Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10269
16. Wahlperiode 18. 09. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann,
Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10203 –
Planungsstand der Berliner Stadtautobahn 100
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Bundesautobahn (A) 113 zur südöstlichen Anbindung des
Berliner Zentrums an das Autobahnnetz sowie den geplanten Flughafen Berlin
Brandenburg International (BBI) vollendet ist, widmet sich das Land Berlin
offenbar den Planungen und Vorbereitungen zur Weiterführung der A 100 von
Neukölln in Richtung Treptow und Friedrichshain. Hierbei handelt es sich um
eines der kostspieligsten Fernstraßenprojekte des Bundes, wobei sich erst
kürzlich Kostenerhöhungen gegenüber den Prognosen des
Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) ergeben haben. Bei näherer Betrachtung des Projektes
zeigen sich zahlreiche offenbar noch ungelöste Fragen im Hinblick auf die
verkehrlichen Auswirkungen in den Stadtbezirken, Umweltbelastungen und
den volkswirtschaftlichen Nutzen.
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Weiterführung der A 100?
Die einzelnen Bauabschnitte der Weiterführung der A 100 haben die folgenden
Planungsstände:
– Autobahndreieck Neukölln–Anschlussstelle Am Treptower Park: Die
Planfeststellungsunterlagen werden derzeit erarbeitet.
– Anschlussstelle Am Treptower Park–Anschlussstelle Frankfurter Allee: Die
Linie ist bestimmt. Vorplanungsuntersuchungen zur Trasse und zu Details
sind durchgeführt.
– Vorleistung am Bahnhof Ostkreuz: Planfeststellungsbeschluss im Rahmen
des Umbaus des Bahnhofs Ostkreuz.
– Anschlussstelle Frankfurter Allee–Anschlussstelle Landsberger Allee: ohne
Planung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 17. September 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10269 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. In welcher Form wurde die Bundesregierung in die Planungen eingebunden,
und welche Schritte für welche Bauabschnitte stehen bevor?
Das damalige Bundesministerium für Verkehr hat 1996 die Linie für die
Abschnitte zwischen Anschlussdreieck Neukölln und Anschlussstelle Frankfurter
Allee bestimmt.
Für den Abschnitt Autobahndreieck Neukölln–Anschlussstelle Am Treptower
Park hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) 2007 den Gesehenvermerk mit Hinweisen und Ergänzungen auf den
technischen Entwurf (RE-Vorentwurf 1) erteilt.
Im Übrigen erfolgen die Linienbestimmung und die Erteilung der
Gesehenvermerke für die verkehrswirksamen Abschnitte nach der Vorlage
entsprechender Planungsunterlagen. Bei etwaigen wesentlichen Änderungen, die sich nach
Erteilung eines Gesehenvermerks im Rahmen der weiteren
Planungsabstimmung und im Planfeststellungsverfahren ergeben, ist das BMVBS erneut zu
beteiligen.
3. Wie viele Wohngebäude müssen nach Kenntnis der Bundesregierung für
den Abschnitt bis zum Treptower Park beseitigt werden?
Nach aktueller Auskunft der Auftragsverwaltung des Landes Berlin (AV BE)
müssen drei Wohngebäude abgerissen werden.
4. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Eröffnung des
Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt bis zum Treptower Park?
Die AV BE beabsichtigt, die Planfeststellung im 1. Quartal 2009 zu beantragen.
5. Welche Planungsabsichten des Landes Berlin zur Weiterführung der A 100
bis zur Frankfurter Allee sind der Bundesregierung bekannt?
Das Land Berlin vollzieht mit der Planung der Weiterführung der A 100 das
Fernstraßenausbaugesetz, das in der Anlage nach § 1 Abs. 1 Satz 2
(Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) mit unterschiedlichen Dringlichkeiten den
Neubau der A 100 sechsstreifig zwischen Autobahndreieck Neukölln und
Anschlussstelle Frankfurter Allee und vierstreifig weiter bis zur Anschlussstelle
Landsberger Allee vorsieht.
Nach erfolgter Linienbestimmung am 17. Mai 1996 wurde die Weiterführung
der A 100, Autobahndreieck Neukölln–Anschlussstelle Frankfurter Allee, in den
Flächennutzungsplan für Berlin aufgenommen sowie im Stadtentwicklungsplan
Verkehr des Landes Berlin bestätigt.
