Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/5584
24. 08. 93
Sachgebiet 78
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt)
und der Gruppe der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/5506 —
Hilfe des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mittel- und osteuropäischer Staaten
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt direkt und indirekt — über
ihre Beteiligung an verschiedenen Hilfsprogrammen der Europäischen
Gemeinschaft — die Entwicklung der Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft in mittel- und osteuropäischen Staaten. Hierbei trägt das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML)
besondere Verantwortung. Leider ist uns und der interessierten Öffentlichkeit
zuwenig über Ziele, Inhalte, Umfang, Modalitäten, Organisation und
Ergebnisse der Hilfe bekannt.
1. a) Welche Hauptziele verfolgen die Hilfsmaßnahmen in den
mittel- und osteuropäischen Staaten?
Die von der Bundesregierung in den Ländern Mittel- und
Osteuropas sowie in den Neuen Unabhängigen Staaten der früheren
Sowjetunion (NUS) durchgeführten Hilfsmaßnahmen sollen einen
Beitrag zur Umstrukturierung der Agrarwirtschaft und zum
Aufbau einer leistungsfähigen, die eigene Versorgung
sicherstellenden Agrarwirtschaft in diesen Ländern leisten:
— Regierungen und Verwaltungen sind auf ihre Aufgaben in der
Marktwirtschaft vorzubereiten,
— Fach- und Führungskräfte sind für die Umgestaltung der
Planwirtschaft in eine soziale Marktwirtschaft zu qualifizieren,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten vom 19. August 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
— Betriebs- und Organisationsstrukturen land- und
ernährungswirtschaftlicher Bet riebe sind in ihrer Leistungsfähigkeit zu
stärken,
— private Landwirte sind mit der marktwirtschaftlich orientierten
Betriebsführung vertraut zu machen,
— Organisationen zur Stützung einzelbetrieblicher
Wirtschaftsführung (Verbände, Genossenschaften, Agrarkreditinstitute)
sind zu fördern,
— Vermarktungsorganisationen sind auf marktwirtschaftliche
Anforderungen vorzubereiten,
— Kenntnisse über moderne Produktionsmethoden sind zu
vermitteln.
b) Welche eventuellen Folgerungen für die Hilfe ergeben sich aus
der Einschätzung der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), daß die
Strukturanpassungen im Agrarsektor dieser Länder komplizierter als
angenommen sind und einen längeren Zeitraum in Anspruch
nehmen werden?
Die Ansicht der FAO ist richtig. Daraus folgt, daß diese Länder,
vor allem die NUS, längerfristige Hilfe benötigen, um die
notwendigen Anpassungen vollziehen zu können.
2. a) Welche Entscheidungsmaßstäbe gelten angesichts des beschei
-
denen Mittelvolumens bei der Länder- und Projektauswahl?
Bei der großen Zahl betroffener Staaten ist die räumliche und
inhaltliche Konzentration der Fördermittel der Bundesregierung
eine wichtige Voraussetzung für deren effizienten Einsatz. Bei der
Bemessung der Hilfen für die einzelnen Länder werden die Größe
des Landes, das wirtschaftliche Potential, die Bedeutung des
Agrarsektors und der Stand des wirtschaftlichen
Transformationsprozesses zugrunde gelegt. Aufgrund einer Abstimmung
zwischen den Bundesressorts betreut das BML zukünftig folgende
Länder: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik,
Slowakische Republik, Ungarn, Bulgarien, Russische Föderation,
Weißrußland, Ukraine. Innerhalb der Länder werden regionale
Schwerpunkte angestrebt.
Inhaltlich konzentrieren sich die Maßnahmen des BML auf die
Förderung von Beratungsleistungen sowie auf Maßnahmen der
Aus- und Weiterbildung. Die Lieferung von Sachmitteln ist nur
sinnvoll, wenn dies zur Sicherung des Erfolgs von Pilotprojekten
erforderlich ist oder akute Engpässe die Versorgungslage
ernsthaft gefährden.
Die Förderung der Länder Rumänien, der Nachfolgestaaten
Jugoslawiens, Albanien, kaukasische und asiatische NUS obliegt
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung.
b) Welche Vorbedingungen werden gegenüber den
Empfängerstaaten der Hilfe gestellt?
Wichtigste Vorbedingung ist die politische Akzeptanz der Hilfe,
insbesondere die Abstimmung mit den Regierungen in den
Empfängerstaaten. Von den Empfängerländern werden darüber
hinaus Eigenleistungen bei der Durchführung der Projekte erwartet,
z. B. die Übernahme der Kosten für die Unterbringung deutscher
Experten sowie die Bereitstellung von Dolmetschern und von
Transportmitteln.
