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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Entsorgung nicht mehr zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum (G-SIG: 12011544)

Entwicklung seit 1990, Einführung einer Halterhaftung gem. Kostentragungspflicht nach § 25a Straßenverkehrsgesetz, Vorlage der Verordnung zur Rücknahme von Altfahrzeugen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

26.08.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/529328. 06. 93

Entsorgung nicht mehr zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum

der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Klaus Lennartz, Ingrid Becker-Inglau, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Adolf Ostertag, Horst Peter (Kassel), Bernd Reuter, Otto Schily, Dieter Schloten, Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans-Günther Toetemeyer, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Hildegard Wester

Vorbemerkung

Die Zahl der nicht mehr zugelassenen Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Kosten der Kommunen für das Einschleppen und die Entsorgung dieser Fahrzeuge sind hoch, zumal Schrott kaum mehr absetzbar ist.

Auch ökologisch sind die Fahrzeuge eine große Belastung für Grundwasser und Boden, da sie sich in einem sehr schlechten Zustand befinden. Zwar soll durch die von der Bundesregierung angekündigte Rücknahmeverpflichtung für Altfahrzeuge eine neue rechtliche Basis geschaffen werden, dennoch ist zumindest für die Übergangszeit eine praxisnahe Regelung notwendig.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Hat die Bundesregierung eine Übersicht, wie sich die Zahl der nicht mehr zugelassenen Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, in den letzten Jahren entwickelt hat (1990, 1991, 1992)?

2

Welche Umweltbelastungen gehen von diesen Fahrzeugen aus?

3

Mit welchem Kostenaufwand wird die öffentliche Hand für die Entsorgung der Fahrzeuge belastet?

4

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung vieler Kommunen, eine Halterhaftung entsprechend der Kostentragungspflicht nach § 25 a des Straßenverkehrsgesetzes einzuführen?

5

Sieht die Bundesregierung in einer Umkehrung der Beweis- und Risikolast eine Lösung, wobei der zuletzt im Kraftfahrzeugbrief eingetragene Halter im Falle der Nichtbeitreibbarkeit der Entsorgungskosten herangezogen wird?

6

Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende gesetzliche Regelungen vorzuschlagen?

7

Wann ist mit der Vorlage der Verordnung zur Rücknahme von Altfahrzeugen zu rechnen?

8

Sind darin entsprechende Regelungen für nicht mehr zugelassene Fahrzeuge vorgesehen, die im Straßenraum abgestellt werden?

Bonn, den 28. Juni 1993

Michael Müller (Düsseldorf) Klaus Lennartz Ingrid Becker-Inglau Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck (Uetersen) Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Susanne Kastner Siegrun Klemmer Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Heide Mattischeck Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Adolf Ostertag Horst Peter (Kassel) Bernd Reuter Otto Schily Dieter Schloten Regina Schmidt-Zadel Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Hans-Günther Toetemeyer Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Hildegard Wester

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