Stand der Ortsumgehung und Ortsdurchfahrt B 87 in und bei Lübben
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
An und in der Stadt Lübben in Brandenburg treffen zwei Bundesstraßen aufeinander – die B 87, die B 115 sowie die umgewidmeten Landesstraßen L 44 und L 49. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch den Schwerlast-Durchgangsverkehr ist hoch. Ende März 2006 hatte der damalige Brandenburger Verkehrsminister, Frank Szymanski, einen Bau der zehn Kilometer langen Ortsumgehung für die Stadt Lübben für die Zeit nach 2012 angekündigt. Am 4. Juli 2007 teilte das Brandenburger Verkehrsministerium mit, dass für die B 87 Beeskow–Lübben–A 13 nunmehr nur noch ein zwei- statt wie bisher ein dreistreifiger Ausbau geplant sei. Schließlich soll ab Herbst diesen Jahres der Ausbau der Ortsdurchfahrt Lübben (Bundesstraße B 87) beginnen. Für den gesamten Ausbau der Ortsdurchfahrt – einschließlich des darauf folgenden Umbaus der B 115 und der L 49 – ist nach den bekannt gewordenen Angaben ein Zeitraum von 8 Jahren geplant (vgl. Ausgabe der „Lausitzer Rundschau“ vom 28. Juni 2008). Von den Bürgerinnen und Bürgern Lübbens wird nicht nur der lange Zeitraum der Bauarbeiten als unbegründet und unzumutbar kritisiert. Darüber hinaus ist nicht geklärt, welche Verbesserungen der Ausbau der Ortsdurchfahrt B 87 hinsichtlich einer verringerten Belastung der Stadt, insbesondere aus dem Schwerlastverkehr, mit Schadstoffen und Lärm mit sich bringt, vor allem verglichen mit den Wirkungen der gleichfalls zugesagten Ortsumgehung B 87n. Gerade von der Reduzierung der verkehrlichen Belastungen hängt die weitere Prädikatisierung der Stadt Lübben mit dem Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“ ab.
Fragen und Antworten10
Welches Projekt – Ausbau der Ortsdurchfahrt Lübben B 87 und/oder Neubau der Ortsumgehung B 87n – wird nach Ansicht der Bundesregierung in welcher Reihenfolge realisiert?
Die Ortsumgehung ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, Anlage nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes, mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für den Vordringlichen Bedarf enthalten. Sie wird von der Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg für die Bundesfernstraßen (AV BB) mit Nachdruck beplant. Aufgrund der besonderen naturräumlichen Gegebenheiten im Spreewald sind ein Baubeginn vor 2013 und eine Fertigstellung vor 2018 auszuschließen.
In der Ortsdurchfahrt Lübben sind angesichts des baulichen Zustands begrenzte Baumaßnahmen erforderlich, die nicht bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung zurückgestellt werden können. Daher sind vor dem Bau der Ortsumgehung Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt unvermeidlich.
In welchem Zeitraum und mit welchem Gesamtaufwand soll nach den der Bundesregierung vorliegenden Kenntnissen der Ausbau der Bundesstraße B 87 Ortsdurchfahrt Lübben erfolgen?
Die AV BB beabsichtigt, die Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Lübben im Zuge der Bundesstraße B 87 in drei Abschnitten zeitversetzt im Zeitraum zwischen Frühjahr 2009 und Sommer 2013 durchzuführen. Hierfür erwartet sie Aufwendungen von etwa 7 Mio. Euro.
Welche Kostenanteile trägt bei diesem Vorhaben der Bund, und welche Kostenanteile kommen auf das Land bzw. die Kommune zu?
Die Kostentragung richtet sich nach der Baulast. Der Bund ist Träger der Baulast für die Bestandteile der Bundesstraße gemäß § 1 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz. Die Gemeinde trägt insbesondere die Baulast für die Gehwege und eventuelle Anlagen des ruhenden Verkehrs.
Welche Gründe führen dazu, dass allein für den geplanten 1. Abschnitt des Ausbaus der Ortsdurchfahrt B 87 – Luckauer Straße, auf einer Länge von 280 Metern – ein Zeitraum von rund einem Jahr veranschlagt wird?
Der Zeitraum der Straßensperrung beträgt voraussichtlich etwa sechs Monate. Davor erfolgen bauvorbereitende Maßnahmen.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gesamtbauzeit der B 87 Ortsdurchfahrt Lübben entscheidend zu verkürzen?
Eine Möglichkeit zur wesentlichen Verkürzung der Gesamtbauzeit besteht darin, die Baumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt nicht zeitversetzt in drei Abschnitten, sondern gleichzeitig durchzuführen. Dieses wäre jedoch mit zusätzlichen, gravierenden Einschränkungen und Belastungen in und für Lübben verbunden, so dass sich die AV BB für einen zeitversetzten Bauablauf in drei Abschnitten entschieden hat.
Welche Entlastungen wird der Ausbau der B 87 Ortsdurchfahrt Lübben bezüglich der Emissionen von Luftschadstoffen sowie von Lärm bringen, und wenn ja, sind diese Entlastungen von der Größenordnung her geeignet, den Status von Lübben als anerkannten Erholungsort zu erhalten?
Durch die Baumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt sind wegen der Verbesserung des baulichen Zustandes Entlastungen hinsichtlich der Lärm- und Abgasentwicklung zu erwarten. Inwieweit dies die Entscheidung der Landesregierung Brandenburg über den Status von Lübben als anerkannten Erholungsort beeinflusst, kann von der Bundesregierung nicht eingeschätzt werden.
Wie ist der Stand der Planungen zum Bau der Ortsumgehung Lübben B 87n?
Gegenwärtig bereitet die AV BB die Linienbestätigung vor.
Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum seitens der Landesregierung Brandenburg nunmehr dem Bau der Ortsdurchfahrt B 87 der Vorzug vor dem Bau der B 87n gegeben wurde, insbesondere unter dem Aspekt, dass Lübben beim Nichtbau der B 87n möglicherweise den Status als Erholungsort verliert?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, ist die Notwendigkeit von Baumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt unabhängig vom Weiterverfolgen der Planungen für die Ortsumgehung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die AV BB die Planung der Ortsumgehung unvermindert weiterführt.
Wurde beim Genehmigungsverfahren der B 87 Ortsdurchfahrt Lübben abgewogen, ob der Bau der B 87n Ortsumgehung Lübben nicht eine größere Entlastung der Stadt bei Emissionen bringt, und welche Gründe sprachen dafür, sich für den vorrangigen Ausbau der Ortdurchfahrt zu entscheiden?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, ist die Notwendigkeit von Baumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt unabhängig vom Weiterverfolgen der Planungen für die Ortsumgehung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die AV BB die Planung der Ortsumgehung unvermindert weiterführt.
Stand bzw. steht die Bundesregierung bezüglich des Baus der B 87n Ortsumgehung Lübben und des Ausbaus der B 87 Ortsdurchfahrt Lübben in Kontakt mit der Landesregierung Brandenburg, und hat die Bundesregierung eigene Prioritäten bei der Umsetzung der genannten Straßenbauvorhaben?
Die Bundesregierung steht mit der AV BB auch zur Bundesstraße B 87 im Bereich Lübben in Kontakt. Bezüglich der Prioritäten der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.