Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/8353
02. 08. 94
Antwort
der Bundesregierung
der Abgeordneten Ralf Walter (Cochem), Hanna Wolf, Angelika Barbe,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/8225 —
Jugend und Wohnen
Wohnungsnot ist eine wesentliche Ursache von sozialem Abstieg und
Armut. Davon sind nach neueren Erkenntnissen in zunehmendem Maße
jüngere Menschen, also Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
betroffen. Schätzungen zufolge ist jeder dritte Obdachlose jünger als
30 Jahre. Andere soziale Krisen sind damit vorprogrammiert, denn ohne
Wohnung geht im allgemeinen auch der Arbeitsplatz bald verloren, ein
neuer ist unter der Voraussetzung eines fehlenden Wohnsitzes kaum zu
bekommen.
Die Wohnung ist die Grundlage für die Erschließung weiterer
Handlungsräume. Die Verfügbarkeit von Wohnraum ist eine wesentliche
Voraussetzung für unsere Wirtschaftsgesellschaft, die an ihre Subjekte
immer höhere Mobilitätsanforderungen stellt. Doch so sehr die
technischen Voraussetzungen zu umfassender Mobilität inzwischen
vorhanden sind, so sehr hat der Mangel an Wohnungen die tatsächliche
Beweglichkeit eingeschränkt. Darüber hinaus hat das schmale Angebot
bei steigender Nachfrage zu Mietpreisen geführt, die insbesondere
sozial Schwächere auf dem Markt zu Statisten degradiert. Angesichts
der Tatsache, daß ca. 50 Prozent der Sozialhilfeempfänger jünger sind
als 25 Jahre, nimmt es nicht wunder, wenn auch auf dem
Wohnungsmarkt vor allem und immer mehr Jugendliche das Nachsehen haben.
Jugendliche haben auf dem Wohnungsmarkt den strukturellen
Nachteil, daß sie als Neulinge auftreten. Neuanmietungen jedoch gehören zu
den besonders kostspieligen Mietverhältnissen, die für die im
allgemeinen einkommensschwachen Jugendlichen nicht mehr zu bezahlen sind.
Sie sind daher auch von der Ausdünnung alter und preisgünstiger
Wohnungsbestände besonders betroffen. Darüber hinaus suchen
Jugendliche besonders häufig in größeren Städten nach Unterkünften,
wo sie als Studenten, Auszubildende und junge Arbeitnehmer ihre
Zukunft gestalten wollen. Gerade hier aber sind die Mieten am
höchsten.
Zu dem gravierenden Wohnraummangel der 90er Jahre haben
verschiedene Faktoren beigetragen. Die erwähnten Mobilitätsanforderungen an
die Arbeitnehmer haben nicht nur zu einer Krise der
Familienzusammenhänge geführt; sie haben auch einen starken Trend zum
Singlehaushalt ausgelöst, der die Knappheit an Wohnungen forcierte. Diese
Entwicklung erfolgte zeitgleich mit einem folgenreichen Rückzug des
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau vom 29. Juli 1994 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Staates aus dem sozialen Wohnungsbau zugunsten verstärkter
Eigenheimförderung. Diese aber konnte nicht einmal annähernd dem
wachsenden Bedarf gerecht werden, der durch die genannten Faktoren sowie
einen starken Zuzug aus dem Ausland zustande kam.
Jugendliche und junge Erwachsene sind auf dem Wohnungsmarkt
Nachfrager zweiter Kategorie mit geringen Aussichten. .. auch bei
ausreichendem Einkommen haben Wohnungsvermieter und
Wohnungsvermittler häufig Zweifel an der Kreditwürdigkeit von
Jugendlichen und/oder Bedenken, ob die Lebensplanung ein kontinuierliches
Mietverhältnis gewährleistet und ob der persönliche Lebensstil tragbar
ist." (Landessozialbericht NRW, 1992)
Der Verbleib im Elternhaus wird dagegen durch entstehende Konflikte
und eine Architektur, die eine soziale Autonomie einzelner
Familienteile nicht zuläßt, sehr erschwert. Die Familie kann hier eine Funktion
des Ausgleichs und Abbaus extern bedingter Spannungen nicht mehr
erfüllen, sie erzeugt im Gegenteil ihre eigenen Konflikte, die vielfach
den Auszug junger Erwachsener geradezu erzwingen.
Während die Bundesregierung sich am Bau von Studentenwohnheimen
teilweise stark beteiligte (ohne das studentische Wohnraumnot damit
verhindert werden konnte), gibt es kein vergleichbares Engagement
zugunsten der in Berufsausbildung befindlichen Jugendlichen und
jungen Erwachsenen, die mit häufig gleichgelagerten Problemen
konfrontiert sind. Jugendliche — vor allem aus dem Osten —, die um einer
Ausbildungsstelle willen das Elternhaus verlassen wollen bzw. müssen,
scheitern oft in ihrem Bemühen an dem nicht vorhandenen oder für sie
unerschwinglichen Wohnraum.
Vorbemerkung
Die eigene Wohnung und das selbständige Wohnen haben für
junge Menschen eine größere Bedeutung als noch vor 20 Jahren;
sie suchen nach eigenen Räumen, mit denen sie sich identifizieren
und in denen sie ein selbständiges Leben führen können. In der
Erziehung spielen partnerschaftliches Zusammenleben und Raum
für Individualität und Selbständigkeit — auch im Rahmen der
Familie — eine zunehmend wichtigere Rolle. Wenn Jugendliche
die elterliche Wohnung jetzt früher verlassen als noch in den
vorhergehenden Generationen üblich, ist dies bei der heute
größeren Selbständigkeit Jugendlicher ein normaler Prozeß, der die
Solidarität der Generationen nicht notwendigerweise in Frage
stellt. Zudem ist in Ausbildung und Beruf eine größere Flexibilität
und Mobilität erforderlich geworden. Die Bereitschaft dazu ist — in
allen Ländern des EU-Binnenmarktes — sehr hoch.
Dabei sind die Lebenssituationen und Wohnbedürfnisse junger
Menschen — in der Anfrage werden u. a. Jugendliche und jüngere
Erwachsene im Alter bis zu 25 bzw. 30 Jahren, Alleinstehende,
Alleinerziehende mit Kindern, junge Familien mit mehreren
Kindern, in Ausbildung und Studium befindliche, berufstätige und
arbeitslose junge Menschen angesprochen — im einzelnen sehr
unterschiedlich.
Die frühere Lösung junger Menschen vom Elternhaus und die
Herausbildung einer eigenständigen Lebensphase vor Gründung
der eigenen Familie ist einer der Gründe, die zu einem Anstieg
der Haushaltszahlen — insbesondere der Zahl kleinerer
Haushalte — und damit auch zu einer verstärkten Nachfrage nach
Wohnraum geführt haben. Dieser Prozeß der Verselbständigung
ist auch in anderen Altersgruppen zu beobachten. Aufgrund des
höheren Wohnflächenverbrauchs gerade der Ein- und Zwei-
Personen-Haushalte wächst die Wohnraumnachfrage besonders
stark. Zugleich haben steigende Einkommen weiten Teilen der
Bevölkerung ermöglicht, ihre Wohnungsversorgung zu
verbessern. Der Nachfragedruck auf den Wohnungsmärkten wurde auch
durch die hohen Zuwanderungen seit Ende der achtziger Jahre
erheblich verschärft. Auf angespannten Wohnungsmärkten wirkt
sich die Konkurrenz der Wohnungssuchenden vor allem zu Lasten
einkommensschwächerer Haushalte und dabei insbesondere
solcher Personengruppen aus, die am Wohnungsmarkt auf
Vorbehalte und Vorurteile treffen. Dies sind vor allem Ausländer,
kinderreiche Familien, alleinerziehende Elternteile mit Kindern,
Personen mit gesundheitlichen oder sozialen Benachteiligungen,
aber auch Jugendliche oder jüngere Erwachsene.
