Die Gleichsetzung von intensiven Betrieben mit spezialisierter Landwirtschaft und von extensiven und ökologischen Betrieben mit dem Begriff „Mischbetrieb " ist irreführend. So gibt es gerade bei Familienbetrieben mit geringer Flächenausstattung und hoher Intensität aufgrund der Viehhaltung viele Gemischtbetriebe im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebssystematik. Andererseits sind gerade in Nordostdeutschland häufig spezialisierte Marktfruchtbetriebe anzutreffen, die extensiv oder auch ökologisch bewirtschaftet werden.
Auch die Gleichsetzung von „extensiv" als nach den Grundsätzen des integrierten Landbaus wirtschaftend ist problematisch: z. B. sind alle Betriebe nach § 6 des Pflanzenschutzgesetzes gehalten, die Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes zu berücksichtigen. Der integrierte Pflanzenschutz entspricht der „guten fachlichen Praxis" in ihrer besten Form.
Die Nahrungsmittelversorgung ist sowohl mit positiven wie auch mit negativen externen Effekten verbunden. Im Hinblick auf die positiven externen Effekte der heimischen Agrarproduktion wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Die nachfolgend dargestellten negativen externen Effekte können prinzipiell bei intensiver, extensiver oder ökologischer Bewirtschaftung auftreten. Lediglich die Belastungen durch Pflanzenschutzmittel können beim ökologischen Landbau nicht auftreten. Folgende negative externe Effekte der Landwirtschaft sind möglich (siehe auch zusammenfassende Übersicht) :
a) Gewässerbelastung
Belastungen der Gewässer durch die Landwirtschaft sind vorwiegend auf Einträge von Phosphat, Nitrat und bestimmten Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen. Dabei werden durch Phosphat im wesentlichen die Oberflächengewässer, durch Nitrat und bestimmte Pflanzenschutzmittel hauptsächlich das Grundwasser belastet. Die Größe der Belastung ist stark von den jeweiligen Standortverhältnissen (Klima, Morphologie, Untergrundverhältnisse u. ä.) abhängig.
Das Umweltbundesamt hat in seinem Bericht „Stoffliche Belastung der Gewässer durch die Landwirtschaft und Maßnahmen zu ihrer Verringerung" (1994) die verfügbaren Daten ausgewertet. Danach sind die Nährstoffgehalte in den deutschen Flüssen und Seen in den letzten 30 bis 40 Jahren deutlich gestiegen. So stiegen z. B. an der Meßstelle Bimmen/Lobith am Rhein an der deutsch/niederländischen Grenze die Konzentrationen von Nitrat auf das Sechsfache, von Ammonium auf das Siebenfache und von Phosphat auf das Achtfache. Allerdings liegt die Ursache hierfür nicht allein in der Landwirtschaft, sondern ebenfalls bei der Abwassereinleitung. Durch verbesserte Abwasserbehandlung haben die Ammoniumgehalte wieder den Stand Ende der 40er Jahre erreicht. Die Phosphatgehalte konnten vor allem durch den Ersatz der Waschmittelphosphate deutlich verringert werden. Ein Absinken der Nitratgehalte, die überwiegend durch Einträge aus der Landwirtschaft verursacht werden, ist dagegen bislang nicht festzustellen.
Die jährlichen Einträge von Phosphor in die Oberflächengewässer der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1987/89 etwa 90 000 t, davon, stammten etwa 40 % aus der Landwirtschaft. Beim Stickstoff waren es etwa 1 000 000 t, davon stammten etwa 55 % aus der Landwirtschaft (Werner, 1994). Während Phosphor aus der Landwirtschaft vorwiegend über Abschwemmung (Erosion) und Direkteinleitung in die Oberflächengewässer eingetragen wird, gelangt Stickstoff aus der Landwirtschaft zu über 60 % über das Grundwasser dorthin.
Über die Grundwasserbelastung durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel liegen der Bundesregierung keine bundesweiten Erhebungen vor. Das Umweltbundesamt führt z. B. an, daß im Regierungsbezirk Düsseldorf bei etwa einem Drittel der 72 seit 1985 geschlossenen bzw. im Planungsstadium aufgegebenen Grundwassergewinnungsanlagen die Nitratbelastung ursächlich war, und kommt hinsichtlich der Nitratbelastung allgemein zu der Schlußfolgerung, daß der Grenzwert der Trinkwasserverordnung in rund 10 % der Rohwasseruntersuchungen im Grundwasser überschritten wird.
