Stellungnahmen von Bundesumweltminister Dr. Wallmann und der Bundesregierung zur Änderung des Regionalplans „Mittlerer Oberrhein"
der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Müntefering, Bachmaier, Frau Blunck, Duve, Fischer (Homburg), Frau Hämmerle, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Kühbacher, Lambinus, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Stahl (Kempen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach dem Bundesraumordnungsgesetz hat die Bundesregierung zu raumordnerisch bedeutsamen Programmen und Plänen der Länder Stellung zu nehmen. Das gilt auch für die in Beratung befindliche Änderung des Regionalplanes „Mittlerer Oberrhein", mit der die landesplanerischen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Werkes der Daimler-Benz AG bei Rastatt geschaffen werden sollen.
Das Verhalten von Bundesumweltminister Dr. Wallmann in diesem Verfahren gibt Anlaß zu kritischen Fragen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Trifft es zu, daß Bundesumweltminister Dr. Wallmann gegenüber dem federführenden Bundesbauminister „erhebliche Bedenken" gegen die geplante Änderung des Regionalplanes „Mittlerer Oberrhein" geäußert hat, und wann und in welcher Weise hat er dies getan?
Welche Auswirkungen für die betroffenen „Räume von hoher und höchster ökologischer Bedeutung" hat Bundesminister Dr. Wallmann in Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Regionalplanes „Mittlerer Oberrhein" prognostiziert?
Hat der Bundesumweltminister die Absicht gehabt, mit seiner Stellungnahme über die erwähnten erheblichen ökologischen Bedenken die offizielle Stellungnahme der Bundesregierung an die baden-württembergische Landesregierung zu beeinflussen?
Wie erklärt es sich der Bundesumweltminister, daß — trotz der von ihm geäußerten erheblichen ökologischen Bedenken — das federführende Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in der offiziellen Regierungsstellungnahme keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Regionalplanes „Mittlerer Oberrhein" inklusive des Daimler-Projektes erhob?
Hat Bundesumweltminister Dr. Wallmann wider besseres Wissen der Stellungnahme der Bundesregierung an den Innenminister von Baden-Württemberg zugestimmt, in der ausdrücklich keine ökologischen Bedenken gegen die Planung erhoben werden, und wenn ja, weshalb?
Entspricht es den bisherigen Erfahrungen des Bundesumweltministers, daß seine Voten zur ökologischen Frage von den federführenden Ressorts unbeachtet bleiben? Wenn nein, in welcher Weise hat der Bundesumweltminister gegen die Mißachtung seines Votums durch das federführende Ressort Einspruch erhoben?
Trifft es zu, daß der Bundesumweltminister angeregt hat, eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Industriegebietes westlich von Rastatt einschließlich des Baus eines neuen Daimler-Werkes durchzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Zusammenhang mit der Ausweitung des Industriegebietes westlich von Rastatt und dem Bau des Daimler-Werkes keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird?
Ist es zutreffend, daß sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen hat, auch vor der endgültigen Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung soweit wie möglich Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen?
Hält es die Bundesregierung bei der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig, auch für die in Anhang II aufgelisteten Projekte Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzusehen? Wenn nein, warum nicht?