Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/5245
24. 06. 93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gernot Erler, Walter Kolbow, Dr. Andreas
von Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/4987 —
Stand der Projektumsteuerung und Kostenkontrolle beim „Neuen Europäischen
Jagdflugzeug"
Am 10. Dezember 1992 haben die Verteidigungsminister
Großbritanniens, .Italiens, Spaniens und der Bundesrepublik Deutschland eine
Reorientierung der Programme für ein neues europäisches
Jagdflugzeug beschlossen. Im März 1993 wurden dem Deutschen Bundestag
Berichte zum bisherigen Stand des Projekts und seinen Kosten
vorgelegt, die gravierende Mängel vor allem bei der Kostenkontrolle
offenbarten. Die Berichte enthielten eine Reihe von Empfehlungen zur
Abwendung dieser Zustände.
Zum Stand der Programmumsteuerung und zur Umsetzung der in den
Prüfberichten formulierten Empfehlungen für ein „Neues Europäisches
Jagdflugzeug" fragen wir die Bundesregierung:
L Vertragssituation und rechtliche Fragen
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ge troffen, um
die am 10. Dezember 1992 gemeinsam mit den Partnerstaaten
getroffene Umsteuerungsentscheidung in rechtlich verbindliche
Verträge mit der NEFMA, mit EUROFIGHTER, EUROJET und der
Industrie umzusetzen?
Die Umsetzung der am 10. Dezember 1992 auf Initiative der
Bundesregierung von den Partnern beschlossenen Umsteuerung
in entsprechende Änderungsverträge zwischen der NEFMA,
EUROFIGHTER und EUROJET erfordert aufgrund der
internationalen Einbindung mehrere Schritte.
Der Umsteuerungsbeschluß war zunächst durch die Festlegung
neuer Forderungen an die Leistungen des Flugzeuges weiter zu
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
21. Juni 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
präzisieren. Die Ergebnisse mußten danach technisch definiert
und in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet werden. Diese
liegt nunmehr als neues, mit den Partnern abgestimmtes
Lastenheft vor. Die NEFMA hat das Lastenheft Ende Ap ril den
Vertragspartnern übersandt und diese zur Abgabe eines
Änderungsangebotes aufgefordert.
Parallel dazu hat die Bundesregierung auf allen Ebenen mit den
Partnern und der deutschen Indust rie Verhandlungen geführt mit
dem Ziel, ein Jagdflugzeug zu entwickeln, das später zu einem
deutlich reduzierten Systempreis beschafft werden kann. Bei dem
Treffen am 5. Ap ril 1993 haben die Staatssekretäre der
Partnerländer Großbritannien, Italien, Spanien und Deutschland nochmals
bekräftigt, daß eine bis zu 30 %ige Kostensenkung der Preise für
die Beschaffung des Flugzeuges zu realisieren ist.
Nach der gegenwärtigen Planung geht die Bundesregierung
davon aus, daß die Vertragsverhandlungen für die Umsteuerung
der Entwicklung 1993 abgeschlossen werden können.
2. Welches ist der gegenwärtige Vertragsstand, im Sinne einer
rechtlichen Sicherung der politischen Beschlüsse vom 10. Dezember
1992?
Bis zum Abschluß der Änderungsverträge zur Umsteuerung
des Projektes sind weiterhin die Entwicklungsverträge vom
23. November 1988 gültig. Es werden aber keine Arbeiten mehr
durchgeführt, die den neuen Entwicklungszielen, wie sie in dem
abgestimmten Lastenheft definiert sind, widersprechen würden.
3. Wie weit sind die Seitenvereinbarungen der Bundesregierung mit
der deutschen Industrie über den Eskalationsfaktor bei der
planerischen Fortschreibung des Systempreises bisher rechtlich
verbindlich gewesen?
