Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 12/4720
12. Wahlperiode
13. 04. 93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe
der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/4478
Gentherapie-Versuche in Deutschland
Nachdem in den USA, Italien und Frankreich bereits verschiedene
Versuche der (somatischen) Gentherapie angelaufen sind, bereiten sich nun
auch deutsche Institute und der Pharmakonzern Boehringer/Ingelheim
auf ihre ersten Versuche am Menschen vor.
Das deutsche Gentechnikgesetz regelt gentherapeutische Eingriffe am
Menschen bisher nicht. Aus dem „Bericht über den Regelungsbedarf auf
den Gebieten der Genomanalyse im Gesundheitsbereich und der
Gentherapie" geht hervor, daß die Bundesregierung für Letztere noch
„Gesetzgebungsbedarf" sieht.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Institute oder
Chemieunternehmen derzeit eine Gentherapie vorbereiten?
Wenn ja, welche?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Laufe des Jahres 1993
eine klinische, somatische Gentherapie-Studie (Phase I-Studie)
am Klinikum der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg
durchgeführt werden soll. Des weiteren sind am
Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf, an der Universität Bonn, der
Universität München sowie am Max-Delbrück-Centrum in Berlin-Buch
somatische Gentherapie-Verfahren für den mittelfristigen Einsatz
in der Klinik in Vorbereitung. Auch die Pharmazeutische Industrie
arbeitet an Projekten, die für den klinischen Einsatz der
somatischen Gentherapie Verwendung finden können.
2. Hält die Bundesregierung das Gentechnikgesetz als
Gesetzesrahmen für Gentherapie-Versuche mittlerweile für ausreichend?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, vom 7. April 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
a) Wenn ja, womit begründet die Bundesregierung diesen
Auffassungswandel?
b) Wenn nein, wann will sie die zusätzlichen rechtlichen
Regelungen schaffen?
Bei der Durchführung somatischer Gentherapie-Vorhaben ist
zwischen den gentechnischen Arbeiten, die im Labor durchgeführt
werden (z. B. Erzeugung in-vitro neu kombinierter Vektoren oder
gentechnisch veränderter Zellen) und der unmittelbaren
Anwendung der somatischen Gentherapie am Menschen zu
unterscheiden.
Die gentechnischen Arbeiten im Labor werden durch das
Gentechnikgesetz und seine Verordnungen erfaßt. Dagegen
unterliegt die unmittelbare Anwendung der somatischen Gentherapie
am Menschen neben den Regeln des ärztlichen Heileingriffs den
Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gentherapie von 1989
sowie — sofern sie den Zweck verfolgt, über den einzelnen
Anwendungsfall hinaus Erkenntnisse über den therapeutischen
oder diagnostischen Wert einer Behandlung zu gewinnen — den
Kriterien für die klinische Prüfung. Vor jeder Behandlung ist die
Zustimmung einer Ethikkommission einzuholen.
Gegenwärtig sieht die Bundesregierung keinen akuten
Handlungsbedarf für die Schaffung zusätzlicher Regelungen. Der
Bundesminister für Gesundheit hat für Mai diesen Jahres die Bund-
-Länder-Arbeitsgruppe „Gentherapie" zu ihrer konstituierenden
Sitzung einberufen, die u. a. auch den mittelfristigen
Handlungsbedarf dieser Frage überprüft.
3. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Gentherapie
--
Versuche unterbleiben, solange keine gesetzliche Regelung
besteht?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung dies erreichen?
Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, greifen die
bestehenden Regelungen. Es besteht kein Anlaß, die Erprobung
der somatischen Gentherapie an deutschen Kliniken zu
unterbinden.
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Erfahrungsberichte
über den Verlauf und Erfolg von Gentherapie-Versuchen im
Ausland vor?
a) Wenn ja, welche Erfolge wurden erzielt?
b) Wenn nein, gibt es solche Berichte?
Ergebnisse der im Ausland durchgeführten somatischen
Gentherapie-Studien wurden bisher vereinzelt in der medizinischen
und zellbiologischen/molekularbiologischen Fachliteratur
veröffentlicht und diskutiert sowie auf Fachtagungen vorgetragen.
