Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/8325
22. 07. 94
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Stephan
Hilsberg, Günter Rixe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/8226 —
Situation auf dem Ausbildungsmarkt in den neuen Ländern und Maßnahmen
zur Einhaltung der vom Bundeskanzler versprochenen Ausbildungsgarantie
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in der
Regierungsbefragung am 13. April 1994 mehrfach bekräftigt, daß er dem
Bundeskabinett bis zum 1. Juli 1994 über den Ausbildungsmarkt in den
neuen Ländern und über die Bemühungen seitens der
Wirtschaftsverbände, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, der
Bundesanstalt für Arbeit, des Bundesministeriums für Wirtschaft und des
Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft selbst, das
Ausbildungsengagement der Bet riebe zu erhöhen, berichten werde; im
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft hat der Vertreter des Ministe riums
einen aktuellen Sachstandsbericht über den Stand der Beratungen mit
den Landesregierungen der neuen Länder gegeben. Weiter hat der
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in der Regierungsbefragung
am 13. April 1994 die Auffassung der SPD bestätigt, daß eine
Entscheidung über „Rettungsmaßnahmen" im September zu spät ist. Die
Berufsberatungsstatistik für die neuen Länder zum 31. Mai 1994 weist rd.
80 000 angebotene Ausbildungsplätze und knapp 150 000
Bewerberinnen und Bewerber aus. Derzeit sind noch knapp 85 000 Bewerbe rinnen
und Bewerber nicht vermittelt.
Mit der am 6. Juli 1994 unterzeichneten Vereinbarung zur
Förderung von bis zu 12 000 außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen in
den neuen Ländern haben Bundesregierung und die Regierungen
der Länder erneut Vorsorge für einen Ausgleich von Angebot und
Nachfrage auf dem Ausbildungsstellenmarkt in den neuen
Ländern geschaffen. Die Gemeinschaftsiniative Ost 1994 wird — wie
ihre Vorläuferin im Jahr 1993 — mit Vorrang für Regionen mit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und
Wissenschaft vom 20. Juli 1994 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
hohem Ausbildungsplatzdefizit und für junge Frauen sowie mit
dem vorrangigen Ziel einer Ausbildung in Dienstleistungs- und
kaufmännischen Berufen eingesetzt.
Es besteht zwischen Bund und Ländern Einvernehmen, daß diese
außerbetrieblichen Plätze ab 1. September 1994 nur dann
eingesetzt werden, wenn das bet riebliche Ausbildungsplatzangebot
nicht ausreichen sollte, allen Jugendlichen, die das wünschen, ein
Ausbildungsplatzangebot zu machen. Im Interesse des Vorrangs
betrieblicher Ausbildung setzen Wirtschaft, Bundesanstalt für
Arbeit und Länder die Anstrengungen zur Ausweitung der
betrieblichen Ausbildung unvermindert fort.
Die rechnerische Lücke zwischen Stellenangebot und
Bewerbernachfrage ist derzeit in den neuen Ländern nach der
Berufsberatungsstatistik (Juni 1993) der Bundesanstalt für Arbeit größer als
im Vorjahr. Bei der Interpretation der Daten aus der
Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit ist jedoch zu
berücksichtigen, daß es sich hierbei um eine Geschäftsstatistik handelt,
die nur jenen Ausschnitt auf dem Ausbildungsstellenmarkt
wiedergibt, der den Arbeitsämtern durch Meldungen bekannt
wird.
Ferner ist zu berücksichtigen, daß sich die Zahl der Bewerber
nicht mit der Zahl der Nachfrager deckt. Ein beträchtlicher Teil
der Bewerber entscheidet sich im Laufe des Vermittlungsjahres
auch für Ausbildungsalternativen. Ende September 1993 lag
dieser Bewerberanteil, der sich für Ausbildungsalternativen
entschieden hatte, in den neuen Ländern bei 27 %, in den alten
Ländern bei über 40 % (vgl. Berufsbildungsbericht 1994,
Seiten 16f.).
1. Wie haben sich laut Berufsberatungsstatistik der Arbeitsverwaltung
bis Ende Juni 1994 in den neuen Ländern die Meldungen von
Bewerberinnen/Bewerbern und von bet rieblichen Ausbildungsstellen,
von unvermittelten Bewerberinnen/Bewerbern und offenen Stellen,
differenziert nach Arbeitsamtsbereichen und Ländern,
Berufsbereichen, Vorbildung und Geschlecht, im laufenden Vermittlungsjahr
entwickelt, auch im Vergleich zum Vorjahr?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick auf
die zu erwartende Situation auf dem Ausbildungsmarkt in den
neuen Ländern bis zum Herbst 1994?
Die erfragten Informationen zur Berufsberatungsstatistik sind der
Anlage zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um Daten, die die
Bundesanstalt für Arbeit monatlich erhebt und veröffentlicht.
Nach den Daten der Berufsberatungsstatistik wächst die Zahl der
Bewerber in den neuen Ländern deutlich schneller als die Zahl
der betrieblichen Ausbildungsplätze. Die Bundesregierung geht
deshalb davon aus, daß das betriebliche Ausbildungsplatzangebot
1994 voraussichtlich nicht vollständig ausreichen wird, um jedem
Jugendlichen, der dies wünscht, ein Ausbildungsplatzangebot zu
machen. Sie erwartet, daß die vorsorglich bereitgestellten bis zu
12 000 außerbetrieblichen Ausbildungsstellen die Lücke an
betrieblichen Plätzen schließen werden. Im Vorjahr war die
Förderung von rund 8 500 außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen
durch die Gemeinschaftsinitiative Ost des Bundes und der neuen
Länder einschließlich Berlin erforderlich.
2. Sieht die Bundesregierung eine realistische Chance, die zu
erwartende Ausbildungsplatzlücke in den neuen Ländern bis zum Beginn
des Ausbildungsjahres im Herbst 1994 mit betrieblichen
Ausbildungsplätzen, auch im Verbund, zu schließen?
Wie soll die Ausbildungsbereitschaft des Handwerks und von
Betrieben im gewerblich-technischen Bereich, im Handel und
Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft sowie in
öffentlichen Verwaltungen gefördert werden?
Wie zur Frage 1 ausgeführt, geht die Bundesregierung derzeit
nicht davon aus, daß das betriebliche Ausbildungsplatzangebot zu
Beginn des neuen Ausbildungsjahres vollständig ausreichen wird,
um Angebot und Nachfrage in den neuen Ländern in Ausgleich
zu bringen. Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, daß mit
der Gemeinschaftsinitiative Ost 1994 ausreichend Vorsorge zur
Deckung einer möglichen Ausbildungsplatzlücke getroffen ist.
Dies setzt jedoch voraus, daß die laufenden Bemühungen von
Wirtschaft, Bundesanstalt für Arbeit und den Ländern zur
Ausweitung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebots unvermindert
fortgesetzt werden. Hierzu sind alle Beteiligten bereit. Diese
Aktivitäten zielen auf Beratung und Information vor allem von
Betrieben, die noch nicht ausbilden oder ihre Ausbildungsleistung
noch erhöhen könnten. Betriebe werden durch Mitarbeiter der
Bundesanstalt für Arbeit und Kammern aufgesucht und beraten,
durch Aufrufe der Wirtschaftsverbände motiviert und durch die
Förderprogramme der Länder unterstützt. Dabei werden zum Teil
auch Ausbildungsverbünde gefördert.
