Länderbeteiligung beim soziostrukturellen Einkommensausgleich
der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Gottfried Bernrath, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Rudolf Müller (Schweinfurt), Jan Oostergetelo, Dr. Hermann Scheer, Karl Heinz Schröter, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Gudrun Weyel, Matthias Weisheit, Hermann Wimmer (Neuötting), Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Bei der Vorstellung des Agrarberichtes 1994 hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, in einer Presseerklärung die im Wirtschaftsjahr 1993/1994 zu erwartende negative Gewinnentwicklung u. a. damit begründet, „daß die meisten Länder ihren Beitrag zum soziostrukturellen Einkommensausgleich den Bauern vorenthalten". In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beklagt, daß die Länder „die Steuermehreinnahmen, die sie nach Auslaufen des Mehrwertsteuer-Ausgleichs verbuchen können, für andere Zwecke einsetzen".
Hierzu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Aus welchem Anlaß, wann, und für welchen Zeitraum wurde der Mehrwertsteuerausgleich für die deutsche Landwirtschaft eingeführt?
Sind die Bundesländer bei der Einführung des Mehrwertsteuerausgleichs beteiligt worden, und wie war das Abstimmungsergebnis im Bundesrat?
Wie hoch ist der Subventionswert des Mehrwertsteuerausgleichs für die Landwirtschaft während der gesamten Laufzeit zu veranschlagen, und welche Anteile haben davon der Bund und die Länder (absolut und prozentual) getragen?
Wann, und mit welcher Begründung wurde der soziostrukturelle Einkommensausgleich eingeführt, und welche Haltung haben dazu die Länder eingenommen?
Wie hoch ist der Subventionswert des soziostrukturellen Einkommensausgleichs für die Landwirtschaft insgesamt, und welche Beträge entfallen davon auf den Bund und die Länder?
Wie hoch sind die Förderbeträge des soziostrukturellen Einkommensausgleichs in den Jahren 1993, 1994 und 1995, und welchen Beitrag sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Länder leisten?
Welchen Anteil hatte der aus Bundesmitteln finanzierte soziostrukturelle Einkommensausgleich am Gewinn und am Gesamteinkommen der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sowie Betriebsformen im Wirtschaftsjahr 1992/1993, und wie hätte sich dieser bei Mitfinanzierung der Länder erhöht?
Welchen Anteil hätte der von der Bundesregierung erwartete Länderbeitrag zum soziostrukturellen Einkommensausgleich im laufenden Wirtschaftsjahr 1993/1994 am Gewinn und Gesamteinkommen in den Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben, und welchen Einfluß hätte eine Landesmitfinanzierung auf die erwartete Gewinnentwicklung?
Wie ist der Einkommenseffekt des soziostrukturellen Einkommensausgleichs 1993/1994 in den Veredlungsbetrieben, deren Einkommensentwicklung besonders ungünstig beurteilt wird?
Wann hat die Bundesregierung mit den Ländern über eine weitere Mitfinanzierung des soziostrukturellen Einkommensausgleichs verhandelt, und welche Rolle hat dabei die Beschlußlage der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundesrates gespielt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die nach Auslaufen des Mehrwertsteuer-Ausgleichs in den Ländern angefallenen Steuer-Mehreinnahmen als Besitzstand der Landwirtschaft anzusehen sind, und wie begründet sie dies im Hinblick auf den Anlaß zur Einführung des Mehrwertsteuer-Ausgleichs?
In welcher Höhe sind nach 1985 infolge von DM-Aufwertungen entstandene Währungsausgleichsbeträge abgebaut worden, ohne daß es einen Einkommensausgleich für die Landwirtschaft gegeben hat?
Erwartet die Bundesregierung bei künftigen aufwertungsbedingten Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft wiederum eine Mitfinanzierung der Bundesländer, und auf welcher Rechtsgrundlage könnte sie eine Länderbeteiligung einfordern?