Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi geht nach wie vor schleppend voran. Angekündigt war die Schaffung von 100 000 Stellen in den Jahren 2008 und 2009. Mit Stand vom 19. August 2008 sind 3 226 Anträge für 7 727 Stellen beim Bundesverwaltungsamt eingegangen, von denen 1 447 Anträge für 3 240 Stellen positiv beschieden wurden.
Fragen und Antworten7
Wie viele Kreise/kreisfreie Städte haben mit Stand vom 19. September 2008 Anträge auf Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi beim Bundesverwaltungsamt eingereicht (bitte Kommunen nach Ländern sortiert auflisten und vermerken, ob bereits genehmigt oder nur eingereicht; siehe auch Tabelle in der Antwort auf die schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Karin Kunert auf Bundestagsdrucksache 16/9917)?
Mit Stand vom 24. September 2008 sind beim Bundesverwaltungsamt 3 189 schriftliche Anträge für 7 906 Stellen eingegangen. Von diesen wurden 2 022 Anträge mit 5 044 Stellen bewilligt. Die Zahlen der eingegangenen Anträge differieren im Vergleich zur Antwort auf Frage 24 der Abgeordneten Katrin Kunert in der Bundestagsdrucksache 16/9914, da die Statistik nicht mehr auf den wenig aussagekräftigen E-Mail-Eingang, sondern auf den Posteingang und schriftlich beantragte Förderkräfte abstellt. Die Auflistung der geförderten Stellen nach Förderregionen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Welche über die Antwort auf Frage 25 der schriftlichen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10047 hinausgehenden Informationen über die finanzielle Beteiligung der jeweiligen Bundesländer an der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi liegen der Bundesregierung inzwischen vor?
Die Informationen zur Beteiligung des Landes Brandenburg sind in der Zwischenzeit präzisiert worden. Danach hat Brandenburg die Zusage zur Kofinanzierung von 3 770 Stellen in 2008 und weiteren 3 769 Stellen in 2009 mit jeweils 150 Euro/Monat gegeben. Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hessen und Niedersachsen beteiligen sich nach derzeitigem Stand nicht an der Finanzierung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi.
Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt bis zum 17. Juli 2008 immer noch keine abschließende Entscheidung zur Höhe der Beteiligung an der Finanzierung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi getroffen hatten? Wenn ja, welche sind dies?
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hessen und Niedersachsen haben sich gegenüber der Bundesregierung nicht im Detail zu den Gründen geäußert, aus denen sie sich nicht an der Finanzierung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi beteiligen. Das Land Sachsen-Anhalt hat bereits mit seiner Förderrichtlinie zum 1. Mai 2008 seine Beteiligung dokumentiert und eine abschließende Entscheidung zur Höhe der Kofinanzierung getroffen. Der Umfang der Beteiligung ergibt sich aus der Antwort zu Frage 25 der schriftlichen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10047.
Welchen Einfluss hat die Bundesregierung genommen bzw. nimmt sie, um eine zügige Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi zu gewährleisten? Inwieweit nutzt die Bundesregierung dazu die regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Beratungen der Arbeits- und Sozialminister der Länder? War bzw. ist der Austausch über den Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi Gegenstand der Beratungen der Arbeits- und Sozialminister der Länder?
Bei der Vorbereitung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi sind die Länder und die Bundesagentur für Arbeit bereits Mitte 2007 mit einbezogen worden. Die Umsetzung hängt jedoch stark von der Kofinanzierung durch Länder und Kommunen ab, die in einigen Ländern erst Mitte 2008 geklärt wurde. Am 9. Juli 2008 fand daher ein Bund-Länder-Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) statt.
Die Bundesregierung beauftragte das Bundesverwaltungsamt (BVA) mit der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Das BVA bietet den Antragstellern ein umfangreiches Beratungsangebot zur Umsetzung des Kommunal-Kombis an. Beispielhaft seien hier der Internetauftritt, die Hotline, die Herausgabe einer Broschüre und eines Flyers sowie die Teilnahme an Vorortterminen genannt. Zwischen dem BVA und dem BMAS findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt, um den Prozess der Umsetzung des Kommunal-Kombis eng zu begleiten und – wenn erforderlich – weiter zu optimieren.
Bisher war die Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi nicht Bestandteil der Beratungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Das Bundesprogramm trat am 1. Januar 2008 in Kraft, die Arbeits- und Sozialministerkonferenzen finden in der Regel im November des jeweiligen Jahres statt.
Ist der Bundesregierung bekannt, warum Anträge als nicht förderfähig eingestuft wurden? Wenn ja, aus welchen förderfähigen Regionen waren die Antragsteller (bitte nach Kommune/Region/Land auflisten)?
Anträge wurden aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen, insbesondere nicht gegebener Zusätzlichkeit und/oder öffentlichem Interesse abgelehnt. Angaben zur Anzahl der nicht förderfähigen Anträge und zur Herkunft der Antragsteller ergeben sich aus der Antwort zu Frage 1.
Ist der Bundesregierung bekannt, warum Antragsteller Anträge zurückgezogen haben (bitte Gründe nach Kommune/Region/Land auflisten)?
Anträge wurden zurückgezogen, weil aus Sicht der Antragsteller abzusehen war, dass Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden, die Eigenfinanzierung nicht sichergestellt werden konnte oder ein einzustellender Arbeitsloser die personenbezogenen Voraussetzungen nicht erfüllte. Angaben zur Anzahl der zurückgezogenen Anträge und zur Herkunft der Antragsteller ergeben sich aus der Antwort zu Frage 1. Aufgrund der Kürze der für eine Kleine Anfrage vorgesehenen Zeit der Beantwortung war eine detaillierte Aufstellung der Gründe nach Kommunen/Region/Land nicht möglich.
Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, warum das Bundesverwaltungsamt erst seit dem 11. August 2008 Zahlen über den Stand der Umsetzung des Bundesprogramms unter www.bva.bund.de/cln_115/DE/Aufgaben/Abt_II/ KommunalKombi/KommunalKombi-node.html?_nnn=true veröffentlicht, und warum nur eine Länderstatistik und nicht eine Auflistung aller geförderten Stellen nach Förderregionen analog der Beantwortung der schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Katrin Kunert (z. B. Antwort auf die Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 16/8447) erfolgt? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, dass das Bundesverwaltungsamt auf seiner Website alle verfügbaren Angaben über die geförderten Stellen geordnet nach Förderregionen regelmäßig veröffentlicht und diese monatlich aktualisiert? Wenn nein, warum nicht?
Die rechtzeitige Prüfung und Bewilligung von Kommunal-Kombi-Anträgen hatte und hat seitens des Bundesverwaltungsamtes Priorität, die Veröffentlichung und Gestaltung der monatlichen Statistik wird jedoch mit Nachdruck sukzessive parallel dazu betrieben. Von Anfang an war eine Veröffentlichung aller geförderten Stellen nach Förderregionen geplant. Aus erhebungstechnischen Gründen war eine solche Statistik zeitlich nicht direkt umsetzbar, so dass die Veröffentlichung verschoben werden musste. Es ist vorgesehen, dass ab Oktober 2008 die gewünschte und erbetene Regionalstatistik monatlich im Internet eingestellt wird.