3. a) Auf welche mittel- und osteuropäischen Länder verteilen sich
die im Agrarbericht 1993 für das Jahr 1992 ausgewiesenen 24,05
Mio. DM Haushaltsmittel des BML für Beratungsleistungen
sowie für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und
Führungskräften im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
und in welchen Anteilen?
Die Aufteilung der Haushaltsmittel des BML für die
Fördermaßnahmen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
auf die mittel- und. osteuropäischen Länder im Jahr 1992 ergibt
sich aus Anlage 1.
b) Wieviel solcher Mittel stehen 1993 zur Verfügung, und wie ist
ihre Soll-Verteilung nach Ländern?
Im Haushaltsjahr 1993 stehen unter Berücksichtigung einer
hauswirtschaftlichen Sperre 26,5 Mio. DM zur Verfügung. Die Soll-
Verteilung nach Ländern ergibt sich ebenfalls aus Anlage 1.
c) Mit wieviel Mitteln kann für 1994 — vorbehaltlich des
Beschlusses zum Bundeshaushalt — gerechnet werden?
Für 1994 kann — vorbehaltlich des Beschlusses zum
Bundeshaushalt — mit Mitteln in Höhe von ca. 26,8 Mio. DM gerechnet
werden.
4. a) Wie ist 1993 die Verteilung der Soll-Mittel auf die im Bericht der
Planungsgruppe des BML „Hilfestellung beim Aufbau der
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft der mittel- und
osteuropäischen Staaten" vom 11. Dezember 1992 angeführten
Schwerpunkte
— Information und Beratung bei der Privatisierung
landwirtschaftlicher Unternehmen,
— Aus- und Weiterbildung, Beratung von obersten und
anderen hohen Behörden sowie von Führungskräften in
Unternehmen, Verwaltung, Bildungswesen und
Beratungsorganisationen der Agrarwirtschaft,
— Beratungsleistungen für die Ernährungsindustrie,
— Beratungsleistungen mit flankierenden
Sachmittellieferungen beim Aufbau land- und forstwirtschaftlicher
Einrichtungen sowie Fortsetzung von 1992er Projekten,
— Aus- und Weiterbildung von Agrarfachkräften?
Die Verteilung der Soll-Mittel 1993 auf die inhaltlichen
Förderschwerpunkte ergibt sich aus Anlage 2.
b) Welche sind die jeweils größten Einzelprojekte?
Die jeweils größten Einzelprojekte ergeben sich ebenfalls aus
Anlage 2.
5. a) Auf wieviel Projektträger entfielen bzw. entfallen die
angeführten Haushaltsmittel des BML in den Jahren 1992 und 1993?
Im Jahr 1992 sind die Projekte von 24 Stellen durchgeführt
worden, im Jahr 1993 werden es über 30 Stellen sein.
b) Welche ostdeutschen Projektträger haben 1992 von den Mitteln
partizipiert, und wie hoch ist ihr Anteil an den Gesamtmitteln?
Aus den neuen Bundesländern haben 1992 ein Verband aus dem
Bereich Fleischwirtschaft, zwei Beratungsunternehmen und ein
Landmaschinenhersteller (Lieferprojekt) Projekte durchgeführt.
Dabei handelte es sich um ein Mittelvolumen von ca. 4,5 Mio. DM,
wovon der größte Teil auf das Lieferprojekt entfiel. Außerdem
wurden für über 5 Mio. DM Ersatzteile für Landmaschinen aus
den neuen Bundesländern in die baltischen Staaten geliefert.
c) Wie verhält sich das in Buchstabe b Gefragte im Jahre 1993?
1993 werden erneut der Verband aus dem Bereich
Fleischwirtschaft sowie mehrere ostdeutsche Beratungsunternehmen
Projekte durchführen. Wie viele Unternehmen/Institutionen
insgesamt aus den neuen Bundesländern beauftragt werden können,
muß abgewartet werden. Die überwiegende Zahl der
durchführenden Stellen arbeitet bundesweit und setzt für Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen auch Experten und Dozenten aus den neuen
Bundesländern ein.
Die Lieferung von Landmaschinen und Ersatzteilen kann 1993
allerdings nur in sehr begrenztem Umfang erfolgen.
6. In welchen mittel- und osteuropäischen Staaten sind welche
Projektträger aus Ostdeutschland tätig?
In der Russischen Föderation und in Litauen ist der bereits
genannte Verband aus dem Bereich der Fleischwirtschaft für das
BML tätig, ebenfalls in Rußland sowie in der Ukraine die unter
5. c) genannten ostdeutschen Unternehmen.
7. a) Nach welchen Modalitäten und an wen können inländische
Bewerber an der Durchführung von Hilfsprojekten ihre Anträge
stell en?
Bewerber für die Durchführung von Hilfsprojekten können sich
an den Generalbeauftragten des BML für die Technische
Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas im
Agrarbereich, die GFA — Gesellschaft für Agrarprojekte mbH, Büro Bonn,
wenden.
b) Wer prüft die Bewerber und deren Anträge, und wer
entscheidet?
Projektanträge werden zunächst vom Generalbeauftragten auf
Förderungswürdigkeit geprüft. Dabei stehen fachliche Kriterien
im Vordergrund. In Abstimmung mit dem BML erfolgt dann die
Entscheidung über die Einleitung eines Vergabeverfahrens auf
der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen und ggf.
die Auftragsvergabe.
c) In welcher Verordnung oder in welchem anderen, Interessierten
zugänglichen Dokument sind die entsprechenden Regelungen
enthalten?
Die GFA übersendet auf Wunsch ein Merkblatt über die
Durchführung der Hilfsmaßnahmen und Richtlinien für die Erstellung
von Projektanträgen.
8. a) Welche Funktion und Befugnisse hat der Arbeitskreis ,,
Förderung der Agrarwirtschaft in Mittel- und Osteuropa"?
Der Arbeitskreis „Förderung der Agrarwirtschaft in Mittel- und
Osteuropa (FAMO) " hat eine beratende Funktion. Ziel ist es,
durch eine engere Zusammenarbeit zwischen BML und Wirtschaft
die im Ostgeschäft besonders engagierten Unternehmen politisch
und administrativ stärker zu unterstützen. Diese sollen
Anregungen für die Projektarbeit des BML geben. Darüber hinaus sollen
Investitionsvorhaben deutscher Firmen stärker mit den BML-
Projekten der Technischen Hilfe verzahnt werden.
b) Gibt es in diesem Arbeitskreis ostdeutsche Vertreter?
An der konstituierenden Sitzung am 17. Mai 1993 nahmen
Vertreter von 17 Verbänden/Institutionen der Agrarwirtschaft teil, die
auf Bundesebene tätig sind.
c) Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Durch die 17 Verbände/Institutionen werden auch deren
Mitglieder in den neuen Bundesländern vertreten.
9. a) Wieweit ist zwischenzeitlich die von der
Agrarministerkonferenz vom 10. April 1992 angestrebte Koordinierung der Bund-
Länder-Hilfsmaßnahmen gediehen?
Bisher konnten zwischen Bund und Ländern der regelmäßige
Erfahrungs- und Informationsaustausch, die fortlaufende
Zusammenstellung der Aktivitäten und auch die Abstimmung über
inhaltliche und regionale Förderschwerpunkte erfolgreich
eingeleitet werden.
b) Welche konkrete Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern
wurde geregelt?
Um die konkrete Aufgabenteilung zu regeln, werden z. Z.
Grundsätze des Bundes und der Länder für die Koordinierung von
Fördermaßnahmen gegenüber den mittel- und osteuropäischen
Staaten erarbeitet.
10. a) Welche Erfahrungen lassen sich aus den bisherigen
Hilfeleistungen verallgemeinern?
Die Festlegung prioritärer Bereiche für die Hilfsmaßnahmen der
Bundesregierung fällt vielen Staaten Mittel- und Osteuropas
schwer. Konzeptionen zur künftigen Ausrichtung ihrer
Agrarpolitik sind dort — wenn sie überhaupt vorliegen — meist noch im
Anfangsstadium. Von besonderer Bedeutung für den Erfolg der
technischen Hilfe ist, daß in den einzelnen Staaten
Grundsatzentscheidungen zur Gewährleistung des privaten Eigentums, zum
Aufbau wettbewerblicher Wirtschaftsstrukturen sowie zur
Schaffung einer funktionierenden marktwirtschaftlichen Infrastruktur
getroffen sind und in die Praxis umgesetzt werden.
Bei der Vielzahl der betroffenen Staaten, den weiten Räumen
sowie dem umfangreichen Bildungs- und Beratungsbedarf sind
die räumliche und inhaltliche Konzentration der Bundesmittel
wichtige Voraussetzungen für deren effizienten Einsatz.
b) Gibt es Beispiele eines mit anderen Bundesressorts
abgestimmten regional konzentrierten Mitteleinsatzes?
