Die Politik der Bundesregierung zielt seit Jahren darauf ab, die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien für unsere Energieversorgung zu verbessern. Dabei tritt die Bundesregierung auch dafür ein, das längerfristig Wirtschaftliche Potential der Wasserkraft so rasch wie möglich zu erschließen. Dies hat die Bundesregierung auch in ihrem Energiekonzept für das vereinte Deutschland deutlich zum Ausdruck gebracht.
Dabei ist sich die Bundesregierung bewußt, daß es sich bei der Wasserkraft um begrenzte zusätzliche Potentiale handelt. Die Wasserkraft liefert zwar derzeit den größten Beitrag der erneuerbaren Energien zur deutschen Energieversorgung, die langfristigen Entwicklungspotentiale anderer erneuerbarer Energien (z. B. Biomasse, Solarthermie) sind jedoch größer.
1. Maßnahmen des Bundes
Die Deutsche Ausgleichsbank vergibt im Rahmen des ERP-Energiesparprogramms zinsgünstige Darlehen zur Nutzung erneuerbarer Energien. In der Zeit vom 1. Januar 1991 bis 30. Juni 1993 erfolgten Kreditzusagen für Wasserkraftwerke in Höhe von rd. 33,5 Mio. DM.
Die Wasserkraft wird im Rahmen der Energieeinsparung und Energieträgerumstellung in der Landwirtschaft über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (neue Bundesländer) gefördert. Der Zuschuß beträgt für die Erneuerung von Kleinwasserkraftanlagen 40 % des förderfähigen Investitionsvolumens von maximal 3,5 Mio. DM.
Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Wirtschaft im Jahr 1994 im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien auch Wasserkraftwerke fördern.
Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen bis zu einer installierten Nennleistung von 500 kW können danach mit einem Zuschuß in Höhe von 2 000 DM je kW errichteter, erweiterter und reaktivierter installierter Nennleistung bis zu einem Höchstbetrag von 250 000 DM je Anlage gefördert werden.
Bei einer Reaktivierung wird eine Stillstandszeit von zwei Jahren vorausgesetzt.
Es handelt sich um eine auf das Jahr 1994 begrenzte Maßnahme.
Ein umfassendes Marktanreizprogramm, das die Wasserkraft mit einschließt, kann wegen der angespannten Haushaltslage derzeit nicht realisiert werden.
2. Maßnahmen der Länder und Maßnahmen der Kommunen
Nach hier vorliegenden Informationen haben alle Bundesländer bis auf Saarland, Bremen, Hamburg und Berlin Programme zur Förderung der Wasserkraft. Die Fördersätze liegen in der Regel zwischen 20 % und 30 %.
Auch Kommunen fördern die Nutzung der Wasserkraft. Es handelt sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um: Bad Oldeslohe, Detmold, Gronau, Guxhagen, Hamm, Melsungen, Solingen und den Vogelsbergkreis. Die Höhe der Fördersätze liegt in vergleichbarer Größenordnung wie bei den Maßnahmen der Länder.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Ausgestaltung der Förderung der Bundesländer und Kommunen wird auf die vom Forum für Zukunftsenergien e. V., Fachinformationszentrum Karlsruhe, und dem Deutschen Wirtschaftsdienst herausgegebene „Förderfibel Energie", 3. Aufl., 1993 verwiesen.
3. Stromeinspeisungsgesetz
Über das Stromeinspeisungsgesetz wird seit 1991 der Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, unabhängig von seinem wirtschaftlichen Wert im Einzelfall nach bundeseinheitlichen Mindestsätzen vergütet. Diese Vergütung bemißt sich nach einem Prozentsatz des statistisch ermittelten Durchschnittserlöses, den die EVU aus der Belieferung aller Letztverbraucher erzielen. Die Vergütung beträgt bei Wasserkraftanlagen je nach Größe der einspeisenden Anlage 65 % bis 75 % dieses Wertes. Die Vergütung wird im Jahr 1994 14,11 Pf/ kWh für Anlagen bis 500 kW, darüber hinaus 12,23 Pf/kWh betragen. Nicht gefördert werden Einspeiseanlagen, deren elektrische Leistung 5 MW übersteigt. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für bestehende und neu errichtete Wasserkraftanlagen.