BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Maßnahmen gegen militärischen Fluglärm im Saarland

<span>Vertragsgrundlage zur Schaffung des militärischen Luftübungsraums TRA LAUTER über dem Saarland und Teilen von Rheinland-Pfalz, Einflussmöglichkeiten auf Nutzung und Frequentierung der Flugzone, Anzahl der Flüge der Bundeswehr und der US-Streitkräfte seit 2003, Belastungen der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, Maßnahmen zur Verringerung des Fluglärms; Übungseinrichtung für elektronische Kampfführung POLYGONE</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.08.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1006429. 07. 2008

Maßnahmen gegen militärischen Fluglärm im Saarland

der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Oskar Lafontaine, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Über dem Saarland und Teilen von Rheinland-Pfalz befindet sich der militärische Luftübungsraum TRA LAUTER, der vorrangig von der US Air Force, aber auch der Bundeswehr und weiteren Streitkräften genutzt wird. Die militärische Flugzone besteht in der jetzigen Form seit dem Jahr 2003. Sie wird fast täglich durch Kampfflugzeuge und Transportmaschinen in Anspruch genommen, die den US-Militärflughäfen in Spangdahlem und Ramstein sowie dem Bundeswehrstandort Büchel zuzuordnen sind. Einen besonderen Charakter hat der militärische Luftübungsraum durch die Befliegung auch zu Ruhezeiten, also in der Mittagszeit, am Abend, in der Nacht und an Feiertagen. Das führt zu einer latenten Lärmbelastung für die Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Gebiets. Dort lebende Menschen beklagen ausgehend von TRA LAUTER Einschränkungen in der Lebensqualität, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Umweltbelastungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Auf welcher Vertragsgrundlage und zwischen welchen Institutionen wurde der militärische Luftübungsraum TRA LAUTER geschaffen, und welche einzelnen Nutzungen sind dabei vereinbart worden?

2

Welche tageszeitabhängige Vereinbarungen über die Nutzung des Luftübungsraumes bestehen, um die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu senken?

3

Welche Maßnahmen zur Lärmverminderung sind bei der Nutzung von TRA LAUTER vorgeschrieben, wie werden diese überwacht, und wie werden Verstöße durch Angehörige der Bundeswehr bzw. der US-Streitkräfte geahndet?

4

Wie kann die Bundesregierung Einfluss auf die Nutzungsform und Frequentierung der Flugzone nehmen?

5

Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Verteidigung seit dem Jahr 2003 unternommen, um die Lärmbelastung durch militärische Flüge im Luftübungsraum TRA LAUTER zu verringern, und welche konkreten Lärmminderungserfolge wurden dabei belegbar erzielt?

6

Wie viele dauerhaft ansässige Menschen leben in der Flugzone, und an welchen geografischen Punkten ist die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner am stärksten?

7

Wie viele Flüge führte die Bundeswehr seit 2003 bis heute in der Flugzone jährlich durch, und zu welchen Zwecken fanden diese statt (bitte auflisten nach Zweck, Anzahl, Jahr, Flugzeugtyp, durchschnittliche Aufenthaltsdauer, Tageszeitraum der Flüge, Stützpunktherkunft)?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Flüge die US-Streitkräfte seit dem Jahr 2003 bis heute in TRA LAUTER jährlich durchführten?

Wenn nein, aus welchen Gründen beschafft sich die Bundesregierung die Informationen nicht, und wenn ja, bitte auflisten nach Zweck, Anzahl, Jahr, Flugzeugtyp, durchschnittliche Aufenthaltsdauer, Tageszeitraum der Flüge, Stützpunktherkunft?

9

Ist die Bundesregierung bereit, sich im Interesse der betroffenen Menschen für ein Verbot von Flügen bei Nacht und an Feiertagen sowie am Wochenende einzusetzen?

Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Zeithorizont?

Wenn nein, warum nicht?

10

In welchen Abständen und nach welcher Methodik werden in der Flugzone Lärmmessungen durchgeführt, und wie werden diese von der Bundesregierung bewertet?

11

Welche einzelnen Gründe sprechen dagegen, die Lärmgrenzwerte für den militärischen Flugbetrieb zum besseren Schutz der betroffenen Menschen deutlich zu senken?

12

Kann nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass der Fluglärm, der von TRA LAUTER ausgeht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie stressbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Konzentrationsstörungen, bei Anwohnerinnen und Anwohnern führt?

Wenn ja, wie belegt sie das?

Wenn nein, welcher Bedeutung lässt die Bundesregierung den gesundheitlichen Gefahren zukommen?

13

Welche Umweltbelastungen sind der Bundesregierung ausgehend von der Nutzung des Luftübungsraums bekannt, insbesondere in Bezug auf Schadstoffbelastungen von Gewässern, Böden und Pflanzen der Nahrungsmittelproduktion?

14

Welche Funktion und Bedeutung hat die Übungseinrichtung für elektronische Kampfführung „POLYGONE“ im deutschen Luftraum für die Bundeswehr, und in welcher Weise und wie oft wird von dieser davon Gebrauch gemacht?

15

Wie häufig und unter welchen Voraussetzungen werden Täuschkörper, so genannte Chaff, von Flugzeugen im Gebiet von TRA LAUTER abgeworfen, und welcher Zusammenhang besteht dabei zur elektronischen Kampfführung?

Berlin, den 25. Juli 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen