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[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10100
16. Wahlperiode 11. 08. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Sibylle Laurischk,
Hellmut Königshaus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9844 –
Schwierigkeiten beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Januar 2008 startete mit den ersten 50 Freiwilligen der neue
entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“. Die Bundesregierung rechnet für
den Jahresverlauf 2008 mit insgesamt 2000 jungen Teilnehmern zwischen
18 und 28 Jahren. In den kommenden Jahren sind 10 000 Freiwillige pro Jahr
eingeplant.
Nachdem der Freiwilligendienst „weltwärts“ angelaufen ist, treten erhebliche
Schwierigkeiten bei der Durchführung des Dienstes auf. Träger mit
langjährigen Erfahrungen im Bereich des Entwicklungsdienstes beklagen, dass etliche
Probleme noch nicht abschließend geklärt wurden bzw. unverständliche
bürokratische Hürden seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebaut werden, die zu Lasten der
engagierten Freiwilligen gehen. Berichtet wird, dass die Visumsvergabe noch nicht
hinreichend mit den Entsendeländern abgestimmt wurde.
Die Erteilung der Visa für die entsendeten Freiwilligen gestaltet sich
anscheinend für einige Projektländer äußerst problematisch. Sowohl in El Salvador
und Nicaragua als auch in Guatemala werden die Freiwilligen voraussichtlich
bei den Einreisen nur ein 3-Monats-Visum erhalten, das möglicherweise
einmal verlängert wird. Anschließend muss zweimal eine Ausreise nach Mexiko
oder Costa Rica erfolgen, um für jeweils für ein weiteres Vierteljahr aufgrund
eines Touristen-Visums aufenthaltsberechtigt zu sein. Es ist für die Träger
nicht kalkulierbar, mit welchen Kosten dieses Verfahren verbunden ist. Auch
ist dieses Verfahren angesichts der Tatsache, dass es sich um einen
Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) handelt, äußerst fragwürdig. Das vorhandene erhebliche
Sicherheitsrisiko, wenn aus Zeit- bzw. Geldmangel, aber auch aus purer
Unwissenheit, hierbei eine unsichere Staatsgrenze überschritten wird, kommt
noch hinzu. Die Träger machen klar, dass die entstehenden Kosten dieses
„Visa-Verfahrens“ nach gegenwärtigem Stand von den Freiwilligen getragen
werden müssten. Die Entsendeorganisationen und auch das zentrale
„weltwärts“-Büro in Bonn sind nicht in der Lage, diese Kosten vor der Ausreise
auch nur annähernd zu beziffern; im ungünstigen Fall könnten mehr als Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 7. August 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10100 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode400 US-Dollar Gebühren und hohe Kautionszahlungen auf die Freiwilligen
zukommen.
Es ist dringend erforderlich, dass die Freiwilligen – ähnlich wie die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutscher Entwicklungsdienst (DED) oder der
Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) – ein 1-
Jahres-Visum erhalten, möglichst verbunden mit einem Dokument, das ihren
besonderen Status ausweist, erhalten. Dies wird nur durch diplomatische
Intervention gelingen, die wegen der fortgeschrittenen Zeit jetzt mit Nachdruck
betrieben werden muss.
Es ist Aufgabe der Bundesregierung, nicht nur ein Programm in der
Entwicklungszusammenarbeit zu initiieren, sondern auch klare und einheitliche
Rahmenbedingungen zur Durchführung dieses Programms zu schaffen. Dazu
gehört es auch, für die Akzeptanz und einen formellen Status in den
Projektländern zu sorgen. Die Entsendeorganisationen, insbesondere die kleineren unter
ihnen, sind mit dieser Anforderung überfordert.
Im Rahmen von „weltwärts“ sind aber noch andere administrative
Schwierigkeiten vorhanden, da die neuen Plätze parallel zur Anerkennung im Rahmen
des „weltwärts“-Antrags noch einmal gesondert beim BMFSFJ als so
genannter Anderer Dienst im Ausland beantragt werden müssen. Dies dient dazu,
dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer eine Anerkennung für ihren
Zivildienstersatzdienst nach § 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG) erlangen.
In der Darstellung des BMZ galt dies bisher als unproblematische Formalie.
Das für die Anerkennung zuständige Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vertritt aber nun, da die Ausreise der engagierten
Freiwilligen unmittelbar bevorsteht, die Position, dass das
Anerkennungsverfahren, an dem das Auswärtige Amt und die diplomatische Vertretung im
Projektland beteiligt seien, bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen könne. Eine
Ausreise sei erst nach Anerkennung zulässig, da sonst keine Anerkennung als
Zivildienstersatz erfolgt und der Freiwillige in der Bundesrepublik
Deutschland nochmals einen Dienst ableisten muss.
Es kann aber nicht richtig sein, dass die Förderungswürdigkeit eines
Projektplatzes im Entwicklungszusammenhang doppelt und unkoordiniert geprüft
wird und damit ein derart unangemessener Zeitaufwand einhergeht, der zudem
noch Bürokratiekosten verursacht.
In der Konsequenz bedeutet dies für „weltwärts“- Teilnehmer, die eine
Anerkennung nach § 14b ZDG benötigen, dass sie befürchten müssen, wegen der
mangelnden Fähigkeit zweier Ministerien sich abzustimmen, die
Anerkennung nach § 14b ZDG nicht mehr rechtzeitig bekommen und an dem
Programm nicht teilnehmen können.