Der hohe Nachfragezuwachs konnte von den Wohnungsmärkten
nicht kurzfristig bewältigt werden. Die Bundesregierung hat
daher seit Ende der achtziger Jahre eine Vielzahl von
Maßnahmen eingeleitet, um durch verbesserte Rahmenbedingungen und
durch direkte und indirekte Förderungsmaßnahmen die
Investitionstätigkeit im Wohnungsbau zu verstärken und das
Wohnungsangebot auszuweiten. Diese Politik wird durch die soziale
Absicherung über das Wohngeld flankiert. Wichtige Maßnahmen
sind die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungen für
Investitionen im Mietwohnungsbau (1989) — auch zur Schaffung
zusätzlicher Wohnungen in vorhandenen Gebäuden — sowie der
steuerlichen Wohneigentumsförderung (1990 und 1991), die
Bereitstellung zinsgünstiger Kredite im Wohnungsbauprogramm
der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Schaffung zusätzlicher
Mietwohnungen im Gebäudebestand und die
Verfahrenserleichterungen bei Baulandausweisungen auf Grundlage des
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes (1993). Daneben
ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus stark erhöht
worden: Die Bundesfinanzhilfen stiegen von 450 Mio. DM im Jahr
1988 auf 3,95 Mrd. DM im Jahr 1993 und 3,46 Mrd. DM im Jahr
1994. Zusammen mit den Mitteln der Länder, die nach der
verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung für die
Wohnungsbauförderung originär zuständig sind, standen 1993 etwa 23 Mrd. DM für
den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. In den neuen Ländern
ist die Modernisierung und Instandsetzung des älteren
Baubestandes ein besonderer Schwerpunkt, darüber hinaus wurden
steuerliche Sonderabschreibungen in Kraft gesetzt. In den alten
und den neuen Ländern werden bundeseigene Liegenschaften
u. a. für den sozialen Wohnungsbau, für den
Studentenwohnraumbau, für Kinder- und Jugendhilfeobjekte sowie für Heime,
Bildungseinrichtungen und Werkstätten für geistig und körperlich
Behinderte mit hohen Preisnachlässen abgegeben.
Diese Maßnahmen haben zu einer erheblichen Ausweitung der
Wohnungsbautätigkeit geführt. Von 1990 bis 1993 sind 1,4 Mio.
Wohnungen neu gebaut worden. In den alten Ländern lag das
Niveau des Wohnungsbaus 1993 mit etwa 432 000
Fertigstellungen und 524 000 Baugenehmigungen so hoch wie zuletzt vor
20 Jahren. In den neuen Ländern waren 1993 23 600
Fertigstellungen und 82 600 Genehmigungen zu verzeichnen. Auch die Zahl
der geförderten Sozialwohnungen ist deutlich angestiegen: In den
alten Ländern wurden 1993 Fördermittel für 117 800
Sozialwohnungen bewilligt, in den neuen Ländern für 38 600 Wohnungen.
Diese Tendenz setzt sich auch in 1994 fort.
Angesichts der noch immer bestehenden hohen Nachfrage bedarf
es auch künftig weiterer Bemühungen, um die
Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern,
insbesondere — durch Maßnahmen in verschiedenen Ressortbereichen —
auch benachteiligte Wohnungssuchende angemessen mit
Wohnraum zu versorgen. Bund, Länder und Gemeinden, aber auch alle
gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere die
Wohnungswirtschaft, Sozialverbände und soziale Träger sind gefordert,
entsprechend ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Sicherung der
Wohnungsversorgung — auch für Jugendliche und junge
Erwachsene — zu handeln.
1. Wurde — und wenn ja inwiefern — durch den sozialen Wohnungsbau
der letzten fünf Jahre dem Wohnbedürfnis Jugendlicher, junger
Erwachsener und junger Familien in besonderer Weise Rechnung
getragen?
Ziel der Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist, zusätzlichen
Wohnraum für Bevölkerungsgruppen im unteren bis mittleren
Einkommensbereich zu schaffen. In diesem Rahmen können die
Länder bei der Durchführung ihrer Wohnungsbauprogramme, an
denen sich der Bund mit Finanzhilfen beteiligt, regionale und
soziale Schwerpunkte setzen, also auch besondere
Förderungsmaßnahmen für einzelne Personengruppen vorsehen. Ein solcher
Schwerpunkt liegt bei der Förderung von Familien mit Kindern,
sowohl bei den Eigentumsmaßnahmen als auch im
Mietwohnungsbau. So werden junge Familien durch einen speziellen
Freibetrag bei der Einkommensermittlung gefördert. Bei den
Wohnungsbauprogrammen zielt beispielsweise das Sonderprogramm
für Regionen mit erhöhter Wohnungsnachfrage, das im Herbst
1991 im Rahmen der wohnungspolitischen Beschlüsse der
Bundesregierung initiiert wurde, vorrangig auf die
Wohnungsversorgung von Familien mit Kindern in diesen Regionen.
Spezielle Fördermaßnahmen für die Wohnungsversorgung
Jugendlicher und junger Erwachsener im Rahmen der
Länderprogramme für den sozialen Wohnungsbau sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Maßnahmen des Jugendwohnens
ressortieren auf Länderebene eher bei den Arbeits-, Sozial- und
Jugendministerien, da sie häufig mit Maßnahmen der beruflichen,
erzieherischen oder therapeutischen Betreuung im
Zusammenhang stehen.
Bei der Förderung von Sozialwohnungen für einzelne
Bevölkerungsgruppen ist auch zu berücksichtigen, daß eine enge perso
-
nenbezogene Zweckbindung von bestimmten
Wohnungsbeständen zu sozialer und räumlicher Segregation führen kann. In der
Praxis der Wohnungsbauförderung und bei der Vergabe von
Sozialmietwohnungen wird daher von den Ländern und Gemeinden
grundsätzlich eine soziale Mischung in den
Sozialwohnungsbeständen angestrebt.
2. In welchem Umfang wurde seit 1980, nach Jahren aufgeschlüsselt,
die Bereitstellung von Wohnungen für Familien mit drei und mehr
Kindern gefördert?
Von 1980 bis 1992 wurden von den Ländern insgesamt 115 786
Wohnungen mit besonderer Zweckbindung für kinderreiche
Familien bewilligt; Angaben für 1993 liegen noch nicht vor. Die
nachfolgende Tabelle weist die Anzahl der Bewilligungen nach
Jahren aus.
Die Zahl der geförderten Sozialwohnungen, die für die
Wohnungsversorgung größerer Haushalte zur Verfügung stehen, ist
jedoch höher, da solche Wohnungen nicht nur im Rahmen von —
statistisch gesondert ausgewiesenen — Teilprogrammen mit
besonderer Zweckbindung gefördert werden (zu den Anteilen von
Wohnungen in verschiedenen Größenklassen vgl. Antwort zu
Frage 4).
Anzahl der geförderten Wohnungen mit Zweckbindung für
kinderreiche Familien 1980 — 1992 — Bewilligungen —
Jahr Wohnungen Jahr Wohnungen
1980 10 577 1987 6 616
1981 9 901 1988 7 196
1982 8 376 1989 6 863
1983 8 083 1990 9 739
1984 7 095 1991 14 254
1985 7 714 1992 11 146
1986 8 226
3. In welchem Umfang wurde seit 1980, nach Jahren aufgeschlüsselt,
die Bereitstellung von Wohnungen für Single-Haushalte gefördert?
Statistische Angaben über eine speziell auf Single-Haushalte
ausgerichtete Förderung liegen nicht vor.
4. Wie groß ist der Anteil an
Wohnungen bis zu 30 qm,
— Wohnungen bis zu 45 qm,
Wohnungen bis zu 60 qm,
— Wohnungen bis zu 80 qm,
— Wohnungen über 80 qm Wohnfläche im Vergleich zu allen seit
1980 mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen,
aufgeschlüsselt nach Jahren, in absoluten Zahlen und prozentual?
Die Bewilligungsstatistik weist die geförderten Wohnungen nicht
nach Wohnfläche in Quadratmetern klassifiziert nach, sondern
aufgegliedert nach der Zahl der Räume. Die absoluten Zahlen der
geförderten Wohnungen, gegliedert nach der Zahl der Räume,
und ihrer Anteile an den in den einzelnen Jahren insgesamt
geförderten Sozialwohnungen, sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
Geförderte Wohnungen nach der Raumzahl (alle Förderwege) - Bewilligungen -
Jahr
Wohnun
-
gen
insgesamt
davon mit ... Wohnräumen (einschließlich Küchen)
1 2 3 4 5 und mehr
Zahl v. H. Zahl v. H. Zahl v. H. Zahl v. H. Zahl v. H.
