Riester-Rente – Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
„So viele Gründe für die Riester-Rente gab es noch nie zuvor“, so das Fazit einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 25. August 2008, und weiter heißt es: „Informationen und Beratung rund um die zusätzliche Altersvorsorge gibt es auch bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften (…).“
Allerdings wird die Möglichkeit, sich unabhängig beraten und informieren zu lassen, den Verbrauchern nicht leicht gemacht: So verweigerten zwei Dutzend Versicherungsgesellschaften die Teilnahme am Leistungsvergleich ihrer Produkte in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 10/2008) komplett, der ja eigentlich zum Ziel hat, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen. Unter http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Riester-Rentenversicherung/1713898/1713898/ hat „Finanztest“ diejenigen Versicherungsunternehmen aufgelistet, die sich einem Test verweigerten. Von deren Verträgen raten die „Finanztest“-Experten deshalb ab.
Was die Transparenz und Verständlichkeit von Verträgen und Jahresmitteilungen angeht hat „Finanztest“ bereits in der Ausgabe 8/2008 „Rätselstunde für Riester-Sparer“ untersucht, Zitat: „In vielen Jahresmitteilungen werden die wahren Kosten verschleiert“, und: „Sie [die Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften] informieren ihre Kunden Jahr für Jahr nur lückenhaft und kaum verständlich über den Stand der Riester-Verträge.“ Insbesondere die verhältnismäßig hohen Vertriebs- und Abschlusskosten belasteten die Versicherungsprodukte. Dies führe angesichts der hohen Kosten in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss dazu, dass die kompletten Zulagen regelrecht aufgezehrt würden. Fazit: Von den 28 getesteten Verträgen liste keine einzige Gesellschaft in den Jahresmitteilungen auf, wie viel Geld der Anbieter im bisherigen Vertragsverlauf für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung dem Kunden insgesamt in Rechnung gestellt habe. Betroffen seien mehr als elf Millionen bzw. über 95 Prozent der Sparer.
Auch in der Ausgabe 10/2008 bemängelt „Finanztest“, dass sich aufgrund der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten ein Riester-Rentenversicherungsvertrag nur für Sparer lohne, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Schluss durchhalten. Der Grund liege u. a. darin, dass die Versicherer mit dem Geld ihrer Kunden am Kapitalmarkt möglichst hohe Erträge zu erwirtschaften versuchten. Des Weiteren kommt die Zeitschrift zu dem Ergebnis, dass die Angaben verwirrend seien, die Jahresmitteilungen, nur so vor „Bürokratiedeutsch“, „Wortungetümern“ und „rätselhaften Satzgebilden“ strotzten. Keiner der getesteten Anbieter würde die Zertifizierungsnummer des Vertrages angeben. Zudem würden die Sparer nicht darüber informiert, dass sie die maximale staatliche Zulage nicht erhielten, wenn nicht genügend Beitrag geleistet wurde. Auf diesen Sachverhalt weisen auch die Daten der Zulagenförderung für die Jahre 2004 bis 2006 durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen hin (Zulagenförderung für das Beitragsjahr 2004 durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Ulrich Stolz/Christian Rieckhoff, in: RVaktuell (2007), 9, S. 306 bis 313).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommt zu ähnlichen Ergebnissen: „Die Zulagen kommen in der Masse nicht der Altersvorsorge zugute.“ Beispiele zeigten, dass die Kosten eines Vertrages über die gesamte Laufzeit leicht das Dreifache der gesamten Förderung inklusive der Steuervorteile aufzehren könnten. Wer frühzeitig mit einem Anbieterwechsel die Weichen wieder richtigstellen wolle, laufe Gefahr, einen Großteil der Beiträge zu verlieren. Bis zu 88 Prozent der eingezahlten Beiträge könnten aufgrund eines Anbieterwechsels von Vertragskosten verschluckt sein. Fazit auch hier: „Viel zu oft werden falsche Produkte empfohlen. Die Berater verkaufen nicht das, was zur Situation des Sparers passt, sondern das, was Provision bringt.“ (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 26. August 2008).
„DIE WELT“ berichtete am 18. August 2008 (Gebühren fressen staatliche Zulagen auf), dass eine Studie der Frankfurt School of Finance & Management zu dem Schluss kommt: „Es ist fast aussichtslos für Kunden, sich in den Vertragsunterlagen einen Überblick über die Gebühren zu verschaffen.“ Den Verträgen mangele es an Transparenz und sie seien zu komplex. In einem Fall habe sogar die Kinderzulage die Provision des Anbieters finanziert (Riesterrente im Vergleich. Eine Simulationsstudie zur Verteilung der Rendite, Andreas Weber/Uwe Wystup, 5. März 2008).