Weitere Probleme sind offenbar zumindest in einem Land auch in der Folge
einer unzureichenden länderkundlichen Vorbereitung der Teilnehmer
aufgetreten. Zudem zeigt sich, dass die weltweit einheitliche Festlegung der erstatteten
Kosten für Unterkunft und Verpflegung ungeachtet der im jeweiligen Land
gegebenen Kaufkraft zu unzumutbaren Belastungen führen kann. Unklar ist
zudem, welche Möglichkeiten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten
werden, deren vom Träger vorgesehener Einsatzplatz sich später als im
konkreten Fall als unpassend oder unzumutbar erweist.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach den ersten sechs Monaten der dreijährigen Einführungsphase von
„weltwärts“ kann eine sehr positive Zwischenbilanz gezogen werden. Die aktuellen
Zahlen und ersten Rückmeldungen von „weltwärts“-Freiwilligen und Trägern in
den Partnerländern sind bemerkenswert und verdeutlichen das große Interesse
der jungen Menschen und der Entsendeorganisationen in Deutschland sowie der
Projektpartner in den Entwicklungsländern am neuen „weltwärts“-Programm.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10100Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“ soll einen
deutlichen Impuls für bürgerschaftliches Engagement in den Partnerländern und in
Deutschland setzten. Er soll das Bewusstsein für die globalen Zusammenhänge
in Zukunftsfragen insbesondere in Deutschland schärfen und internationales
Engagement und Solidarität als gestaltbare Prozesse begreiflich machen.
„weltwärts“ soll zu interkultureller Verständigung, Achtung und Toleranz nachhaltig
beitragen und auch die Nachwuchsförderung im entwicklungspolitischen
Arbeitsfeld stärken. „weltwärts“ ermöglicht somit wichtige Lernerfahrungen, die
in einem zunehmend globalisierten Bildungs- und Arbeitsmarkt von
unschätzbarem Wert sind, wie z. B. interkulturelle Zusammenarbeit, soziale Kompetenz
und Fremdsprachen. Sie bilden zudem interkulturelle Lernorte und
Sozialisationspunkte, ohne die eine vernetzte Welt nicht mehr funktionieren kann.
Nach nur sechs Monaten haben schon 191 Trägerorganisationen und -verbünde
die Anerkennung als „weltwärts“-Träger beim BMZ beantragt. 130 Träger
konnten bereits akkreditiert werden.
2604 Einsatzplätze in 79 Entwicklungsländern wurden bisher dem BMZ zur
Bewilligung vorgelegt. 1 371 Einsatzplätze konnten bereits anerkannt werden.
Nach den Schätzungen der Entsendeorganisationen sind dort in den letzten
Monaten über 10 000 Bewerbungen eingegangen, davon rund 60 Prozent von
Frauen.
Nach den bisherigen Angaben der Träger werden bis August dieses Jahres rund
1 000 „weltwärts“-Freiwillige in 38 Ländern ausgereist sein, davon rund
60 Prozent Frauen, was dem Frauenanteil bei den Bewerbungen entspricht.
Das neue Programm ist auch bei den Partnern der deutschen
Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auf eine sehr positive Resonanz gestoßen. Alle
Ausreiseländer haben bisher die „weltwärts“-Freiwilligen herzlich willkommen
geheißen. Sie schätzen „weltwärts“ als wichtigen Beitrag, gemeinsam von- und
miteinander zu lernen, Verständigung und Partnerschaft zu vertiefen und das
Bewusstsein für die entwicklungspolitischen Zukunftsfragen in Deutschland zu
stärken.
Das begrenzte Angebot an Freiwilligenplätzen und die notwendige
Kostenbeteiligung stellten bisher für viele junge Menschen eine hohe Hürde dar. Mit
dem Zuschuss in Höhe von 580 Euro pro Person und Monat plus der
Auslandskrankenversicherung soll ein Freiwilligendienst in Entwicklungsländern nicht
mehr von der Finanzkraft ihrer Familien abhängen. Viele ausgereiste
„weltwärts“-Freiwillige haben dem BMZ in persönlichen Rückmeldungen bestätigt,
dass ihr Freiwilligendienst ohne die Zuschüsse nicht möglich gewesen wäre.
Das „weltwärts“-Konzept ist in einem sehr intensiven einjährigen Prozess unter
enger Beteiligung der bewährten zivilgesellschaftlichen Akteure gemeinsam
entwickelt worden. Die operative Umsetzung von „weltwärts“ erfolgt weiterhin
in enger Partizipation mit der Zivilgesellschaft. Dazu hat das BMZ einen
„weltwärts“-Beirat eingerichtet, in dem ein Querschnitt aller relevanten Akteure
vertreten ist, und zudem jährliche offene Trägertagungen vorgesehen sind. Die
erste offene Trägertagung hat bereits im April dieses Jahres sehr erfolgreich mit
über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden.
„weltwärts“ wird vom BMZ in enger Abstimmung mit den beteiligten Ressorts,
insbesondere dem BMFSFJ und dem Auswärtigen Amt, gestaltet und
umgesetzt, beispielsweise bei der Unterstützung der Träger in Visa-Angelegenheiten
und der Schnittstelle zum „Anderen Dienst im Ausland“ (ADiA), bei dem sich
BMFSFJ und Auswärtiges Amt in Abstimmung mit dem BMZ entschieden
haben, falls erforderlich in diesem Jahr auch eine rückwirkende ADiA-
Anerkennung zu ermöglichen, um kurzfristig bevorstehende Dienstantritte nicht zu
gefährden.
Drucksache 16/10100 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDarüber hinaus sind alle drei beteiligten Ressorts derzeit im Gespräch, um
weitere Vereinfachungen der Verfahren im Interesse der Freiwilligen zu erreichen.
Das BMZ wird hierzu entsprechend initiativ.
Das neue „weltwärts“-Programm wird zunächst wie geplant in einer
dreijährigen Einführungsphase erprobt und im Lichte der Einführungserfahrungen
weiterentwickelt werden.
1. Wie definiert die Bundesregierung das entwicklungspolitische Ziel des
Freiwilligendienstes „weltwärts“?
Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“ verfolgt
verschiedene entwicklungspolitische Ziele. Sie reichen von der Förderung aktiver Hilfe
zur Selbsthilfe vor Ort über die Stärkung der entwicklungspolitischen
Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland bis hin zur Nachwuchsförderung im
entwicklungspolitischen Berufsfeld.
