Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/2681
26.05.92
Sachgebiet 8051
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerd Andres, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Ulrich Böhme (Unna),
Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Peter Eckhardt, Dr. Konrad
Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Konrad Gilges, Günther Heyenn, Stephan
Hilsberg, Renate Jäger, Regina Kolbe, Eckart Kuhlwein, Ulrike Mascher, Dr. Edith
Niehuis, Doris Odendahl, Adolf Ostertag, Manfred Reimann, Renate Rennebach,
Günter Rixe, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner,
Bodo Seidenthal, Erika Simm, Hans-Eberhard Urbaniak, Siegfried Vergin, Ralf
Walter (Cochem), Barbara Weiler, Wolfgang Weiermann, Hildegard Wester, Hanna
Wolf, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Jugendarbeitsschutzgesetz
Am 21. Juni 1978 hat der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung aufgefordert, über seine Erfahrungen mit der Duchführung
des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zu berichten. Dieser
Bericht (Drucksache 11/3404), der am 21. November 1988 dem
Parlament vorgelegt wurde, läßt viele Fragen nicht nur bezüglich
der neuen Bundesländer offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Feststellung, bei der Durchführung des JArbSchG in
der Fassung von 1984 seien nachteilige gesundheitliche
Folgen für Jugendliche nicht eingetreten, nach wie vor
zutreffend?
2. Wurden zur Feststellung eventueller gesundheitlicher
Beeinträchtigungen spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen
an Jugendlichen durchgeführt?
Wenn ja, in welchem Umfang?
3. Wie viele „außerordentliche Nachuntersuchungen" nach § 35
JArbSchG wurden angeordnet, und mit welchen Ergebnissen?
4. Gab es Häufungen für bestimmte Tätigkeitsfelder?
5. Wie häufig wurde eine Bescheinigung mit
Gefährdungsvermerk nach § 40 JArbSchG ausgestellt?
6. Hat die Aufsichtsbehörde bzw. die Berufsgenossenschaft von
ihrem Recht nach § 41 JArbSchG Gebrauch gemacht und das
Vorlegen der ärztlichen Bescheinigung verlangt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
7. Wie häufig mußten Ausbildungen aus gesundheitlichen
Gründen abgebrochen werden?
Wurden alle von der Bundesanstalt für Arbeit vermittelten
Auszubildenden auf ihren Gesundheitszustand durch den
medizinischen Dienst untersucht?
8. Wie oft hat die Aufsichtsbehörde eingreifen müssen, weil die
den Jugendlichen übertragenen Arbeiten Gefahren für die
Gesundheit nach § 42 JArbSchG befürchten ließen?
9. Wie hoch ist die Zahl der seit 1987 festgestellten Verstöße
gegen das JArbSchG?
10. Wie verteilen sich diese Verstöße nach Wirtschaftszweigen,
Art und Schwere sowie Zahl der von Verstößen betroffenen
Jugendlichen (möglichst differenziert nach weiblichen und
männlichen Jugendlichen)?
11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von den
Gewerbeaufsichtsämtern durchgeführten Kontrollen
ausreichen, um die Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften
zu gewährleisten?
12. Hält die Bundesregierung die im JArbSchG vorgesehenen
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen für ausreichend?
13. Wie viele Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren wurden seit
1987 eingeleitet und durchgeführt?
In wie vielen Fällen wurden Bußgelder/Strafen
ausgesprochen?
In welcher Höhe wurden Geldbußen, Geldstrafen oder
Freiheitsstrafen verhängt?
14. In welchem Umfang haben zwischenzeitlich die
Tarifvertragsparteien von der Möglichkeit des § 21 a JArbSchG Gebrauch
gemacht?
15. Wie war der Arbeitsschutz in der ehemaligen DDR
ausgestaltet?
Welche Änderungen haben sich diesbezüglich nach dem
3. Oktober 1990 ergeben?
16. War und ist die Einhaltung der
Jugendarbeitsschutzvorschriften in den neuen Bundesländern seit dem 3. Oktober 1990
gewährleistet?
17. Sind der Bundesregierung Sonderuntersuchungen von
Länder- oder/und berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen
bekannt?
Wenn ja, bitten wir um entsprechende Informationen mit
kurzer inhaltlicher Skizzierung.
18. Plant die Bundesregierung, das JArbSchG grundsätzlich auf
alle Erstausbildungen z. B. bis zum 25. Lebensjahr
auszudehnen, da das JArbSchG nur bis zum 19. Lebensjahr gilt, aber
durch eine immer länger werdende Schulzeit die Auszubil-
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/ 2681
denden bei einer Erstausbildung immer häufiger diese
Altersgrenze überschreiten?
Wenn nein, bitten wir die Bundesregierung um eine Stellung
-
nahme, wie sie dieser Personengruppe eine bessere arbeits
schutzrechtliche Betreuung zu gewährleisten gedenkt, wie es
ausbildende Unternehmen fordern.
Bonn, den 26. Mai 1992
Gerd Andres
Anni Brandt-Elsweier
Dr. Ulrich Böhme (Unna)
Hans Büttner (Ingolstadt)
Dr. Marliese Dobberthien
Dr. Peter Eckhardt
Dr. Konrad Elmer
Evelin Fischer (Gräfenhainichen)
Konrad Gilges
Günther Heyenn
Stephan Hilsberg
Renate Jäger
Regina Kolbe
Eckart Kuhlwein
Ulrike Mascher
Dr. Edith Niehuis
Doris Odendahl
Adolf Ostertag
Manfred Reimann
Renate Rennebach
Günter Rixe
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Regina Schmidt-Zadel
Ottmar Schreiner
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Hans-Eberhard Urbaniak
Siegfried Vergin
Ralf Walter (Cochem)
Barbara Weiler
Wolfgang Weiermann
Hildegard Wester
Hanna Wolf
Dr. Peter Struck
Hans-Ulrich Klose und Fraktion]