Sicherheit bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und deren Kontrolle durch Bundesbehörden
Erkenntnisse des Eisenbahn-Bundesamtes und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zum ICE-Unfall im Kölner Hauptbahnhof am 9. Juli 2008, etwaige Nichteinhaltung von Prüfintervallen und technische Mängel am ICE-3, Zweifel an der Einhaltung europäischer Zulassungsnormen, angebliche Behinderung der Kontrollen des Eisenbahn-Bundesamtes durch das Bundesverkehrsministerium, Erwägung weiterer Sicherheitsvorkehrungen
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
09.10.2008
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
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