Ausfuhren von Agrarprodukten aus dem Beitrittsgebiet nach Osteuropa
der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Anke Fuchs (Köln), Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Renate Jäger, Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Dr. Uwe Küster, Dr. Christine Lucyga, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Dr. Helga Otto, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Joachim Tappe, Gerd Wartenberg (Berlin), Reinhard Weis (Stendal), Gudrun Weyel, Heidemarie Wieczorek-Zeul
Vorbemerkung
Bei den Ausfuhren auf der Basis des Transferrubel- Verrechnungssystems von Agrarprodukten aus dem Beitrittsgebiet nach Osteuropa im 2. Halbjahr 1990 hat es in der Vergangenheit zahlreiche Probleme gegeben. Dies hat dazu geführt, daß landwirtschaftliche Betriebe in den neuen Ländern erst sehr spät oder überhaupt noch keine Bezahlung für ihre Produkte erhalten haben.
Dies führt in der schwierigen Phase der Umstrukturierung der Landwirtschaft der früheren DDR zu erheblichen Problemen. Bestehende Liquiditäts-Engpässe werden dadurch verstärkt. Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen anspruchsberechtigten Mitgliedern früherer LPGen und ihren Betrieben werden behindert. Wir haben mehrfach auf diese Mißstände hingewiesen und schnelle Abhilfe gefordert.
Angesichts dieses Mißstandes hat die Bundesregierung die Zusage gemacht, alles bis zum 31. Dezember 1991 zu erledigen. Diese Zusage hat sie bisher nicht eingehalten. Bereits im März 1991 hat Bundesminister Ignaz Kiechle bei der Bauerndemonstration in Berlin eine baldige Bezahlung der Exporte angekündigt. Dies wurde in einem Bericht der Bundesregierung vom 25. Oktober 1991, der auf einen Antrag der Fraktion der SPD zurückgeht, wiederholt. Auch noch im Mai 1992 machte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten deutlich, daß die gesamte Angelegenheit bisher nicht abgeschlossen ist.
So stehen bis Ende September 1992 beispielsweise bei nachfolgend aufgeführten landwirtschaftlichen Unternehmungen die Bezahlungen für Kartoffellieferungen noch aus:
- Betrieb gelieferte Menge Speisekartoffeln Warenwert Verwaltungsgesellschaft Eilenburg mbH 3 844,5 t 689 592,91 DM
- Agrargenossenschaft Löbnitz 1 731,0 t 303 478,92 DM
- Landwirtschaftsbetrieb Kitzscher GmbH 1 583,0 t 277 531,56 DM
- Agrargenossenschaft Pötzschau e. G. 878,0 t 153 930,96 DM
- Agrargenossenschaft Laas 1 680,0 t 297 957,60 DM
- Zinna 1 596,0 t 287 947,47 DM
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen16
Waren, um landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kartoffeln, Schweinefleisch und Karpfen) mit EG-Stützungen nach Osteuropa exportieren zu können, Lizenzen erforderlich, und welche Behörde in welchem Zuständigkeitsbereich war für die Erteilung dieser Lizenz zuständig?
Welchen mengenmäßigen Umfang hatten diese Exporte jeweils und welchen Wert in Rubeln?
Waren für die Konvertierung der Warenwerte bei Rubelgeschäften weitere Lizenzen, sogenannte Rubel-Lizenzen, erforderlich, und wurden die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Erteilung der Exportlizenzen durch die Anstalt für Landwirtschaftliche Marktordnung (ALM) auf die Notwendigkeit der Einholung einer Rubel-Lizenz aufmerksam gemacht?
Wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, daß nach einer Bekanntmachung des Bundesministers für Wirtschaft der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten neben der Erteilung der Exportlizenzen (ALM-Lizenz) auch für die Erteilung der Rubel-Lizenzen verantwortlich war?
Um welche Bekanntmachung handelt es sich dabei im einzelnen?
Wurden demzufolge von der Anstalt für Landwirtschaftliche Marktordnung mit der Erteilung der ALM-Lizenz auch gleichzeitig die Rubel-Lizenzen für die Konvertierung der Warenwerte bei Rubelgeschäften erteilt?
Wenn nein, warum nicht?
Wie sieht die Bilanz dieser Exporte für landwirtschaftliche Betriebe bis heute aus?
Gibt es immer noch landwirtschaftliche Betriebe, die für ihre Exporte aufgrund fehlender Rubel-Lizenzen noch keine Bezahlung für ihre Lieferungen erhalten haben?
Wie viele Betriebe sind davon betroffen?
Um welchen Wert handelt es sich dabei?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele landwirtschaftliche Betriebe zwischenzeitlich und möglicherweise ursächlich durch die schleppende oder immer noch ausstehende Bezahlung der Exporte in Schwierigkeiten geraten sind oder gar Konkurs anmelden mußten?
Haben diese Konkurse Auswirkungen auf die vermögensrechtliche Auseinandersetzung auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gehabt, so daß Anspruchsberechtigte nach § 44 Landwirtschaftsanpassungsgesetz ganz oder teilweise auf die Zahlung der Inventarbeiträge etc. verzichten mußten?