Bereits im März 2008 hatte die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag in ihrem Antrag „Riester-Rente auf den Prüfstand stellen“ (Bundestagsdrucksache 16/8495) u. a. gefordert, dass „ein Vergleich der Leistungen und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von subventionierter privater Alterssicherung und gesetzlicher Rente hinsichtlich der Verwaltungs- und Verfahrenskosten, des Anteils der geleisteten Beiträge, die tatsächlich der Alterssicherung zugutekommen, und der Leistungsprofile gezogen wird.“
Es drängt sich entgegen den Verlautbarungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der begründete Verdacht auf, dass Riester-Sparer nicht oder irreführend über ihren abgeschlossenen Riester-Vertrag informiert sind. Die staatlichen Zulagen würden dann nichts anderes als eine milliardenschwere Subvention für Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften darstellen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Riester-Rente ist konzipiert als freiwillige private zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge. Sie ist ein Angebot des Staates an die förderberechtigten Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen von Lebensversicherungen, Bank- oder Fondssparplänen eine Zusatzrente aufzubauen. Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbunden. Solche Kosten entstünden aber auch bei ungeförderten Finanzprodukten dieser Art. Von daher hält die Bundesregierung die Gegenüberstellung bzw. Aufrechnung der Kosten dieser Produkte mit der staatlichen Förderung für eine rein theoretische Überlegung, die praktisch keinen Nutzen hat. Die aus der Gegenüberstellung resultierenden Bewertungen wie „Die Zulagen kommen nicht der Altersvorsorge zugute“ sind nicht nachvollziehbar. Dies gilt erst recht für die Behauptung, die staatliche Förderung sei „nichts anderes als eine milliardenschwere Subvention für Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften“. Damit soll offenbar lediglich der von der Bundesregierung unterstützte und sehr erfolgreich verlaufende Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge diskreditiert werden.
Fragen und Antworten20
Wie hoch hat sich seit 2003 das Volumen der staatlich geförderten Altersvorsorgezulage bei sog. Riester-Produkten entwickelt (bitte getrennt nach direkter Förderung und Steuereinnahmeausfällen im Rahmen des Sonderausgabenbezugs nach § 10a des Einkommensteuergesetzes – EStG)?
Die Zulagen werden direkt aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt und auf eine ggf. in der Veranlagung festgestellte höhere Entlastung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG angerechnet. Die Daten zum Zulagenvolumen für bestehende Riesterverträge können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
- 1 Steuerschätzung Mai 2008.
Zur Erläuterung: Zum Beispiel betreffen die im Jahr 2007 ausgezahlten Zulagen die Beitragsjahre 2004, 2005, 2006. Die Altersvorsorgezulage kann bei der zentralen Zulagenstelle innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Abschluss des Beitragsjahres beantragt werden (Zulageantrag für das Beitragsjahr 2004 konnte bis zum Ablauf des Jahres 2006 gestellt werden, sodass die Zulagenauszahlung spätestens zum 15. Februar 2007 erfolgte). Die Altersvorsorgezulage wurde erstmals im Jahr 2003 ausgezahlt.
Nach einer aktuellen Auswertung des Statistischen Bundesamtes aus den bisher vorliegenden Daten der Einkommensteuerstatistik für die Jahre 2002 bis 2004 gestaltete sich die über den Zulageanspruch hinausgehende steuerliche Wirkung in den einzelnen Veranlagungsjahren wie folgt:
- 1)Vorläufiges Ergebnis. Alle bis zum 30. September 2007 veranlagten Steuerpflichtigen.
1)Jahr 1) Altersvorsorgezulage (in Tausend Euro)
- 1)2003 1) 72 461
- 1)2004 1) 143 879
- 1)2005 1) 327 066
- 1)2006 1) 546 536
- 1)2007 1) 1 050 414
- 1)2008 1 1 430 000
1)Jahr 1) Steuerpflichtige Auswirkung des § 10a EStG (in Tausend Euro)
- 1)2002 1) 525 810 38 471
- 1)2003 1) 685 446 53 519
- 1)20041 840 504 107 811
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass aufgrund des bis zum Jahr 2030 geplanten Absinkens des Rentenniveaus die staatlichen Zulagen im Rahmen der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifizierten Altersvorsorgeprodukte dem tatsächlichen Zweck zukommt, über Zulagen und steuerliche Entlastungen eine effiziente Förderung für den Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge zu ermöglichen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 14/4595 zum Altersvermögensgesetz)?