Zudem fördert „weltwärts“ die Grundidee von bürgerschaftlichem Engagement
in den Partnerländern der deutschen Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
und stärkt dort die zivilgesellschaftlichen Strukturen. In Deutschland leisten die
Freiwilligen nach Ihrer Rückkehr einen aktiven Transfer in die Gesellschaft zur
entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung und zur Akzeptanz von
entwicklungspolitischen Zukunftsfragen. In diesem Sinne ist „weltwärts“ ein wichtiges
Instrument, bei dem es insbesondere auch um „globales Lernen“ geht.
Auch aus gesellschaftspolitischer Sicht ist es zu begrüßen, dass sich junge
Menschen in Entwicklungsländern engagieren und internationale
Lernerfahrungen und Qualifikationen sammeln, die für ihre berufliche Orientierung und
Zukunftsfähigkeit hilfreich sind. Ohne die Begegnung von jungen Menschen
aus verschiedenen Ländern, Lebenswirklichkeiten und Kulturen kann unsere
vernetzte Welt nicht mehr funktionieren.
2. Wie viele Bewerber haben sich bisher für den entwicklungspolitischen
Freiwilligendienst als Interessent gemeldet, aufgeschlüsselt nach
Geschlecht und Alter?
Die Entsendeorganisationen nehmen die Auswahl und Vorbereitung der
Freiwilligen auf der Grundlage der in der „weltwärts“-Richtlinie dargelegten
Kriterien eigenverantwortlich wahr. Die Bewerbungen erfolgen entsprechend
dezentral bei den „weltwärts“-Entsendeorganisationen. Derzeit haben 191 Träger die
„weltwärts“-Anerkennung beantragt. Davon konnten bereits 130 Träger
anerkannt werden.
Nach den Schätzungen der Entsendeorganisationen sind dort in den letzten
Monaten über 10 000 Bewerbungen eingegangen, davon rund 60 Prozent von
Frauen.
Angesichts der großen Zahl von Anträgen wäre eine flächendeckende
Aufschlüsselung der Bewerbungen nach Alter für die Träger mit erheblichem
Aufwand verbunden. Nachfolgend ist die Altersstruktur der beim DED als
Entsendeorganisation eingegangen Bewerbungen beispielhaft angeben:
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10100Gesamt: 1 054
3. Wie viele Bewerber wurden bisher aufgeschlüsselt nach Geschlecht und
Alter ausgewählt?
Nach den derzeit vorliegenden Angaben der Träger wurden 1684 Freiwillige
ausgewählt, davon 63 Prozent Frauen. Rund 80 Prozent der ausgewählten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind 18 bis 19 Jahre alt, 20 Prozent sind 20 bis 28 Jahre
alt.
4. Wie wurden die Bewerber ausgewählt?
Welche Kriterien lagen dabei zugrunde?
Was waren die Gründe für die Ablehnung von Bewerbern?
Siehe Antwort zu Frage 2. Die für die Träger verbindlichen, im „weltwärts“-
Konzept dargelegten Auswahlkriterien lauten:
● Die Freiwilligen haben zum Zeitpunkt des Abschlusses der mit der
deutschen Entsendeorganisation zu treffenden Vereinbarung das 18. Lebensjahr
vollendet und das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet und
● sind deutsche Staatsangehörige oder Nichtdeutsche mit dauerhaftem
Aufenthalt 1 und Aufenthaltsrecht/-titel in Deutschland.
● Sie sind weltoffen, lernbereit, teamfähig, an den Kulturen und Verhältnissen
in den Entwicklungsländern interessiert und bereit, dort engagiert und
tatkräftig mitzuarbeiten.
● Sie verfügen über einen Hauptschul-/Realschulabschluss mit
abgeschlossener Berufsausbildung oder Fachhochschulreife oder allgemeine
Hochschulmännlich 405
weiblich 649
17 Jahre 32
18 Jahre 263
19 Jahre 498
20 Jahre 105
21 Jahre 51
22 Jahre 47
23 Jahre 25
24 Jahre 18
25 Jahre 2
26 Jahre 8
27 Jahre 5
28 Jahre 0
1 Langfristiger Lebensmittelpunkt mit mindestens 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland und keine
Entsendung in das Herkunftsland
Drucksache 16/10100 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodereife bzw. vergleichbare Schulabschlüsse oder einen Hochschulabschluss
oder eine vergleichbare persönliche Eignung ergänzt durch z. B.
Zivildiensterfahrungen und
● über gute Grundkenntnisse einer im Gastland gesprochenen Sprache.
● Sie nehmen alle Elemente und Veranstaltungen des fachlich-pädagogischen
Begleitprogrammes (siehe Nr. 6 des „weltwärts“-Konzepts) wahr und
● sind bereit, sich vor, während und nach ihrer Einsatzzeit tatkräftig
entwicklungspolitisch zu engagieren. Nach der Rückkehr bringen sie ihre
Auslandserfahrungen aktiv in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in
Deutschland ein.
Diese Kriterien werden von den für die Auswahl der Freiwilligen
verantwortlichen Trägern im Lichte der jeweiligen Projektanforderungen bewertet und
gewichtet. Manche Projekte sind angesichts der speziellen Aufgabenstellung
vor Ort mit besonderen Kriterien wie beispielsweise besonderen
handwerklichen Fähigkeiten verbunden. Die Gründe für die Ablehnung ergeben sich
aus den jeweiligen Anforderungen.
5. Mit welchen Teilnehmerzahlen rechnet die Bundesregierung für die
kommenden Jahre?
Die Bundesregierung geht mittelfristig von bis zu 10 000 Entsendungen pro
Jahr aus.
6. Welcher Mittelabruf aus den für 2008 vorgesehenen 25 Mio. Euro im
Bundeshaushalt hat bisher stattgefunden?
Mit welchem Mittelabruf rechnet die Bundesregierung für das gesamte
Haushaltsjahr 2008?
Bislang (Stand 7. Juli 2008) sind 4,675 Mio. Euro abgerufen bzw. durch
privatrechtlichen Weiterleitungsvertrag an die Zuwendungsempfänger übertragen
worden. Der Mittelabruf im Haushaltsjahr 2008 kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht genau kalkuliert werden, da die Planungen und Vorbereitungen der
Entsendungen des laufenden Jahres bei den rund 200 Entsendeorganisationen
derzeit noch im Gange sind und noch nicht überschlagen werden können.