Die weiteren Planungsschritte durch die AV BE stehen noch aus.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit des ca. 100 Mio.
Euro teuren vorbereitenden Bauwerks für die A 100 auf Höhe Ostkreuz?
Die Vorleistung am Bahnhof Ostkreuz ist im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen als Vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Die Kosten belaufen sich nach
aktueller Kostenberechnung der AV BE nicht auf 100 Mio. Euro, sondern auf
16,5 Mio. Euro, die vollständig aus Bundesfernstraßenmitteln zu finanzieren
sind.
1 RE: Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10269Die Vorleistung im Rahmen des Umbaus des Bahnhofs Ostkreuz ist sachlich
und finanziell geboten, um kostenaufwendige Sperrungen und Bauzustände
beim Queren des Bahnhofsbereichs nach erfolgtem Umbau zu vermeiden und
keine erneuten Erschwernisse für den Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr
beim Bau der A 100 im Bereich Ostkreuz zu verursachen.
7. Wie hoch sind die bislang dem Land Berlin für Straßenbauprojekte zur
Verfügung gestellten Bundesmittel, und wie teilen sie sich entsprechend
den Bedarfs- bzw. Planungskategorien des BVWP 2003 auf?
Der AV BE wurden für Bundesfernstraßen Bundesmittel in folgender Höhe
(in Mio. Euro) bereitgestellt.
2003–2007: Ist
2008: Soll
8. Wie hoch sind voraussichtlich die verbleibenden Mittel für
Straßenprojekte des Bundes in Berlin nach diesen Bedarfsplankategorien?
Der verbleibende Mittelbedarf ab 2009 für Straßenprojekte des Bundes in
Berlin beträgt nach derzeitigem Stand in den Dringlichkeiten
– Vordringlicher Bedarf: rd. 510 Mio. Euro,
– Weiterer Bedarf mit Planungsrecht: rd. 290 Mio. Euro,
– Weiterer Bedarf ohne Planungsrecht: rd. 270 Mio. Euro.
9. Werden für die einzelnen Bauabschnitte und Unterbauabschnitte einzeln
die Nutzen-Kosten-Verhältnisse ermittelt?
Nein
10. Wie hoch liegt das aktuelle Nutzen-Kosten-Verhältnis für den Abschnitt
AD Neukölln–Am Treptower Park, wann wurde es ermittelt, und welche
Verkehrsprognose liegt ihm zugrunde?
Der sechs- bzw. vierstreifige Neubau der A 100, Autobahndreieck Neukölln–
Anschlussstelle Landsberger Allee, ist als Gesamtprojekt im Jahr 2003 auf der
Grundlage der Verkehrsprognose für das Jahr 2015 bewertet worden. Das
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) beträgt 3,8.
2003 2004 2005 2006 2007 2008
Bundesmittel 66,4 76,4 87,5 49,9 66,1 72,6
davon für Bedarfsplanmaßnahmen
im Vordringlichen Bedarf 48,5 59,6 70,0 29,7 26,4 40,0
davon für Bedarfsplanmaßnahmen
im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon für Bedarfsplanmaßnahmen
im Weiteren Bedarf ohne Planungsrecht 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon für Erhaltungsmaßnahmen 5,1 6,7 5,7 7,5 24,0 19,8
davon für sonstige Investitionen 6,1 2,2 3,7 5,3 6,3 3,3
davon für Nichtinvestitionen 6,8 7,9 8,1 7,6 9,5 9,5
Drucksache 16/10269 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode11. Ist nach dem Bekanntwerden der Baukostenerhöhung mit einer erneuten
Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses zu rechnen, und welche
Verkehrsprognose liegt ihr zugrunde?
Ja. Vor der Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt erfolgt eine
Neubewertung. Hierfür wird die Verkehrsprognose für das Jahr 2025 zugrunde
gelegt.
12. In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung Baukosten,
Grunderwerbskosten sowie Planungskosten?
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage den Abschnitt Autobahndreieck
Neukölln–Anschlussstelle Am Treptower Park betrifft.
Nach derzeitigem Planungsstand betragen die Kosten für
– Bau: 363,9 Mio. Euro,
– Grunderwerb: 55,5 Mio. Euro.
