Situation auf dem Ausbildungsmarkt in den neuen Ländern und Maßnahmen zur Einhaltung der vom Bundeskanzler versprochenen Ausbildungsgarantie
der Abgeordneten Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Stephan Hilsberg, Günter Rixe, Doris Odendahl, Angelika Barbe, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Walter Kolbow, Eckart Kuhlwein, Horst Kubatschka, Christa Lörcher, Siegfried Scheffler, Dr. Peter Struck, Wolfgang Thierse, Siegfried Vergin, Inge Wettig-Danielmeier, Hildegard Wester, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in der Regierungsbefragung am 13. April 1994 mehrfach bekräftigt, daß er dem Bundeskabinett bis zum 1. Juli 1994 über den Ausbildungsmarkt in den neuen Ländern und über die Bemühungen seitens der Wirtschaftsverbände, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, der Bundesanstalt für Arbeit, des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft selbst, das Ausbildungsengagement der Betriebe zu erhöhen, berichten werde; im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft hat der Vertreter des Ministeriums einen aktuellen Sachstandsbericht über den Stand der Beratungen mit den Landesregierungen der neuen Länder gegeben. Weiter hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in der Regierungsbefragung am 13. April 1994 die Auffassung der SPD bestätigt, daß eine Entscheidung über „Rettungsmaßnahmen" im September zu spät ist. Die Berufsberatungsstatistik für die neuen Länder zum 31. Mai 1994 weist rd. 80 000 angebotene Ausbildungsplätze und knapp 150 000 Bewerberinnen und Bewerber aus. Derzeit sind noch knapp 85 000 Bewerberinnen und Bewerber nicht vermittelt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen16
Wie haben sich laut Berufsberatungsstatistik der Arbeitsverwaltung bis Ende Juni 1994 in den neuen Ländern die Meldungen von Bewerberinnen/Bewerbern und von betrieblichen Ausbildungsstellen, von unvermittelten Bewerberinnen/ Bewerbern und offenen Stellen, differenziert nach Arbeitsamtsbereichen und Ländern, Berufsbereichen, Vorbildung und Geschlecht, im laufenden Vermittlungsjahr entwickelt, auch im Vergleich zum Vorjahr?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick auf die zu erwartende Situation auf dem Ausbildungsmarkt in den neuen Ländern bis zum Herbst 1994?
Sieht die Bundesregierung eine realistische Chance, die zu erwartende Ausbildungsplatzlücke in den neuen Ländern bis zum Beginn des Ausbildungsjahres im Herbst 1994 mit betrieblichen Ausbildungsplätzen, auch im Verbund, zu schließen?
Wie soll die Ausbildungsbereitschaft des Handwerks und von Betrieben im gewerblich-technischen Bereich, im Handel und Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft sowie in öffentlichen Verwaltungen gefördert werden?
In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, ergänzend außerbetriebliche Ausbildungsplätze zu fördern, und welche Ausbildungsberufe sollen dabei in den einzelnen Arbeitsamtsbezirken in den neuen Ländern angeboten werden?
Wie erfolgt die Finanzierung dieser Maßnahmen?
Von den rd. 85 000 unvermittelten Bewerbern waren Ende Mai 1994 in den neuen Ländern 46 000 weiblich, sie sind also überproportional betroffen.
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zusätzlich zu Förderprogrammen der Landesregierungen in den neuen Ländern diese Benachteiligung gezielt abzubauen?
Mit welcher Gesamtzahl von Ausbildungspendlern nach Westdeutschland rechnet die Bundesregierung für das Ausbildungsjahr 1994/95 und seit 1990, und wie beurteilt sie dies im Hinblick auf die langfristige Qualifikationsentwicklung in den neuen Ländern?
Laut Berufsberatungsstatistik für die neuen Länder beträgt die Gesamtzahl der mit Hilfe der „Gemeinschaftsinitiative" 1993/ 94 geförderten Ausbildungsplätze lediglich rd. 5 000 (Stand April/Mai 1994), während Ende August 1993 noch mehr als 23 000 unvermittelte Bewerberinnen und Bewerber in den neuen Ländern zu verzeichnen waren.
Welche Informationen über den Verbleib dieser benachteiligten Gruppe liegen der Bundesregierung vor?
Was gedenkt die Bundesregierung über eine frühzeitige Entscheidung zu einer neuen „Gemeinschaftsinitiative" hinaus zu tun, um in diesem Jahr allen Bewerberinnen und Bewerbern die Sicherheit zu geben, daß sie nicht in andere, von ihnen nicht bevorzugte Ausbildungswege, in unqualifizierte Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit abgedrängt werden sollen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern sogenannte „Mitnahmeeffekte" zu verhindern?
Ist an die Förderung oberhalb einer Ausbildungsquote von z. B. 5 % der Beschäftigten in Mittel- und Großbetrieben gedacht?
Wie wird die Qualität der Träger außerbetrieblicher Ausbildungsstätten, die aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit Förderung erhalten oder erhalten sollen, gewährleistet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Jugendlichen, nach der Ausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte einen Arbeitsplatz zu erhalten?
Welche Chancen haben Jugendliche in den neuen Ländern, einen Ausbildungsplatz im Bereich sozialer Dienstleistungen, z. B. im Pflegebereich, zu erhalten?
Wie viele Jugendliche in den neuen Ländern werden seit 1990 sowie für das im Herbst 1994 beginnende Ausbildungsjahr in öffentlichen Verwaltungen und insbesondere bei Bahnen und Postdiensten ausgebildet und nach der Ausbildung auch übernommen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über in den neuen Ländern abgeschlossene Prüfungen, insbesondere in den neugeordneten Metall- und Elektroberufen, vor, und was tut die Bundesregierung, um die Bedingungen für einen Prüfungserfolg zu verbessern?
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Abbrecherquote in den neuen Ländern im Vergleich zu den alten Ländern, und mit welchen gezielten Maßnahmen versucht die Bundesregierung, zusammen mit allen berufsbildungspolitisch Verantwortlichen diese Quote möglichst zu verringern?
Ist die Bundesregierung bereit, eine Evaluierung ihrer „Lehrstellenhilfe" 1992/93 bzw. „Gemeinschaftsinitiativen" 1993/ 94 und 1994/95 durch unabhängige Sachverständige durchführen zu lassen und den Deutschen Bundestag hierüber als Anlage zum Berufsbildungsbericht zu unterrichten?