Die von der Bundesregierung mit der deutschen Industrie
abgeschlossene Seitenvereinbarung ist als selbständig neben den
Entwicklungsverträgen von 1988 bestehender Vertrag
rechtsverbindlich. Sie verpflichtet die deutsche Indust rie über EUROFIGHTER
und EUROJET, das Entwicklungsergebnis mit einer festen
Kostenobergrenze abzuliefern, die höchstens mit 3,5 % pro Jahr
auf den jeweiligen Rest der Gesamtentwicklungskosten
fortgeschrieben werden darf. Von dieser Pflicht ist die deutsche
Industrie nur entbunden, wenn sie nachweist, daß die relevanten
volkswirtschaftlichen Indizes über die Gesamtlaufzeit
durchschnittlich wesentlich mehr als 3,5 % p. a. gestiegen sind. Für
diesen Fall sind neue Verhandlungen erforderlich.
4. Welche Seitenvereinbarungen über einen solchen Preis-
Eskalationsfaktor sind für das „Neue Europäische Jagdflugzeug" (NEJF)
mit der Industrie rechtlich verbindlich getroffen worden?
Zu den für die Entwicklung des „Neuen Europäischen
Jagdflugzeuges" (NEJF) beabsichtigten Änderungsverträgen ist keine
Seitenvereinbarung mehr vorgesehen. Es soll in diesen Verträgen ein
Festpreis mit vereinbarten Jahresteilbeträgen und einer an einen
Index angebundenen Preisgleitung vereinbart werden.
Verhandlungsziel ist dabei, die Entwicklungskosten in Höhe der bisher
bewilligten Haushaltsmittel einschließlich des auf 3,5 % p. a.
limitierten Eskalationsfaktors nicht zu überschreiten.
5. Was hat die Prüfung der Frage ergeben, ob die bestehenden
Industrieverträge überhaupt mit nationalen Zusatzregelungen rechtlich
und praktisch kompatibel sind?
Siehe Antwort zu Frage 3.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über nationale
Zusatzregelungen der anderen drei Partnerländer vor, die von den
deutschen Seitenvereinbarungen abweichen?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über vergleichbare
nationale Zusatzvereinbarungen der Partnerländer zu den
Entwicklungsverträgen.
7. Ist es gelungen, die Erwartungen der vier Partnerländer an den
weiteren Programmablauf des Projekts NEJF
(Beschaffungsentscheidung, Serienvorbereitung, erster Zulauf) zu synchronisieren,
und wenn nicht, wie stellen sich die einzelnen Erwartungen jetzt
dar?
8. Welche rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten ergeben sich
gegebenenfalls aus Divergenzen bei den zeitlichen Erwartungen an
den Programmfortlauf?
Bei dem Treffen am 5. April 1993 haben die Staatssekretäre der
Partnerländer bekräftigt, die Verlangsamung und Umsteuerung
des Programms in Übereinstimmung mit dem gemeinsam
erarbeiteten Zeitplan vorzunehmen. Für die deutsche Seite werden daher
die genannten Schwierigkeiten z. Z. grundsätzlich nicht gesehen.
Für die Beschaffungsphase gibt es im übrigen bisher keine
vertraglichen Vereinbarungen. Praktische Schwierigkeiten können
sich dadurch ergeben, daß der früheste Auslieferungstermin (UK
und IT im Jahr 2000) nicht unerheblich Entwicklungstempo und
Zahlungsverpflichtungen der Regierungen beeinflußt, da das
Projekt bis auf die Geräteebene arbeitsteilig angelegt ist und im
vierlateralen Verbund technisch synchron ablaufen muß. Infolge
des für die Entwicklungsfinanzierung vereinbarten Ter
ritorialprinzips besteht die weitgehende gegenseitige Abhängigkeit
nicht nur im zeitlichen Ablauf bei der Indust rie, sondern auch für
die Finanzierungsverpflichtungen der Regierungen. Inwieweit im
Verhandlungswege hier Streckungen des Finanzbedarfs erreicht
werden können, ist z. Z. noch nicht absehbar.
II. Vorhabenstatus und Kostenkontrolle
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um einen
tatsächlichen Vorhabenstatus des Projektes zu ermitteln, und mit
welchem Erfolg?
Die Bundesregierung hat die NEFMA beauftragt, den genauen
Vorhabenstatus zu ermitteln. Verbesserungen sind vor allem auf
die integrierte Kontrolle mit besserer Korrelation von
Leistungsfortschritt und Kosten gerichtet und sollen in den
Vertragsänderungen berücksichtigt werden. Insbesondere der vorgesehene
Abschluß der Änderungsverträge und die Festpreisbildung
erfordern dies nicht zuletzt auch unter preisrechtlichen
Gesichtspunkten.