Nach Auffassung der Bundesregierung stellen die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen der Riester-Rente eine effiziente Förderung dieser Form der zusätzlichen Altersvorsorge sicher.
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz formulierten Mindestvoraussetzungen für förderwürdige Altersvorsorgeprodukte ausreichend sind, damit dem Verbraucher aufgrund der schwer überschaubaren Zahl von Sparformen die vom Gesetzgeber gewünschte sichere Altersvorsorge ermöglicht werden kann (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5150, S. 38)?
Die Bundesregierung hält die nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) formulierten Mindestvoraussetzungen für Riester-Produkte sowie die entsprechenden Informationspflichten derzeit für ausreichend.
Warum wurde im damaligen Gesetzgebungsprozess zum Altersvermögensgesetz bzw. Altersvermögensergänzungsgesetz bewusst auf die Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zertifizierter Altersvorsorgeprodukte sowie die Prüfung, ob die Zusage des Anbieters erfüllbar ist oder ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind, verzichtet?
Die Zertifizierungsstelle prüft ausschließlich die im AltZertG festgelegten Zertifizierungskriterien. Diese beziehen sich nicht nur auf die Gestaltung des Vertrages, sondern auch auf bestimmte Voraussetzungen, die der Anbieter erfüllen muss. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens hat der Anbieter grundsätzlich eine Bescheinigung seiner zuständigen Aufsichtsbehörde beizufügen, teilweise sind zusätzliche Auskünfte über den Umfang der Aufsicht und die Höhe des Anfangskapitals erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber eine über die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hinausgehende Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Anbieters für nicht erforderlich gehalten.
Mit der Zertifizierung wird außerdem keine Prüfung und qualitative Beurteilung der vorgelegten Altersvorsorgeverträge vorgenommen, insbesondere wird kein staatliches „Gütesiegel“ verliehen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5150 S. 41). Eine solche Bewertung, die auch die künftige Entwicklung umfassen müsste, wäre ohne Berücksichtigung der individuellen Situation des Anlegers (z. B. dessen Risikoneigung) und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anlageprodukte und deren Ausgestaltung praktisch kaum durchführbar.
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die oben genannten Veröffentlichungen (Finanztest 2/2008, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Studie der Frankfurt School of Finance & Management)?
Der Bundesregierung sind die Veröffentlichungen bekannt.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Beurteilung und Kritik der Verbraucherorganisation „Stiftung Warentest“ im „Finanztest“ 2/2008 an den Riester-Verträgen?
Finanztest kritisiert nicht die Riester-Rente an sich, sondern unterstützt diese ausdrücklich (Finanztest 2/2008: „Über elf Millionen Riester-Sparer machen es richtig: Sie haben einen Vertrag abgeschlossen“). Finanztest kritisiert auch nicht die gesetzlichen Vorgaben an die Informationsverpflichtungen im Rahmen der Riester-Rente. Insofern wird zwischen den gesetzlichen Mindestanforderungen und den darüber hinausgehenden, im Ermessen der Anbieter liegenden Mitteilungen unterschieden. Nur Letztere werden in vielen Fällen, besonders bei Versicherungen, als nicht ausreichend bewertet. Diese Kritik ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der geschilderten Fälle nachvollziehbar. Da viele Anbieter in der Vergangenheit mit Finanztest-Prüfergebnissen ihre Produkte beworben haben, dürfte der Artikel dazu führen, dass die Mitteilungen überarbeitet und im Sinne der Verbraucher verbessert werden.
Welchen Stellenwert nimmt die Transparenz und Übersichtlichkeit von Produkten und Dienstleistungen in der Verbraucherpolitik der Bundesregierung ein?
Transparenz und Übersichtlichkeit von Produkten und Dienstleistungen haben für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Dies gilt auch und besonders für die Riester-Rente. Auch weil sie – mit guten Gründen – auf freiwilliger Basis konzipiert ist und staatlich gefördert wird, müssen im Hinblick auf den Verbraucherschutz gesetzlich besonders definierte Mindeststandards erfüllt sein (Einzelheiten siehe Frage 8).