Dabei wurden u. a. Erfolge bei der Behandlung der erblichen
Immunschwäche (ADA-Defizienz) berichtet. Eine abschließende
Beurteilung der somatischen Gentherapie ist — wie bei jeder
neuen medizinischen Behandlungsmethode — erst im Verlauf
möglich.
5. Hält die Bundesregierung es nicht für sinnvoll — angesichts der
Tragweite von Versuchen an Menschen — die Ergebnisse der
Versuche im Ausland abzuwarten, bevor solche in Deutschland
begonnen werden?
Die Bundesregierung hält eine solche Frage für nicht sinnvoll, da
es nach ihrer Auffassung keinen Unterschied zwischen Patienten
in Deutschland und anderswo auf der Welt gibt.
Gerade aufgrund unserer hochentwickelten Technologie und des
sehr hohen medizinischen Standards in Deutschland haben auch
wir einen Beitrag zur sicheren Fortentwicklung dieser neuen
Behandlungsmethode zu leisten. Anderen die alleinige
Verantwortung aufzubürden, wäre der falsche Schritt. Außerdem darf
auch den schwerkranken Patienten in Deutschland, die nach
konventionellen Methoden der Medizin erfolglos behandelt wurden,
eine möglicherweise erfolgversprechende expe rimentelle
Heilmethode — wie die somatische Gentherapie — nicht vorenthalten
werden.
In der Öffentlichkeit wird häufig (auch vom Bundesministerium für
Gesundheit) der Krankheitsverlauf eines Kindes mit „ADA-Defekt" aus
den USA genannt, wenn es darum geht, einen angeblich positiv
verlaufenden Versuch der Gentherapie zu dokumentieren.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieses betreffende Kind
parallel zu der Gentherapie mit tierischen Präparaten behandelt
wurde, insofern also eine gesicherte Aussage über den Grund der
Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht gemacht werden
kann?
Die Literatur berichtet von zwei in den USA mittels somatischer
Gentherapie erfolgreich behandelten ADA-Patienten. Beiden
Kindern wurden bereits vor Beginn der Studie wöchentlich das häufig
für die Behandlung der ADA-Defizienz eingesetzte Präparat PEG
--
ADA injiziert (Enzym-Substitutionstherapie). Die Patienten
zeigten jedoch daraufhin, trotz anfänglichen Teilerfolgs, leider eine
nur unvollständige Immunrekonstitution.
Sie erhielten deswegen eine somatische Gentherapie, d. h. in
diesem Falle Injektionen ihrer eigenen, in-vitro durch Einführen
des ADA-Gens gentechnisch veränderten, reifen T-Lymphozyten.
Gleichzeitig wurde die Gabe von PEG-ADA zunächst fortgesetzt,
da zu Beginn der Behandlung mit somatischer Gentherapie der
Prozentsatz ADA-produzierender T-Lymphozyten naturgemäß
erst gering ist. Der Prozentsatz steigt später jedoch auf ein
ausreichendes Maß an, so daß auf das Medikament ganz verzichtet
werden kann.
Beide mit somatischer Gentherapie behandelten Kinder zeigen
eine bis heute anhaltende signifikante Verbesserung ihres
Immunzustandes.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gentherapie bei diesem
Kind ständig wiederholt werden muß, da es nicht gelang, die
Therapie an Stammzellen durchzuführen?
In der angesprochenen Studie ist das ADA-Gen bewußt in die
reifen T-Lymphozyten der Patienten eingeführt worden. T-
Lymphozyten besitzen eine begrenzte Lebensdauer. Dies trifft auch
für die in die Patienten eingeführten ADA-produzierenden
T-Zellen. zu. Die Injektion muß daher nach gegenwärtiger
Einschätzung in knapp halbjährigen Abständen wiederholt werden.
