[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10464
16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Birgitt Bender,
Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10263 –
Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des
Small Business Act
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat am 26. Juni 2008 den Small Business Act
vorgelegt. Es handelt sich um ein Paket mit verschiedenen legislativen und
nichtlegislativen Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU). Die Europäische Kommission möchte mit diesem
Förderprogramm die Wettbewerbsfähigkeit von KMU verbessern und das
Wirtschaftswachstum in der EU fördern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen über großes Potenzial,
einen erheblichen Beitrag zur Steigerung von Wachstum, Beschäftigung und
Wohlstand innerhalb der Europäischen Union zu leisten. Deshalb ist es –
insbesondere auch im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie für mehr
Wachstum und Beschäftigung sowie angesichts der sich verschlechternden
wirtschaftlichen Lage innerhalb und außerhalb Europas – notwendig und konsequent, die
Rahmenbedingungen für KMU auf eine Weise zu gestalten, dass Leistungskraft
und Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestärkt werden können.
Die Bundesregierung unterstützt daher das Vorhaben der Europäischen
Kommission, mit dem Small Business Act (SBA) berechtigte Anliegen von KMU
auf europäischer Ebene in allen Politikbereichen und im Hinblick auf
europäische Regeln, Richtlinien und Verordnungen verstärkt einzubeziehen. Die
Bundesregierung begrüßt den SBA grundsätzlich. Insbesondere gilt dies
hinsichtlich des Vorschlags der Europäischen Kommission, dass sich alle künftigen
Regelungen der Europäischen Union und in den Mitgliedstaaten, unter
Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, am „Think Small First!“-Prinzip
(Vorfahrt für KMU in Europa!) orientieren sollen und bestehende Regelungen, wo
dies möglich ist, vereinfacht werden sollen. Dies ist konform mit der Ansicht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
30. September 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10464 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeder Bundesregierung, dass KMU-Politik weit überwiegend eine Angelegenheit
der nationalen Gesetzgeber ist – die Mitgliedstaaten kennen ihre Probleme und
können vor Ort Lösungen entwickeln und implementieren. Die Orientierung am
„Think Small First!“-Prinzip dient auch dem Wettbewerb um die besten Ideen
und Lösungskonzepte in Europa. Europas Chancen, im weltweit verschärften
Wettbewerb erfolgreich zu sein und vor allem zu bleiben, werden auf diese
Weise wesentlich erhöht.
Der SBA enthält allerdings aus Sicht der Bundesregierung keine Vorschläge,
die geeignet sind, kurzfristig das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland und
in Europa zu stimulieren. Der SBA ist hingegen ein Instrument zur
mittelfristigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU. Mit Hilfe des SBA
könnte es KMU gelingen, ihr Wachstumspotenzial in Zukunft besser
auszuschöpfen.
Aus Sicht der Bundesregierung sollten – gemäß dem zuvor Dargestellten – auch
künftig die Belange von KMU eine sehr hohe Priorität für das Handeln von
Politik und Verwaltung besitzen, um so möglichst viele Wachstumshindernisse
für KMU beseitigen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung die Abgeordneten des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des
Deutschen Bundestages bereits im Vorfeld des Beschlusses der Kommission
zum SBA über die geplanten Maßnahmen unterrichtet.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen
Kommission, für arbeitsintensive Dienstleistungen einen verminderten
Mehrwertsteuersatz einzuführen?
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Europäischen Kommission zu
den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen, mit dem die Kommission weit über die
derzeit in Anhang IV der EG-Mehrwertsteuersystemrichtlinie aufgeführten
arbeitsintensiven Dienstleistungen hinausgegangen ist, strikt ab.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Bericht der Europäischen
Kommission vom 5. Juni 2003 über die „Erfahrungen mit der Anwendung eines
ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte arbeitsintensive
Dienstleistungen“ eindeutig ergibt, dass mit der Anwendung der ermäßigten
Mehrwertsteuersätze auf die in Anhang IV der EG-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
aufgeführten arbeitsintensiven Dienstleistungen keine positiven Effekte für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Reduzierung der Schwarzarbeit erzielt
werden konnten.
