigen, Art und Schwere sowie Zahl der von Verstößen betroffenen Jugendlichen (möglichst differenziert nach weiblichen und männlichen Jugendlichen)? 11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von den Gewerbeaufsichtsämtern durchgeführten Kontrollen ausreichen, um die Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften zu gewährleisten? 12. Hält die Bundesregierung die im JArbSchG vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen für ausreichend? 13. Wie viele Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren wurden seit 1987 eingeleitet und durchgeführt? In wie vielen Fällen wurden Bußgelder/Strafen ausgesprochen? In welcher Höhe wurden Geldbußen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt? 14. In welchem Umfang haben zwischenzeitlich die Tarifvertragsparteien von der Möglichkeit des § 21 a JArbSchG Gebrauch gemacht? 15. Wie war der Arbeitsschutz in der ehemaligen DDR ausgestaltet? Welche Änderungen haben sich diesbezüglich nach dem 3. Oktober 1990 ergeben? 16. War und ist die Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften in den neuen Bundesländern seit dem 3. Oktober 1990 gewährleistet? 17. Sind der Bundesregierung Sonderuntersuchungen von Länder- oder/und berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen bekannt? Wenn ja, bitten wir um entsprechende Informationen mit kurzer inhaltlicher Skizzierung. 18. Plant die Bundesregierung, das JArbSchG grundsätzlich auf alle Erstausbildungen z. B. bis zum 25. Lebensjahr auszudehnen, da das JArbSchG nur bis zum 19. Lebensjahr gilt, aber durch eine immer länger werdende Schulzeit die Auszubil- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/ 2681 denden bei einer Erstausbildung immer häufiger diese Altersgrenze überschreiten? Wenn nein, bitten wir die Bundesregierung um eine Stellung - nahme, wie sie dieser Personengruppe eine bessere arbeits schutzrechtliche Betreuung zu gewährleisten gedenkt, wie es ausbildende Unternehmen fordern. Bonn, den 26. Mai 1992 Gerd Andres Anni Brandt-Elsweier Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büttner (Ingolstadt) Dr. Marliese Dobberthien Dr. Peter Eckhardt Dr. Konrad Elmer Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Konrad Gilges Günther Heyenn Stephan Hilsberg Renate Jäger Regina Kolbe Eckart Kuhlwein Ulrike Mascher Dr. Edith Niehuis Doris Odendahl Adolf Ostertag Manfred Reimann Renate Rennebach Günter Rixe Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Ottmar Schreiner Bodo Seidenthal Erika Simm Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin Ralf Walter (Cochem) Barbara Weiler Wolfgang Weiermann Hildegard Wester Hanna Wolf Dr. Peter Struck Hans-Ulrich Klose und Fraktion]

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