Gleichzeitig wird der durch Bundesmittel geförderte Aufbau eines
flächendeckenden Netzes überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten fortgesetzt, die der ergänzenden betrieblichen Ausbildung
dienen und damit die betriebliche Ausbildungsfähigkeit und
-bereitschaft in den neuen Ländern unterstützen. Bau und
Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten werden mit
Vorrang in den neuen Ländern gefördert. Bisher konnten trotz
angespannter Haushaltslage alle bewilligungsreifen Projekte der
neuen Länder gefördert werden. Allein zum Ausbau und zur
Modernisierung eines Netzes überbetrieblicher
Berufsausbildungsstätten des Handwerks und der Bauindustrie stellte die
Bundesregierung in den letzten drei Jahren rd. 500 Mio. DM
bereit. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die
Bundesförderung zur Qualifizierung des Ausbildungspersonals (näher
ausgeführt in Beantwortung von Frage 14) und des
Technologietransfers (Übertragung von Modellversuchsergebnissen der alten in die
neuen Länder).
3. In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, ergänzend
außerbetriebliche Ausbildungsplätze zu fördern, und welche
Ausbildungsberufe sollen dabei in den einzelnen Arbeitsamtsbezirken
in den neuen Ländern angeboten werden?
Die vorsorglich bereitgestellten bis zu 12 000 außerbetrieblichen
Ausbildungsstellen werden vorrangig für Ausbildungen im
Dienstleistungs- und kaufmännischen Bereich angeboten. Unter
Beachtung dieses Vorrangs entscheiden die Arbeitsämter vor Ort
über den regionalen und berufsstrukturellen Einsatz der außer
-
betrieblichen Plätze. Eignung und Befähigung der betroffenen
Jugendlichen werden hierbei ebenso berücksichtigt wie regionale
Erfordernisse.
4. Wie erfolgt die Finanzierung dieser Maßnahmen?
Das Angebot von bis zu 12 000 außerbetrieblichen
Ausbildungsplätzen erfordert Mittel in Höhe von 672 Mio. DM. Sie werden je
zur Hälfte von Bund und Ländern bereitgestellt. Der Bund deckt —
abgesehen von einer Sonderregelung für Westberliner
Jugendliche — 50 % seines Finanzierungsanteils (d. h. 25 % der
Programmgesamtkosten) durch Mittel des Europäischen Sozialfonds.
Den Ländern ist freigestellt, in welcher Höhe sie Mittel des
Europäischen Sozialfonds einsetzen.
Die Aufteilung der Fördermittel auf die Länder erfolgt nach dem
Ausmaß der regionalen Ausbildungsplatzlücken (Basis:
Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit, Ende Mai 1994).
Angesichts der besonderen Funktion auch des Westteils Berlins
für die Versorgung der umliegenden Regionen geht das
Ausbildungsplatzdefizit im Ostteil Berlins mit einem Aufschlag von 90
in die Anteilsberechnungen der regionalen Defizite ein. Ferner ist
vorgesehen, daß, sofern erforderlich, auch Jugendliche aus dem
Westteil Berlins in die außerbetrieblichen Maßnahmen auf
genommen werden können. Soweit Jugendliche aus dem Westteil
Berlins gefördert werden, trägt der Bund 25 % der Programmkosten,
da ESF-Bundesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen.
5. Von den rd. 85 000 unvermittelten Bewerbern waren Ende Mai 1994
in den neuen Ländern 46 000 weiblich, sie sind also
überproportional betroffen.
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
zusätzlich zu Förderprogrammen der Landesregierungen in den
neuen Ländern diese Benachteiligung gezielt abzubauen?
Die Ausbildungssituation der jungen Frauen in den neuen
Ländern stellt sich aus mehreren Gründen schwieriger dar als für
junge Männer. Die Ursachen, liegen in der Berufsstruktur der
Ausbildungsangebote, im Einstellungsverhalten der Betriebe
sowie im Bildungsverhalten der jungen Frauen, das sich
zunehmend dem engen Berufswahlspektrum junger Frauen in den alten
Bundesländern annähert.
Die Bundesregierung begrüßt deshalb, daß alle
Sonderprogramme der neuen Länder zur Ausbildungsplatzförderung
besonders ausgestaltete betriebliche Förderkonditionen für
Ausbildungsverhältnisse mit jungen Frauen enthalten.
Zudem wird — wie im Vorjahr — die Gemeinschaftsinitiative Ost
1994 vorrangig junge Frauen in die außerbetriebliche Ausbildung
aufnehmen. In der Gemeinschaftsinitiative Ost 1993 sind die
außerbetrieblichen Ausbildungsplätze zu 70 % von jungen Frauen
besetzt worden.
6. Mit welcher Gesamtzahl von Ausbildungspendlern nach
Westdeutschland rechnet die Bundesregierung für das Ausbildungsjahr
1994/95 und seit 1990, und wie beurteilt sie dies im Hinblick auf die
langfristige Qualifikationsentwicklung in den neuen Ländern?
Nach Ergebnissen einer Befragung des Bundesinstituts für
Berufsbildung an Berufsschulen gingen 1993 rd. 16 500 Jugendliche aus
den neuen Ländern Ausbildungsverhältnisse in den alten Ländern
ein. Bei diesen Jugendlichen handelte es sich in überwiegendem
Maße um Pendler im Bereich der ehemaligen Grenze. Nur bei ca.
einem Drittel der ostdeutschen Jugendlichen, die einen
Ausbildungsplatz im Westen angenommen haben, ist von einer
vorübergehenden Wanderung in die alten Länder auszugehen. Insofern
werden die in den alten Ländern erworbenen Qualifikationen
nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung weitestgehend dem
Arbeitsmarkt der neuen Länder als Angebot verfügbar sein.
Für 1994 geht die Bundesregierung von 15 000 Jugendlichen aus,
die eine Ausbildung im Westen aufnehmen werden.
7. Laut Berufsberatungsstatistik für die neuen Länder beträgt die
Gesamtzahl der mit Hilfe der „Gemeinschaftsinitiative" 1993/94
geförderten Ausbildungsplätze lediglich rd. 5 000 (Stand April/Mai
1994), während Ende August 1993 noch mehr als 23 000
unvermittelte Bewerberinnen und Bewerber in den neuen Ländern zu
verzeichnen waren.
Welche Informationen über den Verbleib dieser benachteiligten
Gruppe liegen der Bundesregierung vor?
Die Bundesanstalt für Arbeit führt auf der Grundlage der
Vereinbarung zwischen dem Bund und der Bundesanstalt für Arbeit
vom 23. September 1993 eine „Statistik über die
Gemeinschaftsinitiative des Bundes, der neuen Länder und des Landes Berlin zur
Förderung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze für nicht
vermittelte Bewerber (St 74) ", die monatlich über den
Entwicklungsstand der Inanspruchnahme informiert.
Danach hat sich der Bestand an Teilnehmern wie folgt entwickelt:
Oktober 1993 5 401
November 1993 6 605
Dezember 1993 7 221
Januar 1994 7 529
Februar 1994 7 798
März 1994 8 244
April 1994 8 520
Die der Frage zugrunde gelegte Zahl von rd. 5 000
außerbetrieblichen Plätzen im April und Mai 1994 bezieht sich auf den
statistischen Ausweis in der Berufsberatungsstatistik 1993/94, die jene
Plätze unberücksichtigt läßt, die bereits im Vermittlungsjahr
1992/93 noch nicht vermittelten Jugendlichen erfolgreich
angeboten wurden.
Durch die intensive Vermittlungs- und Akquisitionstätigkeit der
Bundesanstalt für Arbeit gelang es noch im September, zahlreiche
Jugendliche in betriebliche, außerbetriebliche und schulische
Ausbildungsplätze zu vermitteln. Damit konnte die Zahl der noch
nicht vermittelten Bewerber von 23 000 (Ende August 1993) auf
2 918 (Ende September 1993) und bis Ende Dezember auf 333
gesenkt werden. Auch für diese Jugendlichen standen
außerbetriebliche Ausbildungsstellen zur Verfügung.