Aus Sicht der Bundesregierung sind ermäßigte Mehrwertsteuersätze kein
geeignetes politisches Lenkungsinstrument. Der genannte Bericht der Europäischen
Kommission bestätigt die Erfahrung, dass eine Ermäßigung letztendlich nicht
an die Kunden weitergegeben wird. Sogar eine kürzlich bei Copenhagen
Economics von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie
verweist darauf, dass in den wenigen Bereichen, wo die Anwendung ermäßigter
Sätze unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Vorzüge haben könnte, der
reduzierte Satz das weniger effiziente Mittel darstellt. Angesichts dieser
Situation ist die Bundesregierung, ebenso wie etliche andere EU-Mitgliedstaaten,
der Auffassung, dass die auf EU-Ebene bereits begonnene Grundsatzdiskussion
über die Eignung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für die Politikgestaltung mit
dem Ziel förmlicher ECOFIN1-Schlussfolgerungen fortgesetzt werden muss.
Erforderlich sind eindeutige Leitlinien für die Behandlung der
Richtlinienentwürfe zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen.
1 ECOFIN – Rat für Wirtschaft und Finanzen in der Europäischen Union.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/104642. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung eine Kultur für
Unternehmensgründungen schaffen?
Die Bundesregierung ist sich der wichtigen Rolle, die
Unternehmensgründungen für wirtschaftliches Wachstum und mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze
spielen, bewusst. Die Förderung von Unternehmensgründungen und damit
zugleich einer Kultur der Selbstständigkeit erfolgt durch zahlreiche Maßnahmen
wie etwa Hilfen für Aus- und Weiterbildung, Schulung und Beratung,
finanzielle Hilfen und steuerliche Erleichterungen sowie besondere gesetzliche
Regelungen. Unter den durch die Existenzgründeroffensive im Rahmen der
Mittelstandsinitiative der Bundesregierung bereits umgesetzten Maßnahmen
sind beispielsweise zu nennen:
● die Beschleunigung der Eintragungen in die Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister,
● die verstärkte Förderung des Gründungsklimas an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen und
● die Einführung eines Pfändungsschutzes zur verbesserten Sicherung der
Altersvorsorge für Selbstständige.
Hinzu kommt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur
Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das am 1. November 2008 in Kraft
treten soll. Damit wird zum einen die Rechtsform der GmbH, die sich
insbesondere an den Mittelstand richtet, im internationalen Wettbewerb gestärkt. Zum
anderen wird gerade für Existenzgründer eine neue Variante der GmbH
eingeführt, nämlich die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die mit
einem geringeren Stammkapital als 25 000 Euro auskommt.
Die Absicht der Europäischen Kommission, die Politik einer „zweiten Chance“
zu fördern, wird von der Bundesregierung begrüßt. Den in diesem
Zusammenhang vorgebrachten Vorschlag der Europäischen Kommission, der Gesellschaft
durch Informationskampagnen ein positiveres Bild einer „zweiten Chance“ zu
geben, wird ebenfalls begrüßt.
Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, das Insolvenzrecht so
zu verändern, dass Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer
schnell eine zweite Chance bekommen?
Im Gegensatz zu anderen Staaten fehlt in Deutschland noch immer eine
„Sanierungskultur“, die das Insolvenzverfahren als Möglichkeit zur Sanierung von
Unternehmen begreift. Dies führt dazu, dass wirtschaftliche Ressourcen
vergeudet und unternehmerische Chancen nicht voll genutzt werden. Dies kann
allerdings nicht durch eine Umgestaltung des Insolvenzrechts, sondern nur
durch ein Umdenken der betroffenen Unternehmen erreicht werden. Vor
diesem Hintergrund erscheinen entsprechende Informationskampagnen von großer
Wichtigkeit, in denen für einen Wandel der Unternehmenskultur geworben
wird. In diesem Zusammenhang sei nur auf das Restart-Projekt des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie verwiesen. Die Bundesregierung
ist bestrebt, derartige Förderungen möglichst fortzusetzen und gegebenenfalls
zu verstärken.
Die Europäische Kommission hat unter anderem angeregt, die Dauer der für die
Auflösung eines Unternehmens vorgesehenen rechtlichen Verfahren durch den
Small Business Act bei nicht betrügerischer Insolvenz möglichst auf ein Jahr zu
reduzieren. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der komplexen
Struktur von Großverfahren nicht selten Jahrzehnte für die Fortführung
beziehungsweise Abwicklung benötigt werden. Die genannte Beschränkung
erscheint deshalb in Insolvenzverfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht
realistisch.
Drucksache 16/10464 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Wie beurteilt die Bundesregierung den EU-Verordnungsentwurf über das
Statut der Europäischen Privatgesellschaft „Societas privata europaea“
(SPE) mit einem Gründungskapital von 1 Euro?
Inwiefern fügt sich dies in die Vorhaben der Bundesregierung zum Gesetz
zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG) ein?