Hält es die Bundesregierung für notwendig, für die Herstellung von Markttransparenz, Information, Beratung, Vergleichbarkeit von Produkten und Verhinderung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu sorgen, wenn sie zugleich zur steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge aufgrund des sinkenden Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung aufruft? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Herstellung von Markttransparenz, Information, Beratung, Vergleichbarkeit von Produkten und Verhinderung unlauterer Geschäftspraktiken seit 2001 getroffen? Wenn nein, warum nicht?
Riester-Verträge müssen im Hinblick auf den Verbraucherschutz gesetzlich definierte Mindeststandards erfüllen, die weit über das hinausgehen, was ansonsten bei Finanzdienstleistungsprodukten üblich ist. Vor Abschluss des Vertrages müssen die Anbieter die Sparer nach dem AltZertG u. a. „über die Höhe und zeitliche Verteilung der in die Zahlungen zugunsten des Altersvorsorgevertrages kalkulierten Kosten und die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals“ informieren. Dabei ist auch eine Modellrechnung zu erstellen, die die Entwicklung des Guthabens auf der Grundlage bestimmter Zinsvorgaben wiedergibt. Damit werden die angebotenen Produkte besser vergleichbar.
Nach Abschluss des Vertrages sind die Anbieter von Riester-Verträgen gesetzlich verpflichtet, den Sparern jährlich eine Bescheinigung „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen“ (§ 92 EStG) über
- die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr und insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge,
- die Summe der dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und
- den Stand des Altervorsorgevermögens.
Außerdem muss jährlich schriftlich informiert werden u. a. über
- die Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge,
- das bisher gebildete Kapital,
- die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten,
- die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals und
- die erwirtschafteten Erträge (§ 7 Abs. 1 und 4 AltZertG).
Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes wurde zuletzt verbindlich vorgeschrieben, dass alle Kosten grundsätzlich in Euro anzugeben sind, was ebenfalls den Vergleich der Produkte erleichtert.
Für die Mitteilungen nach dem AltZertG gibt es keinen amtlichen Vordruck, sondern die konkrete Darstellung der Informationen ist den Anbietern überlassen. Eine Ausweitung dieser Informationsverpflichtungen und/oder eine Vereinheitlichung der Mitteilungen auf amtlichen Vordrucken zieht die Bundesregierung derzeit nicht in Betracht. Letzteres wäre angesichts der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Riester-Produkte – neben Versicherungsverträgen können Investmentfonds- und Banksparpläne abgeschlossen werden – praktisch auch kaum möglich.
Auf der Grundlage der bestehenden Informationsverpflichtungen sind die Verbraucher in der Lage, die einzelnen Riester-Produkte zu vergleichen und die für sie passenden Angebote zu erkennen. Dabei steht ihnen eine Vielzahl von Publikationen als Entscheidungshilfe zur Verfügung, besonders auch die Veröffentlichungen von Finanztest.
Welche Maßnahmen und Informationen sollten aus Sicht der Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher treffen bzw. einholen, bevor sie einen Riester-Vertrag abschließen?
Welche Maßnahmen und Informationen Verbraucherinnen und Verbraucher treffen bzw. einholen sollten, bevor ein Riester-Vertrag abgeschlossen wird, kann nicht abstrakt und allgemein beantwortet werden, sondern hängt von der betreffenden Person und ihrer jeweiligen Lebenssituation ab. Erste Hinweise in Form einer Checkliste gibt u. a. die Broschüre „Zusätzliche Altersvorsorge“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf S. 43 ff. Sie ist auch im Internet unter www.bmas.de – Publikationen – unter dem Schlagwort „Altersvorsorge“ abrufbar.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen, wonach die Vertrags- und Verwaltungskosten intransparent, irreführend und zu komplex seien?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen der Zeitschrift „Finanztest“ 8/2008, wonach aus keinem einzigen der 28 getesteten Verträge in den Jahresmitteilungen hervorgeht, wie viel Geld der Anbieter im bisherigen Vertragsverlauf für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung dem Kunden insgesamt in Rechnung gestellt hat?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wonach die Zulagen in der Masse nicht der Altersvorsorge zugutekommen sowie aufgrund der Kosten eines Vertrages über die gesamte Laufzeit leicht das Dreifache der gesamten Förderung inklusive der Steuervorteile aufzehren könne?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass durch den Wechsel des Anbieters ein Großteil der angesparten Summe verloren ginge?
