Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/8027
23. 06. 94
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Vosen, Holger Bartsch, Edelgard
Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/7729 —
Beratungswesen beim Bundesminister für Forschung und Technologie
Die Vergabe von Forschungsmitteln durch den Bundesminister für
Forschung und Technologie (BMFT) stützt sich auf eine umfangreiche
externe Beratung.
So notwendig eine solche, auf jahrelanger positiver Erfahrung
beruhende Beratung auch ist, so erscheinen doch die gegenwärtige
Auswahl, Zusammensetzung und Bereichsorientierung von
Beratungsgremien beim BMFT nicht optimal.
1. In welchen Verfahren sind die „Grundsätze für das
Beratungswesen" des BMFT innerhalb der Bundesregierung abgestimmt
worden bzw. welche Mitwirkung anderer Ressorts an diesen
Grundsätzen gab es?
Die Beratung im Geschäftsbereich des BMFT wird selbständig
und unter eigener Verantwortung des BMFT geregelt. Die
„Grundsätze für das Beratungswesen" sind in einer
ressortinternen Verwaltungsvorschrift festgelegt.
2. Welche Organisationseinheiten bzw. Personen wählen Beratungs
-
Personen aus bzw. wer entscheidet über die konkrete
Zusammensetzung eines Gremiums?
In der ergänzenden Geschäftsordnung des BMFT ist festgelegt,
daß die Bildung eines Beratungsgremiums des BMFT der
Zustimmung des jeweiligen zuständigen Abteilungsleiters bedarf. Die
Betreuung des Beratungsgremiums erfolgt durch das zuständige
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung und
Technologie vom 21. Juni 1994 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Fachreferat. Das Grundsatzreferat des BMFT wirkt bei der
Berufung des Gremiums mit.
3. Sind außer den „Grundsätzen" andere regierungs- bzw.
ressortinterne Verwaltungsanordnungen oder sonstige Anweisungen
vorhanden, die den entscheidenden Personen für die Beratungs-
Personen-Auswahl Handlungsvorgaben machen?
Die Abteilungsleiter sind seit Ende 1990 angewiesen, eine
angemessene Vertretung von Experten aus den neuen Ländern
sicherzustellen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß von den in der
Beratungsübersicht 1993 aufgeführten rund 420 Personen weniger
als zwanzig Frauen sind, obwohl es in Nummer 3.2 der Grundsätze
heißt, daß „bei der Berufung der Berater Frauen und Männer
angemessen berücksichtigt" werden, und hat die Bundesregierung
vor, dies zu ändern und ggf. wann?
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Anzahl der Frauen
in Beratungsgremien des BMFT nach wie vor zu gering ist. Sie
beträgt 24 von 396 Personen, die in den Fragen 4 und 5
gemachten diesbezüglichen Angaben treffen nicht zu. Obwohl innerhalb
des BMFT darauf hingewirkt wird, mehr Frauen in die
Beratungsgremien zu berufen, spiegelt diese geringe Zahl die
Gesamtsituation wider. Der Anteil der Frauen in den Beratungsgremien liegt
mit 6 % sogar höher, als der Anteil der Frauen in den
Führungspositionen der entsprechenden Disziplinen in der Forschung.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß von den in der
Beratungsübersicht 1993 aufgeführten rund 420 Personen sehr
wenige aus den neuen Ländern stammen, und hat die
Bundesregierung vor, dies zu ändern und ggf. wann?
Der Anteil an Mitgliedern aus den neuen Bundesländern (inkl.
Berlin) in Beratungsgremien des BMFT liegt bei 11,3 % und damit
unter dem Anteil der neuen Bundesländer am FuE-Personal
insgesamt (14 %). Die Bundesregierung erwartet in den kommenden
Jahren, daß der Anteil an Fachleuten aus den neuen
Bundesländern in den Beratungsgremien steigen wird, da bei der
Neuberufung von Gremien des BMFT auch weiterhin darauf geachtet
wird, zunehmend Fachleute aus den neuen Bundesländern zu
berufen.
6. Welche Gründe liegen dafür vor, daß es z. B. in den Sachgebieten
Bio- und Gentechnologie, nicht-nukleare Energieforschung,
Luftfahrtforschung, Verkehrsforschung, Raumfahrtforschung,
Telekommunikation, Mikrosystemtechnik, Informatik, kleine und mittlere
Unternehmen, Geowissenschaften und Rohstoffsicherung
ausweislich der Beratungsübersicht 1993 keine Beratungsgremien gibt?
Wie in dem Vorwort der Beratungsübersicht ausgewiesen, gibt es
vielfältige Formen der Politikberatung und der Vorbereitung
neuer Förderprogramme. Insbesondere sind hier
Programmkommitees für größere Fördervorhaben zu nennen sowie
Einzelgutachter. Dabei wird von den Fachreferaten jeweils dem Fachgebiet
angemessen vorgegangen, insofern ist es nicht zwingend
notwendig und auch nicht zu erwarten, daß für jedes Fördergebiet des
BMFT ein Beratungsgremium formell eingesetzt wird.
Auch im Sinne einer schlanken und effizienten Mittelverwaltung
ist dieses Vorgehen angemessen und entspricht den Erwartungen
des Deutschen Bundestages, wie sie etwa in dem Beschluß des
Ausschusses für Forschung, Technologie und
Technikfolgenabschätzung zum Projektträgerwesen (Ausschußdrucksache 12/389)
zum Ausdruck gebracht werden.