10. Welche Auskunft kann die Bundesregierung auf die Frage geben,
wer die Verantwortung dafür trägt, daß bei dem teuersten
Rüstungsprojekt der deutschen Geschichte nicht einmal eine
Auskunft darüber möglich ist, ob die bisher geleisteten Zahlungen mit
den erreichten technischen Entwicklungsergebnissen in der
geplanten Korrelation stehen?
Die vereinbarte Leistungserbringung zu einem höchstbegrenzten
Selbstkostenerstattungspreis war auf die Vorstellung des
Entwicklungsgesamtergebnisses zum Vertragsende ausgerichtet
(Werkvertrag) und erforderte keinen ständigen Vergleich
zwischen Kostenanfall und geplantem Leistungsfortschritt bezogen
auf das Gesamtprogramm. Die Vertragsgestaltung ließ gegenüber
dem geplanten Verlauf sowohl einen schnelleren als auch einen
langsameren Gesamtleistungsfortschritt zu und wurde seinerzeit
als geeignetes Instrument angesehen, die Entwicklung mit den
vorhandenen Mitteln erfolgreich abzuschließen. Insoweit hab en
sich Rückzahlungsansprüche gegenüber der Indust rie nicht
ergeben.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung inzwischen
getroffen, um ein effektives Kosten-Controlling des gesamten Projektes
einzurichten?
Zur Durchsetzung von Verbesserungsvorschlägen sind mehrere
Schritte unternommen worden:
Auf deutsche Initiative haben sich die Teilnehmerstaaten darüber
verständigt, daß eine zweckmäßige Kosten-/Leistungskontrolle
bei und durch die NEFMA sicherzustellen und bei der Indust rie
ein effizienteres und effektiveres Management für das Vorhaben
einzurichten ist.
Mit der Weisung des Bundesministers der Verteidigung vom
17. November 1992 wurde die Einrichtung eines zentralen
Rüstungscontrollings veranlaßt, das seine Arbeit zwischenzeitlich
voll aufgenommen hat. Hauptaufgabe ist es, die vertraglichen,
materiellen und personellen Voraussetzungen für die leistungs-,
kosten- und zeitbezogene Vorhabenüberwachung zu verbessern.
Mit der beabsichtigten Festpreisbildung wird die Vereinbarung
von entsprechenden Meilensteinen zu verbinden sein, mit der die
amtsseitigen Controllingaufgaben, insbesondere auch im
verstärkten Maße durch BWB und NEFMA, wahrgenommen werden
können.
12. Welchen Erfolg hatte die Bundesregierung damit, das bisher schon
vorgeschriebene Kostenberichtswesen seitens der Indust rie, das
aber z. B. von der Firma MBB und anderen Vertragspartnern nicht
realisiert wurde, sicherzustellen?
Die bisherigen Meldungen der Industrie entsprachen zwar den
bestehenden Verträgen, waren aber für die amtsseitige
Überwachung insbesondere wegen der erforderlichen Aggregation in
bezug auf die Gesamtleistung nur begrenzt geeignet. Im Rahmen
der geplanten Festpreisverträge sollen die Leistungsfortschritte an
konkret festgeschriebenen Meilensteinen gemessen werden
können. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, das
Kostenberichtswesen in den Änderungsverträgen neu zu definieren. Die
Verhandlungen darüber sind noch nicht abgeschlossen.
13. Welche Möglichkeiten nimmt die Bundesregierung wahr, um im
weiteren Verlauf des Projektes NEJF rascher zu Festpreisen zu
kommen?
Nachdem mit den Partnerstaaten Einvernehmen auch in
Einzelfragen über die Neuorientierung und Umsteuerung der
Entwicklung auf Regierungsebene erzielt werden konnte, hat die
Bundesregierung durch eine Vielzahl entsprechender Verhandlungen
auf allen Ebenen mit der deutschen Industrie ihre Absicht
konsequent umgesetzt, zu einem schnellen Abschluß der
Änderungsverträge zu kommen. Die Bundesregierung ist sich mit den
Partnerregierungen einig, daß diese Verhandlungen sehr schwierig
und langwierig sind, nicht zuletzt im Hinblick auf die amtliche
Preisprüfung.