8. Was gedenkt die Bundesregierung über eine frühzeitige
Entscheidung zu einer neuen „Gemeinschaftsinitiative" hinaus zu tun, um
in diesem Jahr allen Bewerberinnen und Bewerbern die Sicherheit
zu geben, daß sie nicht in andere, von ihnen nicht bevorzugte
Ausbildungswege, in unqualifizierte Erwerbstätigkeit oder
Arbeitslosigkeit abgedrängt werden sollen?
Es ist Ziel der Bundesregierung, daß jedem Jugendlichen, der dies
wünscht, ein Ausbildungsplatzangebot unterbreitet wird. Mit der
neuen Gemeinschaftsinitiative ist Vorsorge getroffen, daß dies —
wie in den vier Jahren zuvor — auch 1994 gelingen wird. Damit ist
sichergestellt, daß kein Jugendlicher gegen seinen Willen eine
unqualifizierte Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitslos
werden muß.
Die Gemeinschaftsinitiative Ost 1994 berücksichtigt bei der
regionalen Verteilung das Ausmaß des regionalen
Ausbildungsplatzdefizites und schließt insbesondere Lücken im kaufmännischen
und Dienstleistungsbereich, in denen das
Ausbildungsplatzangebot noch nicht der Nachfrage der Jugendlichen entspricht.
Gleichwohl wird es nicht in jedem Fall möglich sein, eine
Ausbildungsstelle im Wunschberuf anzubieten.
9. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Förderung
betrieblicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern sogenannte
„Mitnahmeeffekte" zu verhindern?
Ist an die Förderung oberhalb einer Ausbildungsquote von z. B. 5 %
der Beschäftigten in Mittel- und Großbetrieben gedacht?
Die Bundesregierung fördert in den neuen Ländern gegenwärtig
Maßnahmen, die die Ausbildungsfähigkeit und
Ausbildungsbereitschaft von Bet rieben sichern und stärken, durch Programme
zum Ausbau und zur Modernisierung überbetrieblicher
Ausbildungsstätten, zur Qualifizierung des Berufsbildungspersonals und
zum Transfer innovativer Entwicklungen in der Berufsbildung.
Diese Programme unterstützen die Wirtschaft in den neuen
Ländern beim Aufbau eines ausreichenden selbstverantworteten und
selbstfinanzierten Berufsausbildungsangebotes.
Die außerbetrieblichen Maßnahmen im Rahmen der
Gemeinschaftsinitiative Ost 1994 sollen lediglich eine Lücke schließen,
die die Wirtschaft nach Ausschöpfung aller Ressourcen noch nicht
selbst bewältigen kann.
Eine direkte Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze durch
den Bund findet nicht statt und wird auch nicht erwogen. Die
Frage nach Mitnahmeeffekten seitens der Ausbildungsbetriebe
stellt sich insofern nicht.
10. Wie wird die Qualität der Träger außerbetrieblicher
Ausbildungsstätten, die aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit Förderung
erhalten oder erhalten sollen, gewährleistet?
Die Maßnahmen der außerbetrieblichen Ausbildung von
benachteiligten Auszubildenden nach § 40 c AFG führen nur solche
Träger durch, die die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
gemäß Berufsbildungsgesetz haben. Die Prüfung und die
Erteilung dieser Berechtigung obliegt den zuständigen Kammern.
Daher muß die Eignung des Trägers zur Ausbildung und die
Bereitschaft, die mit der Ausbildungsstätte abgeschlossenen
Berufsausbildungsverträge in das Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen, durch die Kammer bestätigt werden.
Die Anforderungen an Träger von Maßnahmen nach § 40 c AFG
sind nach § 6 der hierzu erlassenen Anordnung der Bundesanstalt
für Arbeit und den Durchführungsanweisungen geregelt. Diese
Vorschriften gelten vereinbarungsgemäß auch für Maßnahmen im
Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Ost. Danach müssen die
Träger neben der oben genannten Voraussetzung der Berechtigung
zum Einstellen und Ausbilden u. a. folgende weitere
Voraussetzungen erfüllen:
— Erklärte Bereitschaft und Zuverlässigkeit zur qualifizierten und
praxisbezogenen Durchführung der Maßnahme unter
Berücksichtigung der spezifischen Situation und der
Bildungsbedürfnisse der Zielgruppe,
— Einsatz von erfahrenem und qualifiziertem
Ausbildungspersonal,
— Vorlage eines den Zielen dieser Anordnung entsprechenden
und auf die Zielgruppe zugeschnittenen Förderkonzeptes,
— eindeutige Vergabe der Führungsfunktionen bei dem
Maßnahmeträger; diese sollten grundsätzlich nicht vom
Ausbildungs- und Betreuungspersonal wahrgenommen werden,
— Gewährleistung einer ausreichenden integrierten
sozialpädagogischen Begleitung während der Maßnahme, die mit der
praktischen und theoretischen Unterweisung abgestimmt
werden muß,
— Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Berufsschule,
— Gewährleistung einer maßnahmegerechten technischen und
räumlichen Ausstattung,
— Bereitschaft, den Mitarbeitern die Teilnahme an speziellen von
der Bundesanstalt anerkannten Fortbildungsmaßnahmen zu
ermöglichen,
— Eignung der Ausbildungsstätte, ggf. die Ausbildung über die
gesamte Ausbildungszeit durchzuführen,
— Nachweis von Praktikumsplätzen in Bet rieben für die
Maßnahmenteilnehmer.
Das zuständige Maßnahmearbeitsamt hat die Voraussetzungen
bei der Bewilligung der Maßnahme zu prüfen und die
ordnungsgemäße Durchführung laufend im Rahmen der Kontakte mit dem
Träger und den Auszubildenden zu überwachen. Bei Beendigung
der Maßnahme teilt der Träger dem Arbeitsamt die für die
Erfolgskontrolle notwendigen Daten über den Verbleib der
Teilnehmer mit (Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb mit oder ohne
ausbildungsbegleitende Hilfen, Wechsel in eine andere
Einrichtung, Beendigung der Maßnahme mit oder ohne
Abschlußprüfung, Abbruch der Maßnahme).
Träger, die diese Anforderungen nicht erfüllen bzw. sich nicht an
diese Vorschriften halten, werden von den Arbeitsämtern bei der
Bewilligung von Maßnahmen nicht berücksichtigt.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Jugendlichen,
nach der Ausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte
einen Arbeitsplatz zu erhalten?
Es liegen keine Belege dafür vor, daß der Übergang von einer
außerbetrieblichen Ausbildung in die Erwerbstätigkeit signifikant
anders verläuft als der Übergang nach einer betrieblichen
Ausbildung.
Gleichwohl ist davon auszugehen, daß eine betriebliche
Ausbildung den Übergang nach der Ausbildung in eine Beschäftigung
begünstigt. Auch deshalb beharrt die Bundesregierung auf dem
entschiedenen Vorrang betrieblicher Ausbildung. Der Nachteil
für die Absolventinnen und Absolventen einer außerbetrieblichen
Ausbildung muß durch eine hohe Qualität der Ausbildung sowie
durch Betriebspraktika, die die Akzeptanz dieser
Ausbildungsform in den Betrieben steigern, so weit wie möglich ausgeglichen
werden. Nach dem Ergebnis der öffentlichen Anhörung von
Sachverständigen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am
27. April 1994 zum Thema „Verbesserung der Qualität der außer
-
betrieblichen Ausbildung in den neuen Ländern" gelingt dies
auch in hohem Maße.
Absolventen einer nach § 40 c AFG geförderten außerbetrieb
lichen Ausbildung können mit Inkrafttreten des
Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (August 1994) durch eine
sozialpädagogische Hilfe bis zur Dauer von sechs Monaten bei der Begründung
bzw. Festigung eines Arbeitsverhältnisses unterstützt werden.