Die Bundesregierung begrüßt den Verordnungsvorschlag grundsätzlich. Sie tritt
jedoch für einen deutlich verbesserten Gläubigerschutz, insbesondere für ein
nennenswertes Mindestkapital, ein. Neugründer einer Kapitalgesellschaft, die
zunächst rein national tätig sind und die über eine geringere Kapitalausstattung
verfügen, sollen sich zukünftig vor allem für die Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt, § 5a GmbHG – Gesetz betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung) entscheiden. Diese Variante der GmbH hat eine besondere
Bezeichnung, durch die der Rechtsverkehr auf die geringere
Haftkapitalausstattung hingewiesen wird. Ferner ist eine gesetzliche Gewinnrücklage
vorgeschrieben. Der SPE-Vorschlag enthält nichts Vergleichbares.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen
Kommission, ein Netzwerk zu schaffen, um Frauen bei der
Unternehmensgründung zu unterstützen?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird begrüßt, da Frauen eine
tragende Rolle spielen, wenn es darum geht, die Leistungsfähigkeit des
Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken. Insbesondere vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels ist es unerlässlich, das Potenzial der Frauen für die
Wirtschaft noch stärker zu erschließen – und zwar nicht nur im Bereich der
abhängig beschäftigten Fachkräfte, sondern auch im Bereich der Selbstständigen.
Netzwerke können nach Ansicht der Bundesregierung Frauen bei der
Unternehmensgründung mit Know-how-Transfer unterstützen und die Voraussetzung
für Unternehmenskooperationen schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmerinnen im KMU-Bereich stärken.
Die Bundesregierung hat mit der Förderung der bundesweiten
gründerinnenagentur (bga) bereits eine Vorreiterrolle übernommen. Die bga berät Frauen in
allen Branchen und während aller Phasen der Existenzgründung sowie im
Hinblick auf Unternehmensnachfolgen. Das Gründerinnenportal
www.gruende-
rinnenagentur.de stellt ein umfassendes Beratungs-, Netzwerk- und
Coachingangebot für Gründerinnen und Unternehmerinnen dar. Derzeit sind über diese
Internetseite die Kontaktdaten von über 400 Beratungsstellen, rund 800
Expertinnen und Experten und mehr als 310 Netzwerken online abrufbar.
Alle von der Europäischen Kommission geplanten Aktivitäten sollten aus Sicht
der Bundesregierung mit den bereits in den Mitgliedstaaten bestehenden
Programmen koordiniert werden, sodass unnötige Redundanzen vermieden
werden.
5. Welche weiteren Unterstützungen kann es aus Sicht der Bundesregierung
im Rahmen des Small Business Act für Frauen bei der Gründung von
Unternehmen in Deutschland geben?
Die Bundesregierung fördert Gründerinnen und Gründer bereits durch eine
Vielzahl von Maßnahmen.
Insbesondere durch die Arbeit der bundesweiten gründerinnenagentur (bga)
werden die unternehmerischen Tätigkeiten von Frauen gefördert. Die bga hält
für Gründerinnen und Unternehmerinnen ein breit gefächertes Angebot zur
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10464Information, Beratung, Weiterbildung und Vernetzung bereit. Dieses Angebot
ist europaweit einzigartig und im EU-Vergleich führend.
Des Weiteren erfolgt ein Austausch über die Förderung von Frauen und deren
unternehmerische Tätigkeiten auf europäischer Ebene über das Netzwerk
Women Entrepreneurship (WES) der Europäischen Kommission.
Eine weitergehende Förderung von Frauen beziehungsweise weitere spezielle
Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des SBA scheinen daher nicht
angezeigt und sind nicht geplant.
6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die KMU
nicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten, weil Rechnungen nicht
rechtzeitig beglichen werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass gerade kleinere handwerkliche Betriebe
mit Zahlungsrückständen oder Zahlungsausfällen belastet sind. Es handelt sich
oftmals um Fälle, in denen ein Werkbesteller die Vergütung des
Werkunternehmers nicht rechtzeitig bezahlt. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten
sind für die betroffenen Betriebe erheblich und können teilweise sogar zur
Insolvenz führen.