7. Warum ist der Mittelabruf bisher derartig geringfügig?
Spricht dies für eine mangelnde Akzeptanz der Ausgestaltung von
„weltwärts“ seitens der Träger?
Der bisherige Mittelabruf spricht nicht für eine mangelnde Akzeptanz der
Ausgestaltung von „weltwärts“ seitens der Träger. Vielmehr orientiert er sich an
den Entsendezyklen der Entsendeorganisationen. Dass die Akzeptanz der
Ausgestaltung von „weltwärts“ seitens der Träger äußerst groß ist, verdeutlichen
die in der Vorbemerkung genannten Zahlen.
8. Welche Mittel hat das BMZ in die Umsetzung der nachfolgenden Bereiche
investiert, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese finanziert?
– „weltwärts“-Büro samt Personal beim DED,
Für das „weltwärts“-Sekretariat einschließlich Personalkosten werden bis Ende
des laufenden Haushaltsjahres voraussichtlich Kosten in Höhe von insgesamt
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10100knapp 500 000 Euro entstehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Kapitel 23 02
Titel 687 14.
– Entwicklungshelfer beim DED, die sich ausschließlich mit der
Implementierung des „weltwärts“-Programms befassen,
Es gibt keine Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer des DED, die
sich ausschließlich mit der Implementierung des „weltwärts“-Programms
befassen.
– Öffentlichkeitsarbeit für das Programm „weltwärts“ jeweils für die
Jahre 2007 und 2008,
Im Jahr 2007 sind Kosten in Höhe von 44 418,25 Euro angefallen, die aus dem
Kapitel 23 02 Titel 684 01 finanziert wurden. Die Kosten für 2008 betragen
65 831,28 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Kapitel 23 02 Titel 687 14.
– Qualitätssicherung des Programms,
Ergänzende Maßnahmen der Qualitätssicherung sind bisher noch nicht
finanziert worden. Entsprechende Anträge werden derzeit von den Trägern
erarbeitet.
– Aufbau der Partnerschaftlichen Strukturen für das „weltwärts“-
Programm sowohl in den Partnerländern als auch in der Bundesrepublik
Deutschland?
Ergänzende Maßnahmen sind bisher noch nicht finanziert worden.
Entsprechende Anträge werden derzeit von den Trägern erarbeitet.
9. Wie sollen die Ausschreibungsbedingungen für die Evaluation des
„weltwärts“-Programms ausgestaltet sein, und wann soll mit der Evaluierung
begonnen werden?
Die Konzipierung und Umsetzung von Evaluierungsmaßnahmen im Rahmen
der dreijährigen Einführungsphase wird in den nächsten Monaten im
„weltwärts“-Beirat behandelt werden.
10. Konnten die Freiwilligen immer in das von Ihnen präferierte Einsatzland
bzw. Projekt vermittelt werden?
Wenn nein, welche Gründe führten zu einer Ablehnung?
Die Auswahlverfahren werden dezentral von den Trägern eigenverantwortlich
durchgeführt. Die Träger vermitteln die Freiwilligen gemäß dem „weltwärts“-
Konzept individuell nach den jeweiligen Profilen und den Interessen sowohl
der Bewerberinnen und Bewerber als auch der Partnerorganisationen bzw. der
Einsatzplätze.
11. Wie werden die Partner vor Ort in die Entwicklung des „weltwärts“-
Programms einbezogen?
Die Einbeziehung der Partner vor Ort in die Entwicklung des „weltwärts“-
Programms erfolgt auf vielfältige Weise, insbesondere über
Drucksache 16/10100 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– die enge Abstimmung der Einsatzplätze und Entsendungen mit den
jeweiligen Partnerorganisationen;
– gemeinsame übergreifende Fach- und Dialogveranstaltungen mit den
Partnerorganisationen und deutschen Trägern;
– die Einbindung von Partnerorganisationen in die Arbeit des „weltwärts“-
Beirats;
– die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von Partnerorganisationen
an Vorbereitungsseminaren in Deutschland;
– Konsultationen mit den Partnerregierungen auf politischer Ebene.
12. Welchen „Gewinn“ sehen die Partner vor Ort aus dem Einsatz der
Freiwilligen?
Die Partner vor Ort schätzen „weltwärts“ als wichtigen Beitrag, gemeinsam
von- und miteinander zu lernen, Verständigung und Partnerschaft zu vertiefen
und das Bewusstsein für die entwicklungspolitischen Zukunftsfragen in
Deutschland zu stärken. Die Partnerorganisationen, die seit vielen Jahren junge
deutsche Freiwillige mit hohem Einsatz und Engagement betreuen, verstehen
Entwicklung selbstbewusst als Zweibahnstraße, in der die westlichen
Industrienationen auch von den Menschen und Gesellschaften des Südens lernen
können. Sie ziehen ihre Motivation insbesondere auch daraus, dass sie den jungen
Freiwilligen durch die Vermittlung ihrer kulturellen Identität und Werte
wichtige, bereichernde Erfahrungen ermöglichen. Zudem bringen sich die jungen
Freiwilligen mit viel Engagement in die Projektarbeit der Partnerorganisationen
ein. Insgesamt dient „weltwärts“ insbesondere auch der Stärkung der
Zivilgesellschaft in den Partnerländern der deutschen Entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit.
13. Wie werden die Entsendeorganisationen in ihrer Arbeit durch das BMZ
und den Deutschen Entwicklungsdienst (DED) in der Vorbereitung
unterstützt?
Die Bundesregierung unterstützt mit Hilfe des „weltwärts“-Sekretariats die
Arbeit der Entsendeorganisationen in der Vorbereitung in vielen Bereichen sehr
tatkräftig, unter anderem:
– Aktive Beratung und Unterstützung der Träger bei der Antragsstellung;
– Vernetzung und Informationsaustausch zwischen den Trägern durch
entsprechende Foren und Veranstaltungen (eine übergreifende Internet-Community
für Träger wird derzeit auf Wunsch der Entsendeorganisationen
eingerichtet);
– aktive Unterstützung in Visa-Angelegenheiten, Kindergeldfragen, Fragen
zur Schnittstelle zum ADiA;
– bei der Vermittlung von entwicklungspolitischen Inhalten etc.
Zudem bietet das Entsendeprogramm „weltwärts mit dem DED“ anderen
Entsendeorganisationen auf Wunsch die Kooperation bei der Auswahl und
Vorbereitung von Freiwilligen, der Orientierung der Freiwilligen im Partnerland
sowie bei der Durchführung der Zwischenseminare im jeweiligen Partnerland an.
14. Warum wird nur das „weltwärts“-Sekretariat, welches durch
Bundesmittel beim DED eingerichtet wurde, seitens des Bundes unterstützt und nur
zentralistische Foren, wie das so genannte Trägerforum neu eingerichtet,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/10100während bestehende vergleichbare Zusammenschlüsse aus dem Bereich
des zivilgesellschaftlichen Engagements nicht unterstützt werden?
Auch die Trägerverbünde, die sich zur Umsetzung von „weltwärts“ gebildet
haben, werden durch Bundesmittel finanziell unterstützt. Dazu hat das BMZ
die gebündelte Beantragung der Zuschussmittel durch den jeweiligen
Konsortialführer für die Untergliederungen der Trägerverbünde zugelassen. Die nicht
unbeträchtlichen, gebündelten Zuschussmittel, die an die großen
Trägerverbünde vergeben werden, ermöglichen den Trägerverbünden entsprechende
Synergien und finanzielle Spielräume.
15. Besteht die Möglichkeit während eines Einsatzes die Einsatzstelle bzw.
sogar das Einsatzland zu wechseln, und wie gestaltet sich gegebenenfalls
ein solches Verfahren?
Ja. Ein solches Verfahren ist von der Entsendeorganisation in enger
Abstimmung mit dem Freiwilligen und der Partnerorganisation verantwortungsvoll
und flexibel nach den jeweiligen Erfordernissen zu gestalten. Das BMZ ist über
einen Wechsel des Einsatzplatzes zu informieren.
16. Wie viele „weltwärts“-Teilnehmer sind aus welchen Gründen vorzeitig
aus dem Ausland zurückgekehrt oder haben den Dienst abgebrochen?
Was taten diese Teilnehmer im Anschluss an den beendeten Dienst (bitte
auch diejenigen, die aufgrund der Sicherheitslage den Dienst beenden
mussten)?
Der Bundesregierung sind bislang vier Abbrüche bekannt. Aufgrund der
Sicherheitslage musste bislang noch niemand den Dienst abbrechen. Die Gründe
waren persönlicher Natur wie Zusage eines Studienplatzes oder nach der
Ausreise aufgetretene gesundheitliche Schwierigkeiten.
17. Wie werden die Freiwilligen während ihres Aufenthaltes in einem
Entwicklungsland sozialpädagogisch/psychologisch beraten/betreut, um die
speziellen Anforderungen eines Entwicklungslandes besser verarbeiten
zu können?
Die Betreuung des Freiwilligen im Einsatzland setzt sich im Wesentlichen aus
der individuellen, pädagogischen Betreuung durch die Mentorin/den Mentor,
einer fachlichen Betreuung durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der
Partnerorganisation und die Durchführung eines mindestens fünftägigen
Zwischenseminars zusammen.
Zudem steht die Entsendeorganisation in Deutschland jederzeit für besondere
Situationen oder Notfälle als Ansprechpartner bereit.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Schwierigkeiten bei
der Visa-Erteilung für Teilnehmer am neuen Freiwilligendienst
„weltwärts“?
Bei der Mehrzahl der Zielländer des „weltwärts“-Programms sind der
Bundesregierung keine wesentlichen grundsätzlichen Probleme bei der Erteilung von
Visa an die „weltwärts“-Freiwilligen bekannt. Hervorzuheben ist: Die primäre
Verantwortung für eine Ausreise der jungen Menschen mit einem
erforderlichen Visum liegt im Rahmen des dezentral strukturierten „weltwärts“-
Programms bei der jeweiligen Entsendeorganisation. Im gemeinsam mit den Ent-
Drucksache 16/10100 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodesendeorganisationen erarbeiteten „weltwärts“-Konzept ist dies unter Punkt 6
deutlich ausgeführt: „[…] leisten die Entsendeorganisationen aktive
Unterstützung bei der organisatorischen Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes. Sie
prüfen insbesondere vor der Ausreise, ob das erforderliche Visum und, falls
erforderlich, eine Aufenthaltsberechtigung und/oder eine Arbeitserlaubnis
vorliegen.“ Die Entsendeorganisationen haben somit die Verpflichtung, sich bei den
Botschaften der Partnerländer in Deutschland rechtzeitig zu erkundigen,
welche Visa und gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnisse das Land für Freiwillige
vorsieht. Selbstverständlich trifft das Partnerland die Entscheidung, ob und
welches Visum zu erteilen ist.
„weltwärts“-Freiwillige dürfen nicht mit einem Touristenvisum entsendet
werden, da dies den Vorschriften der Partnerländer widerspricht. Der
Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, mit dem neuen Förderprogramm
„weltwärts“ zu verlässlichen Rahmenbedingungen für die Freiwilligen in den
Partnerländern beizutragen.
In enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und unter Einbeziehung der
Entsendeorganisationen unterstützt das BMZ die Entsendeorganisationen
soweit wie möglich in den Einzelfällen, in denen sich Visa-Beantragungen als
schwieriger herausstellen. So haben sich das Auswärtige Amt und das BMZ in
den letzten Monaten mit einer Vielzahl von Aktivitäten um Visafragen
gekümmert und bereits vielen Entsendeorganisationen bei Visaschwierigkeiten helfen
können. Unterstützt wird dies zudem durch Schreiben an die Vertretungen der
Partnerländer, in denen das BMZ das „weltwärts“-Programm erläutert.
