Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand drittes Quartal 2008)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für Inlandseinsätze der Bundeswehr erweitern. In diesem Zusammenhang muss auch so genannten Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Denn Erfahrungen wie der Bundeswehreinsatz in Heiligendamm oder der Einsatz an der Münchner Sicherheitskonferenz zeigen, dass die Grenzen zwischen Amtshilfe und „Einsatz“ im Sinne des Artikels 87a Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) in der Praxis der Bundesregierung fließend sind. Eine Zunahme von Amtshilfeleistungen, wie sie in der Vergangenheit zu beobachten ist, muss auch unter dem Aspekt kritisch betrachtet werden, dass die Bundesregierung hiermit eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt.
Die Fragesteller haben die Informationspolitik der Bundesregierung hinsichtlich Inlandseinsätzen wiederholt kritisiert und betont, dass das Parlament jederzeit in vollem Umfang über solche Einsätze, aber auch über Amtshilfemaßnahmen informiert werden müsse. Dazu gehört nicht nur die bevorstehenden Einsätze abzufragen, sondern es ist notwendig, Auskunft auch über die zurückliegenden zu verlangen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung weist erneut den in der Vorbemerkung implizit erhobenen Vorwurf einer schleichenden Militarisierung der Gesellschaft in Deutschland zurück. Zudem ist nicht ersichtlich, dass die Bundesregierung unzureichend über Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland im Rahmen der Amtshilfe und gegenüber Dritten unterrichtet haben soll.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau u. a. und der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksachen 16/6159, 16/6301, 16/7427, 16/8615 sowie 16/9886). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. September 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils bekannten Informationen erfolgen.
Fragen und Antworten9
Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf Grundlage von Artikel 35 Abs. 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann, und durch wen beschlossen worden? a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt, und was ist der jeweilige Wortlaut? b) Falls die Bundesregierung den Wortlaut nicht veröffentlichen will: – worin besteht der wesentliche Inhalt des jeweiligen Ersuchens, – was ist der beabsichtigte Zweck, – welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden, – wie viele Soldaten inklusive der zur „Eigensicherung“ abgestellten werden zum Einsatz kommen, – über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldaten, – welche Aufgaben sollen die Soldaten erfüllen, – an welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum, und an welchem Ort bzw. in welcher Region soll der Einsatz stattfinden, – welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf?
Zurzeit sind zwei Anträge auf Amtshilfe positiv entschieden. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1 verwiesen. Darüber hinaus sind derzeit drei Anträge auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistung bei protokollarischen Anlässen positiv entschieden. Die Unterstützungsleistung der Bundeswehr beruht auf Ersuchen oberster Bundesbehörden bzw. oberster Bundesorgane. Zur Sicherstellung eines ungefährdeten Ablaufs der Veranstaltung wird im Vorfeld von einer detaillierten Darstellung des Wortlautes Abstand genommen. Die Unterstützungsleistungen werden bei einer offiziellen Veranstaltung der anfordernden Stellen erbracht und bestehen im Wesentlichen in der Unterstützung durch medizinisches Personal (zwischen zwei und vier Soldatinnen und Soldaten) und Fahrzeuge. Das Personal ist nicht bewaffnet. Nach § 8 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz unterbleibt eine Kostenerstattung, sofern Amtshilfe zwischen Behörden desselben Rechtsträgers, z. B. zwischen Bundesbehörden, geleistet wird. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1a verwiesen.
Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Zurzeit liegt kein Antrag auf Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe vor, der noch nicht abschließend bearbeitet ist. Darüber hinaus liegt ein Antrag auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistung im Rahmen protokollarischer Anlässe vor, der noch nicht abschließend bearbeitet ist. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Wie viele Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr sind derzeit wann, und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Zurzeit sind vier Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter entschieden. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Zurzeit liegen fünf Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter vor, die noch nicht abschließend bearbeitet sind. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 4 verwiesen.
Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/9886) durchgeführt (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Im Zeitraum 20. Juni bis 15. September 2008 wurden elf Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 5 verwiesen. Weiterhin wurden im Zeitraum 20. Juni bis 15. September 2008 11 sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe erbracht. Sie beruhten auf Ersuchen oberster Bundesbehörden und -organe. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 5a verwiesen.
Welche Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter hat die Bundeswehr seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/9886) durchgeführt (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Im Zeitraum 20. Juni bis 15. September 2008 wurden 26 Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 6 verwiesen.
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/9886) abgelehnt worden (bitte die Anträge nach dem Schema der Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ablehnung nennen)?
Im Zeitraum 20. Juni bis 15. September 2008 wurden acht Anträge auf Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe bzw. für Veranstaltungen Dritter abgelehnt. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 7 verwiesen.
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/9886) zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach dem Schema der Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen?
Im Zeitraum 20. Juni bis 15. September 2008 wurde kein Amtshilfeersuchen bzw. Antrag auf Unterstützung durch die Antragsteller zurückgezogen.
Sind unterstützende Leistungen, die die Bundeswehr im Rahmen ihrer Beteiligung an Gedenkfeiern und ggf. weiteren Veranstaltungen Dritter erbringt, in den vorangegangenen Ausführungen ebenfalls enthalten, und wenn nein, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (bitte nach dem Schema der Frage 1 erläutern)?
Nein. Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr bzw. Veranstaltungen im Sinne des Traditionserlasses oder von Patenschaften obliegen der Entscheidung des verantwortlichen Vorgesetzten vor Ort. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht. Es besteht weder Veranlassung noch Verpflichtung, diese Art der Zusammenarbeit nachgeordneter Dienststellen mit Vereinen, etc. routinemäßig durch das Bundesministerium der Verteidigung zu erfassen. Handlungsbedarf wird seitens der Bundesregierung nicht gesehen, da diese Veranstaltungen nicht den in Rede stehenden Kategorien zuzuordnen sind.