Prämien für Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Klaus Ernst, Eva Bulling-Schröter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Agentur für Arbeit Würzburg wirbt in ihrem Newsletter für Arbeitgeber für eine Job-Sharing-Prämie, die sie Unternehmen als Anreiz für die Umwandlung von Vollzeitstellen in Teilzeitstellen bis zum Jahresende 2008 anbietet (Einstellungssache, 1/2008, S. 4). Firmen, die eine Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen umwandeln, erhalten demnach je Teilzeitkraft maximal 2 000 Euro Zuschuss, wenn sie zwei Teilzeitkräfte einstellen, die sich eine Vollzeitstelle teilen, die neuen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen vorher arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht waren, zwischen dem Arbeitsbeginn der beiden Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen höchstens ein Zeitraum von zwei Monaten liegt und beide neuen Teilzeitkräfte mindestens sechs Monate beschäftigt werden. Als Begründung für diese Maßnahme gibt die Agentur an, dass im Juni auf eine angebotene Teilzeitstelle, sieben Erwerbslose kamen, die eine Teilzeitstelle suchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie beurteilt die Bundesregierung die Förderung der Umwandlung von Vollzeitstellen in Teilzeitstellen, und wie bewertet sie konkret die Job-Sharing-Prämie der Agentur für Arbeit in Würzburg?
Wie viele Vollzeitstellen wurden in Würzburg bisher aufgrund dieser Förderung in Teilzeitstellen umgewandelt?
In welcher Höhe wurden Unternehmen bisher mit der Job-Sharing-Prämie gefördert, und wie viele Mittel stellt die Agentur für Arbeit Würzburg bis Ende des Jahres für diese Prämie bereit?
Auf welcher rechtlichen Grundlage fördert die Agentur für Arbeit die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen?
Wie viele Erwerblose haben im Juni in Würzburg eine Vollzeitstelle gesucht, und inwiefern war die Agentur für Arbeit in der Lage, allen Arbeitsuchenden eine Vollzeitstelle anzubieten?
Wie viele Teilzeitbeschäftigte bzw. deren Bedarfsgemeinschaften sind in Würzburg auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen (ALG II, Wohngeld), und wie viele dieser Teilzeitbeschäftigten wurden aufgrund der Job-Sharing-Prämie eingestellt?
Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung seit wann bekannt, in denen andere Arbeitsagenturen ebenfalls die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen fördern?
In welcher Höhe wurde die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen bisher gefördert, und wie viele Vollzeitstellen wurden aufgrund der Förderung in Teilzeitstellen umgewandelt (bitte nach Agenturbezirken aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesagentur für Arbeit die Förderung der Umwandlung von Vollzeit- und Teilzeitstellen, und welchen Einfluss nimmt sie auf die Entwicklung, Durchführung bzw. Beendigung dieser Förderprogramme durch die örtlichen Agenturen?