1980 97 175 345 0,4 6 880 7,0 16 147 16,6 19 900 20,5 53 903 55,5
1981 92 902 821 0,9 7 896 8,5 17 666 19,0 21 661 23,3 44 858 48,3
1982 98 886 1 ) 1 086 1,1 12 143 12,3 24 327 24,6 23 847 24,1 37 483 37,9
1983 104 083 1 945 1,9 12 664 12,2 25 257 24,2 23 601 22,7 40 616 39,0
1984 80 408 1 039 1,3 9 743 12,1 17 638 21,9 17 495 21,8 34 493 42,9
1985 68 952 1 161 1,7 7 790 11,3 13 549 19,6 14 491 21,0 31 961 46,4
1986 52 066 464 0,9 4 433 8,5 7 235 13,9 8 492 16,3 31 442 60,4
1987 40 668 276 0,7 2 908 7,2 5 936 14,6 6 075 14,9 25 473 62,6
1988 38 886 380 1,0 4 121 10,6 4 890 12,6 6 416 16,5 23 079 59,3
1989 65 153 670 1,0 8 010 12,3 15 385 23,6 17 284 26,5 23 804 36,6
1990 90 704 2 012 2,2 10 242 11,3 22 948 25,3 25 668 28,3 29 834 32,9
1991 93 973 1 411 1,5 11 708 12,5 25 473 27,1 26 800 28,5 28 581 30,4
1992 108 474 1 937 1,8 11 229 10,4 27 820 25,6 31 502 29,0 35 986 33,2
1) Zusätzlich 727 Wohnungen aus dem Zusatzprogramm des Landes Niedersachsen (im Gesamtvolumen nicht enthalten, da
eine weitere Aufschlüsselung nicht möglich ist).
5. In welchem Umfang wurde von seiten des Bundes seit 1980, nach
Jahren aufgeschlüsselt, der Bau von Studentenwohnheimen
gefördert?
Der Bund hat die alten Länder durch die Gewährung von
Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 GG auf der Grundlage von
Verwaltungsvereinbarungen beim Studentenwohnraumbau wie
folgt unterstützt:
Jahr Bundesmittel - in DM -
1980 63 913 899
1981 40 103 010
1982 30 479 828
1983 7 280 421
1984 876 292
1985 856 008
1986 880 229
1987 keine Bundesförderung
1988 keine Bundesförderung
1989 keine Bundesförderung
1990 50 000 000
1991 150 000 000
1992 200 000 000
1993 150 000 000
1994 50 000 000
1981 hatte die damalige Bundesregierung die Gewährung der
Finanzhilfen eingestellt und sich auf die Abwicklung bereits
eingegangener Verpflichtungen beschränkt.
Neben den Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 GG haben die
Länder außerdem die Möglichkeit, mit Bundesmitteln im Rahmen
des sozialen Wohnungsbaus Wohnraum für Studierende zu
schaffen. Auch im Rahmen des Strukturhilfegesetzes bestand für die
Länder die Möglichkeit, Bundesmittel für den
Studentenwohnraumbau einzusetzen. Angaben über entsprechend eingesetzte
Bundesmittel liegen nicht vor.
6. In welchem Umfang fördert bzw. beteiligt sich die Bundesregierung
a) am Bau und
b) am Erhalt von Wohnheimplätzen für Studierende in den neuen
Bundesländern?
Im Rahmen des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost wurden
den neuen Ländern als Sofortmaßnahme in den Jahren 1991 und
1992 für die Versorgung der Studierenden mit Wohnraum rd. 230
Mio. DM vom Bund zur Verfügung gestellt. Hierbei handelte es
sich um Mittel für Sanierungen, Modernisierungen und bauliche
Erhaltung von Studentenwohnheimen. Damit konnten besonders
dringende Maßnahmen - etwa Dachreparaturen, defekte
Aufzugsanlagen, neue Heizungssysteme und die Erneuerung der
Sanitärbereiche - durchgeführt werden.
Im Anschluß an dieses Förderungsprogramm stellt der Bund auf
der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104 a
Abs. 4 GG den neuen Bundesländern in den Jahren 1993 bis 1997
insgesamt 250 Mio. DM primär für die Sanierung, aber auch für
den Um- und Neubau von Wohnheimen zur Verfügung.
Zusammen mit den Mitteln der Länder und der Träger (je 80 Mio. DM)
entsteht so ein Investitionsvolumen von über 400 Mio. DM.
Aufstellung der Bundesmittel für die neuen Länder auf die Jahre
1991 bis 1997:
Jahr Bundesmittel - DM -
1991 111 218 000
1992 120 842 000
1993 40 000 000
1994 60 000 000
1995 70 000 000
1996 60 000 000
1997 20 000 000
(Gemeinschaftswerk
Aufschwung Ost)
Weiterhin gewährt der Bund im Rahmen des
Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost (IFG) den neuen Ländern ab dem Jahr
1995 für die Dauer von zehn Jahren Finanzhilfen von jährlich
6,6 Mrd. DM. Diese Mittel können auch für die Modernisierung
und Instandsetzung von Wohnheimen für Studierende in
Anspruch genommen werden.
7. Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung aus der Förderung des
Baus von Studentenwohnheimen in den alten Bundesländern
zurückziehen will?
Inwiefern ist dies bereits der Fall?
Die befristete Bundesförderung für die Schaffung zusätzlicher
Studentenwohnraumplätze nach der Verwaltungsvereinbarung
mit den alten Ländern läuft Ende des Jahres 1994 aus.
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Bedarf an
öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende in den alten
Bundesländern ein?
Die Bundesregierung hat mit dem in diesem Jahr auslaufenden
Programm den dringendsten Bedarf an zusätzlichen Plätzen
abgedeckt. Sie geht davon aus, daß darüber hinausgehender Bedarf
von den Ländern im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit für
die studentische Wohnraumversorgung gedeckt wird.
9. Was beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig zu tun, um dem
Bedarf an öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende in
den alten Bundesländern besser gerecht zu werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
10. Wie hoch ist der Anteil der Plätze in Studentenwohnheimen an der
Gesamtzahl der Studierenden, und wie hat dieser Anteil sich seit
1980 in den alten und seit 1990 in den neuen Ländern entwickelt?
Die Versorgung der Studierenden mit Wohnraum hat sich nach
Erhebungen des Deutschen Studentenwerks seit 1980 wie folgt
entwickelt:
Jahr Zahl der Wohnplätze v. H. der Wohnplätze
zu Studierenden
1981 110 694 10,9
1983 119 374 10,2
1985 128 159 9,9
1987 133 758 10,29
1988 134 315 9,9
1989 135 986 9,74
1990 136 630 9,5
1991 149 985 9,76
1991 neue Länder 96 294 86,11
1992 154 354 9,75
1992 neue Länder 84 239 79,53
1993 163 966 10,15
1993 neue Länder 68 573 60,66
Für die Jahre 1980, 1982, 1984, 1986 (alte Länder) und für das Jahr
1990 (neue Länder) liegen keine Zahlen vor.
Daß trotz des großen Zuwachses bei der Zahl der Wohnplätze in
den alten Ländern die Versorgungsquote nicht weiter
angestiegen ist, liegt an der erheblichen Steigerung der Studentenzahlen
in diesem Zeitraum. Der Rückgang der Wohnplätze in den neuen
Ländern ist insbesondere auf den Abbau der
Mehrfachbelegungen zurückzuführen; in den neuen Ländern gab es zuvor eine
Mehrfachbelegung von bis zu fünf Personen je Zimmer.
11. Wie hoch ist der Anteil der Wohnungen für junge Familien mit
Kindern an der Gesamtzahl der Plätze in Studentenwohnheimen?
Nach den Ergebnissen der 13. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerks, die im Sommersemester 1991 durchgeführt
wurde, wohnen in den alten Ländern 3 v. H. der Studierenden mit
Kindern in einem Studentenwohnheim. In den neuen Ländern
wohnen 47 v. H. der Studierenden mit Kindern in einem
Studentenwohnheim. Der Großteil wohnt bereits in einer Wohnung (West
79 v. H., Ost 45 v. H.).
12. Wie hoch ist der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch der
Gesamtbevölkerung?
Wie hoch ist er bei Studierenden in Studentenwohnheimen?
Wie hoch ist er bei Studierenden insgesamt?
Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner belief sich im
Jahr 1992 in Deutschland auf 35,1 m 2 (früheres Bundesgebiet
36,5 m2 , Beitrittsgebiet 29,0 m 2 ).
Die durchschnittlichen Wohnungs- bzw. Zimmergrößen in
Studentenwohnheimen betragen nach den Ergebnissen der 13.
Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
— in den alten Ländern: m2
Einzelzimmer 13
Einzelappartement 20
Doppelappartement 38
Wohnung 72
— in den neuen Ländern
Mehrbettzimmer 20
Zweibettzimmer 14
Einzelzimmer 13
Außerhalb von Studentenwohnheimen betragen die
durchschnittlichen Wohnungs- bzw. Zimmergrößen:
— in den alten Ländern m2
eigene Wohnung
davon: allein 38
mit Partner 69
Wohngemeinschaft 73
Untermiete 17
— in den neuen Ländern
eigene Wohnung
davon: allein 41
mit Partner 55
Wohngemeinschaft 57
Untermiete 17
Insgesamt betrachtet liegen die durchschnittlichen Wohnungs-/
Zimmergrößen zwischen 13 und 73 m 2 (je nach Wohnform).
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Wohnungsnot im
Bereich der Auszubildenden vor, und was beabsichtigt sie dagegen
zu tun?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die überregionale
Ausbildungsstellenvermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit zum
Teil durch einen Mangel an geeignetem Wohnraum für
Auszubildende erschwert wird. Dies trifft insbesondere für Großstädte mit
starker studentischer Wohnungsnachfrage zu. Die meisten in
Berufsausbildung befindlichen Jugendlichen wohnen jedoch
noch bei den Eltern.
Soweit auswärtige Unterbringung erforderlich ist, stellen zum Teil
die Ausbildungsbetriebe selbst Unterbringungsmöglichkeiten
bereit (so insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe und im
Nahrungsmittelgewerbe sowie in einzelnen Großbetrieben mit
hoher Ausbildungskapazität) oder die Betriebe helfen bei der
Wohnraumsuche. Auch stehen Jugendwohnheimplätze zur
Verfügung, deren Errichtung u. a. von der Bundesanstalt für Arbeit
gefördert wurde. Die Bundesanstalt für Arbeit hat aufgrund ihrer
Förderung heute noch für rd. 3 000 Plätze ein Belegungsrecht.
Aber auch die übrigen Jugendwohnheime nehmen Lehrlinge,
Krankenpflegeschülerinnen und -schüler, Teilnehmer an
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und junge
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. Der Berufsberatung steht zur
Unterstützung ihrer Vermittlungsbemühungen ein laufend
aktualisiertes Wohnheim-Verzeichnis zur Verfügung. Nach Angaben von
Trägern sind noch in begrenztem Umfange freie
Wohnheimkapazitäten vorhanden.
Einen Beitrag zur Verringerung von Unterbringungsproblemen
Auszubildender, die für ihre Ausbildung auf eine auswärtige
Unterkunft angewiesen sind und nur über ein geringes
Einkommen verfügen, leistet auch die Berufsausbildungsbeihilfe nach
§ 40 des Arbeitsförderungsgesetzes. Die Bedarfssätze umfassen
pauschal die Kosten für die Unterkunft. Liegen die Kosten der
Unterkunft, z. B. in Orten mit besonderen Engpässen am
Wohnungsmarkt, höher als 225 DM (neue Bundesländer: 80 DM)
monatlich, werden die übersteigenden Kosten im Fördersatz
berücksichtigt, höchstens jedoch 75 DM (neue Länder: 145 DM).
Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt in diesem Rahmen die
Auszubildenden auf dem für sie in Betracht kommenden
Wohnungsteilmarkt bei der Finanzierung der Wohnkosten.
Drucksache 12 /8353 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
14. Hält die Bundesregierung Modellprojekte für Jugendwohnen,
möglicherweise in Orientierung an der Bereitstellung von
Jugendwohnungen in Dänemark oder den Niederlanden, für sinnvoll?
Die Bundesregierung hält Modellprojekte für Jugendwohnungen
für sinnvoll. Diese Projekte sind notwendig, um Angebote des
Jugendwohnens den veränderten gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen. Das
Bundesministerium für Frauen und Jugend fördert daher in einem Schwerpunkt
des Modellprogramms „Arbeitsweltbezogene
Jugendsozialarbeit" Projekte im Bereich des Jugendwohnens. Für das
Programm stehen für, 1994 rund 12 Mio. DM aus dem Kinder- und
Jugendplan des Bundes zur Verfügung. Insgesamt werden in der
neuen Modellphase 75 Projekte gefördert, davon allein 44 in den
neuen Bundesländern.
In dem Schwerpunkt „Jugendwohnen" sind die Träger der
Jugendsozialarbeit aufgefordert, die Zusammenarbeit mit
Institutionen der Wohnungswirtschaft und Städtebaupolitik
fortzuentwikkeln. Diese Kooperation soll zu integrativen Konzepten bei der
Bereitstellung von jugendgerechtem Wohnraum führen, die eine
Ghettoisierung von jugendlichem Wohnen verhindert und gerade
in den neuen Bundesländern ein vielfältiges Angebot an
jugendgerechten Wohnformen entwickelt. Im Rahmen des gesamten
Modellprojekts widmen sich 27 Projekte diesem Schwerpunkt.
15. Welche alternativen Wohnformen bieten nach Auffassung der
Bundesregierung einen Lösungsansatz für das Problem gerade der
Wohnungsnot bei Jugendlichen?
Bei der Frage nach alternativen Wohnformen ist es nicht
sachgerecht, sich auf eine bestimmte Wohnform festzulegen. Einrichtung
und Ausgestaltung der jeweiligen Wohnform richten sich nach
den unterschiedlichen Lebenssituationen und spezifischen
Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Menschen, die in dieser
Wohnform leben sollen. So vermitteln z. B. alle Formen des
sozialpädagogisch begleiteten Wohnens Wohn-, Berufs- und
Lebenshilfen, um junge Menschen zu einem selbstverantwortlichen,
selbständigen Wohnen, Arbeiten und Leben zu befähigen.
Daher soll nicht eine Wohnform besonders bevorzugt, sondern die
Vielfalt der Einrichtungsformen der Jugendsozialarbeit und des
Jugendwohnens insgesamt aufrechterhalten und weiter
ausgebaut werden.
16. Stellen neue Formen von Wohngemeinschaften, etwa
Wohnungsgemeinschaften mit gemeinsamen Funktionsräumen wie Küche,
Gemeinschaftsraum usw., nach Ansicht der Bundesregierung eine
sparsamere Va riante von Wohnraumverbrauch dar?
Die Schaffung und Einrichtung von alternativen Wohnformen für
junge Menschen leisten einen Beitrag dazu, dem
Wohnraummangel — gerade in den Großstädten — zu begegnen. Ob dies eine
wirtschaftliche Alternative zum herkömmlichen Wohnungsbau
darstellt, hängt nicht zuletzt von der Ausgestaltung des
individuellen und gemeinschaftlichen Wohnraums ab. Die Planung und
Realisierung bedarfsgerechter Wohnungsangebote gerade im
Rahmen des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens erfordert
eine Orientierung der baulichen Standards an pädagogischen
Konzepten. Daher ist eine angemessene Ausstattung und
Gestaltung des individuellen Wohnraums für junge Menschen und
gerade im Hinblick auf bestimmte Zielgruppen unverzichtbar.
Unter Studierenden trifft nach der 13. Sozialerhebung des
Deutschen Studentenwerks die Wohngemeinschaft als
studentenspezifische Form des gemeinschaftlichen Wohnens auf große
Akzeptanz. In den alten Ländern wünschen sich 21 v. H. der
Studierenden diese Wohnform, in den neuen Ländern 13 v. H.
17. Welche sozialen Gruppen - außer Jugendlichen und jungen
Erwachsenen - kommen als Mitbewohner für gemeinschaftliche
Wohnformen in Frage?
Jugendwohnen legt keine bestimmten Konstellationen für soziale
Gruppen fest, die als Mitbewohner in Frage kommen.
Gemeinschaftliche Wohnformen für junge Menschen sind vielmehr offen
für die unterschiedlichsten Formen des Zusammenlebens.
Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer, junge einheimische
und ausgesiedelte Deutsche, junge Ausländerinnen und
Ausländer, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der
Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, beruflichen Fortbildung und
Umschulung sowie Berufstätige und Arbeitslose, darunter in
großer Zahl sozial Benachteiligte und individuell Beeinträchtigte
finden in Jugendwohnheimen und anderen Formen des
Jugendwohnens Unterkunft und eine ihrer Lebenssituation angemessene
sozialpädagogische Begleitung unter besonderer
Berücksichtigung berufs- und freizeitpädagogischer Aspekte.
Welche Gruppen letztendlich in welcher Zusammensetzung
miteinander wohnen, hängt nicht zuletzt auch von der
pädagogischen Konzeption der Wohnform (z. B. Mehr-Generationen-
Wohnen; multikulturelles Wohnen; behindertengerechtes Wohnen),
im übrigen von den Wohnbedürfnissen und den individuellen
Entscheidungen der betreffenden Personen ab.
18. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auch behinderten
Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden sollte, in solchen
neuen Wohnformen zu leben?
Welche Anforderungen müßten entsprechende Wohnformen
erfüllen?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine
Integration von behinderten Jugendlichen in alternative
Wohnformen zu realisieren?
19. Fördert die Bundesregierung die Entstehung solcher Wohnformen?
Wenn ja, wie?
Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 18
und 19 zusammen beantwortet.
Sowohl im „Fünften Familienbericht" als auch im „Dritten
Behindertenbericht der Bundesregierung über die Lage der
Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation" wurde die
Notwendigkeit betont, daß behinderte Erwachsene — das gilt auch und
besonders für junge Erwachsene — ebenso wie Nichtbehinderte
Gelegenheit haben sollen, sich vom Elternhaus zu lösen und ein
selbständiges Leben zu führen. Das Recht auf selbständige
Lebensführung gilt auch für schwer- und schwerstbehinderte
Menschen; sie dürfen von der Chance, ihre Lebensform selbst zu
wählen, nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung
fördert und unterstützt deshalb die Erprobung von Konzepten, die
Alternativen zur vollstationären Unterbringung entwickeln, z. B.
das Wohnen im Stadtteil auch für junge Erwachsene mit schwerer
geistiger Behinderung. Als besonders wichtig sieht die
Bundesregierung das integrative Wohnen — das gemeinsame Wohnen
von behinderten und nichtbehinderten Menschen — an.
Grundsätzlich sollten Wohnungen und Wohnumfeld möglichst
barrierefrei gestaltet werden.
Für Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis unter 18 Jahren sollten
die genannten Wohnformen nur im zwingenden Bedarfsfall und
unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. Betreuung und
Erziehung, zur Anwendung kommen. Denn in der Familie finden
behinderte Jugendliche den primären Lebensraum, der ihnen
Zuwendung, Schutz und Förderung bietet.
20. Stehen der Bundesregierung Informationen zur Verfügung, in
welchem Umfang die wenigen vorhandenen preiswerten Wohnungen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung stehen?
21. Liegen hierfür ggf. Vergleichszahlen für die vergangenen 15 Jahre
vor?
Entsprechende statistische Daten stehen der Bundesregierung
nicht zur Verfügung.
22. In welchem Umfang sind die Mieten bei neuvermieteten
Wohnungen (Neubau und Bestand) in den vergangenen 15 Jahren
gestiegen, und wie verhält sich diese Mietpreissteigerung zur
Geldwertentwicklung insgesamt in diesem Zeitraum?
Der Bundesregierung liegen Informationen zur Entwicklung der
Erst- und Wiedervertragsmieten in den alten Ländern vor, die den
Zeitraum von 1980 bis 1993 betreffen und ausführlich im
Wohngeld- und Mietenbericht 1993 (Drucksache 12/7153) dargestellt
wurden. Da die amtliche Statistik diese Daten nicht zur Verfügung
stellt, wurden die Erhebungen des Rings Deutscher Makler (RDM)
zugrunde gelegt, die die Markteinschätzungen der befragten
Makler über das Niveau der Nettokaltmieten (Grundmiete ohne
Nebenkosten) widerspiegeln.
Während der Preisindex für die Lebenshaltung zwischen 1980
und 1993 um 44,8 v. H. gestiegen ist, haben sich die Erstbezugs
-
mieten um ca. 87 v. H. erhöht; die entsprechenden Werte der
Wiedervertragsmieten von freifinanzierten Neubauwohnungen
haben 89 v. H. und von Altbauwohnungen 105 v. H. betragen. Im
Anstieg der Erst- und Wiedervertragsmieten kommt jedoch nicht
nur die Marktentwicklung, sondern insbesondere auch die
Verbesserung der Wohnqualität nach Durchführung von
Modernisierungsinvestitionen zum Ausdruck.
Die Steigerung der Erst- und Wiedervertragsmieten ist zwischen
1992 und 1993 von knapp 10 v. H. auf knapp 5 v. H.
zurückgegangen. Nachdem diese Werte Ende 1993 nur noch zwischen 1,6 v. H.
(Neubau) und 2,3 v. H. (Wohnungsbestand) lagen, gab es
inzwischen bei qualitativ besonders hochwertigem Wohnraum sogar
Rückgänge im absoluten Mietniveau.
23. Ist hierbei eine für Großstädte spezifische Entwicklung
festzustellen?
Im Zeitraum zwischen 1980 und 1993 weisen die
Markteinschätzungen des RDM eine sehr unterschiedliche Entwicklung in den
Großstädten aus, insbesondere wenn nach den
Wiedervertragsmieten im Altbaubestand und im freifinanzierten Neubau, den
Erstvertragsmieten und in diesen Kategorien wieder nach dem
Wohnwert differenziert wird. Während Berlin im Altbaubestand
bei relativ niedrigem Mietniveau weit überdurchschnittliche
Steigerungsraten aufwies, sind dort die Erstbezugsmieten nur
unterdurchschnittlich angestiegen. Hingegen waren in Hamburg
sowohl bei den Erst- als auch bei den Wiedervertragsmieten
unterdurchschnittliche und in Frankfurt am Main leicht
unterdurchschnittliche Steigerungsraten zu verzeichnen. Die
entsprechenden Werte des Betrachtungszeitraums lagen in München und
Köln erheblich über dem Vergleichswert für die vom RDM
erfaßten Städte.
Nachdem bereits zum 1. Quartal 1992 eine relativ starke
Preisberuhigung eingesetzt hatte, ist in den großen Ballungsgebieten
inzwischen ein Rückgang der Steigerungsraten bei den Erst- und
Wiedervertragsmieten von etwa 30 v. H. zu verzeichnen. Die
Steigerungsraten entsprachen 1993 mit 4,7 v. H. (mittlerer Wohnwert)
bis 5,4 v. H. (guter Wohnwert) in etwa der allgemeinen
Preissteigerungsrate.
24. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von Kindern, Jugendlichen
(unter 18) und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren an den
Obdachlosen in Deutschland?
25. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen unter 25 Jahren an den Bewohnern von
Obdachlosenunterkünften und an den von Wohnungsnot Betroffenen?
Die beiden Fragen werden zusammen beantwortet.
Bisher gibt es keine bundesweite amtliche Statistik, die Auskunft
über Zahl, Struktur und personenbezogene sozioökonomische
Daten von Obdachlosen gibt. Daher stehen auch keine Angaben
über jugendliche Obdachlose zur Verfügung.
Die jährlich durchgeführte Erhebung über die Zahl
ordnungsrechtlich untergebrachter Obdachloser des Landes Nordrhein-
Westfalen differenziert nicht nach dem Alter der obdachlosen
Personen. Die Obdachlosenstatistik des Landes Berlin weist unter
den rd. 10 000 Obdachlosen in Berlin (West) am Jahresende 1992
einen Anteil von knapp 20 v. H. minderjähriger Personen auf (vgl.
Antwort der Bundesregierung vom 28. April 1994 auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Erich Riedl, Drucksache 12/7493 vom
6. Mai 1994, S. 25 f.).
26. Welche besonders signifikanten soziologischen Merkmale weisen
die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen der
vorangegangenen beiden Fragen auf?
Während früher Obdachlosigkeit eher ein Problem von Männern
mittleren Alters war, sind seit Anfang der achtziger Jahre
zunehmend auch junge Erwachsene von Obdachlosigkeit bedroht oder
betroffen. Wohnungsnot und Obdachlosigkeit von jungen
Menschen und von Familien mit Kindern wird entscheidend von den
Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt und der aktuellen
Einkommens- und Beschäftigungslage geprägt.
27. Gibt es Erkenntnisse über den Anteil der Wohnkosten für
Jugendliche und junge Erwachsene bezogen auf das verfügbare
Einkommen im Vergleich zur durchschnittlichen Wohnkostenbelastung?
Die Belastung durch die Bruttowarmmiete hat nach einer vom
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
in Auftrag gegebenen Untersuchung in den neuen Ländern im
Jahr 1993 für den Haushaltstyp „Junger Single" 22,8 v. H. und für
den Haushaltstyp „Junges Paar/ohne Kind" 14,2 v. H. betragen;
aufgrund der geringen Anzahl von befragten Personen, die zu
dieser Kategorie gehören, sind die Zahlen jedoch nur bedingt
aussagefähig. Die durchschnittliche Mietbelastung aller
Haushalte lag Mitte 1993 in den neuen Ländern bei 18,6 v. H.
Zur Wohnkostenbelastung von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in den alten Ländern liegen keine speziellen Informationen
vor. Die Auswertung des sozioökonomischen Panels zur
Wohnsituation und den Wohnkosten westdeutscher Mieterhaushalte
zeigt allgemein für Einpersonenhaushalte bei Erwerbstätigen im
Jahr 1992 eine Belastungsquote von 20,9 v. H. (alle Hauptmieter:
21,0 v. H.) bei der Bruttokaltmiete und 25,2 v. H. (alle
Hauptmieter: 25,9 v. H.) bei der Bruttowarmmiete.
28. Gibt es Erkenntnisse über die Qualität der Wohnungsversorgung
für Jugendliche und junge Erwachsene in bezug auf die verfügbare
Wohnfläche, die Wohnqualität und im Vergleich zur
durchschnittlichen Belegung von Wohnraum?
Angaben über die Wohnungsversorgung nach Altersgruppen lie
-
gen lediglich aus der Gebäude- und Wohnungszählung 1987 vor.
Als unterste Altersgruppe ist der Personenkreis bis unter 30
Jahren, untergliedert nach Wohnungsgrößenklassen und
Ausstattung, ausgewiesen (vgl. nachfolgende Tabellen).
Haushalte der Inhaber von Wohnungen nach Wohnungsgrößenklassen, 1987
Haushalte
insgesamt
davon in Wohnungen mit einer Fläche von ...
bis unter ... m 2
.
unter 40 40 bis 60 60 bis 80 80 und mehr
Haushalte zusammen
darunter
Haushalte unter
30 Jahren1) mit
... Personen
25 317 544 1 560 636 4 699 925 6 570 364 12 486 619
1 1 690 820 525 241 645 658 335 263 184 658
2 und mehr 1 968 176 53 318 378 214 717 544 819 100
zusammen 3 658 996 578 559 1 023 872 1 052 807 1 003 758
Haushalte der Inhaber von Wohnungen nach der Ausstattung, 1987
Haushalte
insgesamt
davon in Wohnungen
mit Bad und WC ohne Bad, WC
in der Wohn
-
einheit
ohne WC
mit ohne mit ohne
Sammelheizung Bad
Haushalte
zusammen 25 317 544 18 644 760 5 542 147 760 839 157 856 211 942
darunter
Haushalte unter
30 Jahren') mit
... Personen
1
2 und mehr
zusammen
1
1
3
690
968
658
820
176
996
1
1
2
191 255
441 141
632 396
395 512
462 461
857 973
65
42
108
274
737
011
10 556
11 447
22 003
28 223
10 390
38 613
1) Person, die überwiegend zum Unterhalt des Haushalts beiträgt.
29. Wie hoch ist die Mietbelastung für BAföG-Geförderte auf dem
freien Wohnungsmarkt?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Höhe des
BAföG-Bedarfssatzes bei auswärtiger Unterbringung, wenn kein
ausreichendes Angebot an öffentlich geförderten Wohnplätzen zur
Verfügung steht?
Spezielle Erkenntnisse über die Mietbelastung für BAföG-
Geförderte auf dem freien Wohnungsmarkt liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Nach den Ergebnissen der 13. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerks betrug der Zentralwert der Ausgaben der Stu
denten für Miete einschließlich Nebenkosten für alle Wohnformen
320 DM (alte Länder). Die durchschnittliche Miete für ein
Einzelzimmer/Appartement in einem Studentenwohnheim betrug
dagegen nach Erhebungen des Deutschen Studentenwerks im Jahre
1991 215 DM und 1992 240 DM.
Die Höhe der Miete wird im Verfahren nach § 35 BAföG
berücksichtigt. Danach sind die Bedarfssätze alle zwei Jahre zu
überprüfen und durch Gesetz ggf. neu festzusetzen. Dabei ist der
Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der
Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der
finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die
Bundesregierung orientiert sich bei ihren Vorschlägen zur
Festsetzung der Höhe des Unterkunftsbedarfs der Auszubildenden,
die auf den Ergebnissen der turnusmäßigen Überprüfung
basieren, an den durchschnittlichen Mietkosten dieses
Personenkreises. Die Festsetzung der zur Zeit geltenden Wohnpauschalen
erfolgte durch das 15. BAföG-Änderungsgesetz vom 19. Juni 1992
(BGBl. I S. 1062). Die Wohnpauschale für auswärts untergebrachte
Studierende in den alten Ländern (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b
BAföG) wurde auf 225 DM angehoben. Unter Einbeziehung des
Mietzuschlags nach der Härteverordnung von bis zu 75 DM kann
deshalb nach geltendem Recht in den alten Ländern eine Miete
bis zu einer Höhe von 325 DM monatlich (einschl.
Selbstbeteiligung) bei der Förderung berücksichtigt werden. Den Belangen
der Auszubildenden, die aufgrund ihrer persönlichen
Entscheidung oder mangels eines entsprechenden Angebots an öffentlich
geförderten Wohnheimplätzen eine Unterkunft über den freien
Wohnungsmarkt anmieten, wird danach bei der
Ausbildungsförderung angemessen Rechnung getragen.
30. Wie hoch ist der Anteil von Single-Haushalten
— an der Gesamtzahl der Haushalte,
— in Großstädten über 100 000 Einwohner,
— in Universitätsstädten und anderen Hochschulstandorten?
Nach dem Ergebnis des Mikrozensus im Mai 1992 betrug der
Anteil von Single-Haushalten an der Gesamtzahl der Haushalte in
Deutschland 33,7 v. H., im früheren Bundesgebiet 35,0 v. H. In
Großstädten über 100 000 Einwohnern betrug der Anteil der
Single-Haushalte insgesamt 42,3 v. H., im früheren Bundesgebiet
43,9 v. H. Der Anteil der Single-Haushalte in Universitätsstädten
und anderen Hochschulstandorten kann dem Mikrozensus nicht
entnommen werden.
31. Welche Steigerung ergibt sich daraus im Vergleich zu früheren
Jahren?
Ein zeitlicher Vergleich ist nur auf der Grundlage von
Mikrozensusergebnissen für das frühere Bundesgebiet möglich. Danach
betrug der Anteil der Ein-Personen-Haushalte an den Haushalten
insgesamt im April 1982 31,3 v. H., im März 1987 34,6 v. H. In
Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern lag der Anteil der
Ein-Personen-Haushalte im April 1982 bei 40,3 v. H., im März
1987 bei 43,8 v. H.
32. Was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für die
Zunahme der Single-Haushalte?
Für die Zunahme von Single-Haushalten sind mehrere Faktoren
maßgebend. Zu diesen Faktoren zählen eine frühere
Verselbständigung Jugendlicher und eine längere Lebenserwartung alter
Menschen sowie eine Pluralisierung von Lebensstilen, auch eine
Zunahme von Trennungen und Scheidungen.
33. Welche wohnungsbaupolitischeh Konsequenzen hat die
Bundesregierung aus dem Anwachsen der Zahl von Single-Haushalten
gezogen, und welche sind geplant?
Wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, führt die starke
Zunahme der Zahl kleinerer Haushalte — zusammen mit anderen
Faktoren — zu einem erheblichen Anstieg der
Wohnungsnachfrage. Außerdem nimmt die Nachfrage nach kleineren
Wohnungen überdurchschnittlich zu. Dies erfordert insgesamt eine
Ausweitung des Wohnungsangebots. Die bereits in den letzten Jahren
auf hohem Niveau durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen und zur Förderung von
Wohnungsbaumaßnahmen müssen daher fortgesetzt werden.
34. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einer
durch Wohnraumnot eingeschränkten Mobilität und der
derzeitigen Arbeitslosigkeit?
Der Umfang der derzeitigen Arbeitslosigkeit ist nicht Folge einer
durch Wohnraumnot eingeschränkten Mobilität. In Einzelfällen
dürften allerdings auch Engpässe am Wohnungsmarkt die
Bemühungen um Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort
erschweren.
35. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der Mangel an geeignetem
Wohnraum die Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
einschränkt?
Hat dies Auswirkungen auf die Versorgung von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen mit Lehrstellen und Arbeitplätzen sowie auf
ihr Studierverhalten?
Wenn ja, welche?
Der Entscheidung junger Menschen zur Mobilität liegt in der
Regel eine klar reflektierte berufliche und damit persönliche
Zukunftsplanung zugrunde. Hauptmotiv ist vorrangig der
Entschluß für eine qualifizierte Berufsausbildung, und zwar an dem
Ort, an dem die besten Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zur
Realisierung dieser Qualifizierung sind junge Menschen bereit,
für den notwendigen Zeitraum den Wohnraum zu wecheln.
