Zum Ende des Berufsberatungsjahres 1992/93 werden nach gegenwärtigen Wertungen der Bundesanstalt für Arbeit voraussichtlich 35 000 bis 40 000 Jugendliche in Ostdeutschland ohne Ausbildungsplätze bleiben.
Im Freistaat Sachsen kommt derzeit auf zwei Bewerber eine Lehrstelle.
Noch schlimmer sieht die Situation im Arbeitsamtsbezirk Bautzen aus.
Hier hat nur jeder dritte Schulabgänger die Chance, eine Lehrstelle für das Ausbildungsjahr 1993/94 zu erhalten (Stand 24. April 1993).
Hauptursache dafür ist der bisher ausgebliebene wirtschaftliche Aufschwung.
Mit dem Föderalen Konsolidierungsprogramm und dem Konzept zur Sicherung und Erneuerung industrieller Kerne der neuen Länder hat die Bundesregierung erneut wichtige Voraussetzungen für eine weitere Angleichung der Lebensbedingungen in Deutschland geschaffen.
Bei der weiteren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern mißt die Bundesregierung der beruflichen Bildung eine Schlüsselrolle bei.
Sie hat deshalb der Entwicklung und Förderung der beruflichen Bildung im Rahmen ihrer Bemühungen zur wirtschaftlichen Neuorientierung in den neuen Ländern einen herausragenden Stellenwert zugewiesen.
Dabei hat die Versorgung der nachwachsenden Generation mit Ausbildungsplätzen besonderes Gewicht.
Zur Zeit ist die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage in den neuen Ländern nach der Berufsberatungsstatistik (Mai 1993) der Bundesanstalt für Arbeit mit der des Vorjahres vergleichbar.
Gleichwohl wird damit gerechnet, daß ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage aufgrund der demographisch bedingten erhöhten Nachfrage und wegen der nach dem Einigungsvertrag ausgelaufenen Förderung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen nach § 40c Abs. 4 AFG/DDR besondere Anstrengungen erfordert.
Angesichts dieser Sachlage wurden zahlreiche Aktivitäten zur Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots in den neuen Ländern eingeleitet:
- Die Wirtschaft hat im Rahmen des Solidarpaktes zugesagt, ihr Engagement in den neuen Ländern nachhaltig zu verstärken. Dazu gehört eine mehrjährige Lehrstellengarantie. Die von der Wirtschaft zur Umsetzung dieser Garantie eingeleiteten Maßnahmen richten sich vor allem auf eine Intensivierung der Beratung von Unternehmen, auf verbesserte Informationen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Motivierung von Betrieben.
- Die neuen Länder führen ihre Sonderprogramme aus dem Jahr 1992 — zum Teil in modifizierter Form — im Jahr 1993 fort. Überwiegend sind diese Programme auf eine Förderung von Betrieben ausgerichtet, die mit einer Ausbildung beginnen oder Ausbildung über den eigenen Bedarf anbieten. Besondere Förderkonditionen erhalten Betriebe für die Ausbildung von Mädchen und jungen Frauen, bei der Ausbildungsfortführung von „Konkurslehrlingen" und für die Ausbildung von Benachteiligten.
- Der Bund wird auch 1993 in seinem Verantwortungsbereich rd. 10 000 betriebliche Ausbildungsplätze in den neuen Ländern anbieten.
Um die Ausbildungsfähigkeit und -bereitschaft kleinerer und mittlerer Unternehmen weiter zu fördern und zu stabilisieren, führt die Bundesregierung ihr mehrstufiges Förderprogramm zum Aufbau eines flächendeckenden Netzes überbetrieblicher Bildungsstätten in den neuen Ländern fort.
Ferner wurden Programme zur qualitativen Sicherung der Berufsbildung in den neuen Ländern aufgelegt, die dazu beitragen, die berufliche Bildung in den neuen Ländern an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Seit 1991 wird zudem eine Informations- und Motivationskampagne mit dem Ziel durchgeführt, noch ungenutzte Ausbildungs- und Qualifizierungsreserven in den neuen Bundesländern zu erschließen.
- Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihre Aktivitäten im Rahmen der Berufsberatung, Ausbildungsstellenvermittlung, individuellen Förderung der beruflichen Ausbildung sowie der Ausbildungsförderung nach § 40c Abs. 1 bis 3 des AFG verstärkt.
- Die Treuhandanstalt hat die sich zur Zeit in Liquidation befindlichen 2 500 Unternehmen und Betriebe angewiesen, die Erhaltung bestehender Ausbildungsverträge sicherzustellen. Ferner liegen von den gegenwärtig 900 der Treuhandanstalt noch unterstehenden Betrieben Zusagen über 3 000 neue Ausbildungsverträge vor.
Die aktuelle Ausbildungsmarktlage in den neuen Ländern zeigt, daß weitere Anstrengungen notwendig sind, um allen ausbildungsinteressierten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anbieten zu können.
Auf Initiative des Bundeskanzlers ist eine Arbeitsgruppe „Ausbildungsstellenmarkt neue Länder" auf Chefebene gebildet worden, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der neuen Länder und des Bundes zusammensetzt.
Auftrag dieser Arbeitsgruppe ist es, unter Einbeziehung der Lehrstellen in den alten Ländern alles zu unternehmen, um die noch bestehende Lücke im Ausbildungsstellenangebot in den neuen Ländern zu schließen.