14. Wird es der Bundesregierung gelingen, das Zahlungsvolumen für
das Haushaltsjahr 1993 auf der Grundlage des Nachtragshaushalts
begrenzt zu halten?
Die Bundesregierung verfolgt bei den laufenden Verhandlungen
mit der deutschen Indust rie das Ziel, das Zahlungsvolumen auf
die für dieses Jahr bewilligten Haushaltsmittel zu begrenzen.
15. Haben die Überprüfungen ergeben, daß die Indust rie bei der
Fortführung des Programms zu Eigenbeteiligungen ohne
Leistungsminderungen verpflichtet werden muß, und wie hat die Indust rie auf
diese Vorschläge reagie rt?
Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen mit der
deutschen Industrie die Auffassung vertreten, daß diese im Rahmen
der Festpreisbildung zu einer Eigenbeteiligung bereit sein muß.
Dabei spielen insbesondere Zielsetzung und Inhalt der
sogenannten Seitenvereinbarung eine Rolle, die die Industrie auch zur
Kostenübernahme im Verlauf des Programms verpflichtet, wenn
weitergehende Einsparungsvorschläge nicht gemacht worden
sind und die vereinbarte Kostenbegrenzung überschritten worden
ist. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
16. Wie hat die Industrie darauf geantwortet, daß die Bundesregierung
von der Möglichkeit einer Streckung des Gesamtprogramms ohne
Mehrkosten ausgeht, obwohl erfahrungsgemäß
Streckungsmaßnahmen bei vergleichbaren Projekten regelmäßig zu Mehrkosten
(z. B. wegen gleichbleibenden Zwanges zur Personalvorhaltung
seitens der Industrie) geführt haben?
Nach neuen Erkenntnissen muß die Bundesregierung davon
ausgehen, daß die von ihr gewünschte Verlangsamung und
Strekkung des Vorhabens in wesentlichen Teilen bereits durch von der
Industrie zu vertretende Verzögerungen verursacht worden sind.
Geltend gemachte Mehrkosten können daher größtenteils nicht
anerkannt werden.
17. Welche Nachrichten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, daß in einer solchen Situation die systemführenden
Vertragsnehmer der Industrie den Kostendruck auf die
Untervertragsnehmer (d. h. mittlere und kleine Zulieferer) abwälzen und
dort eine sehr schwierige Situation entsteht?
18. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese nicht
wünschbaren Effekte der Reorientierung des NEJF-Projektes zu
verhindern?
Die Entwicklungsfirmen EUROFIGHTER und EUROJET beziehen
Zulieferungen überwiegend zu Festpreisen. Falls ein Kostendruck
durch Streckung des Programms besteht, wird sich dieser daher
nur begrenzt auf diese Zulieferungen auswirken können.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die
nationale Vorhabenkontrollkapazität für das Projekt NEJF zu
stärken?
Neben der bereits realisierten Einrichtung eines zentralen
Controllings im Bundesministerium der Verteidigung ist die
personelle Verstärkung des Managements sowohl bei der NEFMA als
auch im Amtsbereich vorgesehen; im Durchführungsbereich des
BWB wird eine effektivere Kostenverfolgung eingerichtet.
20. Wie erklärt die Bundesregierung das Zustandekommen des Artikels
„Eurofighter fails to find its wings" in der Financial Times vom
10. Mai 1993, und wie nimmt sie Stellung zu den dort behaupteten
Kostenüberschreitungen beim Projekt NEJF?
Die Angaben in der Financial Times und insbesondere die
Kostensteigerung von 50 % können von der Bundesregierung im
einzelnen nicht nachvollzogen werden. Aus deutscher Sicht
beinhaltet die zitierte Steigerung die Inflation und eine Erhöhung des
britischen Entwicklungsanteils seit 1986 sowie eine
umfangreichere Ausrüstung für das britische Jagdflugzeug.]