Regelmäßig werden die Partnerregierungen überdies in den
Regierungsverhandlungen über das „weltwärts“-Programm informiert und um Unterstützung gebeten.
19. Bei welchen Entsendeländern sind bisher Probleme bei der Visa-
Erteilung bekannt bzw. zu erwarten (bitte vollständige Auflistung mit
Begründung der Ablehnung der Visa mit Sonder- bzw. Arbeitnehmerstatus)?
Der Bundesregierung ist noch kein Fall bekannt, in dem ein Problem bei der
Visa-Erteilung insofern aufgetreten wäre, als dass kein Visum erteilt wurde. Es
gibt allerdings besondere Erfordernisse der Partnerländer und Bedingungen, die
bei der Visabeantragung beachtet werden müssen. Schwierigkeiten tauchten
bisher dann auf, wenn sich die Entsendeorganisationen und Freiwilligen nicht
an diese Anforderungen hielten bzw. sich nicht mit ausreichendem zeitlichen
Vorlauf um die Visa kümmerten.
So stellt das Partnerland Nicaragua längerfristige Visa nur vor Ort aus.
Gleichwohl haben Auswärtiges Amt und BMZ eine gute Lösung für die Freiwilligen
treffen können. Mit dem nicaraguanischen Außenministerium konnte die
deutsche Botschaft in Managua die Beantragung eines kostenlosen Jahresvisums
„de Cortesia“ vereinbaren. Mit Panama konnte bei ähnlicher Ausgangslage eine
vergleichbare Vereinbarung im Interesse der Freiwilligen getroffen werden.
Für die Entsendung von „weltwärts“-Freiwilligen nach Peru gab es bisher kein
vorgesehenes Visum. Nunmehr wurde u.a. durch Vermittlung der deutschen
Botschaft in Lima ein vereinfachtes Verfahren zur Erteilung von Visa für
„weltwärts“-Freiwillige mit dem peruanischen Außenministerium vereinbart.
20. Welche Partnerländer stellen unter Umständen ein Arbeitnehmervisum
für „weltwärts“-Teilnehmer aus (bitte vollständige Auflistung)?
Dies ist lediglich für Sambia bekannt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/1010021. Welche Partnerländer stellen ein 1-Jahres-Visum vergleichbar den
besonderen Visa für Angehörige des DED und der GEZ für „weltwärts“-
Teilnehmer aus (bitte vollständige Auflistung)?
Es ist nicht bekannt, dass „weltwärts“-Freiwillige derzeit Visa vergleichbar den
Visa der Angehörigen des DED oder der GTZ erhalten.
22. Worin liegt die Schwierigkeit, Teilnehmern des „weltwärts“-Programms
ein 1-Jahres-Visum zu gewähren, wie es Entwicklungshelfer des DED
bzw. der GTZ erhalten?
„weltwärts“-Freiwillige sind keine Entwicklungshelferinnen und
Entwicklungshelfer des DED und auch keine Expertinnen oder Experten der GTZ.
„weltwärts“ ist vorrangig ein Lerndienst, nicht ein Experteneinsatz. Daher hält
die Bundesregierung es für angemessen, dass „weltwärts“-Freiwillige in den
Partnerländern nicht denselben Aufenthaltsstatus haben wie entsandte
Expertinnen und Experten der GTZ oder wie entsandte Entwicklungshelferinnen und
Entwicklungshelfer des DED.
23. Welche Gespräche führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Auswärtigen Amt, um die
Situation der Visa-Vergabe zu klären?
Das Auswärtige Amt und das BMZ stimmen sich in diesen Fragen regelmäßig
ab.
24. Welche Bemühungen seitens des Auswärtigen Amtes wurden bisher bei
den Partnerländern des „weltwärts“-Programms gestartet, um zu einer
befriedigenden Lösung der Visa-Problematik zu gelangen?
Welche Ergebnisse liegen bisher vor?
In Gesprächen mit den Partnerländern geht es vorrangig darum, diesen mehr
Informationen über „weltwärts“ zu liefern, für Fragen zur Verfügung zu stehen
und eventuelle Schwierigkeiten der Entsendeorganisationen bei der
Beantragung von Visa darzustellen.
25. Wie unterstützt die Bundesregierung die oftmals kleinen
Entsendeorganisationen bei der Beantragung der Visa für die Freiwilligen?
Kleinere und größere Entsendeorganisationen werden grundsätzlich gleich
behandelt. Siehe auch Antworten zu den Fragen 18 und 19.
26. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen der Träger, dass die
Kosten für die kurzzeitige Ein- und Ausreise aus einem Entsendeland zur
Wiedererlangung eines 3-Monats-Visums von den Freiwilligen getragen
werden muss?
Es ist gemäß „weltwärts“-Konzept Aufgabe der Entsendeorganisationen, vor
der Ausreise zu prüfen, ob das erforderliche Visum vorliegt. Die Freiwilligen
sind keine Touristen. „weltwärts“-Freiwillige dürfen daher nicht mit einem
Touristenvisum entsendet werden, da dies den Vorschriften der Partnerländer
widerspricht. Ihre Einreise in ein Partnerland mit einem Touristenvisum mit
90- tägiger Gültigkeit würde gegen das „weltwärts“-Konzept verstoßen. Bei
Drucksache 16/10100 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeEinholung des für das jeweilige Partnerland erforderlichen Visums besteht die
Notwendigkeit kurzzeitiger Ein- und Ausreise nicht (insofern wird auch auf die
Beantwortung von Frage 18 verwiesen).
27. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den Einsatz von
Touristen-Visa im „weltwärts“-Progamm?
Siehe Antwort zu Frage 26.
28. Welche Kosten sind durch diese Verfahren zu erwarten, und wer sollte
diese nach Auffassung der Bundesregierung tragen?
Siehe Antworten zu den Fragen 26 und 27.