12. Welche Chancen haben Jugendliche in den neuen Ländern, einen
Ausbildungsplatz im Bereich sozialer Dienstleistungen, z. B. im
Pflegebereich, zu erhalten?
Die Chancen von Jugendlichen in den neuen Ländern auf einen
Ausbildungsplatz im Bereich sozialer Dienstleistungen sind nach
den Informationen der Bundesregierung als günstig zu beurteilen.
Vor allem im Bereich der Alten- und der Krankenpflege verfügen
die Ausbildungsstätten über ausreichende Ausbildungsplätze.
13. Wie viele Jugendliche in den neuen Ländern werden seit 1990
sowie für das im Herbst 1994 beginnende Ausbildungsjahr in
öffentlichen Verwaltungen und insbesondere bei Bahnen und
Postdiensten ausgebildet und nach der Ausbildung auch übernommen?
Für 1990 liegen keine Zahlen aus den neuen Ländern vor.
1991 wurden in den neuen Ländern (einschließlich Berlin-Ost)
insgesamt 34 500 Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst
(einschließlich Bahn und Post) gemeldet. Im Jahr 1992 betrug die Zahl
44 400 Auszubildende, davon rd. 15 300 beim Bund (einschließlich
Bahn und Post). Für 1993 liegen Zahlen über den Bestand an
Ausbildungsverhältnissen noch nicht vor.
Im Jahr 1993 wurden im öffentlichen Dienst (Bund und die neuen
Länder, ohne Kommunen) rd. 20 300 Ausbildungsplätze neu
angeboten.
Im Jahr 1994 wird der Bund 8 096 Stellen anbieten (einschließlich
1 415 Stellen bei der Deutsche Bahn AG). Da Angaben über das
Neuangebot der Länder in 1994 noch nicht vorliegen, kann hier
nicht abschließend geantwortet werden.
Eine Statistik über die Übernahme der Ausgebildeten wird nicht
geführt.
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über in den neuen
Ländern abgeschlossene Prüfungen, insbesondere in den
neugeordneten Metall- und Elektroberufen, vor, und was tut die
Bundesregierung, um die Bedingungen für einen Prüfungserfolg zu
verbessern?
Die Bundesregierung hat seit 1990 eine Vielzahl von
Hilfsmaßnahmen für den Aufbau der Infrastruktur für die Berufsausbildung
und die Prüfungen im dualen System eingeleitet. Zu diesen
Maßnahmen gehören insbesondere:
— Mit dem Programm zur einmaligen Förderung der Ausstattung
für überbetriebliche Ausbildungsphasen und
Prüfungsdurchführung in Industriebetrieben der neuen Länder sind die
Ausbildungswerkstätten von 88 ausgewählten Leitbetrieben der
Metall- und Elektroindustrie modernisiert worden; die
geförderten Maschinen und Geräte der ergänzenden
überbetrieblichen Berufsausbildung in der Region werden darüber hinaus
auch für die Kammerprüfungen genutzt.
— Der Ausbau und die Modernisierung eines Netzes
überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten des Handwerks und der
Bauwirtschaft werden vom Bund vorrangig gefördert. In den
letzten drei Jahren hat die Bundesregierung hierfür rd. 500 Mio.
DM bereitgestellt.
— Das Programm zur Qualifizierung des Personals in der
beruflichen Bildung in den neuen Ländern, durch das von 1990 bis
1993 rd. 50 000 Fachkräfte weitergebildet wurden, darunter vor
allem betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder sowie
Mitglieder von Prüfungsausschüssen. Dafür wurden bisher über
60 Mio. DM zur Verfügung gestellt.
Auch die alten Bundesländer und die Organisationen der
Wirtschaft haben in großem Umfang Maßnahmen zur Verbesserung
der Ausbildungsqualität und der Prüfungsvoraussetzungen in den
neuen Ländern durchgeführt.
Eine Auswertung der Prüfungsergebnisse des Jahres 1993 in den
neuen Bundesländern ergibt für Industrie, Handel und Handwerk
eine Bestehensquote von 81,4 % gegenüber 86,4 % in den alten
Bundesländern. Für die großen Berufsgruppen ergeben sich
folgende Bestehensquoten:
Kaufmännische Berufe:
76,8 % gegenüber 87,1 % in den alten Bundesländern.
Industriell-technische Berufe:
80,4 % gegenüber 91,9 % in den alten Bundesländern, davon
Industrielle Metallberufe:
87,0 % gegenüber 93,7 % in den alten Bundesländern,
Industrielle Elektroberufe:
88,8 % gegenüber 94,5 % in den alten Bundesländern.
Handwerksberufe insgesamt:
86,9 % gegenüber 81,9 % in den alten Bundesländern, davon
Metall- und Elektrohandwerk:
93,5 % gegenüber 80,2 % in den alten Bundesländern.
Die Auswertung der Bestehensquote der Abschlußprüfungen in
den neuen Bundesländern ergibt ein uneinheitliches Bild, das je
nach Wirtschaftsbereich, Berufsgruppe, aber auch nach Region
starke Unterschiede aufweist.
Angesichts der Umbruchsituation im Ausbildungswesen in den
neuen Ländern sind die Bestehensquoten insgesamt
zufriedenstellend. Mit der Stabilisierung der Berufsausbildung erwartet die
Bundesregierung in den kommenden Jahren eine Annäherung
der Bestehensquote an die der alten Länder. Die Bundesregierung
wird zusammen mit den anderen Beteiligten die Entwicklung
weiter beobachten.
15. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die
Abbrecherquote in den neuen Ländern im Vergleich zu den alten
Ländern, und mit welchen gezielten Maßnahmen versucht die
Bundesregierung, zusammen mit allen berufsbildungspolitisch
Verantwortlichen diese Quote möglichst zu verringern?
Im Berichtszeitraum 1992 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor)
lag die Lösungsrate in den neuen Ländern mit 22,4 % geringfügig
günstiger als in den alten Ländern (25 %, jeweils gemessen an der
durchschnittlichen Zahl neu abgeschlossener
Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre in den alten bzw. der letzten zwei
Jahre in den neuen Ländern). Nach Ausbildungsbereichen
zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen den Lösungsraten in
den neuen und den alten Ländern. In Industrie und Handel der
neuen Länder lag sie mit rd. 33 % (gegenüber rd. 19 % in den
alten Ländern) sowie in der Landwirtschaft mit rd. 31 %
(gegenüber rd. 20 % in den alten Ländern) deutlich höher, in den übrigen
Bereichen dagegen erheblich niedriger. Als Ursachen der
vergleichsweise hohen Lösungsraten in diesem Bereich dürften die
Veräußerung bzw. Liquidation von Treuhandunternehmen
besonderes Gewicht gehabt haben. In diesen Fällen ist es aber meist
gelungen, die Jugendlichen in neue Ausbildungsverhältnisse zu
vermitteln.
Die Erfahrung aus den alten Ländern zeigt, daß der überwiegende
Anteil der Jugendlichen nach der Vertragslösung auf
betrieblichem oder schulischem Weg einen (anderen) beruflichen
Abschluß erwirbt.
16. Ist die Bundesregierung bereit, eine Evaluierung ihrer
„Lehrstellenhilfe" 1992/93 bzw. „Gemeinschaftsinitiativen" 1993/94 und 1994/
95 durch unabhängige Sachverständige durchführen zu lassen und
den Deutschen Bundestag hierüber als Anlage zum
Berufsbildungsbericht zu unterrichten?