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verzahnung der
Beratung für eine im ganzen innovationsorientierte Forschungs-
und Technologieförderung sowohl mit allen anderen Ressorts
abgestimmt als auch flächendeckend sein sollte, und aus welchen
Gründen handelt die Bundesregierung nicht entsprechend?
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten eine
Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die Koordinierung der
innovationsorientierten Forschungs- und
Technologieförderaktivitäten weiter zu verbessern. Hierzu sind die Einrichtung des
Rates für Forschung, Technologie und Innovation beim
Bundeskanzler und der Strategiekreis beim BMFT ebenso zu zählen, wie
die Einrichtung von Innovationsdialogrunden zu
Technologiebedarfsfeldern durch den BMFT. In allen Gremien arbeiten Experten
aus Wissenschaft und Wirtschaft in gleichem Maße mit. Eine
intensive Abstimmung der Ressorts findet kontinuierlich sowohl
auf Arbeitsebene als auch im Kabinett statt. Im übrigen wird auf
die diesbezüglichen Aussagen der Bundesregierung in der
Drucksache 12/6907 vom 25. März 1994 verwiesen.
8. In welchen Fällen sind 1993 und 1994 Zuwendungen an
Antragsteller gegangen, die eine enge institutionelle oder personelle
Verbindung zu einzelnen Beratungs-Personen in den einschlägigen
Beratungsgremien haben?
In Beratungsgremien, die Empfehlungen zu programmatischen
Zielsetzungen erarbeiten, wird nicht über die Bewilligung von
Förderanträgen entschieden. Da grundsätzlich bei Personen, die
aufgrund ihres fachlichen Wissens zur Mitarbeit in
Beratungsgremien aufgefordert werden, auch ein Interesse vorauszusetzen
ist, ist es gemäß den Beratungsgrundsätzen des BMFT langjährige
Praxis, die Mitglieder der Gremien vor Aufnahme ihrer Tätigkeit
zu verpflichten, sich bei möglichen Interessenkonflikten einer
Mitwirkung zu enthalten. Interessenkonflikte bei der
Begutachtung von Anträgen werden dadurch vermieden, daß auf
Förderung grundsätzlich keine Gutachter herangezogen werden, die
einer Institution des/der Antragsteller(s) angehören.
Eine Auflistung der Berater und Beraterinnen sowie ihrer
jeweiligen Heimatinstitutionen ist in der Beratungsübersicht des BMFT
enthalten. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD vom 8. Februar 1990 verwiesen
(Drucksache 11/6391).
9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des
Wissenschaftsrates, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei
der Einwerbung von Projektmitteln die
Großforschungseinrichtungen von der programmatischen Zuarbeit und den Aufgaben der
Projektträgerschaften zu entlasten und anstelle dessen einen Beirat
„Umweltforschung" einzurichten, der sich aus allen Sektoren der
Forschungslandschaft zusammensetzt?
Der Wissenschaftsrat empfiehlt, organistorisch sicherzustellen,
daß mögliche Interessenkonflikte zwischen den
Großforschungseinrichtungen und den dort angesiedelten Umwelt-Projektträgern
vermieden werden. Das BMFT hat zur Situation der Projektträger
des BMFT in seinem Bericht an den Ausschuß des Deutschen
Bundestages für Forschung, Technologie und
Technikfolgenabschätzung (Ausschußdrucksache 12/366) ausführlich Stellung
genommen. Im Zuge der Umsetzung der Resolution des Ausschusses für
Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
(Ausschußdrucksache 12/389 — neu) wird das BMFT die Frage der
Vermeidung von Interessenkollisionen insbesondere im
Zusammenhang mit der Beleihung der Projektträger aufgreifen und das
Projektträger-Konzept entsprechend weiterentwickeln.
Die bestehenden programm- und projektberatenden Beiräte in
der Umweltforschung sind ausreichend, um alle laufenden
fachlichen Fragestellungen abzudecken. Der Wissenschaftsrat
empfiehlt auch keinen Umweltbeirat, sondern bei programmatischen
Weichenstellungen die Einsetzung von Ad-hoc-
Beratungsgremien, in denen alle Bereiche der Umweltforschung vertreten sind.
Das BMFT teilt diese Auffassung; sie entspricht der langjährigen
Praxis und hat sich bewährt.
10. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, daß die vom
Wissenschaftsrat kritisierten gravierenden Mängel in der
Ressortabstimmung im Bereich Umweltforschung u. a. an unzureichender
Koordination der Beiräte oder nicht existenter Beratungstätigkeit
verursacht wird?
Die Bundesregierung hat die Koordinierung großer fachlicher
Themenbereiche ständig fortentwickelt. Zum Beispiel arbeiten im
Bereich der Ökosystemforschung BMFT, BMU und dort, wo
betroffen, auch BML eng zusammen. Dies gilt gleichfalls für den
Bereich der Meeresforschung, wo zusätzlich eine Abstimmung mit
den Küstenländern stattfindet sowie für Vorhaben zur Klima- und
Atmosphärenforschung. Der Klimabeirat wurde gemeinsam von
Bund und Ländern eingesetzt. In ihm werden alle wichtigen
programmatischen Fragen auch unter dem Gesichtspunkt der
Harmonisierung behandelt. Der Wissenschaftliche Beirat der
Bundesregierung „Globale Umweltveränderungen" nimmt u. a. die
wichtige Aufgabe der Koordinierung der nationalen Umweltforschung
wahr.]