Unzureichende Aussagen im „Unfallverhütungsbericht 1992" zum Unfallgeschehen von Kindern, Jugendlichen und Frauen
der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Robert Antretter, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Dr. Konrad Elmer, Carl Ewen, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Klaus Hasenfratz, Reinhold Hiller (Lübeck), Lothar Ibrügger, Ilse Janz, Walter Kolbow, Volkmar Kretkowski, Horst Kubatschka, Ulrike Mascher, Dr. Dietmar Matterne, Heide Mattischeck, Albrecht Müller (Pleisweiler), Dr. Edith Niehuis, Dr. Rolf Niese, Siegfried Scheffler, Ursula Schmidt (Aachen), Regina Schmidt-Zadel, Erika Simm, Dr. Peter Struck, Ralf Walter (Cochem), Dr. Konstanze Wegner, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Berthold Wittich, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Warum tragen die Unfallverhütungsberichte — wie zuletzt der „Unfallverhütungsbericht 1992" (Drucksache 12/6429) — diese Bezeichnung, wenn aus ihnen lediglich die statistischen Angaben über das Unfallgeschehen, nicht aber Informationen über Erfolg und Mißerfolg von Unfallverhütungsmaßnahmen hervorgehen?
Empfindet es die Bundesregierung als alarmierendes Signal, wenn im Bericht 1992 die Anzahl und die Kosten der Schul- und Wegeunfälle von Schülern, Studenten und Kindergartenkindern überproportional angestiegen sind (während die Zahl der erfaßten Schüler, Studenten und Kindergartenkinder um 6,5 % auf 15,8 Millionen gestiegen ist, schnellten die Zahlen der Schülerunfälle um 23,4 % auf 1,34 Millionen, die der tödlichen Unfälle um 14,3 %, die der tödlichen Wegeunfälle um 52 Td und die der aufgebrachten Unfallkosten um 22,3 % auf 496 Mio. DM hoch)?
Was wird die Bundesregierung konkret gegen diese Entwicklung unternehmen?
Warum werden Informationen darüber nicht im „Unfallverhütungsbericht 1992" aufgenommen?
Sind der Bundesregierung weitere beunruhigende Entwicklungen im Unfallgeschehen bekannt, und wie gedenkt sie darauf zu reagieren?
Sieht sie beispielsweise die Notwendigkeit, durch gesetzliche Verschärfungen oder durch wirksamen Ausbau von vorbeugenden Unfallverhütungsprogrammen in einzelnen Bereichen den Problemen entgegenzuwirken?
Wie hat sich der Einsatz von finanziellen Aufwendungen des Bundes und der Unfallversicherungsträger für vorbeugende Maßnahmen und für Aufklärung und Information über Unfallverhütung seit 1982 entwickelt?
Warum enthält der „Unfallverhütungsbericht 1992" nicht differenziertere Angaben über das Unfallgeschehen?
Ist es beispielsweise möglich und wegen der dadurch besseren Reaktion in Form von gezielten Maßnahme auch nötig, folgende besondere Informationen in einen solchen Bericht aufzunehmen:
— Anteil der Beteiligung von Frauen und Männern am Unfallgeschehen und bei den Berufskrankheiten,
— Anteil der weiblichen und männlichen Schüler, Studenten und Kindergartenkinder am Unfallgeschehen,
— bei Wegeunfällen Anteil der beteiligten Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger,
— Angaben über den Grad der Schwere von Unfallfolgen bei den nichttödlichen Unfällen (einschl. Hinweis auf eingetretene Dauerfolgen und Behinderungen),
— Informationen über besondere Entwicklungen/Trends, speziell bei Berufskrankheiten darüber, ob geschlechtsspezifische Erkrankungen feststellbar sind, die durch entsprechende berufliche Tätigkeitsfelder verstärkt werden,
— Bericht über wissenschaftliche Arbeiten und über neue Maßnahmen der Unfallverhütung und ihrer Auswirkungen?
Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, die zusätzlichen Informationen, die in der vorstehenden Frage angesprochen sind, zum „Unfallverhütungsbericht 1992" noch nachträglich zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag vorzulegen?