Die Problematik soll mit dem vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 2008
beschlossenen Forderungssicherungsgesetz angegangen werden. Das Gesetz
greift Änderungen auf, die auf die Vorschläge einer beim Bundesministerium der
Justiz bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der
Zahlungsmoral“ zurückgehen. Es wird die rechtliche Lage von Werkunternehmern,
insbesondere von (Bau-)Handwerkern stärken, weil sie künftig unter erleichterten
Bedingungen Abschlagszahlungen und eine Bauhandwerkersicherheit verlangen
können. Zusammen mit weiteren Maßnahmen scheint das Gesetz gut geeignet,
die rechtliche Situation der Handwerker zu stärken, ohne jedoch auf der anderen
Seite die berechtigten Interessen der Verbraucher aus den Augen zu verlieren.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den KMU den Zugang
zu Finanzierungsinstrumenten zu vereinfachen?
Die Bundesregierung stellt mit den Förderprogrammen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) und des ERP-Sondervermögens2 ein
breites Angebot bereit, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu
Finanzierungsinstrumenten zu erleichtern. Neben den klassischen
Kreditfinanzierungen werden auch Beteiligungs- und Mezzaninfinanzierungen angeboten,
die mit Hilfe von Nachrangdarlehen3 und Beteiligungen insbesondere auf die
Stärkung der Eigenkapitalausstattung von KMU zielen. In 2007 haben KfW
und ERP-Sondervermögen mittelständische Unternehmen mit insgesamt rund
15,4 Mrd. Euro unterstützt. Speziell kleine Unternehmen finden besondere
Berücksichtigung in der Finanzierungsförderung. Hierzu zählen neben dem zum
1. Januar 2008 eingeführten Kleinkreditprogramm „KfW-StartGeld“ 4 auch die
seit 2006 laufende Mikrofinanzinitiative sowie das zum 1. Juli 2008 eingeführte
KMU-Förderfenster in den Förderprogrammen der KfW und des ERP-
Sondervermögens. Die Kreditgewährung zugunsten von Mittelständlern wird zusätz-
2 Ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem Marshallplan (European Recovery Program – ERP).
3 Nachrangdarlehen sind eine bestimmte Darlehensform, bei deren Beantragung keine Sicherheiten
benötigt werden. Im Falle einer Insolvenz werden diese Darlehensgeber nachrangig befriedigt, das heißt, erst
nachdem den Forderungen aller anderen Kreditgeber entsprochen wurde. Dadurch sind die Zinsen für ein
Nachrangdarlehen in der Regel höher als für einen Bankkredit.
4 Mit dem KfW-StartGeld werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die
weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 50 000 Euro finanzieren müssen.
Drucksache 16/10464 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodelich durch das von Bund und Ländern rückverbürgte Angebot der
Bürgschaftsbanken sowie die 50-prozentige Haftungsfreistellung im KfW-Programm
„Unternehmerkredit“ erleichtert.
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um KMU an
Standardisierungsprozessen zu beteiligen?
Die Einbeziehung aller interessierten Kreise, das heißt insbesondere auch der
KMU, in die Normung ist Teil des normungspolitischen Konzeptes der
Bundesregierung, das sich derzeit in der Entwicklung befindet. Da KMU zu einem
erheblichen Anteil an den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der
deutschen Wirtschaft beteiligt sind, ist dies eng verknüpft mit der Förderung der
Marktfähigkeit von Innovationen durch Normung.
Die Bundesregierung veranstaltete im April 2008 eine Konferenz
„Erfolgsfaktor Normung“ für mittelständische Unternehmer, in deren Rahmen konkrete
Handlungsempfehlungen zur Erreichung des Zieles „Förderung der
Informations-, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten der interessierten Kreise in der
Normung“ erarbeitet wurden. Die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen
wird unter Moderation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) in Folgegesprächen mit dem DIN5, den Spitzenverbänden und
diversen Fachverbänden weiterverfolgt. Hieraus resultierend wurde schon eine
ganze Reihe von Aktionen in Angriff genommen, wie zum Beispiel eine
kostenlose Einsichtnahme in Normentwürfe und Verbesserungen in Seminaren
zum Normungswissen von Handwerkern.
Weitere Hilfestellungen und politische Handlungsempfehlungen sollen die
Ergebnisse einer Studie „Verstärkte Beteiligung von KMU an der
Normungsarbeit“ bringen, die vom BMWi in Auftrag gegeben wurde und deren
Ergebnisse im Frühjahr 2009 vorliegen werden.
Da Normung wirtschaftsgetragen ist und bleiben soll, hat der Staat in diesem
Prozess eine moderierende Rolle, kann aber infrastrukturelle Maßnahmen
anbieten.
Klar ist jetzt schon, dass für eine stärkere Beteiligung von KMU an der
Normung die Unterstützung der Verbände, Innungen und Kammern erforderlich ist.