Sofern sich die Bezeichnung „Lehrstellenhilfe 1992/93" auf das
Sonderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und
Wissenschaft zur Förderung der Berufsausbildung in
Kleinunternehmen bis 20 Beschäftigte im Rahmen des Ausbildungsjahres
1991/92 beziehen sollte, ist festzustellen, daß mit diesem
Programm die notwendige Umorientierung einer vormals
großbetrieblich strukturierten Berufsausbildung zugunsten eines
kleinbetrieblich geprägten Ausbildungswesens in den neuen Ländern
erleichtert und unterstützt werden sollte.
Der derzeit beachtliche Ausbildungsanteil des Handwerks in den
neuen Ländern ist ein hinreichender Beleg dafür, daß das
Programmziel einer verstärkt mittelständisch geprägten
Berufsausbildung erreicht wurde.
Im Ausbildungsjahr 1992/93 erfolgte wie in den Vorjahren eine
Förderung außerbetrieblicher Ausbildung im Rahmen des AFG/
DDR. Diese AFG-Förderung ist Ende 1993 ausgelaufen und durch
die Gemeinschaftsinitiative Ost von Bund und Ländern unter
finanzieller Beteiligung des Europäischen Sozialfonds ersetzt
worden.
Die Gemeinschaftsinitiativen werden nach den Richtlinien des
Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft von der
Bundesanstalt für Arbeit in entsprechender Anwendung des § 40 c
Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und der zu diesen
Vorschriften erlassenen Anordnung des Verwaltungsrats der Bun
-
desanstalt für Arbeit und den hierzu ergangenen
Durchführungsanweisungen durchgeführt. Hierdurch ist eine ausreichende
Vorprüfung und Kontrolle der Maßnahmen gewährleistet.
Bestandteil der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung
und Wissenschaft zur Durchführung der Gemeinschaftsinitiativen
ist ferner eine Bestimmung, wonach der Bundesrechnungshof, die
Finanzkontrolle der Europäischen Kommission und der
Europäische Rechnungshof berechtigt sind, beim Empfänger der
Leistungen (Maßnahmeträger) deren bestimmungsgemäße und
wirtschaftliche Verwendung zu prüfen.
Die Bundesregierung hält eine Evaluierung über das vorgesehene
Maß nicht für erforderlich.
Über die Entwicklung der Gemeinschaftsinitiativen wird von der
Bundesanstalt für Arbeit monatlich informiert. Diese Berichte sind
für jeden Interessierten zugänglich. Ferner wird in den jährlichen
Berufsbildungsberichten ausführlich über die
Gemeinschaftsinitiativen berichtet.
Gemeldete betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsstellen
in den neuen Ländern (einschließlich Gemeinschaftsinitiative Ost 1993)
Tabelle 1
Änderungen gegenüber Vorjahr
Arbeitsamt Juni 1993 Juni 1994 absolut in Prozent
Neubrandenburg 2 031 2 621 590 29,0
Rostock 2 720 3 215 495 18,2
Schwerin 2 740 3 126 386 14,1
Stralsund 2 079 2 444 365 17,6
Mecklenburg-Vorpommern 9 570 11 406 1 836 19,2
Cottbus 3 351 3 441 90 2,7
Eberswalde 1 300 1 519 219 16,8
Frankfurt (Oder) 1 581 2 135 554 15,0
Neuruppin 1 921 1 774 - 147 -7,7
Potsdam 3 769 4 239 470 12,5
Brandenburg 11 922 13 108 1 186 9,9
AA VI Berlin 1 729 1 641 - 88 -5,1
AA VII Berlin 882 779 - 103 - 11,7
AA VIII Berlin 888 966 78 8,8
AA IX Berlin 587 765 178 30,3
AA VI-IX Berlin 4 086 4 151 65 1,6
Dessau 1 346 1 576 230 17,1
Halberstadt 1 488 1 421 - 65 -4,4
Halle 2 753 2 748 -5 -0,2
Magdeburg 3 712 3 765 53 1,4
Merseburg 1 821 1 866 45 2,5
Bangerhausen 1 416 1 397 - 19 -1,3
Stendal 1 427 1 646 219 15,3
Wittenberg 950 1 029 79 8,3
Sachsen-Anhalt 14 913 15 450 537 3,6
Annaberg 1 710 1 820 110 6,4
Bautzen 2 566 2 493 - 73 -2,8
Chemnitz 3 107 2 942 - 165 -5,3
Dresden 3 103 3 860 757 24,4
Leipzig 5 497 5 079 - 418 -7,6
Oschatz 909 978 69 7,6
Pirna 2 005 2 362 357 17,8
Plauen 1989 1967 - 22 -1,1
mesa 1 376 1 621 245 17,6
Zwickau 1 958 2 658 700 35,8
Sachsen 24 220 25 780 1 560 6,4
Altenburg 654 576 - 78 - 11,9
Erfurt 3 999 3 745 - 254 -6,4
Gera 1 999 2 157 158 7,9
Gotha 2 365 2 280 - 85 -3,6
Jena 2 250 2 479 229 10,2
Nordhausen 1 857 1 794 - 63 -3,4
Suhl 3 309 3 121 - 188 -5,7 0
Thüringen 16 433 16 152 - 281 -1,7
Bundesgebiet Ost 81 144 86 047 4 901 6,0
Vorläufige Ergebnisse der Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit, Stand: Juni 1994.
Drucksache 12 /8325 Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode
Besetzbare betriebliche Berufsausbildungsstellen in den neuen Ländern*)
Tabelle 2
Änderungen gegenüber Vorjahr
Arbeitsamt Juni 1993 Juni 1994 absolut in Prozent
Neubrandenburg 1 771 1 716 - 55 -3,1
Rostock 2 400 - 2 620 220 9,2
Schwerin 2 500 2 646 146 5,8
Stralsund 2 073 2 383 310 15,0
Mecklenburg-Vorpommern 8 744 9 365 621 7,1
Cottbus 3 249 3 070 - 179 -5,5
Eberswalde 1 162 1 299 137 11,8
Frankfurt (Oder) 1 574 1 844 270 17,2
Neuruppin 1 725 1 618 - 107 -6,2
Potsdam 3 676 3 923 247 6,7
Brandenburg 11 386 11 754 368 3,2
AA VI Berlin 1 698 1 537 - 161 -9,5
AA VII Berlin 882 697 - 185 - 21,0
AA VIII Berlin 818 809 -9 -1,1
AA IX Berlin 559 525 - 34 -6,1
AA VI-IX Berlin 3 957 3 568 - 389 -9,8
Dessau 1 240 1 250 10 0,6
Halberstadt 1 335 1 122 - 13 -1,0
Halle 2 577 2 341 - 236 -9,2
Magdeburg 3 518 3 625 107 3,0
Merseburg 1 670 1 765 95 5,7
Bangerhausen 1 203 1 265 62 5,2
Stendal 1 285 1 518 233 18,1
Wittenberg 948 1 000 52 5,5
Sachsen-Anhalt 13 776 14 086 310 2,3
Annaberg 1 471 1 449 - 22 -1,5
Bautzen 2 354 2 190 - 164 -7,0
Chemnitz 2 804 2 498 - 306 - 10,9
Dresden 2 862 3 646 784 27,4
Leipzig 4 834 4 470 - 364 -7,5
Oschatz 867 773 - 94 - 10,8
Pirna 1 876 2 175 299 15,9
Plauen 1 695 1 561 - 134 -7,9
Riesa 1 301 1 603 302 23,2
Zwickau 1 843 2 346 503 27,3
Sachsen 21 907 22 711 804 3,7
Altenburg 625 516 - 109 - 17,4
Erfurt 3 479 3 474 -5 -0,1
Gera 1 931 2 035 104 5,4
Gotha 2 006 2 021 15 0,7
Jena 2 130 2 295 165 7,7
Nordhausen 1 610 1 590 - 20 -1,2
Suhl 3 191 2 942 - 249 -7,8
Thüringen 14 972 14 873 - 99 - 0,7
Bundesgebiet Ost 74 742 76 357 1 615 2,2
*) Gemeldete Berufsausbildungsstellen (Tabelle 1) abzüglich außerbetrieblicher Stellen (einschließlich Gemeinschaftsinitiative
Ost 1993) und stornierter betrieblicher Ausbildungsangebote, vorl. Ergebnisse, Stand: Juni 1994.