29. Welche Sicherheitsrisiken können für die Freiwilligen bestehen, wenn sie
von einem „sicheren“ Partnerland des „weltwärts“-Programms in ein
unsicheres Land zur Wiedererlangung des Touristen-Visa reisen, wie z. B.
an der Grenze zwischen Ruanda und Ostkongo?
Siehe Antworten zu den Fragen 26, 27 und 28.
30. Welchen Sicherheitsrisiken waren in den vergangenen Monaten
Freiwillige aus dem „weltwärts“-Programm ausgesetzt, und zu welchen
Reaktionen seitens der Bundesregierung führte dies, wie z. B. die Rückholung
der Freiwilligen aus Guatemala nach einem Anschlag auf einen Bus, in
dem sich auch ein Freiwilliger befand?
Die Freiwilligen, die aufgrund des bewaffneten Überfalls auf den Bus von einer
Entsendeorganisation zurückgeholt wurden, waren keine „weltwärts“-
Freiwilligen. Es befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine „weltwärts“-Freiwilligen in
Guatemala. Vielmehr gab es auf Seiten der deutschen Botschaft in Guatemala-
Stadt wegen der kritischen Sicherheitslage so starke Bedenken, dass bis auf
weiteres um eine Einstellung der geplanten „weltwärts“-Entsendungen gebeten
wurde. Hier steht das BMZ bezüglich der Sicherheitslage mit den Trägern und
dem Auswärtigen Amt in engem Kontakt.
31. Wie kam die Bundesregierung zu der Einschätzung Guatemalas als
unsicher einzustufen und der Aufforderung an die Trägerorganisationen,
Freiwillige nicht mehr nach Guatemala zu schicken und einen
entsprechenden Transport zu stoppen, obwohl das Auswärtige Amt zu diesem
Zeitpunkt noch keine Reisewarnung ausgesprochen hatte?
Wie funktioniert in diesen Fällen die Abstimmung zwischen dem
Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung?
Die Beurteilung der Sicherheitslage in einem Land durch das Auswärtige Amt
folgt den aktuellen Entwicklungen. In Guatemala war eine Verschlechterung
der Sicherheitslage eingetreten. Konkrete Vorfälle waren die Vergewaltigungen
zweier deutscher Austauschschülerinnen und der oben erwähnte bewaffnete
Überfall auf einen Bus, in welchem auch ein Freiwilliger saß (kein
„weltwärts“-Freiwilliger). Eine Reisewarnung spricht das Auswärtige Amt dann aus,
wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben generell vor Reisen in
ein Land gewarnt werden muss. Sicherheitshinweise machen hingegen auf län-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/10100derspezifische Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam.
Auch wenn für Guatemala keine Reisewarnung ausgesprochen wurde, schätzt
das Auswärtige Amt das Risiko für in der Regel landesunkundige, junge
Freiwillige als zu hoch ein, um einer Entsendung generell zustimmen zu können.
Auswärtiges Amt (AA) und BMZ stehen diesbezüglich in ständigem Kontakt.
In Fällen der Veränderung der Sicherheitslage informiert das AA das BMZ und
Letzteres die Entsendeorganisationen.
32. Wer übernimmt in diesen Fällen die entstehenden Kosten, z. B. für den
Flug, wenn diese kurzfristig storniert werden müssen?
Das BMZ.
33. Wie garantiert die Bundesregierung, dass alle Teilnehmer medizinisch
umfassend nach G35 (Tropentauglichkeit) voruntersucht wurden sowie
alle nötigen Impfungen und Präventionsmedikamente für ihren
Auslandsaufenthalt erhalten haben?
Das Konzept zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes
„weltwärts“ sieht vor, dass die jeweilige Entsendeorganisation die Freiwilligen
auch bezogen auf Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen unterstützt. Ein
ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist vorzulegen, „eine
Tropentauglichkeitsbescheinigung … in besonderen Fällen“. Die Verpflichtungen
im Rahmen dieses Konzepts werden mit dem Weiterleitungsvertrag von beiden
Seiten anerkannt.
34. Wer trägt die Kosten für die medizinische Voruntersuchung?
Die Kosten für die Voruntersuchungen und Impfungen, die nicht durch die
Krankenversicherungen der Freiwilligen bzw. der Eltern abgedeckt sind,
können durch die Entsendeorganisation im Rahmen der Kosten für den Einsatz
entsprechend der Förderung beantragt werden.
35. Welche Kosten pro Teilnehmer entstehen, wenn die Teilnehmer
rentenversichert würden (bitte aufschlüsseln nach Niveau):
1. der Inlandsfreiwilligendienste bzw. FSJ/FÖJ im Ausland,
Basis für die Berechnung der Kosten für die Rentenversicherung im FSJ/FÖJ
ist das jeweilige, als Arbeitsentgelt behandelte Entgelt der Freiwilligen.
Als Entgelt werden das Taschengeld, Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft
und Verpflegung zugrunde gelegt. Der Anteil der allgemeinen
Rentenversicherung beträgt zurzeit 19,9 Prozent des Entgelts. Der Träger/die Einsatzstelle
übernimmt dabei den Gesamtrentenversicherungsbeitrag.
Ausgehend von den im Rahmen der Evaluation der Freiwilligendienste 2004
ermittelten Durchschnittsbeträgen an rentenversicherungspflichtigem Entgelt
(FSJ 355 Euro, FÖJ 340 Euro) entstehen folgende Kosten pro Teilnehmerin/
Teilnehmer pro Monat für gesetzliche Inlandsfreiwilligendienste, die im
Wesentlichen auch bei den Auslandsfreiwilligendiensten anfallen:
FSJ 70,64 Euro
FÖJ 67,66 Euro.
Drucksache 16/10100 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. der Pflichtdienste Wehr- u. Zivildienst,
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aufgrund
gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten, richten sich nach § 2 der
Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines aufgrund gesetzlicher
Pflicht zu leistenden Wehr- und Zivildienstes.