Alle Beratungsmaßnahmen in den Bereichen Wirtschaft sowie
Recht und Inneres für die Länder Mittel- und Osteuropas werden
in einem Koordinierungsausschuß der Bundesregierung
abgestimmt. Die Bedeutung, die die Bundesregierung einer
verstärkten Koordinierung beimißt, kommt auch dadurch zum Ausdruck,
daß sie einen „Beauftragten der Bundesregierung für die
Beratung in Osteuropa" bestellt hat.
Der Koordinierungsausschuß erarbeitet z. Z. eine Rahmenplanung
mit Länderquoten und Länderprogrammen für die
Beratungsmaßnahmen ab 1994.
Anlage 1
Regionale Verteilung der Haushaltsmittel des BML
(Einzelplan 10)
für Fördermaßnahmen in Mittel- und Osteuropa
Ist Soll
1992 1993
— Mio. DM —
Estland 2,7 1,9
Lettland 2,2 1,4
Litauen 3,8 2,6
Polen 2,6 3,2
Tschechische Republik
0 ' 4 1)
0,5
Slowakische Republik 0,9
Ungarn 1,0 1,2
Rumänien 0,7 0,6
Bulgarien 1,1 1,6
Albanien 3,1 —
Russische Föderation 2,7 5,8
Weißrußland 0,5 1,7
Ukraine 0,4 3,1
Kasachstan 0,1 0,5
Aserbeidschan — 0,1
Usbekistan — 0,1
Länderübergreifend 1,4 1,3
Gesamt 22,62 ) 26,5
I ) Tschechoslowakei.
2) Ist-Ergebnis. Zusätzlich wurden dem BML Mittel des Auswärtigen Amts zur
Bewirtschaftung zugewiesen.
Anlage 2
Verteilung der Haushaltsmittel des BML für Fördermaßnahmen in Mittel- und Osteuropa 1993
nach inhaltlichen Schwerpunkten (Schätzung)
Mio. DM Größte Einzelprojekte
1. Fachliche Information und Beratung 7 — Regierungsberatung Bulgarien
von Regierungen, Verwaltungen, Ein- — Aufbau eines Beratungsdienstes für
richtungen der beruflichen Bildung, Be- landwirtschaftliche Privatbetriebe in
ratungsorganisationen und Verbänden der Region Perm (Rußland)
— Anpassung der Lehrpläne an der
landwirtschaftlichen Universität
Charkov (Ukraine)
2. Aus- und Weiterbildung von Fach- und 9 — Aufnahme von Agrarfachkräften zu
Führungskräften im Agrarbereich einem Betriebspraktikum
— Praktikum und Weiterbildung für
Agrarstudenten aus Zelinograd
(Kasachstan)
3. Information und Beratung von bereits 3 — Pilotprojekt Rinderzucht Moskau
privatisierten Unternehmen sowie von — Entwicklung der Milchviehhaltung
anderen agrarischen Unternehmen, ins- im Kreis Viljandi (Estland)
besondere im Hinblick auf die Privati- — Verbesserung von Kartoffelanbau,
sierung und -lagerung in der Urkraine
4. Beratungsleistungen beim Aufbau von 2 — Aufbau einer Maschinengemein-
Gemeinschaftseinrichtungen des schaft in Litauen
Agrarbereichs (z. B. Maschinengemein- — Aufbau einer
Maschinengemeinschaften, Erzeugergemeinschaften) schaft in Bulgarien
5. Beratungsleistungen für die Ernäh- 2 — Beratung der Ernährungsindustrie in
rungsindustrie bezüglich der Anpas- St. Petersburg
sung an marktwirtschaftliche Erforder- — Beratung der Gebietsverwaltung
nisse Omsk (Rußland) bei der
Privatisierung von Verarbeitungsbetrieben
6. Beratungsleistungen für den Aufbau 1 — Beratung beim Aufbau eines
Agraröffentlicher und privater Dienstleistun- kreditsystems in Lettland
gen für die Agrarwirtschaft
7. Investive Maßnahmen, insbesondere 3 — Abwasserentsorgung in ländlichen
Hilfe bei der Beschaffung und der Auf- Gemeinden des Rawka-Beckens
rechterhaltung der Funktionsfähigkeit (Polen)
von Produktionsmitteln — Modernisierung Schlachthof
„Rydzyna" (Polen)]