Das BMWi ist hierzu in Gesprächen mit ZDH6, DIHK7 und BDI8. Als
geeignete Zielgruppen für Maßnahmen zum Transfer von Normungswissen werden
die Ausbilder und die Berater bei Unternehmen, Handwerkskammern,
Fachverbänden und IHK9 angesehen, die KMU in der Normungsarbeit unterstützen.
Der Einsatz und die Weiterbildung der Berater im Handwerk werden durch die
Mittelstandsabteilung des BMWi gefördert.
Eine weitere strukturelle Hilfe stellt die Berücksichtigung der Normung in dem
zurzeit mit BMWi-Hilfe im Aufbau befindlichen Beratungs- und
Informationssystem BIS-Tech10 dar.
Die Bundesregierung drängt die Normungsorganisationen, alle Möglichkeiten
zu untersuchen, Normen und Beteiligung an der Normung kostengünstiger zu
machen. Da Normung jedoch eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft ist,
soll die Wirtschaft nicht aus der Finanzierungsverantwortung für das DIN
entlassen werden. Die häufig erhobene Forderung nach kostenfreien Normen wird
5 DIN – Deutsches Institut für Normung.
6 ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks.
7 DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag.
8 BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie.
9 IHK – Industrie- und Handelskammer.
10 BIS-Tech – Beratungs- und Informationssystem für Technologietransfer im Handwerk.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10464von der Bundesregierung nicht unterstützt, da die Lizenzgebühren aus dem
Normenverkauf einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der
Normerarbeitung darstellen. So werden die Kosten auf möglichst viele Schultern der
Anwender verteilt.
Die Normung spielt sich zunehmend auf europäischer und internationaler
Ebene ab. Die Bundesregierung setzt sich für den Erhalt des nationalen
Delegationsprinzips11 ein, denn die Normenarbeit der KMU muss national organisiert
werden. Gründe hierfür liegen in der Sprache (kleine Unternehmen beherrschen
vorrangig die Landessprache) und den beschränkten personellen, zeitlichen und
finanziellen Ressourcen der KMU.
Weiterhin fördert die Bundesregierung die Identifikation und Entwicklung von
Normen, die die Markteinführung von Innovationen fördern. Das Projekt
„Innovation mit Normen und Standards“ (INS) wird 2008 mit 2,1 Mio. Euro
gefördert. Im Haushalt 2009 sind hierfür 2,445 Mio. Euro vorgesehen. Beteiligt
sind hier vorrangig KMU.
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen des Small
Business Act KMU in Deutschland von überbordender Bürokratie zu
entlasten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das laufende EU-Aktionsprogramm
zum Abbau von Verwaltungslasten in Höhe von 25 Prozent bis 2012
insbesondere auch KMU entlasten wird. Gerade auch dass sich alle künftigen
Regelungen der Europäischen Union und in den Mitgliedstaaten – unter
Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips – am „Think Small First!“-Prinzip (Vorfahrt für
KMU in Europa!) orientieren sollen und dass bestehende gesetzliche
Regelungen vereinfacht werden sollen, ist nach Ansicht der Bundesregierung geeignet,
KMU in Deutschland von überbordender Bürokratie zu entlasten. Denn am
stärksten fühlen sich KMU in Deutschland durch administrative Vorschriften
belastet. Es wird geschätzt, dass zum Beispiel ein Großunternehmen für eine
Regulierungsmaßnahme pro Mitarbeiter einen Euro ausgeben muss, ein
Kleinunternehmen demgegenüber mit bis zu zehn Euro belastet wird.
Forderungen der Europäischen Kommission, für so genannte
Mikrounternehmen Ausnahmeregelungen und Übergangsregelungen insbesondere im Hinblick
auf Informations- oder Berichtsanforderungen zuzulassen, wird in Deutschland
bereits heute durch Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen bei
statistischen Berichtspflichten Rechnung getragen. Außerdem wurden in Deutschland
bereits weitere Maßnahmen zur Entlastung kleiner Unternehmen beschlossen,
die bereits ihren Niederschlag im Ersten und Zweiten
Mittelstandsentlastungsgesetz12 , 3 gefunden haben.
Aus Sicht der Bundesregierung hat die Europäische Kommission im SBA leider
keine Legislativvorschläge für Ausnahmen von Vorschriften des EU-Bilanz-
11 Die Mitglieder der europäischen und internationalen Normungsorganisationen sind nicht Firmen und
Institutionen, sondern die nationalen Normungsorganisationen, die national konsolidierte
Stellungnahmen erarbeiten. KMU können auf Letztere leichter Einfluss nehmen, als eine direkte Teilnahme auf
europäischer oder internationaler Ebene ihnen dies gestatten würde.
12 Mit dem am 26. August 2008 in Kraft getretenen Ersten Mittelstandsentlastungsgesetz wurden fast
20 Maßnahmen zum Bürokratieabbau für den Mittelstand beschlossen. Das Gesetz entlastet vor allem
kleinere Unternehmen. Unter anderem wurde zum 1. Januar 2007 die steuerliche
Buchführungspflichtgrenze auf 500 000 Euro Umsatz angehoben. Außerdem wurde die Statistikpflicht im Produzierenden
Gewerbe reduziert, da nunmehr nur noch Unternehmen mit mindestens 50 – statt wie bisher 20 –
Beschäftigten erfasst werden und zudem nur noch jährlich zu umfangreichen statistischen Auskünften
verpflichtet sind. Weiterhin müssen nur noch solche Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten
bestellen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter Personendaten verarbeiten.
13 Mit dem am 6. Juli 2007 in Kraft getretenen Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz wurde eine Reihe
von Informations- und Erlaubnispflichten vereinfacht beziehungsweise abgeschafft.
Drucksache 16/10464 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperioderechts für Kleinstunternehmen und kleine Kapitalgesellschaften angekündigt,
wie dies von Deutschland nachdrücklich gefordert worden war.
10. Wie hoch ist der Bürokratiekostenanteil für KMU derzeit?
Der Bürokratiekostenanteil für kleine und mittlere Unternehmen lässt sich nicht
exakt bemessen. Für die Bürokratiekostenbelastung der gesamten Wirtschaft
gilt allerdings Vergleichbares. Abschließend ist noch nicht völlig klar, welche
Kosten als Bürokratiekosten anzusehen sind und welche Kosten zwar von den
Unternehmen als Bürokratiekosten angesehen werden, aber auch aus anderen
Gründen sowieso anfallen. Das kann zu erheblichen Abweichungen bei den
Zahlen führen.
Beispielhaft soll das an den Kosten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes
verdeutlicht werden. Bisher gibt es zu den Bürokratiekosten zwei Studien mit
weit divergierenden Ergebnissen. Ein Gutachten der „Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft“ aus dem Jahre 2007 schätzt die Bürokratiekosten der
Einführung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes auf 1,73 Mrd. Euro. Im
Gegensatz dazu kommt eine Studie der wissenschaftlichen Kommission der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu dem Ergebnis, dass nur circa 26 Mio. Euro
an direkten Kosten hochgerechnet werden können, und das auch nur dann,
wenn die Methoden zur Ermittlung der Kosten im Gutachten akzeptiert werden.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den europäischen Vorschlag, neue
Gesetze gebündelt nur zu bestimmten Stichtagen einzuführen?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird von der Bundesregierung
grundsätzlich begrüßt.
Ein einheitliches Datum für das Inkrafttreten von Verordnungen oder
Entscheidungen der Europäischen Union begegnet keinen Bedenken, da es sich um
unmittelbar wirkende Rechtsakte handelt.
Eine eventuelle Ausweitung auf Richtlinien der Europäischen Union wird
abgelehnt, da damit Auswirkungen auf die Umsetzungsfristen verbunden sein
könnten.
12. Wie weit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Vergaberechtsreform
die Interessen von KMU wie es im Small Business Act gefordert wird?
Nach dem SBA vom 19. Juni 2008 sollen die Mitgliedstaaten ihre öffentlichen
Auftraggeber dazu anhalten, öffentliche Aufträge – sofern dies sachgerecht ist –
in Lose aufzuteilen. § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet bereits jetzt die deutschen öffentlichen Auftraggeber,
bei der Vergabe eines Auftrages oberhalb der EG-Schwellenwerte die
Interessen von KMU angemessen zu berücksichtigen, vornehmlich durch die Teilung
der Aufträge in Fach- und Teillose. KMU sind ermutigt, sich an Verfahren zur
Vergabe öffentlicher Aufträge zu beteiligen, wenn sie diese finanziell schultern
können. Daher plant die Bundesregierung im Rahmen der Vergaberechtsreform
eine Verstärkung der Wirkung der Mittelstandsklausel in § 97 Abs. 3 GWB.
Diese soll dadurch erreicht werden, dass eine Losvergabe grundsätzlich
stattfindet. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll davon abgewichen werden
können, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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