Dabei ist bei den Beiträgen für Wehrpflichtige und Zivildienstpflichtige nach
den Rechtskreisen Westdeutschland und Ostdeutschland zu unterscheiden.
Je Wehr- oder Zivildiensttag werden folgende Beiträge an die gesetzliche
Rentenversicherung entrichtet:
West 9,73 Euro
Ost 8,22 Euro.
3. einer privaten Rentenversicherung auf dem Niveau der Pflichtdienste
Wehr- u. Zivildienst?
Die Kosten für eine private Rentenversicherung lassen sich aufgrund
unterschiedlicher vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht beziffern.
36. In welcher Form werden die Teilnehmer bei der Vorbereitung auf ihren
Dienst explizit über die fehlende Rentenversicherung und die Folgen, die
sich daraus ergeben (z. B. im Bereich der Rentenzeiten etc.), aufgeklärt?
Die Entsendeorganisationen sind dafür verantwortlich, diese Aspekte in den
Vorbereitungsseminaren angemessen zu behandeln.
37. Welche Sprachkenntnisse werden von den Freiwilligen für den Dienst im
Ausland vorausgesetzt, und wie werden diese Sprachkenntnisse
kontrolliert?
Die Freiwilligen haben gemäß „weltwärts“-Konzept über gute
Grundkenntnisse einer im Gastland gesprochenen Sprache zu verfügen. Sie werden in
Sprachkursen in Deutschland und/oder vor Ort auf den Freiwilligendienst
vorbereitet.
38. Wie werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „weltwärts“-
Programms auf die komplexe Problematik der Praktik von weiblicher
Genitalverstümmelung in den betreffenden Ländern, insbesondere in Afrika,
vorbereitet?
In den Vorbereitungsseminaren (mindestens 12 Seminartage) und in der
Einarbeitung vor Ort sind alle für den jeweiligen Freiwilligendienst relevanten
Aspekte zu behandeln.
39. Wie viele Männer haben einen Antrag auf Anerkennung des „weltwärts“-
Dienstes als Zivildienstersatz (§ 14b ZDG) gestellt?
Das Bundesamt für den Zivildienst erfasst statistisch nur die Zahl derjenigen
anerkannten Kriegsdienstverweigerer, die gemäß § 14b Abs. 2 ZDG durch die
Ableistung eines ADiA ihre Zivildienstpflicht erfüllen. Wie viele dieser
Zivildienstpflichtigen sich mit ihrem ADiA gleichzeitig an anderen Programmen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/10100wie etwa „weltwärts“ beteiligen, wird statistisch vom Bundesamt nicht erfasst,
da dies für die Erfüllung der Zivildienstpflicht ohne Belang ist.
40. Warum ist eine gesonderte Antragsstellung an das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) notwendig, um den
Freiwilligendienst auch als Anderen Dienst im Ausland anerkennen zu
lassen?
41. Warum ist es nicht möglich, seitens des BMZ eine Prüfung auf
Anwendung des § 14b ZDG vorzunehmen und hiernach dem Bundesamt für
Zivildienst eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen?
42. Wie erklärt sich die Aussage des BMFSFJ, dass das
Anerkennungsverfahren bis zu 6 Monate dauern kann, vor dem Hintergrund, erheblicher
Personalkapazitäten im Bundesamt für den Zivildienst?
43. Aus welchem Grund muss das Auswärtige Amt und die diplomatische
Vertretung im Projektland in die Prüfung involviert werden, und was wird
dort geprüft, was nicht auch nach dem Beginn des Projektes geprüft
werden kann?
44. Was wird seitens des BMZ und BMFSFJ unternommen, um die Situation
der Anerkennung nach § 14b ZDG zu klären, und bis wann ist mit einer
Entscheidung zu rechnen?
Die im Zusammenhang stehenden Fragen 40 bis 44 werden gemeinsam
beantwortet.
Es kann derzeit tatsächlich zu zwei parallelen Verfahren für „weltwärts“-
Freiwillige kommen. Die meisten Freiwilligen – zumal bisher sowohl bei den
Bewerbungen als auch bei den Ausreisen der Anteil junger Frauen bei 60 Prozent
liegt – werden verfahrensmäßig allein vom für „weltwärts“ federführenden
BMZ betreut, das sich in einem neu vereinbarten schlanken und wenig
zeitaufwendigen Verfahren mit dem Auswärtigen Amt über die Einsatzplätze in
den Partnerländern abstimmt.
Für den Fall allerdings, dass sich anerkannte Kriegsdienstverweigerer in einem
„weltwärts“-Projekt engagieren möchten und diesen Dienst für eine
Nichtheranziehung zum Zivildienst geltend machen wollen, können sie dies nur dann
tun, wenn er auch als ADiA anerkannt ist. Für die Anerkennung von Trägern
und Projekten im Rahmen des ADiA ist das BMFSFJ gemäß dem ZDG
verantwortlich. Der ADiA selbst ist kein Zivildienst, seine Ableistung führt allerdings
zur Erfüllung der Wehrpflicht. Daher unterliegt dieses Verfahren den
besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 14b ZDG.
Seit dem Start des „weltwärts“-Programms im Januar 2008 verzeichnet das
BMFSFJ einen deutlichen Anstieg der Anträge auf Träger- bzw.
Projektanerkennung nach § 14b ZDG. Um kurz- bis mittelfristig anstehende
Freiwilligendienstantritte in diesem Jahr nicht zu gefährden, hat das BMFSFJ in
Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem BMZ entschieden, falls aus
Zeitgründen erforderlich auch eine rückwirkende Anerkennung von Trägern und
Projekten zu ermöglichen. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können so
ihren „weltwärts“-Einsatz in diesem Jahr wie geplant beginnen.
Über diese eben beschriebenen Verfahrenserleichterungen hinaus sind alle drei
beteiligten Ressorts im Gespräch, um weitere Vereinfachungen der Verfahren
im Interesse der Freiwilligen zu erreichen. Das BMZ wird hierzu entsprechend
initiativ.
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ISSN 0722-8333]