Übertragung hoheitlicher polizeilicher Aufgaben an private Sicherheitsdienste
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Dorothee Menzner, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
In der Zeitung „BehördenSpiegel“ (Ausgabe Nr. VII/24. Jg./28. Woche/Juli 2008, Seite 47) wurde darüber berichtet, dass die Deutsche Bahn AG und das Bundesministerium des Innern derzeit in einer Arbeitsgruppe in Berlin prüfen, ob und in welchem Umfang die hoheitlichen polizeilichen Aufgaben der Bundespolizei an Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG übergeben werden könnten.
Fragen und Antworten6
Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG und das Bundesinnenministerium derzeit in einer Arbeitsgruppe prüfen, ob und in welchem Umfang die hoheitlichen polizeilichen Aufgaben der Bundespolizei an Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG übergeben werden könnten? a) Wenn ja, seit wann, und aus welchem Grund ist die gemeinsame Arbeitsgruppe tätig? b) Wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt (bitte nach Dienstgrad und Aufgabenbereich aufschlüsseln)?
Bereits am 1. Dezember 2000 haben das Bundesministerium des Innern und die Deutsche Bahn AG (DB AG) gemeinsam eine Ordnungspartnerschaft zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit im Interesse der Inneren Sicherheit und der Sicherheitsvorsorge der DB AG geschlossen.
Das Bundesministerium des Innern, die Bundespolizei und die DB AG entwickeln diese Ordnungspartnerschaft kontinuierlich fort. Die Fortentwicklung erfolgt zurzeit insbesondere vor dem Hintergrund der in diesem Jahr bei der Bundespolizei und der DB Sicherheit GmbH erfolgten Organisationsänderungen. Hierzu zählen auch Gespräche in Rahmen von Arbeitsgruppen, die zum Ziel haben, die Sicherheit der Reisenden und der Benutzer der Bahnanlagen durch weitere Intensivierung der Zusammenarbeit – effizientere Ressourcennutzung und Schaffung von Synergien – kontinuierlich nochmals zu verbessern.
Hierzu gehört auch in einer seit April 2008 paritätisch besetzten Arbeitsgruppe die ergebnisoffene Prüfung einer möglichen Unterstützung und Ergänzung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei durch die DB AG/ DB Sicherheit GmbH.
Über welche hoheitlichen polizeilichen Aufgaben der Bundespolizei, die an Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG übertragen werden könnten, wird in der Arbeitsgruppe diskutiert?
Der Gewährleistungsanspruch des Staates für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes durch die Bundespolizei steht nicht zur Disposition. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist gemäß Artikel 33 Abs. 4 GG als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treuverhältnis stehen. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 3.
Gibt es bereits erste Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Deutsche Bahn AG und Bundesinnenministerium? a) Wenn ja, welche sind dies? b) Wenn nein, wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen, und wem gehen diese dann zu?
Zurzeit prüft die Bundespolizei in diesem Zusammenhang, ob ein Bedürfnis zur Bestellung von Hilfspolizeibeamten im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich gemäß § 63 Abs. 2 des Bundespolizeigesetzes besteht.
Gibt oder gab es auch mit anderen Unternehmen gemeinsame Arbeitsgruppen durch das Bundesinnenministerium? a) Wenn ja, welche sind oder waren das (bitte einzeln aufschlüsseln nach Teilnehmern, Arbeitszeitraum, Tätigkeitsbereich und Ergebnissen)? b) Wenn nein, gibt es entsprechende Überlegungen Arbeitsgruppen zu gründen?
Verfügt die Arbeitsgruppe über einen eigenen Etat? Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchem Haushaltstitel?
Zieht die Arbeitsgruppe auch externen Sachverstand heran? Wenn ja, in welcher Form (bitte nach Personen, Umfang und finanzieller Vergütung aufschlüsseln)?
Nein