Hinsichtlich der Pflanzenschutzmittel führt das Umweltbundesamt an, daß gegenwärtig bundesweit noch nicht sicher festgestellt werden kann, in welchem Umfang das Grundwasser belastet ist, da bundesweit repräsentative Meßprogramme fehlen.
Nach den dem Umweltbundesamt vorliegenden Daten über Pflanzenschutzmittelfunde in Gewässern entfallen etwa 70 der Funde auf die Gruppe der Triazine.
Eine Quantifizierung der Gewässerbelastung nach der Wirtschaftsweise der landwirtschaftlichen Betriebe ist, auch wegen der starken Standortabhängigkeit der Stoffeinträge, nur bedingt möglich (s. Tabelle auf Seite 8). Allerdings lassen sich einige generelle Unterschiede feststellen.
In spezialisierten Wein-, Obst- und Gemüsebaubetrieben sind die Risiken von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen in Gewässer aufgrund der dort üblichen Intensität von Düngung und chemischem Pflanzenschutz vergleichsweise hoch.
Bodenerosion kann zum Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer beitragen. Häufigkeit und Ausmaß von Bodenerosionen hängen vor allem von den Hangneigungen und Expositionen der landwirtschaftlich genutzten Fläche, von Klima, Witterung, von der Bodenart und von der Art der Bodennutzung ab. Die Risiken der Bodenerosion können durch ackerbauliche Maßnahmen wie z. B. standortangepaßte Bodenbearbeitungsverfahren, Begrünung etc. erheblich eingeschränkt werden.
Der Übergang zu „integrierten" Bewirtschaftungsmethoden mit einer größeren Anzahl von Fruchtfolgegliedern, Düngung nach Nährstoffentzug der Pflanzen unter Berücksichtigung der mobilisierten Bodennährstoffvorräte sowie mit einem Pflanzenschutz nach wirtschaftlichen Schadschwellen und mit Ersatz chemischer durch andere (unter anderem mechanische) Bekämpfungsverfahren führt zweifellos zu einer deutlichen Reduzierung der Risiken einer Gewässerbelastung durch Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel, vermag sie allerdings aufgrund der nicht vorhersehbaren Wirkungen der Witterung nicht völlig auszuschließen.
Der Übergang zu Bewirtschaftungsbedingungen des ökologischen Landbaues entsprechend den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) beinhaltet nicht nur den völligen Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und leichtlösliche Düngemittel, sondern auch den weitgehenden Verzicht auf einen Zukauf von Futtermitteln und somit den Zwang zur betriebsinternen Erzeugung von Futter und Dünger. Allerdings läßt sich die Möglichkeit einer Auswaschung von Nährstoffen aus organischem Dünger und Ernterückständen, insbesondere bei Leguminosenanbau, nicht gänzlich ausschließen. Beim ökologischen Landbau ist das Risiko der Bodenerosion insofern geringer, als hier der Anteil spätdeckender Reihenfrüchte mit relativ höherem Erosionspotential an der Ackerfläche (Mais, Zuckerrüben) im allgemeinen niedriger ist als in spezialisierten Betrieben mit intensiver Wirtschaftsweise.
b) Bodenbelastungen
— Bodenbelastungen durch Schadstoffeinträge
Organische und anorganische Schadstoffe können z. B. über die Zufuhr von Siedlungsabfällen (Klärschlämme, Kompost u. a.) und bestimmter Dünge- und Pflanzenschutzmittel in landwirtschaftlich genutzte Böden gelangen. Die Funktionsfähigkeit des Bodens kann dadurch beeinträchtigt werden, wobei für Klärschlämme, die landwirtschaftlich verwertet werden, nach der Klärschlamm-Verordnung nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sichere Grenzwerte für Schwermetalle und einige organische Schadstoffe gelten. Beim ökologischen Landbau ist die Verwendung von Siedlungsabfällen als Düngemittel ausgeschlossen, bei „integrierten" Bewirtschaftungsmethoden, wenn überhaupt, nur in geringen Mengen üblich.
