Einschränkungen bei Fortbildung und Umschulung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes
der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Adolf Ostertag, Renate Jäger, Gerd Andres, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Buhlmahn, Konrad Gilges, Dr. Ingomar Hauchler, Günther Heyenn, Lothar Ibrügger, Regina Kolbe, Dieter Maaß (Herne), Ulrike Mascher, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Bodo Seidenthal, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Hans-Eberhard Urbaniak, Barbara Weiler, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Ein wesentlicher Standortvorteil der Bundesrepublik Deutschland ist das gute Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Durch die mehrmaligen und massiven gesetzlichen Einschränkungen seit 1992 und die Mittelkürzungen im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit stehen diese Vorteile auf dem Spiel.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Einschränkungen bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Qualifizierung ein besonders erfolgversprechendes Instrument der Arbeitsmarktpolitik darstellt, und welche Kriterien legt sie hierfür zugrunde?
Wie werden sich die Qualifikationsanforderungen voraussichtlich in den nächsten fünf bis zehn Jahren ändern, und inwieweit sind hier Anpassungen bei Menschen mit Berufserfahrung erforderlich?
Wie begründet die Bundesregierung — abgesehen von rein haushaltspolitischen Gründen — die massive Kürzung der Mittel für Fortbildung und Umschulung und die Abschaffung der Rechtsansprüche auf Qualifizierung gerade in Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit?
Wie rechtfertigt sich die — ohnehin nur als Darlehen gewährte — Abschaffung der für den Mittelstand besonders wichtigen zweckmäßigen Fortbildung, die z. B. den Aufstieg zum Meister ermöglicht?
Wie hat sich die Wiedereingliederung von arbeitslosen Teilnehmern an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung in den letzten zehn Jahren entwickelt? Gibt es hierbei signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen oder in Abhängigkeit vom Alter der Teilnehmer?
Wie will die Bundesregierung und mit welchen Instrumenten in Zukunft eine vergleichbare Reintegrationsquote in das Beschäftigungssystem erzielen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Behauptung des Instituts der deutschen Wirtschaft, wonach für den Einarbeitungszuschuß die Förderkonditionen ab 1993 den Arbeitgebern zu wenig Anreize für Neueinstellungen bieten?
Wie sollen die Arbeitsämter nach Abschaffung der Rechtsansprüche in Zukunft die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Arbeitslosen sicherstellen, die sich mittels arbeitsmarktorientierter Qualifizierung bemühen, einen Arbeitsplatz zu finden?
Auswirkungen auf die Träger
Ist der Bundesregierung bewußt, daß die abrupte Stopp-Politik, insbesondere im zweiten Halbjahr 1993, die Träger der Qualifizierungsmaßnahmen massiv beeinträchtigt und gerade qualitätsorientierte Träger, die hohe Integrationszahlen bei vergleichsweise niedrigen Aufwendungen vorweisen, zur Geschäftsaufgabe oder sogar in den Konkurs getrieben werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieser abrupte Abbau diejenigen Träger besonders hart trifft, die durch ständige Investitionen in neue Geräte das Ausbildungsangebot auf dem neuesten Stand der Entwicklung hielten und deshalb die Investitionen noch nicht abschreiben konnten?
Wie lassen sich die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen in bezug auf die Stundensätze vermeiden?
Sind nach Meinung der Bundesregierung die Mittel dann am wirtschaftlichsten eingesetzt, wenn möglichst viele — insbesondere vorher arbeitslose — Personen aufgrund einer Qualifizierung wieder einen Arbeitsplatz finden, und welche sonstigen Kriterien spielen bei der Mittelvergabe noch eine wesentliche Rolle?
Stimmt die Bundesregierung mit uns überein, daß sich angemessene Kosten für Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung schon bei Integrationszahlen von 50 % volkswirtschaftlich in kurzer Zeit refinanzieren?
Welche Zahlen kann die Bundesregierung hierzu vorlegen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, Bildungsmaßnahmen in Form eines Modulsystems (Einheiten von etwa zwei bis vier Wochen Dauer) durchzuführen, das auf den Vorkenntnissen der Teilnehmer aufbaut?
Könnte nicht dadurch die Förderungsdauer erheblich verkürzt, die Motivation und die Zahl der Geförderten aber vergrößert werden?
Wäre dadurch die gesetzlich vorgeschriebene „Beschränkung auf das Notwendige" (§ 33 AFG) erfüllt und die Fehlleistung von Haushaltsmitteln vermieden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Behauptung vieler Träger, wonach die Bundesanstalt für Arbeit zumindest in den neuen Bundesländern ihre Richtwerte zur Qualitätsförderung so niedrig ansetzt, daß sie eher „qualitätsmindernd" und damit kontraproduktiv wirken?
Inwieweit kann der Qualitätserlaß der Bundesanstalt für Arbeit vom 14. Juli 1992 eine Wettbewerbsgleichheit der Träger mit nachvollziehbaren und transparenten Kriterien sicherstellen?
Wann und wie wird die Bundesregierung dies überprüfen?
Zukünftige Entwicklung
In Nordrhein-Westfalen läuft ein Modellprojekt, das eine Qualifizierung im Handwerk für in Kurzarbeit stehende Arbeitnehmer der Stahlindustrie anbietet.
Wie bewertet die Bundesregierung dieses Modell, und inwieweit läßt es sich mit den neuen Bestimmungen noch auf andere Wirtschaftszweige und andere Regionen übertragen?
Wie sind die Einschränkungen bei Fortbildung und Umschulung und anderen Instrumenten mit den neuen Anforderungen z. B. durch veränderte Arbeitsorganisation und den zunehmenden Schwierigkeiten von An- und Ungelernten zu vereinbaren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von den in Frage 17 angesprochenen Änderungen Frauen besonders stark betroffen sind, und welche Hilfen bietet sie hier speziell für Frauen an?
Was unternimmt die Bundesregierung, um generell der Benachteiligung von Frauen bei der beruflichen Qualifizierung entgegenzuwirken sowohl in bezug auf die Zahl der geförderten Teilnehmerinnen als auch in bezug auf die Qualität der Maßnahmen?
Welche Bedeutung hat die berufliche Qualifizierung nach dem AFG im Zuge des demographischen Wandels?
Inwieweit sollten und können nach Meinung der Bundesregierung ältere Arbeitnehmer und Ausländer trotz der Einschränkungen verstärkt für Maßnahmen gewonnen werden?