Bewerber um Ausbildungsstellen in den neuen Ländern*)
Tabelle 3
Änderungen gegenüber Vorjahr
Arbeitsamt Juni 1993 Juni 1994 absolut in Prozent
Neubrandenburg 4 760 5 657 897 18,8
Rostock 4 608 6 485 1 877 40,7
Schwerin 4 397 5 926 1 529 34,8
Stralsund 3 397 4 506 1 109 32,6
Mecklenburg-Vorpommern 17 162 22 574 5 412 31,5
Cottbus 5 209 5 887 678 13,0
Eberswalde 3 274 3 280 6 0,2
Frankfurt (Oder) 3 636 4 534 898 24,7
Neuruppin 3 692 3 853 161 4,4
Potsdam 4 894 5 172 278 5,7
Brandenburg 20 705 22 726 2 021 9,8
AA VI Berlin 2 104 2 876 772 36,7
AA VII Berlin 1 926 2 721 795 41,3
AA VIII Berlin 3 147 3 951 804 25,5
AA IX Berlin 1 071 1 571 500 46,7
AA VI-IX Berlin 8 248 11 119 2 871 34,8
Dessau 2 128 2 849 721 33,9
Halberstadt 2 726 2 867 141 5,2
Halle 3 565 4 077 512 14,4
Magdeburg 5 620 6 834 1 214 21,6
Merseburg 3 062 3 394 332 10,8
Sangerhausen 2 350 2 929 579 24,6
Stendal 2 267 2 843 576 25,4
Wittenberg 1 254 1 521 267 21,3
Sachsen-Anhalt 22 972 27 314 4 342 18,9
Annaberg 3 523 4 293 770 21,9
Bautzen 6 300 7 877 1 577 25,0
Chemnitz 4 200 5 271 1 071 25,5
Dresden 4 554 5 489 935 20,5
Leipzig 6 509 8 186 1 677 25,8
Oschatz 1 669 2 014 345 20,7
Pirna 3 183 3 978 795 25,0
Plauen 2 368 2 608 240 10,1
Riesa 2 283 2 744 461 20,2
Zwickau 2 913 3 927 1 014 34,8
Sachsen 37 502 46 387 8 885 23,7
Altenburg (Th.) 1 037 1 210 173 16,7
Erfurt 4 641 4 900 259 5,6
Gera 3 155 3 496 341 10,8
Gotha 3 292 3 599 307 9,3
Jena 3 578 3 951 373 10,4
Nordhausen 3 273 3 598 325 9,9
Suhl 5 007 5 671 664 13,3
Thüringen 23 983 26 425 2 442 10,2
Bundesgebiet Ost 130 572 156 545 25 973 19,9
*) Bei der Bewertung dieser Statistik ist zu berücksichtigen, daß als Bewerber alle bei der Berufsberatung der Arbeitsämter
gemeldeten Ratsuchenden zählen, die eine Vermittlung in eine betriebliche oder überbetriebliche Berufsausbildung
wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist. Die Statistik erfaßt damit auch diejenigen Interessenten, die sich
gleichermaßen um andere Ausbildungsmöglichkeiten bemühen (schulische und hochschulische Ausbildungen).
Drucksache 12 /8325 Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode
Unbesetzte Berufsausbildungsstellen (betrieblich und außerbetrieblich) in den neuen Ländern*)
Tabelle 4
Änderungen gegenüber Vorjahr
Arbeitsamt Juni 1993 Juni 1994 absolut in Prozent
Neubrandenburg 607 587 -20 -3,3
Rostock 669 422 -247 - 36,9
Schwerin 680 689 9 1,3
Stralsund 487 295 -192 - 39,4
Mecklenburg-Vorpommern 2 443 1 993 - 450 - 18,4
Cottbus 527 551 24 4,6
Eberswalde 351 404 53 15,1
Frankfurt (Oder) 531 506 -25 -4,7
Neuruppin 428 327 -101 - 23,6
Potsdam 1 048 1 021 -27 -2,6
Brandenburg 2 885 2 809 -76 -2,6
AA VI Berlin 658 318 -340 - 51,7
AA VII Berlin 277 159 -118 - 42,6
AA VIII Berlin 186 77 -109 - 58,6
AA IX Berlin 215 70 -145 - 67,4
AA VI-IX Berlin 1 336 624 - 712 - 53,3
Dessau 255 540 285 111,8
Halberstadt 481 624 143 29,7
Halle 1 111 1 208 97 8,7
Magdeburg 844 483 -361 - 42,8
Merseburg 301 494 193 64,1
Sangerhausen 404 384 -20 -5,0
Stendal 687 583 -104 - 15,1
Wittenberg 317 368 51 16,1
Sachsen-Anhalt 4 400 4 684 284 6,5
Annaberg 361 273 -88 - 24,4
Bautzen 687 647 -40 -5,8
Chemnitz 1 079 640 -439 - 40,7
Dresden 442 320 -122 - 27,6
Leipzig 1 242 683 -559 - 45,0
Oschatz 237 216 -21 -8,9
Pirna 393 276 -117 - 29,8
Plauen 838 790 -48 -5,7
mesa 507 614 107 21,1
Zwickau 595 883 288 48,4
Sachsen 6 381 5 342 - 1 039 - 16,3
Altenburg (Th.) 256 226 -30 - 11,7
Erfurt 660 590 -70 - 10,6
Gera 874 722 -152 - 17,4
Gotha 674 562 -112 - 16,6
Jena 491 500 9 1,8
Nordhausen 717 606 -111 - 15,5
Suhl 1 298 1 071 -227 - 17,5
Thüringen 4 970 4 277 - 693 - 13,9
Bundesgebiet Ost 22 415 17 729 - 2 686 - 12,0
*) Alle Ausbildungsstellen, die zum Stichtag nicht besetzt oder zurückgenommen worden sind (vorl. Ergebnisse, Stand: Ende
Juni 1994).
