Ermittlungen gegen frühere jüdische Partisanen in Litauen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die litauische Justiz ermittelt derzeit gegen mehrere Personen, die sich während der nazideutschen Besatzung Litauens den Partisanen angeschlossen hatten. Nach Medienberichten und weiteren Informationen der Fragesteller sind bislang ausschließlich jüdische Angehörige der Partisanenbewegung betroffen. Schriftliche Informationen, was mit den Ermittlungen bezweckt wird, haben die vier Betroffenen bislang nicht erhalten. Medienberichten zufolge sollen sie – zumindest vorerst – nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugen vernommen werden, um Vorwürfen über angebliche Kriegsverbrechen nachzugehen, die von antifaschistischen Partisanen begangen worden sein sollen. Die Betroffenen sowie mehrere jüdische Organisationen sehen in dem Vorgehen der Justiz den antisemitisch motivierten Versuch, den jüdischen Widerstand gegen die Nazis und ihre litauischen Kollaborateure zu diffamieren.
Grundlage für die Verfahren sind offenbar Vorwürfe, die unter anderem von der rechtsextremen antisemitischen Tageszeitung „Lietuvos Aidas“ und einem Parlamentsmitglied der „Vaterlandspartei“ erhoben worden sind. Diese beziehen sich auf die Memoiren von Rachel Margolis und auf ein Buch von Yitzhak Arad, die beide über ihre Zeit bei den Partisanen schreiben. Einsätze, die von den Partisanen auch gegen litauische Kollaborationseinheiten bzw. Dorfmilizen geführt worden sind, werden von litauischen Rechtsextremisten als Verbrechen gewertet. Von den Vernehmungen verspricht sich die Staatsanwaltschaft offenbar, weitere „tatbeteiligte“ Personen zu ermitteln.
Die Verfahren haben erhebliche Beunruhigung in der jüdischen Gemeinde Litauens und bei internationalen jüdischen Gemeinden hervorgerufen. Einrichtungen wie Yad Vashem und das Simon Wiesenthal Center (SWC) stellen das Vorgehen der litauischen Justiz in den Kontext eines grassierenden Antisemitismus und Antikommunismus, der in dem Land herrsche. In der Nacht auf den 10. August 2008 wurde das Jüdische Gemeindezentrum in Vilnius mit Hakenkreuzen beschmiert; die Täter sprühten außerdem „Juden raus“ (in deutscher Sprache) auf die Hauswand. Diesen Ausbruch antisemitischer Gewalt interpretiert Yad Vashem als „direktes Ergebnis“ des in Litauen zunehmenden „historischen Revisionismus“ (Jerusalem Post vom 11. August 2008).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. September 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eine der Betroffenen, die in Kanada lebende Sara Ginaite, bringt in einem Artikel in „Jewish Currents“ (Vorabveröffentlichung der Septemberausgabe) in Erinnerung, dass sämtliche Forderungen, Naziverbrecher vor Gericht zu bringen, stets als „zu spät“ zurückgewiesen worden seien. „Es ist befremdlich, dass es aber nicht zu spät geworden ist, das litauische Justizsystem zu benutzen, um diejenigen in Misskredit zu bringen, die gegen die Nazis gekämpft haben“, schreibt Ginaite.
Zu den weiteren Personen, welche die litauische Staatsanwaltschaft vernehmen will, gehören der frühere Direktor von Yad Vashem, Dr. Yitzhak Arad, und Rachel Margolis. Beide leben in Israel, haben die Kooperation mit den litauischen Behörden in dieser Frage aber abgelehnt; Arad wird auf BBC (17. Juli 2008) mit den Worten zitiert, er wolle „nicht Teil dieses Spiels sein“, das darauf ziele, Geschichte zu verfälschen. Die in Vilnius lebende Fania Brantsovsky wurde hingegen bereits vernommen.
Anlässlich eines Treffens mit dem Direktor des SWC für internationale Beziehungen hat Litauens Präsident – einer Presseerklärung des SWC Paris vom 7. August 2008 zufolge – ausgesagt, die Fälle seien nun geschlossen. Dem stehen allerdings anderslautende Aussagen der litauischen Regierung entgegen, welche die Unabhängigkeit der Justiz betonen.
Die politischen wie humanitären Folgen dieser Vorkommnisse sind ebenfalls besorgniserregend: Die Sorge vor juristischer Verfolgung wie vor medialer Diffamierung gleichermaßen hat Rachel Margolis dazu bewogen, erstmals seit Jahrzehnten darauf zu verzichten, den Sommer in Vilnius zu verbringen und sich dort unter anderem am Sommerprogramm des Yiddish Instituts zu beteiligen. In den – wenigen – Artikeln in der außereuropäischen Presse wird zunehmend die Frage gestellt, ob Vilnius es verdiene, 2009 „Kulturhauptstadt Europas“ zu sein.
Bislang haben unter anderem die irische und die US-Botschaft auf die Ereignisse reagiert. Die US-Botschaft stellte Fania Brantsovksy eine Ehrenurkunde aus, die irische Botschaft gab ihr zu Ehren am 3. Juni 2008 einen Empfang – nur wenige Tage, nachdem litauische Polizeibeamte an ihrer Wohnungstür gestanden hatten.
Fragen und Antworten10
Inwiefern ist der geschilderte Sachverhalt der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung ist das Vorgehen der litauischen Generalstaatsanwaltschaft bekannt, im Rahmen von Ermittlungsverfahren frühere jüdische Partisanen als Zeugen zu vernehmen. Gemäß litauischer Verfassung untersteht die Generalstaatsanwaltschaft unmittelbar dem Parlament, nicht dagegen der Regierung oder dem Staatspräsidenten.