Die Aussage, daß es nicht gelang, das Gen in Blut-Stammzellen
einzuführen, ist unzutreffend, da Stammzelltherapie im
angesprochenen Protokoll nicht vorgesehen war. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Studien, bei denen das ADA
--
Gen in Stammzellen eingebracht werden soll, bereits begonnen
haben.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser ADA-Mangel
statistisch auf der Welt nur höchstens 100mal vorkommt, ein eventuell
positiver Verlauf dieser Gentherapie kaum eine Aussage über die
Chancen der Gentherapie generell zuläßt?
Es trifft zu, daß die ADA-Defizienz eine seltene Erkrankung ist.
Auch Patienten mit seltenen Erkrankungen muß die Medizin Hilfe
zukommen lassen. Die somatische Gentherapie hat einen Weg zur
effektiven Behandlung der ADA-Defizienz aufgezeigt.
Grundlegende Erkenntnisse über das Potential einer
Behandlungsmethode — wie der somatischen Gentherapie — lassen sich
auch anhand weniger Fallbeispiele bei selteneren Erkrankungen
gewinnen. Während der erwähnten ADA-Gentherapie-Studien
sind Methoden zur Anwendung gekommen und auf ihre Qualität
und Effektivität überprüft worden, die auch bei anderen
somatischen Gentherapie-Vorhaben eingesetzt werden. Daher können
die im Verlauf der ADA-Studien erhaltenen Ergebnisse durchaus
eine Voraussage über die Wirksamkeit dieser Methoden bei
anderen Therapie-Vorhaben zulassen.
9. Ist in Anbetracht dieser Tatsachen die Rückenmarktransplantation
für einen ADA-Mangel nicht die viel gefahrlosere und
erfolgversprechendere Behandlungsmethode?
Da eine Rückenmarktransplantation medizinisch keinen Sinn
macht, abgesehen davon, daß sie technisch nicht durchführbar ist,
geht die Bundesregierung davon aus, daß hier die
Knochenmarktransplantation gemeint ist.
Die derzeitige Methode der Wahl zur Therapie der ADA-Defizienz
ist die sog. allogene Knochenmarktransplantation. Sie kann
jedoch nur bei einem Drittel der unter ADA-Defizienz leidenden
Patienten durchgeführt werden, da keine passenden Spender zur
Verfügung stehen. Und selbst dann zeigt sie nur eine
Heilungsrate von etwa 70 % . Voraussetzung für eine Transplantation ist
eine weitgehende Übereinstimmung zwischen dem System der
Gewebsantigene (HLA-System) des Spenders und des
Empfängers. Ist diese nicht in ausreichendem Maße gegeben, so
vermitteln die übertragenen Zellen im Organismus des Empfängers
Immunreaktionen und bilden spezifische, gegen den Wirt
gerichtete Antikörper (graft versus host reaction) oder der Wirt, d. h. der
Körper des Patienten entwickelt eine Immunantwort gegen das
Transplantat (host versus graft reaction) mit ähnlichen
schwerwiegenden Folgen der Transplantatabstoßung.
10. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Vorbereitungen
(einschl. der Vorprüfung am „Mäusemodell") z. B. des
Gentherapieversuches in Freiburg in Sicherheitsstufe 1 — d. h. rechtlich
definiert „ohne Risiko" — stattfinden, und daß darüber hinaus die
eigentliche Injektion nicht einmal dem Gentechnikgesetz
unterliegt?
Nach dem Gentechnikgesetz und seinen Verordnungen
entsprechen die in der Frage angesprochenen Arbeiten der
Sicherheitsstufe 1. Da von ihnen kein Risiko für Mensch und Umwelt
ausgeht, ist für ihre Durchführung die Einhaltung der
Sicherheitsmaßnahmen der Stufe 1 völlig ausreichend.
Die unmittelbare Anwendung somatischer Gentherapie-
Verfahren am Menschen unterliegt nicht dem Gentechnikgesetz. Für die
Injektion DNA-transplantierter Zellen in den menschlichen
Körper gelten die in der Antwort zu Frage 2 angegebenen
Regelungen. Damit ist derzeit ein ausreichender Rahmen für die
somatische Gentherapie gegeben.]