Noch nicht vermittelte Bewerber*) in den neuen Ländern
Tabelle 5
Änderungen gegenüber Vorjahr
Arbeitsamt Juni 1993 Juni 1994 absolut in Prozent
Neubrandenburg 2 411 - 2 961 550 22,8
Rostock 2 539 2 077 - 462 - 18,2
Schwerin 1 654 2 552 898 54,3
Stralsund 1 185 2 064 879 74,2
Mecklenburg-Vorpommern 7 789 9 654 1 865 23,9
Cottbus 2 260 2 799 539 23,8
Eberswalde 1 516 1 548 32 2,1
Frankfurt (Oder) 1 771 2 526 755 42,6
Neuruppin 1 749 1 960 211 12,1
Potsdam 1 781 2 398 617 34,6
Brandenburg 9 077 11 231 2 154 23,7
AA VI Berlin 886 820 - 66 -7,4
AA VII Berlin 981 1 082 101 10,3
AA VIII Berlin 1 351 1 767 416 30,8
AA IX Berlin 513 499 -14 -2,7
AA VI-IX Berlin 3 731 4 168 437 11,7
Dessau 1 074 1 512 438 40,8
Halberstadt 1 075 1 434 359 33,4
Halle 1 558 1 968 410 26,3
Magdeburg 2 093 1 577 - 516 - 24,7
Merseburg 1 331 1 378 47 3,5
Bangerhausen 1 210 1 593 383 31,7
Stendal 810 1 119 309 38,1
Wittenberg 577 700 123 21,3
Sachsen-Anhalt 9 728 11 281 1 553 16,0
Annaberg 1 846 2 058 212 11,5
Bautzen 3 230 4 188 958 29,7
Chemnitz 1 557 2 025 468 30,1
Dresden 1 757 1 616 - 141 -8,0
Leipzig 2 190 3 726 1 536 70,1
Oschatz 775 922 147 19,0
Pirna 1 728 1 851 123 7,1
Plauen 913 1 236 323 35,4
Riesa 1 065 1 144 79 7,4
Zwickau 1 446 1 654 208 14,4
Sachsen 16 507 20 420 3 913 23,7
Altenburg 612 683 71 11,6
Erfurt 1 545 1 898 353 22,8
Gera 1 141 1 368 227 19,9
Gotha 1 446 1 548 102 7,1
Jena 1 574 1 683 109 6,9
Nordhausen 1 570 1 918 348 22,2
Suhl 1 855 2 178 323 17,4
Thüringen 9 743 11 276 1 533 . /5,7
Bundesgebiet Ost 56 575 68 030 11 455 20,2
*) Als noch nicht vermittelte Bewerber rechnen Personen, für die bis zum Stichtag weder die Einmündung in eine
Berufsausbildungsstelle, noch die beabsichtigte Aufnahme einer schulischen Ausbildung, die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme, die Annahme einer Arbeitsstelle oder die Erledigung des Beratungsfalles, noch der R von der
Bewerbung bekannt geworden ist und für die Vermittlungsbemühungen seitens der Berufsberatung laufen (vorl.
Ergebnisse, Stand: Ende Juni 1994).
Bei den Arbeitsämtern gemeldete Berufsausbildungsstellen nach Berufsgruppen
kumulierte Ergebnisse seit Beginn des Berichtsjahres
Berichtsjahr: 1991/1992 bis 1993/1994; Region: Bundesgebiet Ost
Tabelle 6
Oktober 1991
bis Juni 1992
Oktober 1992
bis Juni 1993
Oktober 1993
bis Juni 1994
Veränderungen
gegenüber Vorjahr
Berufsgruppe absolut in absolut in absolut in absolut in
Prozent Prozent Prozent Prozent
Pflanzenbauer, Tierzüchter,
Fischereiberufe 2 433 3,0 2 794 3,4 3 155 3,7 361 12,9
Bergleute, Mineralgewinner 17 0,0 18 0,0 14 0,0 - 4 - 22,2
Steinbearbeiter, Baustoffhersteller 273 0,3 281 0,3 367 0,4 86 30,6
Keramiker, Glasmacher 154 0,2 186 0,2 217 0,3 31 16,7
Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter 691 0,8 401 0,5 340 0,4 - 61 - 15,2
Papierhersteller, -verarbeiter 165 0,2 102 0,1 124 0,1 22 21,6
Drucker 298 0,4 245 0,3 295 0,3 50 20,4
Holzaufbereiter und verwandte Berufe 91 0,1 89 0,1 93 0,1 4 4,5
Metallberufe 15 215 18,6 13 979 17,2 13 890 16,1 - 89 - 0,6
Elektriker 6 575 8,1 5 835 7,2 5 976 6,9 141 2,4
Textil-, Bekleidungs- und Lederberufe 879 1,1 624 0,8 625 0,7 1 0,2
Ernährungsberufe 4 727 5,8 5 584 6,9 5 704 6,6 120 2,1
Bau- und Baunebenberufe
einschließlich Tischler 17 345 21,3 17 688 21,8 18 711 21,7 1 023 5,8
Warenprüfer, Versandfertigmacher,
Maschinisten 273 0,3 389 0,5 477 0,6 88 22,6
Technische Berufe 1 624 2,0 1 340 1,7 1 289 1,5 - 51 - 3,8
Waren- und Dienstleistungskaufleute 11 133 13,6 12 562 15,5 14 659 17,0 2 097 16,7
Verkehrsberufe 1 959 2,4 2 672 3,3 1 078 1,3 - 1 594 - 59,7
Organisations-, Verwaltungs-
und Büroberufe 8 827 10,8 8 185 10,1 9 414 10,9 1 229 15,0
Sicherheits-, künstlerische, Gesundheits-,
Sozial- und Erziehungsberufe 4 426 5,4 3 111 3,8 3 413 4,0 302 9,7
Körperpfleger, Gästebetreuer,
Hauswirtschafts- und Reinigungsberufe 4 414 5,4 5 025 6,2 6 209 7,2 1 184 23,6
Sonstige Berufe 89 0,1 34 0,0 0 0,0 - 34 - 100,0
Insgesamt 81 608 100 81 144 100 86 050 100 4 906 6,0
Bei den Arbeitsämtern gemeldete Berufsausbildungsstellen nach Berufsgruppen
kumulierte Ergebnisse seit Beginn des Berichtsjahres
Berichtsjahr: 1991/1992 bis 1993/1994; Region: Bundesgebiet Ost
Tabelle 7
Oktober 1991
bis Juni 1992
Oktober 1992
bis Juni 1993
Oktober 1993
bis Juni 1994
Veränderungen
gegenüber Vorjahr
Berufsgruppe absolut in absolut in absolut in absolut in
Prozent Prozent Prozent Prozent
Pflanzenbauer, Tierzüchter,
Fischereiberufe 4 738 3,9 4 737 3,6 5 207 3,3 470 9,9
Bergleute, Mineralgewinner 1 0,0 4 0,0 3 0,0 - 1 - 25,0
Steinbearbeiter, Baustoffhersteller 108 0,1 144 0,1 208 0,1 64 44,4
Keramiker, Glasmacher 153 0,1 116 0,1 190 0,1 74 63,8
Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter 146 0,1 94 0,1 118 0,1 24 25,5
Papierhersteller, -verarbeiter 87 0,1 47 0,0 86 0,1 39 83,0
Drucker 247 0,2 285 0,2 375 0,2 90 31,6
Holzaufbereiter und verwandte Berufe 106 0,1 67 0,1 95 0,1 28 41,8
Metallberufe 17 368 14,2 17 928 13,7 18 889 12,1 961 5,4
Elektriker 6 366 5,2 6 515 5,0 7 256 4,6 741 11,4
Textil-, Bekleidungs- und Lederberufe 839 0,7 561 0,4 553 0,4 - 8 - 1,4
Ernährungsberufe 6 810 5,6 6 232 4,8 7 272 4,6 1 040 16,7
Bau- und Baunebenberufe
einschließlich Tischler 19 026 15,5 22 150 17,0 28 809 18,4 6 659 30,1
Warenprüfer, Versandfertigmacher,
Maschinisten 186 0,2 283 0,2 361 0,2 78 27,6
Technische Berufe 1 512 1,2 2 098 1,6 3 527 2,3 1 429 68,1
Waren- und Dienstleistungskaufleute 22 568 18,4 24 570 18,8 29 597 18,9 5 027 20,5
Verkehrsberufe 1 202 1,0 1 254 1,0 825 0,5 - 429 - 34,2