Die Bundesregierung verurteilt antisemitische Vorfälle wie jene im August 2008 und geht davon aus, dass solche Vorfälle im Rahmen der litauischen Gesetze verfolgt werden. Entsprechende Ermittlungen sind nach Erkenntnis der Bundesregierung aufgenommen worden.
Steht die Bundesregierung in Kontakt mit der litauischen Regierung, um über die Ermittlungen gegen vormalige jüdische Antinazipartisanen unterrichtet zu werden, oder will sie an die litauische Regierung mit der Bitte um entsprechende Unterrichtung herantreten, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht diesbezüglich über ihre Botschaft in Wilna sowohl mit der litauischen Regierung als auch mit der litauischen jüdischen Gemeinde im Kontakt. Der Sonderbeauftragte im Auswärtigen Amt für Beziehungen zu jüdischen Organisationen hat die Ermittlungen bei einem Besuch in Wilna im Juni 2008 in seinen Gesprächen mit Regierungsvertretern und der jüdischen Gemeinde thematisiert.
Hat die Bundeskanzlerin anlässlich ihres Staatsbesuches in Litauen diese Thematik angesprochen? Wenn ja, was hat sie dabei erfahren und welche Stellung hat sie dazu eingenommen, wenn nein, warum nicht?
Das Thema wurde mit Rücksicht auf das laufende Justizverfahren sowie bereits erfolgte Gespräche (siehe die Antworten zu den Fragen 2 und 7) nicht erneut angesprochen.
Welchen aktuellen Stand haben die Ermittlungen gegen die früheren Partisanen?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wurden die Ermittlungen bisher nicht formell abgeschlossen. Bei den o. g. Gesprächen des deutschen Sonderbeauftragten in Wilna wurde von Regierungsseite versichert, dass die Ermittlungen gegen unbekannt geführt werden und dass nicht gegen die befragten Zeugen ermittelt wird.
Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Quellen sich die litauischen Behörden bei ihren Ermittlungen stützen?
Nein.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die litauischen Behörden auf NS-Quellen in öffentlichen oder privaten Archiven stützen, und wenn ja, welche?
Nein.
b) Haben sich litauische Behörden in der genannten Angelegenheit an deutsche Stellen gewandt mit der Bitte um Einsicht in oder Überlassen von NS-Unterlagen, und wenn ja, welche und wie ist mit den Anfragen verfahren worden?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Anfragen bekannt.
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Deutschland lebende Angehörige der früheren Partisanenbewegung von litauischen Behörden als Zeugen oder „Tatverdächtige“ gesucht werden, und sind diesbezüglich Rechtshilfeersuchen gestellt worden, und wenn ja, wie sind diese beschieden worden?
Der Bundesregierung ist keine solche Suche bekannt; diesbezügliche Rechtshilfeersuchen liegen ihr nicht vor.
Welche in Vilnius ansässigen Auslandsvertretungen welcher Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ehrenurkunden, Ehrenempfängen oder anderen geeigneten Maßnahmen verdeutlicht, dass sie den antifaschistischen Widerstandskampf der Partisanen für gerechtfertigt halten?
Über die in der Frage bereits genannten Maßnahmen hinaus ist der Bundesregierung bekannt, dass auf Vorschlag des Diplomatischen Korps in Wilna Fania Brantsovsky 2008 eine Führung durch das jüdische Viertel Wilnas für das diplomatische Korps durchgeführt hat.
Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Auslandsvertretungen in Litauen anzuweisen a) Fania Brantsovsky eine Urkunde in Anerkennung für ihre Verdienste um den antifaschistischen Kampf auszustellen, b) Fania Brantsovsky zu Ehren einen Empfang zu geben, c) Lesungen mit den Werken von Sara Ginaite, Rachel Margolis, Yitzhak Arad duchzuführen, d) In anderer Weise demonstrativ herauszustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland den antifaschistischen Kampf sowohl von jüdischen als auch nichtjüdischen Partisanen gegen die Wehrmacht und ihre Kollaborateure für gerechtfertigt hält? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, wenn nein, warum nicht?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, ist im Rahmen seines Litauenbesuchs im Jahr 2007 mit Fania Brantsovsky und anderen Überlebenden des Wilnaer Ghettos zusammengetroffen. Die deutsche Botschaft in Wilna hat am 22. Mai 2008 einen Empfang für Fania Brantsovsky durchgeführt. Im Übrigen hat der Sonderbeauftragte im Auswärtigen Amt für Beziehungen zu jüdischen Organisationen im Sommer 2008 Gespräche in Wilna geführt, in denen die Ermittlungsverfahren thematisiert wurden (siehe Antwort zu Frage 2).
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erstellung und Publikation von Memoiren vormaliger Partisanen zu unterstützen oder hat sie dies bereits getan? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?
Wesentliche Teile der jüdisch-litauischen Partisanenliteratur sind bereits ins Deutsche übersetzt und von deutschen Verlagen publiziert worden, darunter das Buch „Als Partisanin in Wilna“ von Rachel Margolis. Eine finanzielle Unterstützung der Bundesregierung erscheint daher nicht erforderlich.
Hat die Bundesregierung das Vorgehen der litauischen Justiz gegen jüdische Partisanen im Rahmen der EU, der OSZE oder Nato thematisiert, und wenn ja, bei welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis?
Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich in das laufende Justizverfahren in einem EU-Partnerland auf diese Weise einzuschalten. Sie hat der litauischen Regierung jedoch ihre Besorgnis bilateral dargelegt.
Sieht die Bundesregierung Veranlassung, im Rahmen der Europäischen Kommission die Entscheidung, den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ an Vilnius zu verleihen, zu überdenken?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.