Die AV BE gibt die Planungskosten, die gemäß Artikel 104a des Grundgesetzes
vom Land Berlin zu tragen sind, mit 23,4 Mio. Euro an.
13. Ist es zutreffend, dass sich der aktuelle Ansatz der Planungskosten, trotz
erheblicher Steigerung der Baukosten, um über zwei Mio. Euro auf 23,4
Mio. Euro verringert hat?
Wenn ja, wie ist dies zu erklären?
Die AV BE hat mitgeteilt, dass sich die Planungs- und Bauleitungskosten nicht
verringert haben, dass sie nach Stand der Vergaben und Projektablauf
regelmäßig abgeschätzt werden und dass der Anteil der Planungs- und
Bauleitungskosten (dazu gehören auch Projektsteuerungsleistungen und Gutachten) bei
Projekten dieser Größenordnung erfahrungsgemäß bei 5 Prozent bis 10 Prozent
der Baukosten liegt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Kostenerhöhungen, und ist sie
bereit, die Bau- und Grunderwerbskosten vollständig zu tragen?
Die Kostenerhöhung gegenüber dem Bundesverkehrswegeplan 2003
(Kostenschätzung; Preisstand 2000) ist Ergebnis der Kostenberechnung (Preisstand
2007) auf der Grundlage des RE-Vorentwurfs. Sie ist auf die allgemeine
Baupreisentwicklung und auf die konkretisierte Planung im RE-Vorentwurf
zurückzuführen.
Die durch die Maßnahme veranlassten Investitionskosten trägt der Bund.
15. Wie wirken sich die Baukostenerhöhungen gegenüber den im
Bundesverkehrswegeplan veranschlagten Kosten der A 100 auf das Nutzen-Kosten-
Verhältnis für dieses Projekt aus?
16. Wie wirken sich aus Sicht der Bundesregierung die sinkende
Motorisierung und Fahrleistung in Berlin auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis aus?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei einer Berechnung des NKV sind grundsätzlich Nutzen und Kosten zu
ermitteln und einander gegenüberzustellen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10269Die Motorisierung und die Fahrleistung in Berlin sind zwei aus einer Vielzahl
von Einflussgrößen für die Verkehrsprognose, die sich auf das NKV auswirken.
Das Ergebnis einer Neuberechnung des NKV bleibt daher abzuwarten.
17. Sind aus Sicht der Bundesregierung die verkehrlichen Auswirkungen des
Abschnittes bis zur Anschlussstelle Am Treptower Park auf den
Kreuzungsbereich Elsenstraße/Puschkinallee/Stralauer Allee ausreichend
untersucht, und sind die entsprechenden Straßenzüge für die Aufnahme des
Verkehrs dieses Autobahnabschnittes angemessen dimensioniert?
Die AV BE hat die verkehrlichen Auswirkungen des vorläufigen Endes der
Autobahn an der Anschlussstelle Am Treptower Park umfassend untersucht.
Die geometrisch und verkehrlich optimierten Kreuzungsbereiche sind für die
prognostizierten Verkehrsmengen ausreichend bemessen.
Weiterhin hat sie aufgrund eingehender Untersuchungen bestätigt, dass das
umgebende innerstädtische Straßennetz den Verkehr bewältigen wird.
18. Wie erklärt sich, dass nur der Abschnitt bis Sonnenallee im aktuellen
Investitionsrahmenplan enthalten ist?
Der Abschnitt Autobahndreieck Neukölln–Anschlussstelle Am Treptower Park
konnte wegen des Investitionsrahmens für den Aus- und Neubau der
Bundesfernstraßen in Berlin im Investitionsrahmenplan (IRP) bis 2010 nicht vollständig
in den Plan aufgenommen werden. Daher ist mit Blick auf den Bauablauf der
Abschnitte Autobahndreieck Neukölln–Anschlussstelle Sonnenallee die
ausdrückliche Bemerkung „mit anschließender Fortführung bis zur B 1/B 5“ 2 im
IRP enthalten.
19. Ist beabsichtigt, den Abschnitt bis Sonnenallee als zunächst
eigenständigen Verkehrsbau zu errichten?
Nein
2 Irrtümlich ist im Druckstück des IRP die B 96a anstelle der B 1/B 5 erwähnt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]