Jugend und Wohnen Wohnungsnot ist eine wesentliche Ursache von sozialem Abstieg und Armut
der Abgeordneten Ralf Walter (Cochem), Hanna Wolf, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Peter Büchner (Speyer), Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Achim Großmann, Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Gunter Huonker, Lothar Ibrügger, Gabriele Iwersen, Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Walter Kolbow, Eckart Kuhlwein, Brigitte Lange, Christa Lörcher, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Ulrike Mascher, Heide Mattischek, Siegmar Mosdorf, Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Günter Oesinghaus, Margot von Renesse, Otto Reschke, Günter Rixe, Siegfried Scheffler, Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Lisa Seuster, Erika Simm, Dr. Peter Struck, Wolfgang Thierse, Siegfried Vergin, Hans Georg Wagner, Dr. Konstanze Wegner, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Davon sind nach neueren Erkenntnissen in zunehmendem Maße jüngere Menschen, also Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, betroffen. Schätzungen zufolge ist jeder dritte Obdachlose jünger als 30 Jahre. Andere soziale Krisen sind damit vorprogrammiert, denn ohne Wohnung geht im allgemeinen auch der Arbeitsplatz bald verloren, ein neuer ist unter der Voraussetzung eines fehlenden Wohnsitzes kaum zu bekommen. Die Wohnung ist die Grundlage für die Erschließung weiterer Handlungsräume. Die Verfügbarkeit von Wohnraum ist eine wesentliche Voraussetzung für unsere Wirtschaftsgesellschaft, die an ihre Subjekte immer höhere Mobilitätsanforderungen stellt. Doch so sehr die technischen Voraussetzungen zu umfassender Mobilität inzwischen vorhanden sind, so sehr hat der Mangel an Wohnungen die tatsächliche Beweglichkeit eingeschränkt.
Darüber hinaus hat das schmale Angebot bei steigender Nachfrage zu Mietpreisen geführt, die insbesondere sozial Schwächere auf dem Markt zu Statisten degradiert. Angesichts der Tatsache, daß ca. 50 Prozent der Sozialhilfeempfänger jünger sind als 25 Jahre, nimmt es nicht wunder, wenn auch auf dem Wohnungsmarkt vor allem und immer mehr Jugendliche das Nachsehen haben.
Jugendliche haben auf dem Wohnungsmarkt den strukturellen Nachteil, daß sie als Neulinge auftreten. Neuanmietungen jedoch gehören zu den besonders kostspieligen Mietverhältnissen, die für die im allgemeinen einkommensschwachen Jugendlichen nicht mehr zu bezahlen sind. Sie sind daher auch von der Ausdünnung alter und preisgünstiger Wohnungsbestände besonders betroffen. Darüber hinaus suchen Jugendliche besonders häufig in größeren Städten nach Unterkünften, wo sie als Studenten, Auszubildende und junge Arbeitnehmer ihre Zukunft gestalten wollen. Gerade hier aber sind die Mieten am höchsten.
Zu dem gravierenden Wohnraummangel der 90er Jahre haben verschiedene Faktoren beigetragen. Die erwähnten Mobilitätsanforderungen an die Arbeitnehmer haben nicht nur zu einer Krise der Familienzusammenhänge geführt; sie haben auch einen starken Trend zum Singlehaushalt ausgelöst, der die Knappheit an Wohnungen forcierte. Diese Entwicklung erfolgte zeitgleich mit einem folgenreichen Rückzug des Staates aus dem sozialen Wohnungsbau zugunsten verstärkter Eigenheimförderung. Diese aber konnte nicht einmal annähernd dem wachsenden Bedarf gerecht werden, der durch die genannten Faktoren sowie einen starken Zuzug aus dem Ausland zustande kam.
Jugendliche und junge Erwachsene sind auf dem Wohnungsmarkt Nachfrager zweiter Kategorie mit geringen Aussichten. ,,... auch bei ausreichendem Einkommen haben Wohnungsvermieter und Wohnungsvermittler häufig Zweifel an der Kreditwürdigkeit von Jugendlichen und/oder Bedenken, ob die Lebensplanung ein kontinuierliches Mietverhältnis gewährleistet und ob der persönliche Lebensstil tragbar ist." (Landessozialbericht NRW, 1992)
Der Verbleib im Elternhaus wird dagegen durch entstehende Konflikte und eine Architektur, die eine soziale Autonomie einzelner Familienteile nicht zuläßt, sehr erschwert. Die Familie kann hier eine Funktion des Ausgleichs und Abbaus extern bedingter Spannungen nicht mehr erfüllen, sie erzeugt im Gegenteil ihre eigenen Konflikte, die vielfach den Auszug junger Erwachsener geradezu erzwingen.
Während die Bundesregierung sich am Bau von Studentenwohnheimen teilweise stark beteiligte (ohne das studentische Wohnraumnot damit verhindert werden konnte), gibt es kein vergleichbares Engagement zugunsten der in Berufsausbildung befindlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit häufig gleichgelagerten Problemen konfrontiert sind. Jugendliche — vor allem aus dem Osten —, die um einer Ausbildungsstelle willen das Elternhaus verlassen wollen bzw. müssen, scheitern oft in ihrem Bemühen an dem nicht vorhandenen oder für sie unerschwinglichen Wohnraum.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen47
Wurde — und wenn ja inwiefern — durch den sozialen Wohnungsbau der letzten fünf Jahre dem Wohnbedürfnis Jugendlicher, junger Erwachsener und junger Familien in besonderer Weise Rechnung getragen?
In welchem Umfang wurde seit 1980, nach Jahren aufgeschlüsselt, die Bereitstellung von Wohnungen für Familien mit drei und mehr Kindern gefördert?
In welchem Umfang wurde seit 1980, nach Jahren aufgeschlüsselt, die Bereitstellung von Wohnungen für Single-Haushalte gefördert?
Wie groß ist der Anteil an Wohnungen bis zu 30 qm, Wohnungen bis zu 45 qm, Wohnungen bis zu 60 qm, Wohnungen bis zu 80 qm, Wohnungen über 80 qm Wohnfläche im Vergleich zu allen seit 1980 mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, in absoluten Zahlen und prozentual?
In welchem Umfang wurde von seiten des Bundes seit 1980, nach Jahren aufgeschlüsselt, der Bau von Studentenwohnheimen gefördert?
In welchem Umfang fördert bzw. beteiligt sich die Bundesregierung am Bau und b) am Erhalt von Wohnheimplätzen für Studierende in den neuen Bundesländern?
Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung aus der Förderung des Baus von Studentenwohnheimen in den alten Bundesländern zurückziehen will? Inwiefern ist dies bereits der Fall?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Bedarf an öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende in den alten Bundesländern ein?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig zu tun, um dem Bedarf an öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende in den alten Bundesländern besser gerecht zu werden?
Wie hoch ist der Anteil der Plätze in Studentenwohnheimen an der Gesamtzahl der Studierenden, und wie hat dieser Anteil sich seit 1980 in den alten und seit 1990 in den neuen Ländern entwickelt?
Wie hoch ist der Anteil der Wohnungen für junge Familien mit Kindern an der Gesamtzahl der Plätze in Studentenwohnheimen?
Wie hoch ist der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch der Gesamtbevölkerung? Wie hoch ist er bei Studierenden in Studentenwohnheimen? Wie hoch ist er bei Studierenden insgesamt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Wohnungsnot im Bereich der Auszubildenden vor, und was beabsichtigt sie dagegen zu tun?
Hält die Bundesregierung Modellprojekte für Jugendwohnen, möglicherweise in Orientierung an der Bereitstellung von Jugendwohnungen in Dänemark oder den Niederlanden, für sinnvoll?
Welche alternativen Wohnformen bieten nach Auffassung der Bundesregierung einen Lösungsansatz für das Problem gerade der Wohnungsnot bei Jugendlichen?
Stellen neue Formen von Wohngemeinschaften, etwa Wohnungsgemeinschaften mit gemeinsamen Funktionsräumen wie Küche, Gemeinschaftsraum usw., nach Ansicht der Bundesregierung eine sparsamere Variante von Wohnraumverbrauch dar?
Welche sozialen Gruppen — außer Jugendlichen und jungen Erwachsenen — kommen als Mitbewohner für gemeinschaftliche Wohnformen in Frage?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auch behinderten Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden sollte, in solchen neuen Wohnformen zu leben? Welche Anforderungen müßten entsprechende Wohnformen erfüllen? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine Integration von behinderten Jugendlichen in alternative Wohnformen zu realisieren?
Fördert die Bundesregierung die Entstehung solcher Wohnformen? Wenn ja, wie?
Stehen der Bundesregierung Informationen zur Verfügung, in welchem Umfang die wenigen vorhandenen preiswerten Wohnungen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung stehen?
Liegen hierfür ggf. Vergleichszahlen für die vergangenen 15 Jahre vor?
In welchem Umfang sind die Mieten bei neuvermieteten Wohnungen (Neubau und Bestand) in den vergangenen 15 Jahren gestiegen, und wie verhält sich diese Mietpreissteigerung zur Geldwertentwicklung insgesamt in diesem Zeitraum?
Ist hierbei eine für Großstädte spezifische Entwicklung festzustellen?
Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von Kindern, Jugendlichen (unter 18) und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren an den Obdachlosen in Deutschland?
Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren an den Bewohnern von Obdachlosenunterkünften und an den von Wohnungsnot Betroffenen?
Welche besonders signifikanten soziologischen Merkmale weisen die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen der vorangegangenen beiden Fragen auf?
Gibt es Erkenntnisse über den Anteil der Wohnkosten für Jugendliche und junge Erwachsene bezogen auf das verfügbare Einkommen im Vergleich zur durchschnittlichen Wohnkostenbelastung?
Gibt es Erkenntnisse über die Qualität der Wohnungsversorgung für Jugendliche und junge Erwachsene in bezug auf die verfügbare Wohnfläche, die Wohnqualität und im Vergleich zur durchschnittlichen Belegung von Wohnraum?
Wie hoch ist die Mietbelastung für BAföG-Geförderte auf dem freien Wohnungsmarkt? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Höhe des BAföG-Bedarfssatzes bei auswärtiger Unterbringung, wenn kein ausreichendes Angebot an öffentlich geförderten Wohnplätzen zur Verfügung steht?
Wie hoch ist der Anteil von Single-Haushalten an der Gesamtzahl der Haushalte, in Großstädten über 100 000 Einwohner, in Universitätsstädten und anderen Hochschulstandorten?
Welche Steigerung ergibt sich daraus im Vergleich zu früheren Jahren?
Was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für die Zunahme der Single-Haushalte?
Welche wohnungsbaupolitischen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Anwachsen der Zahl von Single-Haushalten gezogen, und welche sind geplant?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einer durch Wohnraumnot eingeschränkten Mobilität und der derzeitigen Arbeitslosigkeit?
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der Mangel an geeignetem Wohnraum die Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen einschränkt? Hat dies Auswirkungen auf die Versorgung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Lehrstellen und Arbeitplätzen sowie auf ihr Studierverhalten? Wenn ja, welche?
In welchem Umfang kommt nach Wissen der Bundesregierung Jugendwohnen als Leistung der Jugendhilfe nach § 13 Abs. 3 KJHG zum Tragen?
In welcher Weise ist der § 13 Abs. 3 KJHG geeignet, Wohnungsnot unter Auszubildenden und Studierenden zu mindern? Welche Voraussetzungen wären ggf. zu erfüllen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Anwendung des § 13 Abs. 1 KJHG nicht nur die Wohnproblematik, sondern auch die Beschäftigungskrise bei Jugendlichen zu bekämpfen? In welchem Umfang wird dies derzeit ggf. schon geleistet?
Welche Formen der Unterbringung kommen bei der bisherigen Anwendung des § 13 Abs. 3 KJHG zum Tragen, und welche sind darüber hinaus denkbar?
Wie bewertet die Bundesregierung die Form der Unterbringung in Jugendwohnheimen im Vergleich zu der in Jugendwohngemeinschaften oder Jugendwohnungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit?
Welche Wohnbedürfnisse haben junge Familien und Alleinerziehende? Welche Rolle spielen Lage, Größe, Zimmerzahl, Miethöhe und das kindgerechte Umfeld der Wohnung?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Fehlbedarf an Mietwohnungen für junge Familien mit Kindern und Alleinerziehende? Woran scheitert die Suche nach einer geeigneten Wohnung bei jungen Familien und Alleinerziehenden, ggf. mit welcher Häufigkeit?
Wie hoch ist an diesem Fehlbedarf der Anteil an Studenten-Familien mit Kindern, Studierenden Alleinerziehenden, Familien mit in der Ausbildung befindlichem Haushaltsvorstand, in der Ausbildung befindlichen Alleinerziehenden, Familien mit drei oder mehr Kindern?
Welche qualitativen Mindestanforderungen muß nach Ansicht der Bundesregierung Wohnraum für studierende oder auszubildende Eltern mit Kind bzw. Kindern und alleinerziehende Studierende und Auszubildende aufweisen?
Verfügt der Wohnungsmarkt nach Erkenntnissen der Bundesregierung über ein Wohnungsangebot, das solchen Mindestanforderungen entspricht? Inwiefern deckt das Angebot den Bedarf und ist für Studierende und Auszubildende zugänglich und erschwinglich?
Welche Wohnformen werden von studierenden und in Ausbildung befindlichen Eltern und Alleinerziehenden bevorzugt? Stehen diesem Bedarf entsprechende Angebote gegenüber?
Gibt es hinsichtlich der beiden vorangegangenen Fragen Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern?