Förderung der Nutzung der Wasserkraft
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Wasserkraftwerke in den Leistungsklassen bis 25 kW, bis 100 kW, bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 5 000 kW, bis 10 000 kW und darüber, die a) völlig oder b) teilweise in das öffentliche Netz einspeisen oder c) ausschließlich für den privaten/gewerblichen Bedarf betrieben werden, gibt es in den einzelnen Bundesländern, und welche elektrische Bruttoleistung wurde dabei nach aktuellsten Angaben erzielt?
Welche Wasserkraftkapazitäten können nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Leistungsklassen bis 25 kW, bis 100 kW, bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 5 000 kW, bis 10 000 kW und darüber, durch Modernisierung, Erweiterung oder Wiedereröffnung zusätzlich erschlossen werden?
Welche öffentlichen Hilfen (Bund/Länder/Kommunen) werden dafür zur Verfügung gestellt, und welche Initiativen ergreift die Bundesregierung zur Unterstützung dieser größten regenerativen Energiequelle in Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsplatz-Wirksamkeit solcher Maßnahmen und die damit verbundene mögliche Exportförderung insbesondere für kleine Wasserkraftanlagen?