Bodenverdichtungen
Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß von Bodenverdichtungen hängen unter anderem ab von der Bodenart, der Witterung und der Art der Bodenbearbeitung. Der Einsatz leistungsfähigerer und damit meist schwerer Fahrzeuge und Maschinen in den landwirtschaftlichen Betrieben hat die Risiken von Bodenverdichtungen erhöht; allerdings kann ihnen durch die Wahl der Bodenbearbeitungsverfahren entgegengewirkt werden. Die Intensität der Düngung und des Pflanzenschutzes weist eine direkte Beziehung zur Häufigkeit des Befahrens auf; allerdings wird bei „integrierter" Wirtschaftsweise und beim ökologischen Landbau der Einsatz der Pflanzenschutzspritze zumindest teilweise durch den mechanischer Unkrautbekämpfungsverfahren ersetzt.
Die Befahrenshäufigkeit nimmt deshalb nicht im gleichen Maße ab.
Bodenerosion
Bodenerosion kann zur nachhaltigen Verminderung der Ertragsfähigkeit der Böden beitragen. Zu den Bestimmungsgründen des Ausmaßes der Bodenerosion und zu den Maßnahmen zur Verhinderung der Bodenerosion wird auf a) verwiesen.
c) Luftbelastungen
Die Landwirtschaft trägt durch Emission von Schadgasen (NH3 , N2O, CH4 , CO2), Stäuben und ggf. durch Abdrift und Verdunstung bestimmter Pflanzenschutzmittel zu Luftbelastungen bei. Vorrangige Quelle für Schadgasemissionen aus der Landwirtschaft ist die Tierhaltung. Der Umfang der Tierhaltung und die Tierbesatzdichte bilden deshalb die wichtigsten Bestimmungsgründe für das Ausmaß entsprechender Einträge in die Atmosphäre. Durch extensive Bewirtschaftungsformen mit geringem Viehbesatz, durch entsprechende Lagerung, Aufbereitung und Ausbringungstechnik der Gülle sowie durch Fütterung und züchterische Maßnahmen kann die Schadgasbelastung der Atmosphäre entsprechend verringert werden.
d) Biotop- und Artengefährdung
— Biotop- und Artengefährdung durch Stoffeinträge in die Umwelt
Düngung und chemischer Pflanzenschutz können über Stoffeinträge in die Umwelt den Bestand naturnaher Biotope und die Lebensbedingungen wildlebender Pflanzen- und Tierarten deutlich verändern. Betroffen hiervon sind insbesondere an nährstoffarme Magerstandorte angepaßte Pflanzenarten. Entsprechende Gefährdungen werden auch durch eine Reduzierung der Düngungsintensität nicht verringert, da selbst das im ökologischen Landbau übliche Düngungsniveau oberhalb dessen liegt, was diese Pflanzen der Magerstandorte vertragen. Schon die atmosphärischen Stickstoffeinträge (20 bis 40 kg N je ha und Jahr) sind für diese Pflanzengesellschaften bedenklich.
— Biotop- und Artengefährdung durch Eingriffe in den Wasserhaushalt
Die Entwässerung von feuchten Standorten und die Bewässerung von sehr trockenen Standorten haben Feucht- bzw. Trockenbiotope derart verändert, daß an diese Standorte angepaßte Pflanzen- und Tierarten meist keine Lebensgrundlage mehr haben. Für die Bundesrepublik Deutschland war hier vor allem die traditionelle Entwässerung feuchter Regionen bedeutsam.
— Biotop- und Artengefährdung durch Änderung der Landschafts- und Anbaustrukturen
Die Beseitigung von Feldgehölzen, Hecken und Tümpeln sowie die Beseitigung oder Verkleinerung von Feldrainen und unbefestigten Feldwegen haben zwar die Bewirtschaftung erleichtert, haben aber die Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere erheblich eingeschränkt und damit zu ihrer Gefährdung beigetragen. Derartige Maßnahmen sind allerdings bei Einhaltung der derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben weitgehend ausgeschlossen.