Organisations-, Verwaltungs-
und Büroberufe 15 760 12,8 18 519 14,2 24 663 15,8 6 144 33,2
Sicherheits-, künstlerische, Gesundheits-,
Sozial- und Erziehungsberufe 10 139 8,3 10 249 7,8 11 222 7,2 973 9,5
Körperpfleger, Gästebetreuer,
Hauswirtschafts- und Reinigungsberufe 14 632 11,9 14 461 11,1 17 276 11,0 2 815 19,5
Sonstige Berufe 678 0,6 258 0,2 13 0,0 - 245 - 95,0
Insgesamt 122 699 100 130 572 100 156 545 100 25 973 19,9
Am Ende des jeweiligen Monats unbesetzte Berufsausbildungsstellen nach Berufsgruppen
Berichtsjahr: 1991/1992 bis 1993/1994; Region: Bundesgebiet Ost
Tabelle 8
Oktober 1991
bis Juni 1992
Oktober 1992
bis Juni 1993
Oktober 1993
bis Juni 1994
Veränderungen
gegenüber Vorjahr
Berufsgruppe absolut in absolut in absolut in absolut in
Prozent Prozent Prozent Prozent
Pflanzenbauer, Tierzüchter,
Fischereiberufe 912 4,6 1 315 5,9 1 297 6,6 - 18 - 1,4
Bergleute, Mineralgewinner 15 0,1 1 0,0 7 0,0 6 600,0
Steinbearbeiter, Baustoffhersteller 113 0,6 144 0,6 161 0,8 17 11,8
Keramiker, Glasmacher 74 0,4 114 0,5 93 0,5 - 21 - 18,4
Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter 256 1,3 183 0,8 160 0,8 - 23 - 12,6
Papierhersteller, -verarbeiter 57 0,3 51 0,2 55 0,3 4 7,8
Drucker 103 0,5 110 0,5 91 0,5 - 19 - 17,3
Holzaufbereiter und verwandte Berufe 31 0,2 53 0,2 33 0,2 - 20 - 37,7
Metallberufe 3 705 18,7 3 765 16,8 3 251 16,5 - 514 - 13,7
Elektriker 1 255 6,3 1 375 6,1 1 091 5,5 - 284 - 20,7
Textil-, Bekleidungs- und Lederberufe 335 1,7 350 1,6 301 1,5 - 49 - 14,0
Ernährungsberufe 1 688 8,5 2 238 10,0 1 966 10,0 - 272 - 12,2
Bau- und Baunebenberufe
einschließlich Tischler 4 429 22,3 4 619 20,6 3 761 19,1 - 858 - 18,6
Warenprüfer, Versandfertigmacher,
Maschinisten 80 0,4 183 0,8 205 1,0 22 12,0
Technische Berufe 416 2,1 303 1,4 218 1,1 - 85 - 28,1
Waren- und Dienstleistungskaufleute 2 221 11,2 3 206 14,3 2 867 14,6 - 339 - 10,6
Verkehrsberufe 614 3,1 827 3,7 485 2,5 - 342 - 41,4
Organisations-, Verwaltungs-
und Büroberufe 1 254 6,3 1 356 6,0 1 287 6,5 - 69 - 5,1
Sicherheits-, künstlerische, Gesundheits-,
Sozial- und Erziehungsberufe 1 245 6,3 709 3,2 677 3,4 - 32 - 4,5
Körperpfleger, Gästebetreuer,
Hauswirtschafts- und Reinigungsberufe 1 013 5,1 1 513 6,7 1 698 8,6 185 12,2
Sonstige Berufe 1 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Insgesamt 19 817 100 22 415 100 19 704 100 - 2 711 - 12,1
Am Ende des jeweiligen Monats noch nicht vermittelte Bewerber für Berufsausbildungsstellen nach
Berufsgruppen
Berichtsjahr: 1991/1992 bis 1993/1994; Region: Bundesgebiet Ost
Tabelle 9
Oktober 1991
bis Juni 1992
Oktober 1992
bis Juni 1993
Oktober 1993
bis Juni 1994
Veränderungen
gegenüber Vorjahr
Berufsgruppe absolut in absolut in absolut in absolut in
Prozent Prozent Prozent Prozent
Pflanzenbauer, Tierzüchter,
Fischereiberufe 2 195 4,2 2 316 4,1 2 617 3,8 301 13,0
Bergleute, Mineralgewinner 0 0,0 3 0,0 1 0,0 - 2 - 66,7
Steinbearbeiter, Baustoffhersteller 42 0,1 66 0,1 82 0,1 16 24,2
Keramiker, Glasmacher 47 0,1 53 0,1 92 0,1 39 73,6
Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter 56 0,1 58 0,1 52 0,1 - 6 - 10,3
Papierhersteller, -verarbeiter 36 0,1 29 0,1 36 0,1 7 24,1
Drucker 109 0,2 124 0,2 155 0,2 31 25,0
Holzaufbereiter und verwandte Berufe 39 0,1 29 0,1 41 0,1 12 41,4
Metallberufe 6 431 12,4 6 743 11,9 7 229 10,6 486 7,2
Elektriker 2 005 3,9 2 088 3,7 2 284 3,4 196 9,4
Textil-, Bekleidungs- und Lederberufe 314 0,6 311 0,5 305 0,4 - 6 - 1,9
Ernährungsberufe 2 898 5,6 2 638 4,7 3 239 4,8 601 22,8
Bau- und Baunebenberufe
einschließlich Tischler 8 531 16,4 10 007 17,7 13 219 19,4 3 212 32,1
Warenprüfer, Versandfertigmacher,
Maschinisten 85 0,2 164 0,3 166 0,2 2 1,2
Technische Berufe 563 1,1 924 1,6 1 433 2,1 509 55,1
Waren- und Dienstleistungskaufleute 9 784 18,8 10 292 18,2 12 411 18,2 2 119 20,6
Verkehrsberufe 517 1,0 648 1,1 385 0,6 - 263 -40,6
Organisations-, Verwaltungs-
und Büroberufe 7 432 14,3 8 631 15,3 11 153 16,4 2 522 29,2
Sicherheits-, künstlerische, Gesundheits-,
Sozial- und Erziehungsberufe 4 100 7,9 4 604 8,1 5 078 7,5 474 10,3
Körperpfleger, Gästebetreuer,
Hauswirtschafts- und Reinigungsberufe 6 806 13,1 6 706 11,9 8 052 11,8 1 346 20,1
Sonstige Berufe 67 0,1 141 0,2 0 0,0 - 141 - 100,0
Insgesamt 52 057 100 56 575 100 68 030 100 11 455 20,2
Bei den Arbeitsämtern gemeldete Ratsuchende und Bewerber nach Geschlecht und Vorbildung
Tabelle 10
Ratsuchende Bewerber
gemeldet seit Beginn des Berichtsjahres noch nicht vermittelt
am Ende des
Berichtszeitraumes
Merkmal absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Insgesamt 377 935 100 156 545 100 68 030 100
davon (Zeile 1)
männlich 179 909 47,6 74 811 47,8 30 019 44,1
weiblich 198 026 52,4 81 734 52,2 38 011 55,9
davon (Zeile 1) nach tatsächlichem/
angestrebtem Schulabschluß
ohne Hauptschulabschluß 53 180 14,1 11 761 7,5 7 192 10,6
mit Hauptschulabschluß/
ohne mittleren Abschluß 47 686 12,6 25 466 16,3 12 856 18,9
mit mittlerem Abschluß 188 464 49,9 96 723 61,8 39 346 57,8
ohne Fachhochschulreife 409 0,1 170 0,1 68 0,1
mit Fachhochschulreife/
ohne Hochschulreife 3 066 0,8 735 0,5 308 0,4
mit Hochschulreife 83 613 22,1 21 312 13,6 8 105 11,9
wissenschaftl. o. Fachhochschulstudium
ohne Abschluß 801 0,2 288 0,2 114 0,2
wissenschaftl. o. Fachhochschulstudium
mit Abschluß 716 0,2 90 0,1 41 0,1
darunter (Zeile 1)
Rehabilitanden 43 105 11,4 9 325 6 5 924 8,7
Ausländer 795 0,2 197 0,1 87 0,1
Spalten 2 und 3 kumulierte Ergebnisse, Spalte 6 Bestandszahlen, Abweichungen durch Rundungen, Stand: Juni 1994.
Berichtsjahr 1993/94, Bundesgebiet Ost.]