Die hohen Kosten bei einem Vertragswechsel entstehen in erster Linie bei der Kündigung gezillmerter Versicherungsverträge, bei denen die Abschlusskosten auf die ersten Vertragsjahre umgelegt worden sind. Die Zillmerung ist seit 2002 immer wieder diskutiert worden. Letztlich stellt die jetzige, seit 2004 geltende Regelung, wonach diese Kosten auf mindestens fünf Jahre zu verteilen sind (vor 2004: zehn Jahre), einen Kompromiss dar zwischen einerseits dem Verbraucherschutz und andererseits dem staatlichen Interesse an einer möglichst hohen Verbreitung der Riester-Rente, die nur mit einem ausreichend motivierten Vertrieb sichergestellt werden kann.
Sieht die Bundesregierung aufgrund der o. g. Probleme Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung von Verträgen und Jahresmitteilungen, etwa durch eine weitere Konkretisierung der Mindestvoraussetzungen im Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Aussage, dass der Gesetzgeber einerseits die zusätzliche private Altersvorsorge in Milliardenhöhe fördert, er tatsächlich aber keine Kontrolle darüber hat, ob die aus Steuergeldern finanzierten staatlichen Zulagen tatsächlich aufgrund der o. g. Probleme dem Sparer überhaupt zugutekommen?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, macht die Aufrechnung von staatlichen Zulagen und Produktkosten keinen Sinn. Die Zulagen werden im Übrigen von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an die Anbieter und von dort auf die individuellen Riesterkonten überwiesen. Es besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Veranlassung, an diesem sicheren Finanztransfer etwas zu ändern.
Ist der Bundesregierung bekannt, welche durchschnittliche Rendite auf die gesamten Ausgaben (staatliche Zulagen und eigene Altersvorsorgeleistungen) für Riester-Produkte erzielt wird?
Zu den durchschnittlichen Renditen der zertifizierten Produkte der Riester-Rente liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Forderungen der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg: a) Umkehr der Beweislast bei Falschberatung und Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre, b) angemessene Kostenbelastung bei Produktwechsel, Begrenzung der gesamten Vertragskosten auf z. B. 25 Prozent des bis zum Wechsel eingezahlten Kapitals, c) automatisierte Gutschrift der staatlichen Zulagen ohne Antrag, d) gesetzliche Regelung von Beratungen im Bereich Altersvorsorge und Finanzen: Verbot der Vereinnahmung von Provisionen, e) Dokumentationspflicht der Beratung nicht nur gegenüber der Finanzaufsicht, sondern auch gegenüber Kunden, f) Sicherstellung günstiger Produktalternativen bei der Riester-Rente durch staatliche Anbieter?
Zu Buchstabe a
Nach Auffassung der Bundesregierung wird dem Schutzbedürfnis der Kunden von Riester-Verträgen mit der Regel-Beweislastverteilung und dem Verjährungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausreichend Rechnung getragen.
Zu Buchstabe b
Eine Deckelung der Kosten wäre wegen der offenen Frage, was unter „Kosten“ genau zu verstehen ist, praktisch wenig hilfreich und angesichts der Vielzahl der möglichen Vertragsgestaltungen auch nicht sinnvoll. Denn neben den Kosten im engeren Sinn wie z. B. der Abschlussprovision und den laufenden Verwaltungskosten sind weitere Faktoren in eine Gesamtkostenbetrachtung einzubeziehen, die nicht klar abgrenzbar sind. Ein Versicherungsvertrag mit angemessenen Abschluss- und Verwaltungskosten ist im Ergebnis für den Verbraucher grundsätzlich nicht ungünstiger als ein Banksparvertrag, der solche spezifischen Kosten grundsätzlich nicht kennt, bei dem aber der Anbieter über geringer kalkulierte und garantierte Ertragszinsen „auf seine Kosten kommt“. Wegen der Wechselkosten wird auf Frage 13 verwiesen.
Zu Buchstabe c
Die Bundesregierung steht dieser Forderung ablehnend gegenüber. Zum einen wäre damit ein unverhältnismäßiger Verwaltungsmehraufwand verbunden. Denn die zentrale Stelle, die im vollautomatisierten Verfahren die Zulagen gewährt und erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Datenabgleichs das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 10a EStG überprüft, müsste zunächst für jeden zertifizierten Vertrag eine Zulage gewähren. Damit würden auch Personen, die aufgrund einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (z. B. Beendigung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses) nicht mehr zulageberechtigt sind, eine Zulage erhalten, die zu einem späteren Zeitpunkt, nach dem Datenabgleich, wieder zurückgefordert werden müsste. Zum anderen hätten die Steuerpflichtigen in diesem Fall nicht mehr die Möglichkeit, auf die steuerliche Förderung zu verzichten. Da die steuerliche Förderung mit einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase einhergeht, sollte den Steuerpflichtigen diese Entscheidung überlassen bleiben.