Mit der Zahl der Fruchtfolgeglieder steigt im allgemeinen die Vielfalt der Begleitflora und -fauna. Mit dem Übergang zu „integrierten" Verfahren des Pflanzenschutzes wachsen die Überlebenschancen wildlebender Pflanzen- und Tierarten tendenziell. „Integrierte" Wirtschaftsweisen und der ökologische Landbau weisen insofern etwas günstigere Bedingungen für die Biotop- und Artenerhaltung in landwirtschaftlich genutzten Ökosystemen auf.
e) Veränderungen des Landschaftsbildes
Agrarstrukturelle Änderungen, wie die in der Vergangenheit teilweise erfolgte Beseitigung von prägenden Landschaftselementen, haben einen negativen Einfluß auf das Landschaftsbild ausgeübt. Derartige Maßnahmen sind allerdings bei Einhaltung der derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben weitgehend ausgeschlossen. In der Regel dürften die positiven Einflüsse der Landwirtschaft auf das Landschaftsbild überwiegen.
Durch eine weithin vielfältige Nutzung und die Offenhaltung der Landschaft trägt die Landwirtschaft zu einem hohen Erlebniswert der Landschaft bei.
Zu den angesprochenen internationalen Aspekten der Frage wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 7 verwiesen.
Negative externe Effekte der Agrarproduktion in Abhängigkeit von der Bewirtschaftungsweise1) Beeinträchtigung, Verkleinerung, war mit der Intensivie- Landschaftselemente Zersplitterung bzw. Beseitigung natur- rung verbunden werden häufig für betonter Biotope wie Oberflächenge- „Nützlinge" benötigt wässer Beeinträchtigung von Wildkräutern und gegeben Bekämfung erfolgt -tieren weniger radikal Bekämpfungsmöglichkeit eingeschränkt Gefährdung der Grundwasserqualität durch — Eintrag von Nitrat gegeben nicht völlig vermeidbar — Eintrag chemischer Pflanzenschutz- gegeben vermindert nicht gegeben mittel Gefährdung des Bodens durch — Bodenverdichtung häufig durch häufigeres Befahren möglicherweise erhöht — Wassererosion möglich durch geringe Bearbeitungsintensität vermindert — Winderosion möglich durch stärker gegliederte Landschaft häufig vermindert — stoffliche Belastung durch Akkumulation von mit Betriebsmitteln zugeführten = Schwermetallen zumeist unbedenklich vermindert weitgehend vermeidbar = Rückständen chem. Pflanzenschutz- gegeben vermindert nicht gegeben mittel Belastung von Oberflächengewässern durch — nährstoffreiche Dränwässer gegeben vermindert vermindert — Bodenabschwemmungen gegeben teilweise vermindert deutlich vermindert — Pflanzenschutzmittel gegeben vermindert nicht gegeben Belastung der Luft durch — Stäube Belastungen verglichen mit anderen Sektoren gering — Gase Ammoniak (NH3 ) entsprechend der Konzentration der Tierhaltung Lachgas (N20) gegeben vermindert vermindert Methan (CH4 ) entsprechend der Konzentration der Haltung von Wiederkäuern Kohlendioxid (CO 2 ) überwiegend durch Verbrennung fossiler Energieträger — Abdrift chemischer Pflanzen- gegeben vermindert nicht gegeben schutzmittel Energieeinsatz je dt Ertrag durch — Dünger vergleichsweise hoch vergleichsweise hoch vermindert — Treibstoffe, elektrische Energie usw. kaum Unterschiede 1) In Anlehnung an Untersuchungen der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL). 2) Eine Landwirtschaft mit dreigliedrigen Fruchtfolgen, wendender Bodenbearbeitung und einer intensiven Düngung sowie einem intensiven Pflanzenschutz. 3) Eine Landwirtschaft mit viergliedrigen Fruchtfolgen mit in der Regel pflugloser Bodenbearbeitung, einer um 25 % gegenüber den Anbauempfehlungen verminderten Stickstoffdüngung für die einzelnen Früchte bzw. einer um 40 % verminderten Stickstoffdüngung im Durchschnitt der Rotation und einem durch Berücksichtigung von Bekämpfungsschwellen um etwa 50 % reduzierten chemischen Pflanzenschutz mit Pflanzenschutzmitteln, deren Einsatz auch in Wasserschutzgebieten erlaubt ist. Der Pfanzenschutz erfolgt weitgehend mit mechanischer Bekämpfung der Ackerbegleitflora. Weitere Kennzeichen sind Anbau von Sortenmischungen, Veränderungen der Saatzeit und -stärke sowie der Reihenweite und Anlage von 3 m breiten Ackerrandstreifen. 4) Eine Landwirtschaft entsprechend den Richtlinien der Verbände des ökologischen Landbaus.