Online-Meldesystem für Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
In den Anhörungen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. wurde von Seiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der über die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus finanzierten Projekte einhellig über den großen bürokratischen Aufwand bei der Beantragung der Projekte und der laufenden Finanzierung geklagt. Der hier anfallende Aufwand gehe auf Kosten der inhaltlichen Arbeit und erschwere diese gerade für kleine Träger.
Jetzt wird den Beratungsnetzwerken des Programms „Kompetent für Demokratie“ eine weitere bürokratische Arbeit in Form eines Online-Meldesystems abverlangt. Hier soll die Arbeit der Beratungsnetzwerke detailliert dokumentiert werden. Nicht nur der relativ große bürokratische Aufwand lässt dieses Vorhaben als zweifelhaft erscheinen. Erhoben werden zudem sensible Daten von Beratungsprozessen, deren vertrauliche Behandlung eine Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit der Projekte ist.
Fragen und Antworten8
Welche Funktion hat das Online-Meldesystem aus Sicht der Bundesregierung, und welche Erkenntnisse verspricht sie sich davon?
Das Online-Meldesystem dient als Instrument zur Fallerfassung für die Interventionen der Mobilen Interventionsteams im Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“. Mit Hilfe des Online-Meldesystems können die Mobilen Interventionsteams ihre Arbeit einheitlich dokumentieren. Das Meldesystem ersetzt die bisherigen Berichtsformulare gemäß der in den Zuwendungsbescheiden auferlegten Berichtspflicht der Mobilen Interventionsteams.
Die Auswertung des Online-Meldesystems ermöglicht die Erarbeitung von erfolgreichen Strategien zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus und deren Übertragung auf alle Bundesländer.
Ging die Initiative für das geplante Online-Meldesystem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus, oder handelt es sich um einen Vorschlag von Seiten der Stiftung Demokratische Jugend?
Die Initiative für das Online-Meldesystem ging vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus. Das Online-Meldesystem wurde im Auftrag des BMFSFJ von der Stiftung Demokratische Jugend entwickelt. Das BMFSFJ nahm während der Planungs- und Entwicklungsphase des Online-Meldesystems die Kontrolle und Prüfung der Ergebnisse wahr. Die Rechtsaufsicht obliegt auch weiterhin dem Bundesministerium.
Wer soll Zugriff auf die Daten des Online-Meldesystems haben, und wie ist dieser Zugriff geregelt?
Die Landeskoordinierungsstelle des jeweiligen Bundeslandes, dessen Mobile Interventionsteams sowie das jeweilige landesweite Beratungsnetzwerk erhalten Zugriff auf den für ihr jeweiliges Bundesland ausgearbeiteten Teil des Online-Meldesystems.
Die Zentralstelle, die wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ und das BMFSFJ erhalten Zugriff auf das gesamte Online-Meldesystem und somit auf die Daten aus allen Bundesländern. Der Zugang ist mit Passwörtern geregelt, die für den jeweiligen, im vorherigen Satz genannten Zugriffsberechtigten individualisiert sind.
Welche Landes- bzw. Bundesbehörden wie z. B. die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt für Verfassungsschutz sollen Zugriff auf das Online-Meldesystem haben?
Ein Zugriff auf das Online-Meldesystem von anderen als in der Antwort auf Frage 3 genannten Behörden ist nicht vorgesehen.
Soll die wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms Zugriff auf die Daten erhalten, und wie soll ein solcher Zugriff gegebenenfalls geregelt werden?
Ein Zugriff auf das Online-Meldesystem durch die wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ ist vorgesehen. Der Zugriff der wissenschaftlichen Begleitung wird ebenfalls über ein individualisiertes Passwort erfolgen.
Sollen weitere nichtstaatliche Einrichtungen Zugriff auf das Online-Meldesystem haben, und wenn ja, welche?
Es ist nur ein Zugriff der in der Antwort auf Frage 3 aufgeführten Programmbeteiligten vorgesehen. Zugriffsberechtigungen weiterer staatlicher oder nichtstaatlicher Organisationen sind nicht vorgesehen.
Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften gelten für das Online-Meldesystem? Gelten hier die Datenschutzbestimmungen des Bundes oder die der jeweiligen Länder, aus denen Daten eingespeist werden?
Für das Online-Meldesystem gilt das Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG (GVBl. 1991 S. 16, ber. 54 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes vom 30. November 2007 – GVBl. S. 598). Die Stiftung Demokratische Jugend nimmt die Verwaltung der Daten in Form der Auftragsdatenverwaltung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BlnDSG wahr.
Wie beurteilt die Bundesregierung den zusätzlichen Zeitaufwand der Beratungsnetzwerke für die Ausfüllung des Online-Meldesystems, und werden die Projekte mit zusätzlichen Mitteln für diese Dokumentationsarbeit ausgestattet?
Das Online-Meldesystem dient als Ersatz und zur Vereinfachung der bisher in den Zuwendungsbescheiden geregelten Berichtspflichten im Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“.
Die Bundesregierung bemisst den zur Ausfüllung erforderlichen Zeitaufwand als geringer im Vergleich zu dem Zeitaufwand, der für das Ausfüllen der bisherigen Berichtsformulare benötigt wird.
Die Bundesregierung verspricht sich mit der Anwendung des Online-Meldesystems durch die Programmbeteiligten eine Optimierung des bisherigen Berichtswesens. Wegen der Zeitersparnis werden keine zusätzlichen Mittel für die Dokumentationsarbeit vergeben.