Patrouille durch Bundeswehrangehörige mit Maschinenpistolen außerhalb militärischer Liegenschaften anlässlich eines Bundeswehrappells in Saarlouis
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Aus Anlass des 50. Jahrestages der Luftlandebrigade 26 „Saarland“ fanden am 22. und 23. August 2008 in Saarlouis mehrere militärische Veranstaltungen auf dem Marktplatz statt. Am Vormittag des 23. August 2008 sind nach Beobachtungen eines Bürgers, der sich an die Fragesteller gewandt hat, mehrere Gruppen von Bundeswehrsoldaten mit Maschinenpistolen bewaffnet durch die angrenzenden Straßen patrouilliert, und zwar außerhalb des abgesperrten Bereichs. Diese Soldaten hätten nicht die für Feldjäger typischen weißen Armbinden getragen und seien auch sonst nicht als Feldjäger zu erkennen gewesen, so der Bürger, der eine zwei-, eine drei- sowie eine vierköpfige Gruppe von Soldaten gesehen hat, die mit quer über der Brust getragener Waffe durch die Straßen gegangen seien. Diese Soldaten seien auch nicht Teil der „Parade“ gewesen, die sich an das Gelöbnis angeschlossen hatte.
Die Rechtsgrundlage hierfür können die Fragesteller nicht erkennen. Gerade angesichts der Tatsache, dass gegen die Bundeswehrzeremonien Proteste von Friedensgruppen angekündigt waren, ist vielmehr der Verdacht naheliegend, es habe sich hier um einen verfassungsrechtlich untersagten „Show-of-Force“-Einsatz im Innern gehandelt, der zum Zweck hatte, potentielle Demonstrantinnen und Demonstranten zu beeindrucken und von allfälligen, phantasievollen Protestaktionen abzuhalten. Eine solche rechtswidrige Verwendung entspräche aus Sicht der Fragesteller dem bereits anlässlich des G8-Gipfels im Jahr 2007 angewandten Verfahren.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Es trifft zu, dass anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Luftlandebrigade 26 „Saarland“ am 22. und 23. August 2008 mehrere Veranstaltungen in Saarlouis stattfanden. Am 23. August 2008 wurde im Zeitraum 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Großen Markt in Saarlouis ein öffentlicher feierlicher Appell der Brigade unter Beteiligung der Bevölkerung der Region sowie unter Beteiligung von Vertretern des öffentlichen Lebens durchgeführt. Neben dem Innenminister des Saarlandes waren u. a. die Bürgermeister der Garnisonsstädte der Brigade zugegen.
Hingegen kann nicht bestätigt werden, dass „mehrere Gruppen von Bundeswehrsoldaten mit Maschinenpistolen bewaffnet durch die angrenzenden Straßen patrouilliert“ seien.
Da kein Auftrag für eine derartige „Patrouille“ erteilt wurde, stellt sich die Frage von dessen Rechtsgrundlage ebenso wenig wie die Frage nach Einzelheiten eines etwaigen derartigen Auftrages.
Die Bundesregierung ist selbstverständlich der Auffassung, dass das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ein hohes Gut unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist. Die Annahme, es könnten bewaffnete Soldaten eingesetzt worden sein, um die Ausübung dieses Grundrechtes in rechtswidriger Weise zu erschweren oder gar zu unterbinden, ist abwegig.
Den von den Fragestellern bemühten Vergleich zwischen der in Rede stehenden Veranstaltung in Saarlouis und den Vorgängen um den G8-Gipfel im Jahr 2007 vermag die Bundesregierung nicht nachzuvollziehen.
Fragen und Antworten16
Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung wiedergegebenen Beobachtungen bestätigen bzw. welche weiteren Ausführungen kann sie hierzu machen?
Die vorgebliche Beobachtung, es seien nicht als Feldjäger gekennzeichnete Soldaten, die mit Maschinenpistolen bewaffnet gewesen seien, durch die angrenzenden Straßen (des Großen Marktes von Saarlouis) „patrouilliert“, kann nicht bestätigt werden.
Die am Appell beteiligten Kräfte waren nicht mit Maschinenpistolen ausgestattet.
Ein „Patrouillenauftrag“ o. Ä. wurde an Angehörige der Luftlandebrigade 26 „Saarland“ nicht erteilt. Die Absicherung der Veranstaltung oblag ausschließlich Polizei- und Feldjägerkräften.
Allerdings mag zutreffen, dass am Appell beteiligte Soldaten in einer Pause zwischen Stellprobe und der Durchführung des eigentlichen Zeremoniells Toiletten aufsuchten. Diese waren im Bereich des Rathauses sowie des Kaufhauses Pieper (im beigefügten Kartenausschnitt als „Post“ gekennzeichnet) eingerichtet. Zwischen diesen Orten, dem Großen Markt sowie den im Kartenausschnitt als „Aufstellungsraum“ bezeichneten Bereichen bewegten sich die Soldaten zu Fuß. Es erscheint durchaus naheliegend, dass dies in kleineren, beispielsweise zwei- bis vierköpfigen Gruppen geschehen sein mag. Die Soldaten führten auch in dieser Phase ihre jeweilige persönliche Handwaffe (Gewehr G36 oder Pistole P8) mit. Außerhalb von Gebäuden ist dabei für das Gewehr G36 die Trageweise „um den Hals“ eine der vorschriftenkonformen Möglichkeiten, die bei Passanten zu der Beobachtung und Beschreibung „quer über der Brust“ geführt haben mag.
Wie viele Angehörige der Bundeswehr sind bewaffnet außerhalb des für den Appell abgesperrten Bereiches und nicht im Rahmen der Parade herumgegangen, und in welchen Straßenzügen genau (bitte Skizze beifügen)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Anzahl der Soldaten wurde nicht dokumentiert und ist im Nachhinein nicht feststellbar. Hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten wird auf den Kartenausschnitt verwiesen.
Wer hat den Soldaten den Befehl hierzu erteilt, und wie lautete dieser Befehl genau? Inwiefern waren höhere Dienststellen in den Prozess der Befehlsgebung eingebunden?
Es gab keine Befehlsgebung zum Einsatz von Soldaten der Luftlandebrigade 26 „Saarland“ als Streifen oder Patrouillen.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dieser Einsatz?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Welchen Auftrag hatten die Soldaten?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Welche Bewaffnung trugen die Soldaten mit sich (bitte Waffentyp angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Welche Dienstgrade führten die einzelnen Soldaten, und welcher Einheit gehörten sie an?
Dienstgrade und Zugehörigkeit zu Truppenteilen der Soldaten, die in der besagten Pause Toilettenanlagen aufsuchten, wurden nicht dokumentiert und sind im Nachhinein nicht feststellbar.
Hat es mit der Polizei Absprachen über diesen Einsatz gegeben, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Inwiefern haben die Soldaten während ihres Einsatzes mit der Polizei Kontakt gehalten und mit ihr zusammengewirkt?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Haben die Soldaten ihren Vorgesetzten einen Bericht erteilt, und wenn ja, wie lautete dieser (bitte möglichst den Wortlaut wiedergeben, falls der Wortlaut nicht dokumentiert ist, den Inhalt möglichst umfassend wiedergeben)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Welche Anweisungen hatten die Soldaten, wie sie bei allfälligen Protesten von Bürgerinnen und Bürgern reagieren sollen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Bereich des Großen Marktes in Saarlouis abgesperrt, und wurde hierzu eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt, eine Versammlung angemeldet, ein Militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet und/oder eine Hausrechtsübertragung an die Bundeswehr vorgenommen?
Mit Schreiben des Ordnungs- und Standesamtes vom 29. Mai 2008 wurde „das Besitzrecht der Kreisstadt Saarlouis im Rahmen der erlaubten Sondernutzung für das Veranstaltungsgelände auf dem Großen Markt und den benutzten Straßen auf die Luftlandebrigade 26 übertragen“.
Ferner hat die Straßenverkehrsbehörde Saarlouis am 12. August 2008 eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß den §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie § 7 des Saarländischen Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StV-ZustG SL) erlassen.
Inwiefern ist bei der Befehlsterteilung berücksichtigt worden, dass ein Einsatz bewaffneter Soldaten unabhängig von der Parade und außerhalb des abgesperrten Bereichs auf die Bevölkerung provozierend wirken kann?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Inwiefern ist bei der Befehlserteilung an die Soldaten berücksichtigt worden, dass ein Einsatz bewaffneter Soldaten bei einem solchen Ereignis einen „Show-of-Force“-Charakter annehmen kann?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Vorgehensweise der bei der in Rede stehenden Veranstaltung beteiligten Dienststellen zu beanstanden. Die Bundesregierung bewertet vielmehr die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen der Luftlandebrigade 26 „Saarland“ als in jeder Hinsicht gelungen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die erfolgreiche Zusammenarbeit verschiedener Behörden des Bundes, des Saarlandes und der Kommune Saarlouis.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass künftig anlässlich ähnlicher Militärzeremonien wiederum bewaffnete Soldaten die Umgebung patrouillieren werden, und wenn nein, gibt es bereits konkrete Planungen (ggf. nennen)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.