Nach den Erfahrungen der Bundesanstalt für Arbeit kann
Wohnraummangel die überregionale Vermittlung von Ausbildungs-
und Arbeitsplätzen erschweren. Träger von Wohnheimen weisen
allerdings auf freie Wohnraumkapazitäten hin. Dem entspricht die
Beobachtung von Arbeitsämtern, daß bei manchen Jugendlichen
heute größere Vorbehalte gegen eine Unterkunft in einem
herkömmlichen Jugendwohnheim bestehen.
Die auswärtige Unterbringung von Lehrlingen ist in den letzten
Jahren in dem erforderlichen Umfang gelungen, so daß praktisch
keine Lehrstellenbewerber unversorgt geblieben sind. Engpässe
auf dem Wohnungsmarkt waren somit jedenfalls nicht so
schwerwiegend, daß sie letztendlich die Versorgung der Schulabgänger
mit Ausbildungsplätzen unmöglich gemacht hätten. In welchem
Umfang der Ausgleich am Arbeitsmarkt unter anderem durch
einen Mangel an geeignetem Wohnraum behindert wird, läßt sich
im einzelnen nicht belegen.
Bei Studierenden ist mangelnde Mobilität im wesentlichen auf
eine starke regionale Präferenz für ein Studium am Heimatort
oder in der Nähe zurückzuführen. Nach den Ergebnissen der
13. Sozialerhebung schließen die Studierenden ihre
Wohnungssuche in den Erstsemestern im hohen Maße erfolgreich ab (alte
Länder 85 v. H., neue Länder 83 v. H.).
36. In welchem Umfang kommt nach Wissen der Bundesregierung
Jugendwohnen als Leistung der Jugendhilfe nach § 13 Abs. 3 KJHG
zum Tragen?
Durch § 13 Abs. 3 des VIII. Buches Sozialgesetzbuch wird
ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, jungen Menschen während
der Teilnahme an schulischen oder beruflichen
Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in
sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen anzubieten. Diese
Regelung bildet die Rechtsgrundlage für die aus Mitteln der
Jugendhilfe geförderten Jugendwohnheimen sowie die Verbindung von
Wohn- und Beschäftigungsprojekten im Rahmen der Jugendhilfe.
Nach der letzten statistischen Erhebung über Einrichtungen der
Jugendhilfe in den alten Bundesländern (Stand: 31. Dezember
1990) gibt es im Bereich der pädagogisch betreuten selbständigen
Wohngemeinschaften 251 Einrichtungen mit 2 793 Plätzen und
1 045 Fachkräften, der pädagogisch betreuten Wohngruppen 316
Einrichtungen mit 3 084 Plätzen und 1 563 Fachkräften und der
Jugendwohnheime, Schülerheime, Wohnheime für
Auszubildende 552 Einrichtungen mit insgesamt 42 101 Pl��tzen und 7 692
Fachkräften.
In den neuen Bundesländern standen nach der letzten
statistischen Erhebung (Stand: 31. Dezember 1991) 7 pädagogisch
betreute selbständige Wohngemeinschaften mit 120 Plätzen und
44 Fachkräften, 10 pädagogisch betreute Wohngruppen mit
31 Fachkräften und 39 Jugendwohnheime, Schülerheime,
Wohnheime für Auszubildende mit 1782 Plätzen und 490 Fachkräften
zur Verfügung.
37. In welcher Weise ist der § 13 Abs. 3 KJHG geeignet, Wohnungsnot
unter Auszubildenden und Studierenden zu mindern?
Welche Voraussetzungen wären ggf. zu erfüllen?
Die Angebote nach § 13 Abs. 3 des VIII. Buches Sozialgesetzbuch
dienen der Unterstützung von jungen Menschen während der
Teilnahme an schulischen bzw. beruflichen Bildungsmaßnahmen
oder bei der beruflichen Eingliederung durch die Gewährung von
sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen. Die
Jugendsozialarbeit wendet sich vorrangig an junge Menschen, die im Prozeß
der beruflichen und sozialen Integration im erhöhten Maße auf
Unterstützung angewiesen sind. Die sozialpädagogischen Hilfen
zur beruflichen und sozialen Integration richten sich also an
Jugendliche, die aus sozialen oder persönlichen Gründen
Schwierigkeiten haben, mit den beruflichen oder gesellschaftlichen
Anforderungen zurechtzukommen.
Angebote des betreuten Wohnens im Rahmen der
Jugendsozialarbeit richten sich daher an sozial Benachteiligte oder individuell
beeinträchtigte junge Menschen während der Teilnahme an
schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen.
Jugendsozialarbeit ist somit kein Instrument der Wohnungspolitik. Die
Schaffung von Wohnraum im Rahmen der Jugendsozialarbeit steht
vielmehr im Kontext sozialpädagogischer Zielsetzungen.
38, Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, durch
Anwendung des § 13 Abs. 1 KJHG nicht nur die Wohnproblematik,
sondern auch die Beschäftigungskrise bei Jugendlichen zu
bekämpfen?
In welchem Umfang wird dies derzeit ggf. schon geleistet?
Nach § 13 Abs. 1 und 2 des VIII. Buches Sozialgesetzbuch ist es
die Aufgabe der Jugendsozialarbeit, sozial Benachteiligte und
individuell beeinträchtigte junge Menschen durch besondere
sozialpädagogische Hilfen in ihrer schulischen und beruflichen
Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und sozialen
Integration zu fördern. Soweit die Ausbildung nicht anders sichergestellt
werden kann, können für diesen Personenkreis sozialpädagogisch
begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
durchgeführt werden. Nach § 13 Abs. 4 des VIII. Buches
Sozialgesetzbuch sollen die Angebote mit den Maßnahmen der
Schulverwaltung, der Bundesanstalt für Arbeit, der Träger betrieblicher und
außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von
Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang
ist insbesondere auf die Maßnahmen zur Berufsausbildung für
benachteiligte Jugendliche der Bundesanstalt für Arbeit gemäß
§ 40 c des Arbeitsförderungsgesetzes hinzuweisen.
Die Hilfen nach § 13 Abs. 1 und 2 des VIII. Buches
Sozialgesetzbuch dienen der Integration ganz gezielt von benachteiligten
Jugendlichen. Es handelt sich somit nicht um allgemeine
Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit; diese rich-
Drucksache 12 /8353 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
ten sich vorrangig nach dem Arbeitsförderungsgesetz und
gehören nicht zur Aufgabe der Jugendhilfe. Von § 13 Abs. 1 des
VIII. Buches Sozialgesetzbuch kann daher keine allgemeine
beschäftigungsfördernde Wirkung erwartet werden.
39. Welche Formen der Unterbringung kommen bei der bisherigen
Anwendung des § 13 Abs. 3 KJHG zum Tragen, und welche sind
darüber hinaus denkbar?
§ 13 Abs. 3 des VIII. Buches Sozialgesetzbuch hat mit dem Begriff
„Unterkunft" eine in jeder Hinsicht offene Bestimmung von
Wohnformen im Rahmen der Jugendsozialarbeit gewählt. Der
jeweilige individuelle Bedarf der Zielgruppe und die
dementsprechende sozialpädagogische Konzeption stellen den Rahmen für
die Form und Ausgestaltung der Unterbringung dar. Die Vielfalt
der Einrichtungen der Jugendsozialarbeit ist ein Spiegelbild der
äußerst heterogenen Zusammensetzung junger Menschen, mit
denen sich die Jugendsozialarbeit befaßt.
Zu den speziellen Einrichtungen der Jugendsozialarbeit zählen
u. a.
— Wohnheime für Jugendliche und junge Erwachsene in der
Berufsausbildung (Jugendwohnheime),
— Wohnheime für junge Erwachsene in der beruflichen
Fortbildung und Umschulung,
— offene Jugendwohnheime,
— Sonderjugendwohnheime,
— multifunktionelle Jugendwohnheime
(Mehrzweckeinrichtungen),
— Außenwohngruppen,
— vorgelagerte Wohnungen,
— betreute Wohnungen,
— Jugendpensionen,
— Wohngemeinschaften.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Form der Unterbringung in
Jugendwohnheimen im Vergleich zu der in
Jugendwohngemeinschaften oder Jugendwohnungen im Rahmen der
Jugendsozialarbeit?
Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 15 und 39 dargelegt,
ist eine Bewertung der verschiedenen Formen des
Jugendwohnens in der Hinsicht, daß eine Unterkunft generell zu bevorzugen
wäre, nicht sachgerecht. Die Ausgestaltung des Wohnraums im
Rahmen der Jugendsozialarbeit muß im Einzelfall nach den
spezifischen Bedürfnissen der Zielgruppe, der Verweildauer und nach
der speziellen pädagogischen Konzeption entschieden werden.