Ist die Bezahlung der Ostexporte von Schweine-, Rindfleisch, Kartoffeln und Karpfen, die nunmehr mehr als 24 Monate zurückliegen, inzwischen erfolgt?
Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung nunmehr endgültig mit einem für die Landwirtschaft der neuen Länder zufriedenstellenden Abschluss?
Im Punkt 6 des Berichtes der Bundesregierung vom 25. Oktober 1991 wird davon ausgegangen, daß die landwirtschaftlichen Erzeuger nur den mit den Handelsorganen vertraglich vereinbarten DM-Betrag direkt ausgezahlt erhalten. Damit werden bei eindeutig nachgewiesener Ausfuhr alle DM-Beträge an die Erzeuger ausgezahlt.
An welche Fälle vor diesem Hintergrund denkt die Bundesregierung, wenn sie in Punkt 3 des o. g. Berichtes davon spricht, daß sie mit einem hohen Anteil nicht erfüllter Zahlungsverpflichtungen rechnet?
Was sind die Gründe für die im Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegende schleppende Erledigung der Exportgeschäfte?
Hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Größe und Kompliziertheit der Aufgabe der Prüfung der Rechtmäßigkeit der eingereichten Versanddokumente für die Konvertierung unterschätzt?
Wie erfolgte im einzelnen die verwaltungsmäßige Abwicklung der Angelegenheit?
Trifft es zu, daß zeitliche Verzögerungen in der Abwicklung dadurch begründet sind, daß die Bankdokumente mehrfach zwischen der Außenstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Berlin über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bonn zu der zuständigen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) und dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) in Frankfurt am Main hin und her geschickt wurden, ohne daß zweckdienliche Arbeiten erfolgten?
Welche Zeit ging dabei zum Schaden der Landwirtschaft in den neuen Ländern verloren?
Trifft es zu, daß obwohl nur die BALM und das BEF in Frankfurt am Main über die Experten verfügten — die von Verbringern u. a. bei der Deutschen Außenhandelsbank (DABA) in Berlin eingereichten Bankdokumente nach der fachlichen Prüfung mit erheblicher Zeitverzögerung aus Frankfurt über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bonn wieder der Außenstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Berlin zur endgültigen Prüfung der Berechtigung der Konvertierung und Auszahlung der DM-Beträge übergeben wurden?
War die Außenstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Berlin personell — quantitativ und qualitativ — von Beginn an in der Lage, diese Arbeiten zügig von vornherein zu erledigen, und wie viele Bedienstete aus welchen Bundesbehörden, mit welcher Qualifikation wurden zu diesen Arbeiten, und wenn ja, ab wann herangezogen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß durch die Konzeptionslosigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sich die Auszahlung der DM-Beträge um mindestens 4 bis 6 Monate verzögert hat?
Haben die landwirtschaftlichen Betriebe, bedingt durch die großen Zeiträume zwischen dem Exporttermin und der Konvertierung und Auszahlung der DM-Beträge von 6 bis 24 Monaten, Verzugszinsen für verspätet gezahlte DM-Beträge erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Bei wem können solche geltend gemacht werden?
Wer tritt zudem bei Zahlungsunfähigkeit der Firmen für die Nebenkosten (Säcke, Transport zum Bahnhof usw.) ein?
Trifft es zu, daß im Gegensatz zu den Ausfuhrverträgen mit ausländischen Abnehmern (Basis: Transferrubel) die Kaufverträge mit den landwirtschaftlichen Erzeugern auf feste DM-Beträge lauteten und den landwirtschaftlichen Erzeugern lediglich im Falle der Berechtigung die niedrigeren DM-Beträge direkt ausgezahlt wurden?
Was geschieht mit den bei den Geschäftsbanken deponierten Differenzbeträgen, die sich aus den höheren Rubel-Überweisungen der ausländischen Abnehmer und den niedrigeren an die landwirtschaftlichen Erzeuger gezahlten DM-Beträgen ergeben?
Gibt es seitens der Bundesfinanzverwaltung entsprechende Festlegungen?
Um welche Beträge insgesamt handelt es sich dabei?
Trifft unsere Erkenntnis zu, daß der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Schreiben vom 11. Mai 1992 genannte Endtermin für den Abschluß der Überprüfung der Bankdokumente zur Konvertierung und Auszahlung der DM-Beträge nicht eingehalten wurde?
Wenn ja, was sind die wesentlichen Gründe dafür?
Wann rechnet die Bundesregierung nunmehr mit einem endgültigen Abschluß der Angelegenheit?
Entspricht es den Tatsachen, wenn der Liquidator der Agro-Consulting GmbH, Herr Harnack, erklärt, daß mit dem Abtreten der Ansprüche an die Interfrucht Berlin GmbH die Gründe für den Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Februar 1992 über den Stopp der Auszahlung der finanziellen Mittel für die Bezahlung der nach Rumänien gelieferten Kartoffeln entfallen können?