Zu Buchstabe d
Es erscheint fraglich, ob die geforderte Umstellung von einer Provisions- auf eine Honorarberatung tatsächlich zu verringerten Kosten für die Sparer führen würde. Eine Honorarberatung führt auch dann zu Kosten, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt. Die Höhe des Honorars bemisst sich bei der Honorarberatung nicht am Umfang des Abschlusses, sondern an der Beratungszeit. Aufgrund dieses Vergütungssystems kann eine Honorarbasierung gerade bei Anlegern von geringen Beiträgen auch zu höheren Kosten führen.
Zu Buchstabe e
Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Versicherer und Versicherungsvermittler bei entsprechendem Anlass zur umfassenden Beratung ihrer Kunden. Bevor der Vertrag geschlossen wird, müssen die Kunden nach ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt und über das für sie in Betracht kommende Produkt beraten werden. Versicherer und Vermittler müssen die Beratung dokumentieren und den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich in Textform übermitteln. Auch Bankberater sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Eine solche muss den Kunden auf der Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie seiner Kenntnisse und seiner Erfahrung in die Lage versetzen, die Folgen seiner Anlageentscheidung richtig einschätzen und tragen zu können. Dabei hat die Bank ihrer Beratung den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft und Anlageziel zu Grunde zu legen. Ein wie von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg geforderter standardisierter Fragenkatalog könnte nicht die für jeden konkreten Einzelfall passende Beratung ersetzen. Welche Anforderungen an Umfang und Inhalt der Beratung zu stellen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist anhand des konkreten Einzelfalles zu beurteilen.
Zu Buchstabe f
Aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ist es sehr problematisch, ob der Staat als Anbieter von privaten Finanzdienstleistungsprodukten auftreten darf. Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund des insoweit restriktiven Rechts der Europäischen Union. Darüber hinaus erscheint fraglich, ob ein staatliches Angebot tatsächlich für den Einzelnen immer das passende wäre. In jedem Fall bliebe es auch bei einem staatlichen Anbieter dabei, dass die Bürger sich vor Vertragsabschluss darüber informieren müssten, wer das für sie beste, also ertragsstärkste, kostengünstigste und zielgenaueste Angebot unterbreitet.
Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden von der BaFin seit 2002 nach § 13 des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes geahndet, weil vorsätzlich oder fahrlässig den vertraglichen Pflichten nach § 7 Abs. 4 nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachgekommen wurde (bitte aufgelistet nach Jahr und Höhe des Bußgeldes sowie Anbieter)?
Die BaFin hat bisher im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 13 AltZertG noch kein Bußgeld gegen einen Anbieter verhängt. Auch im Rahmen der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden hatte die BaFin bisher keine Veranlassung für die Verhängung eines solchen Bußgelds.
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den bei den Volkshochschulen durchgeführten Schulungen „Altersvorsorge macht Schule“ ausreichend auf die o. g. Probleme hingewiesen? Wenn ja, wie (bitte Folie bzw. Erläuterungsmaterial beifügen), wenn nein, warum nicht?
Fragen der Kosten der Alterssicherung sind Gegenstand der Altersvorsorge-Kurse der Volkshochschulen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird zudem ein Handbuch zur Verfügung gestellt. Wie die Ausführungen der Referenten, so enthält auch dieses Handbuch insbesondere in Modul 6 umfangreiche (ca. 20 Seiten) und eingehende Ausführungen zu Fragen der Kosten der Alterssicherung.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/8495 „eines Vergleichs der Leistungen und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von subventionierter privater Alterssicherung und gesetzlicher Rente hinsichtlich der Verwaltungs- und Verfahrenskosten, des Anteils der geleisteten Beiträge, die tatsächlich der Alterssicherung zugutekommen, und der Leistungsprofile“ für Riester-Altersvorsorgeprodukte?
Aufgrund der Vielfalt staatlich geförderter privater Altersvorsorgeprodukte und insbesondere der systematischen Unterschiede zwischen privater Alterssicherung und gesetzlicher Rentenversicherung kann ein entsprechender Vergleich keine allgemeingültigen aussagekräftigen Erkenntnisse liefern.