§ 13 Abs. 3 des VIII. Buches Sozialgesetzbuch eröffnet den dafür
erforderlichen weitreichenden Gestaltungsspielraum.
41. Welche Wohnbedürfnisse haben
a) junge Familien und
b) Alleinerziehende?
Welche Rolle spielen Lage, Größe, Zimmerzahl, Miethöhe und das
kindgerechte Umfeld der Wohnung?
Junge Familien und Alleinerziehende haben — wie alle
Wohnungsnachfrager — grundsätzlich das Bedürfnis nach einer
Wohnung in einer dem Haushalt angemessenen Größe mit einer
tragbaren Wohnkostenbelastung und einem Wohnumfeld mit einem
ausreichenden Angebot an öffentlicher und p rivater Infrastruktur.
Dabei unterscheiden sich die Wohnbedürfnisse von jungen
Familien und Alleinerziehenden mit kleineren Kindern von denen mit
größeren Kindern und Jugendlichen. Für Familien und
Alleinerziehende mit kleineren Kindern kommt es darauf an, daß das
Wohnumfeld nachbarschaftliche Kontakte begünstigt und
Möglichkeiten zu Spiel und Bewegung anbietet. In bezug auf den
Wohnungsgrundriß wird heute eher einer großen Wohnküche der
Vorzug vor einer kleinen Küche gegeben. Im 4. Familienbericht
wird darauf hingewiesen, daß die Bedürfnisse der Familien mit
Kindern und älteren Menschen gleichermaßen am besten in der
ein- bzw. dreigeschossigen Niedrigbauweise erfüllt werden
können (4. Familienbericht „Die Situation älterer Menschen in der
Familie", Bonn 1986).
Um innovative Wohn-, Kinderbetreuungs- und Beratungsformen
zu entwickeln, die der besonderen Situation von
alleinerziehenden Frauen in den neuen und den alten Bundesländern
entsprechen, hat das Bundesministerium für Frauen und Jugend Ende
1993 das Modellvorhaben „Hilfen für alleinerziehende Frauen in
Problemsituationen" vergeben. Die Ergebnisse werden im
Sommer 1996 vorliegen. Im Rahmen des Expertimentellen Wohnungs-
und Städtebaus des Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau wird ein Forschungsfeld zum Thema
„Wohnsituation von Alleinerziehenden und alleinstehenden
Schwangeren in Notlage" durchgeführt, mit dem Wege zur
Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse dieser
Personengruppen aufgezeigt werden sollen. Das Forschungsfeld soll 1995
abgeschlossen werden.
42. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Fehlbedarf an
Mietwohnungen für junge Familien mit Kindern und
Alleinerziehende?
Woran scheitert die Suche nach einer geeigneten Wohnung bei
a) jungen Familien und
b) Alleinerziehenden, ggf. mit welcher Häufigkeit?
43. Wie hoch ist an diesem Fehlbedarf der Anteil an
Studenten-Familien mit Kindern,
studierenden Alleinerziehenden,
Familien mit in der Ausbildung befindlichem
Haushaltsvorstand,
in der Ausbildung befindlichen Alleinerziehenden,
Familien mit drei oder mehr Kindern?
Wegen des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Fragen 42
und 43 zusammen beantwortet.
Über den sog. Fehlbedarf von Mietwohnungen für bestimmte
Personengruppen liegen keine Angaben vor, da die rechnerische
Ermittlung eines Wohnungsfehlbestandes aus methodischen
Gründen nicht möglich ist. Insbesondere muß der — nicht
einheitlich definierte — Bedarf an Wohnraum von der tatsächlich am
Markt wirksam werdenden Nachfrage unterschieden werden.
Vorliegende Schätzungen beruhen in der Regel auf einem
Vergleich des zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen
Wohnungsbestandes mit der Zahl der Haushalte. Diese
Vorgehensweise läßt jedoch Anpassungsreaktionen sowohl auf der
Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite außer Betracht (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
„Zukunft des sozialen Wohnungsbaus", Drucksache 12/2883 vom
23. Juni 1992, S. 3).
Zu der Frage, woran die Suche nach einer geeigneten Wohnung
scheitern kann, ist auf die bereits in der Vorbemerkung
genannten Marktzugangsprobleme von Personengruppen hinzuweisen,
die bei Vermietern und in der Wohnumgebung häufig auf
Vorbehalte treffen. Zu diesen Gruppen zählen auch junge Familien und
alleinerziehende Elternteile. Dies wird in einer vom
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
veröffentlichten empirischen Studie über die Wohnungssuche von
Bevölkerungsgruppen mit besonderen Problemen am Wohnungsmarkt
bestätigt.
44. Welche qualitativen Mindestanforderungen muß nach Ansicht der
Bundesregierung Wohnraum für
a) studierende oder auszubildende Eltern mit Kind bzw. Kindern
und
b) alleinerziehende Studierende und Auszubildende aufweisen?
Qualitative Anforderungen an Wohngebäude und Wohnungen
werden im Rahmen der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung
nicht von der Bundesregierung, sondern — beispielsweise in
Förderungsbestimmungen — von den Ländern vorgegeben.
Grundsätzlich sollten die Interessen von Familien in den
Sozialplanungen und Entwicklungsplanungen auf kommunaler Ebene
stärker berücksichtigt und Familien an der Gestaltung des
Wohnumfeldes und des Wohnquartiers beteiligt werden.
Der Wohnraum von Studierenden mit einem oder mehreren
Kindern sollte mit Kinderzimmer(n) ausgestattet sein, um
ausreichenden Raum zum Spiel und zum Rückzug zu gewähren; für die
Studierenden muß eine Möglichkeit zum ungestörten Studium
gegeben sein.
45. Verfügt der Wohnungsmarkt nach Erkenntnissen der
Bundesregierung über ein Wohnungsangebot, das solchen
Mindestanforderungen entspricht?
Inwiefern deckt das Angebot den Bedarf und ist für Studierende
und Auszubildende zugänglich und erschwinglich?
Nach den Ergebnissen der 13. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerkes verfügen in den alten Ländern 77 v. H. der
studierenden Eltern über eine Wohngelegenheit mit
Kinderzimmer und 35 v. H. über eine solche mit Arbeitszimmer. In den
neuen Ländern haben 51 v. H. ein Kinderzimmer und 19 v. H. ein
Arbeitszimmer.
Inwieweit die solchen Anforderungen entsprechenden
Wohnungen für Studierende mit Kindern erschwinglich sind, läßt sich
aufgrund der im Einzelfall sehr unterschiedlichen Lebens- und
Einkommenssituationen (BAföG-Empfänger, von den Eltern
unterstützte Studierende, Studierende mit teilweiser
Berufstätigkeit etc.) auf Grundlage vorliegender Erhebungen nicht näher
darlegen.
46. Welche Wohnformen werden von studierenden und in Ausbildung
befindlichen Eltern und Alleinerziehenden bevorzugt?
Stehen diesem Bedarf entsprechende Angebote gegenüber?
Nach vorliegenden Erhebungen werden von studierenden Eltern
und alleinerziehenden Studierenden im Westen Deutschlands
folgende Wohnformen bevorzugt: Bei der großen Mehrzahl (69 v. H.)
steht eindeutig das Wohnen in einer Wohnung mit Partner oder
Partnerin und/oder Kind im Vordergrund. Größeres Interesse
besteht ansonsten noch an den Wohnformen Wohngemeinschaft
(13 v. H.) und Wohnen in Wohnheimen (9 v. H.)
Studierende in den neuen Ländern bevorzugen als Wohnform vor
allem Wohnungen mit Partner oder Partnerin und/oder Kind
(57 v. H.) sowie das Wohnen in Studentenwohnheimen (34 v. H.),
während lediglich 4 v. H. der Studierenden Wohngemeinschaften
bevorzugen.
Den bevorzugten Wohnformen stehen im wesentlichen
entsprechende Angebote gegenüber. So leben 79 v. H. des betroffenen
Personenkreises in den alten Ländern in von ihnen präferierten
Wohnungen.
47. Gibt es hinsichtlich der beiden vorangegangenen Fragen
Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern?
Im Hinblick auf die teilweise unterschiedliche Wohnsituation
Studierender in den alten und den neuen Ländern ist auf die
Antworten zu den Fragen 45 und 46 zu verweisen. Zur Wohnsituation von
Auszubildenden liegen keine speziellen Erkenntnisse vor.]